Offener Kanal:
Einzig gegen die Stimmen des SSW hat der Landtag für die Umwandlung
des Offenen Kanals Schleswig-Holstein in eine Anstalt des
öffentlichen Rechts votiert und damit in Zweiter Lesung einen
Gesetzentwurf der Landesregierung gebilligt. Dieser sieht die
Loslösung des Senders von der Unabhängigen Landesanstalt für
Rundfunk und neue Medien (ULR) vor.
Mit der Verselbstständigung des Offenen Kanals, der
zurzeit von der ULR getragen wird, soll sein Bestand gesichert und
seine Entwicklungsmöglichkeiten offen gehalten werden.
Hintergrund ist der geplante Medienstaatsvertrag zwischen
Schleswig-Holstein und der Hansestadt Hamburg, aus dem die
gemeinsame Medienanstalt hervorgehen soll. Die Anforderungen
an den Offenen Kanal in Schleswig-Holstein mit seinen ländlichen
Räumen seien andere als die an eine derartige Einrichtung in der
Großstadt Hamburg, so das Argument.
mehr Infos
zum Medienstaatsvertrag:
plenum-online, Juni
2006
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Richterwahlausschuss: Einstimmig
hat der Landtag Michael Burmeister als Vertreter des
ständigen richterlichen Mitglieds Maren Thomsen in den
Richterwahlausschuss gewählt. Dem Richterwahlausschuss
gehören als gewählte Mitglieder an: acht Abgeordnete des
Landtages, vier weitere Abgeordnete, wenn über eine
Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits-
oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden ist, zwei
Richter als ständige Mitglieder und ein Richter des
Gerichtszweiges, für den die Wahl stattfindet, als
nichtständiges Mitglied. Hinzu kommen ein Rechtsanwalt,
sowie je ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer,
wenn über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in
der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden
ist. Frauen und Männer stellen jeweils die Hälfte der
Mitglieder des Richterwahlausschusses. Das Justizministerium
führt den Vorsitz, hat aber kein Stimmrecht.
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Gemeindeordnung: Kreise,
Städte, Ämter, Zweckverbände und Gemeinden können
künftig wählen, ob sie nach den Grundsätzen der
Kameralistik oder der doppelten Buchführung wirtschaften
wollen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung
vor, den der Landtag in Erster Lesung an den Innen- und
Rechtsausschuss überwiesen hat. Das schwarz-rote
Kabinett verspricht sich von der Einführung der doppelten
Buchführung mehr Transparenz und eine wirtschaftlichere
Haushaltsführung in den Kommunen.
Hinter der doppelten Buchführung – kurz auch als
Doppik bezeichnet – verbirgt sich die kaufmännische
Konto-Unterteilung in Soll und Haben. Die Einführung der
Doppik in der öffentliche Verwaltung, insbesondere den
Kommunen, soll die besonderen Bedingungen der
Kommunalpolitik berücksichtigen.
Im Gegensatz zur doppelten Buchführung werden bei
der Kameralistik Einnahmen und Ausgaben betrachtet, jedoch
nicht die Erträge, Aufwendungen und Schulden. Außerdem
wird im Gegensatz zur Doppik in der Kameralistik stets eine
Planrechnung praktiziert (Soll/Ist).
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Verfassungsbeschwerde: Im
Rechtsstreit um die Besoldung eines bayrischen Kriminalbeamten hat der
Landtag auf Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses eine
Stellungnahme verweigert. Das Bundesverfassungsgericht hatte angesichts
dieses Falles sämtliche Länderparlamente um eine Einschätzung
gebeten. Der Kriminalbeamte war am 1. Februar in die Besoldungsgruppe A
11 aufgestiegen. Im Gegenzug musste er auf einen finanziellen Ausgleich
für die Lebenshaltungskosten – die so genannte
"Ballungsraumzulage" – verzichten. Gegen deren Streichung
hat er über mehrere Instanzen bis hin zum Bundsverfassungsgericht
geklagt.
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