In Kürze: Meldungen 1 (Themen ohne Aussprache) 

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Offener Kanal, 2. Lesung (Top 4; Drs. 16/838, 16/951);  Gemeindeordnung, 1. Lesung (Top 8; Drs. 16/923);  Richterwahlausschuss, Wahl (Top 11; Drs. 16/957);  Verfassungsbeschwerde, Bericht (Top 23; Drs. 16/925)


  Offener Kanal:  Einzig gegen die Stimmen des SSW hat der Landtag für die Umwandlung des Offenen Kanals Schleswig-Holstein in eine Anstalt des öffentlichen Rechts votiert und damit in Zweiter Lesung einen Gesetzentwurf der Landesregierung gebilligt. Dieser sieht die Loslösung des Senders von der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) vor.
  Mit der Verselbstständigung des Offenen Kanals, der zurzeit von der ULR getragen wird, soll sein Bestand gesichert und seine Entwicklungsmöglichkeiten offen gehalten werden. Hintergrund ist der geplante Medienstaatsvertrag zwischen Schleswig-Holstein und der Hansestadt Hamburg, aus dem die gemeinsame Medienanstalt hervorgehen soll. Die Anforderungen an den Offenen Kanal in Schleswig-Holstein mit seinen ländlichen Räumen seien andere als die an eine derartige Einrichtung in der Großstadt Hamburg, so das Argument.

mehr Infos zum Medienstaatsvertrag:
plenum-online,
Juni 2006

  Richterwahlausschuss: Einstimmig hat der Landtag Michael Burmeister als Vertreter des ständigen richterlichen Mitglieds Maren Thomsen in den Richterwahlausschuss gewählt. Dem Richterwahlausschuss gehören als gewählte Mitglieder an: acht Abgeordnete des Landtages, vier weitere Abgeordnete, wenn über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden ist, zwei Richter als ständige Mitglieder und ein Richter des Gerichtszweiges, für den die Wahl stattfindet, als nichtständiges Mitglied. Hinzu kommen ein Rechtsanwalt, sowie je ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, wenn über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden ist. Frauen und Männer stellen jeweils die Hälfte der Mitglieder des Richterwahlausschusses. Das Justizministerium führt den Vorsitz, hat aber kein Stimmrecht.

  Gemeindeordnung: Kreise, Städte, Ämter, Zweckverbände und Gemeinden können künftig wählen, ob sie nach den Grundsätzen der Kameralistik oder der doppelten Buchführung wirtschaften wollen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den der Landtag in Erster Lesung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen hat. Das schwarz-rote Kabinett verspricht sich von der Einführung der doppelten Buchführung mehr Transparenz und eine wirtschaftlichere Haushaltsführung in den Kommunen.
  Hinter der doppelten Buchführung – kurz auch als Doppik bezeichnet – verbirgt sich die kaufmännische Konto-Unterteilung in Soll und Haben. Die Einführung der Doppik in der öffentliche Verwaltung, insbesondere den Kommunen, soll die besonderen Bedingungen der Kommunalpolitik berücksichtigen.
  Im Gegensatz zur doppelten Buchführung werden bei der Kameralistik Einnahmen und Ausgaben betrachtet, jedoch nicht die Erträge, Aufwendungen und Schulden. Außerdem wird im Gegensatz zur Doppik in der Kameralistik stets eine Planrechnung praktiziert (Soll/Ist).

  Verfassungsbeschwerde: Im Rechtsstreit um die Besoldung eines bayrischen Kriminalbeamten hat der Landtag auf Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses eine Stellungnahme verweigert. Das Bundesverfassungsgericht hatte angesichts dieses Falles sämtliche Länderparlamente um eine Einschätzung gebeten. Der Kriminalbeamte war am 1. Februar in die Besoldungsgruppe A 11 aufgestiegen. Im Gegenzug musste er auf einen finanziellen Ausgleich für die Lebenshaltungskosten – die so genannte "Ballungsraumzulage" – verzichten. Gegen deren Streichung hat er über mehrere Instanzen bis hin zum Bundsverfassungsgericht geklagt.

  


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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde: - - -

Dringlichkeit:
Hartz IV-Unterkunftskosten

Sportwetten

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Regierungserklärung:
Innere Sicherheit

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Der Landtag trauert
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I n n e n  / R e c h t

1. Lesung:
Gemeindeordnung
(ohne Aussprache)
2. Lesungen:
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Offener Kanal
(ohne Aussprache)
Regierungserklärung:
Innere Sicherheit

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Sportwetten

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Richterwahlausschuss
(ohne Aussprache)
Antrag:
Rundfunkgebühren
Bericht:
Verfassungsbeschwerde
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F i n a n z e nt

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V e r k e h r  /  T e c h n i k

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