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Top 37:
Frühförderung in Schleswig-Holstein
Landtagsbeschluss vom 4. Mai 2006 – Drucksache 16/726
Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Familie, Jugend und Senioren |
Drucksache: 16/928
-Plenarprotokoll- |
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Text folgt kurz nach Ende der Debatte
(bitte beachten Sie den Zeitplan)
Hauptredner:
Hintergrund:
Auf Initiative der Grünen
berichtet die Landesregierung dem Parlament über die
Frühförderung von Kindern mit Behinderung.
Hintergrund sind verschiedene Gesetzesänderungen
auf Bundes- und Landesebene in diesem Bereich. Hierzu
zählen zum Beispiel das Sozialgesetzbuch IX aus dem Jahr
2001, das die Finanzleistungen und die Integrationshilfen
für Behinderte regelt, sowie das Sozialgesetzbuch XII aus
dem Jahr 2003, das Bestimmungen zur Sozialhilfe enthält.
Die Landesregierung bemängelt "unklare
Formulierungen" im SGB IX. Die hätten zur Folge,
dass es Probleme zwischen der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) und den Sozialhilfeträgern,
also den Kommunen, in Bezug auf die Kostenübernahme gebe.
Aus Zahlen des Bundes ergebe sich für das Jahr 2002 eine
zusätzliche Belastung von 14,9 Millionen Euro für die
Kommunen. Dem stehe eine Entlastung, unter anderem durch
die GKV, von lediglich 1,8 Millionen gegenüber. Aus
diesen Zahlen folgert das Sozialministerium, "dass
die Gesetzlichen Krankenkassen der gewachsenen
Verantwortung (…) bisher nicht ausreichend gerecht
werden". Die Landesregierung bemüht sich deshalb um
eine Landes-Rahmenempfehlung zur Klärung dieser Probleme
in Schleswig-Holstein.
Zur Frühförderung zählt die ärztliche,
therapeutische, psychologische, pädagogische und
psychosoziale Hilfe für behinderte oder von Behinderung
bedrohte Kinder. Laut Bericht gibt es im Lande ein
"gewachsenes, gut funktionierendes Angebot" in
diesem Bereich. In rund 60 Frühförderstellen wurden im
Laufe des Jahres 2004 mehr als 2.800 Unter-Sieben-Jährige
betreut. Das sind 1,5 Prozent aller Kinder dieser
Altersgruppe in Schleswig-Holstein.
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