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Auf dieser
Seite: Kinderschutz
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Top 33:
Früher wahrnehmen - schneller handeln - besser
kooperieren – zum Wohle unserer Kinder
Landtagsbeschluss vom 23. Februar 2006 – Drs. 16/542,
16/592
Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Familie, Jugend und Senioren |
Drucksache: 16/830
-Plenarprotokoll- |
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Text folgt kurz nach Ende der Debatte
(bitte beachten Sie den Zeitplan)
Hauptredner:
Hintergrund:
Die Landesregierung legt
dem Parlament einen schriftlichen Bericht über die
Vermeidung gesundheitlicher Schäden und
Entwicklungsstörungen bei Kindern sowie über Maßnahmen
gegen die Vernachlässigung von Jungen und Mädchen vor.
Der Antrag zu diesem Bericht wurde vom Sozialausschuss
formuliert, nachdem zunächst zwei unterschiedliche
Papiere der Grünen und der schwarz-roten Koalition
vorgelegen hatten.
Hintergrund sind die jüngsten Fälle von
Kindesmisshandlung. Das Landeskriminalamt hat im Jahr 2005
nach Medienberichten 99 Fälle von Misshandlung in
Schleswig-Holstein gezählt. Das sei eine Steigerung um 20
Prozent gegenüber 2004. Das Kinderschutz-Zentrum Kiel
registrierte 2005 in seinem Einzugsbereich fast 540
"Erstmeldungen" von Kindesmisshandlungen mit
knapp 700 betroffenen Kindern. 2004 waren es noch rund 470
Erstmeldungen mit etwa 580 Kindern. Es seien vor allem
immer jüngere Kinder betroffen, heißt es weiter.
Einige Aspekte aus dem Regierungsbericht:
- Das Sozialministerium
verweist darauf, dass das Land die wissenschaftliche
Auswertung der Schuleingangsuntersuchungen finanziell
fördert. Dadurch sei es möglich, einen Überblick zu
erhalten, wie viele Eltern die Vorsorgeuntersuchungen
U1 bis U9 wahrnehmen. Im Lande werden demnach 98,9
Prozent der Kinder unmittelbar nach der Geburt im
Rahmen der U1 untersucht. Bis zur U9 (60. bis 64.
Lebensmonat) sinkt die Beteiligung auf 87 Prozent.
- In Schleswig-Holstein
gibt es 34 Familienbildungsstätten und damit nach
Ansicht der Landesregierung „ein flächendeckendes
Netz" an solchen Einrichtungen. Hier können
Eltern Kurse in Geburtsvorbereitung, Säuglingspflege
oder Erziehungskompetenz belegen. Das Land fördert
diese Einrichtungen in diesem Jahr mit 747.000 Euro.
- Weitere Stellen zur
Gesundheits- und Erziehungsberatung sind die
Gesundheitsämter, die Impfberatung wie auch Ärzte
und Hebammen.
- 13.000 Euro wendet
das Land in diesem Jahr für die Ausbildung von
Beratern auf, die sich speziell um Eltern mit
behinderten Kindern oder um Alleinerziehende kümmern.
- Um psychisch kranke
Eltern bemühen sich die Einrichtungen der „Brücke"
in Dithmarschen, Elmshorn und Lübeck. Die Guttempler
in Kiel und die AWO Lübeck kümmern sich um die
Unterstützung drogenkranker Eltern.
mehr Informationen: plenum-online,
Januar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2006/
texte/20_30_familien_kinderundjugend.htm)
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