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Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung 
Öffentlich-Privater Partnerschaften

Gesetzentwurf der Landesregierung  – Drs.16/935

ÖPP– Erleichterung auf dem Weg

Kiel (SHL/15.09.) Der Gesetzentwurf der Landesregierung "zur Erleichterung Öffentlich-Privater Partnerschaften" (ÖPP) wird zunächst den Finanzausschuss beschäftigen; eine Mitberatung ist im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Wirtschaftsausschuss vorgesehen. Dorthin überwies das Plenum die Initiative des Finanzministeriums ohne Aussprache. Das Gesetz soll einen rechtlichen Rahmen für Kooperationen von Land und Kommunen mit der Wirtschaft etablieren – etwa in den Bereichen Schulen, Schwimmbäder oder Straßen. Damit will Schwarz-Rot der Wirtschaft Impulse für mehr Jobs geben und Infrastruktur erhalten und neu schaffen.

Künftig sollen Kommunen zum Beispiel ihre Schulgebäude oder Straßen an einen ÖPP-Partner als Betreiber verkaufen können. Außerdem werden die Möglichkeiten der Verwaltung erweitert, wichtige staatliche Aufgaben durch private Partner erledigen zu lassen, wie etwa das Betreiben einer Schule. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch ÖPP-Projekte mit öffentlichen Mitteln zu fördern. Während etwa bei einem Schulneubau bislang nur die in herkömmlicher Weise bauende Kommune Fördermittel beim Land bekommen konnte, soll dies in Zukunft nach Aussage des Finanzministeriums auch für ÖPP-Vorhaben gelten.


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