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Kiel (SHL/15.09.) Der
Gesetzentwurf der Landesregierung "zur Erleichterung
Öffentlich-Privater Partnerschaften" (ÖPP) wird zunächst den
Finanzausschuss beschäftigen; eine Mitberatung ist im Innen- und
Rechtsausschuss sowie im Wirtschaftsausschuss vorgesehen. Dorthin
überwies das Plenum die Initiative des Finanzministeriums ohne
Aussprache. Das Gesetz soll einen rechtlichen Rahmen für
Kooperationen von Land und Kommunen mit der Wirtschaft etablieren
– etwa in den Bereichen Schulen, Schwimmbäder oder Straßen.
Damit will Schwarz-Rot der Wirtschaft Impulse für mehr Jobs geben
und Infrastruktur erhalten und neu schaffen.
Künftig sollen Kommunen zum Beispiel ihre
Schulgebäude oder Straßen an einen ÖPP-Partner als Betreiber
verkaufen können. Außerdem werden die Möglichkeiten der
Verwaltung erweitert, wichtige staatliche Aufgaben durch private
Partner erledigen zu lassen, wie etwa das Betreiben einer Schule.
Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch ÖPP-Projekte
mit öffentlichen Mitteln zu fördern. Während etwa bei einem
Schulneubau bislang nur die in herkömmlicher Weise bauende Kommune
Fördermittel beim Land bekommen konnte, soll dies in Zukunft nach
Aussage des Finanzministeriums auch für ÖPP-Vorhaben gelten.
Hintergrund: Mit einem neuen Gesetz will die
Landesregierung gemeinsame Bauvorhaben von Staat und
Privatinvestoren in Schleswig-Holstein erleichtern. Das
Regelwerk "zur Erleichterung Öffentlich-Privater
Partnerschaften" (ÖPP) soll rechtliche Hürden für
Land und Kommunen beseitigen und Investitionen fördern.
Ein juristischer Rahmen für Kooperationen in den
Bereichen Schulen, Schwimmbäder oder Straßen soll der
Wirtschaft Impulse für mehr Jobs geben, die Infrastruktur
erhalten und neu schaffen.
Künftig sollen Kommunen zum Beispiel ihre
Schulgebäude oder Straßen an einen ÖPP-Partner als
Betreiber verkaufen können. Dies ermöglicht eine
Lockerung des Veräußerungsverbotes in der
Landeshaushalts- und in der Gemeindeordnung. Außerdem
werden die Möglichkeiten der Verwaltung erweitert,
wichtige staatliche Aufgaben durch private Partner
erledigen zu lassen, wie etwa das Betreiben einer Schule.
Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch
ÖPP-Projekte mit öffentlichen Mitteln zu fördern.
Während etwa bei einem Schulneubau bislang nur die in
herkömmlicher Weise bauende Kommune Fördermittel beim
Land bekommen konnte, soll dies in Zukunft nach Aussage
des Finanzministeriums auch für ÖPP-Vorhaben gelten.
Das Gesetz nennt Felder der möglichen
Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Trägern und
privaten Investoren sowie Mindeststandards für die
Wahrung der öffentlichen Kontrolle und definiert Regeln
für den Fall einer unzulänglichen Vertragserfüllung.
Außerdem schreibt das Gesetz das Vorgehen für
ganzheitliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen über den
Lebenszyklus von ÖPP-Projekten vor.
Beispiele für ÖPP-Modelle im Verkehrsbereich sind
die LKW-Maut und der Herrentunnel in Lübeck. Auch die
Bereiche Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung werden
häufig im Rahmen von ÖPP geregelt. Durch die Einbindung
der Wirtschaft in staatliche Aufgaben sollen die
öffentlichen Haushalte entlastet werden. Bundestag und
Bundesrat haben im Vorjahr ein ÖPP-Beschleunigungsgesetz
beschlossen, das die Bildung solcher Zusammenschlüsse
erleichtert.