Hafenanlagen:
Die Liberalen sind mit ihrer
Forderung nach einer Änderung des
Hafenanlagen-Sicherheitsgesetzes (HaSiG) gescheitert. Nach Willen
der Liberalen sollte die Zuständigkeit für die Kontrolle der
Häfen von der beim Innenministerium angesiedelten
Wasserschutzpolizei zum Wirtschaftsministerium übergehen.
Außerdem wollte die FDP die Hafenbetreiber von den Gebühren
entlasten, die bei den Behörden für die Erstellung von
Gefahrenabwehr-Plänen zu entrichten sind. Der Vorstoß der
Liberalen wurde mit den Stimmen der Großen Koalition, der
Grünen und des SSW abgelehnt. Das Hauptargument: Eine
Gebührenentlastung sei mit Blick auf die Finanzlage des Landes
nicht zu verantworten. Hintergrund des FDP-Antrages ist die Sorge
um die Konkurrenzfähigkeit der heimischen Hafenanlagen im
internationalen Wettbewerb. Insbesondere Gebühren für die
Hafensicherheit seien in anderen Ländern nicht üblich.
Das
Hafenanlagensicherheitsgesetz gilt seit Juni 2004 und legt fest,
wie die neuen Sicherheitsbestimmungen der Internationalen
Schifffahrtsorganisation (IMO) in Schleswig-Holstein umgesetzt
werden. Die IMO hat die entsprechenden Vorschriften nach den
Terror-Anschlägen vom 11. September 2001 verschärft. Betroffen
sind alle Hafenanlagen, die internationale Passagierschiffe sowie
Frachtschiffe mit einer Größe von über 500 BRZ abfertigen.
Damit fallen 60 der 96 Hafenanlagen im Lande unter diese Regelung.
Die Häfen Kiel, Lübeck und Neustadt spielen dabei eine besondere
Rolle, weil hier im Laufe eines Jahres insgesamt rund 170 Mal
Kreuzfahrtschiffe anlegen.
mehr Infos: plenum-online,
Januar
2005,
August
2005
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Technologietransfer:
Der Weg des Wissensaustausches zwischen den Hochschulen
und der Wirtschaft ist bisweilen versperrt oder zu lang. Zu
diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie der
Innovationsstiftung Schleswig-Holstein (ISH). Vor diesem
Hintergrund hat der Landtag auf Antrag der Grünen für
Februar kommenden Jahres einen Bericht der Landesregierung gefordert.
Er soll unter anderem Aufschluss darüber geben wie die
Regierung das Ergebnis der Studie bewertet und wie sie
darauf reagieren will.
Die ISH unterstützt die Entwicklung innovativer
Produkte und Verfahren in den Bereichen Technologie, Energie
und Klimaschutz. Ziel ist es, die für Innovationen in
Schleswig-Holstein entscheidenden Personen aus Wirtschaft,
Wissenschaft und Politik an einen Tisch zu bringen, damit
sie fachbezogen miteinander reden.
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Nordseekooperation: Der
Landtag wird sich in der November-Tagung mit dem Stand der
Nordseekooperation befassen: Einhellig haben Vertreter
aller Landtagsparteien einem interfraktionellen
Berichtsantrag zugestimmt. Darin fordern die
Parlamentarier von der Landesregierung Daten und Fakten zur
Lage der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit, des
kulturellen Austauschs, des Umgangs mit Minderheiten sowie
des Natur-, Küsten- und Meeresschutzes im Nordseeraum.
Anstoß für den gemeinsamen Berichtsantrag war der Kongress
der Friesen in Leck vom 5. bis 7. Mai. Dort habe sich
gezeigt, dass es zurzeit noch keine einheitliche Strategie
zur Zusammenarbeit rund um das "Mare Frisicum"
gebe, so die Begründung. mehr Infos: plenum-online,
März
2006
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Minderheiten:
Der Landtag möchte dem Schutz und der Förderung von
"autochthonen nationalen Minderheiten" auf Bundesebene
Verfassungsrang einräumen. Einen entsprechenden Antrag des SSW haben
die Abgeordneten einstimmig gebilligt. Als „autochthon" wird
in der Soziologie die ursprüngliche Bevölkerung eines Gebietes
bezeichnet. Der Antrag des SSW bezieht sich auf die Sorben, Friesen,
Dänen, Sinti und Roma.
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) hat indes mit
Verständnis auf die Forderung des Landtages reagiert. Er hat sich
allerdings dafür ausgesprochen, erst einmal den Abschlussbericht der
Enquete-Kommission des Bundestages zur "Kultur in Deutschland"
abzuwarten. In Schleswig-Holstein leben rund 200.000 Menschen, die einer
nationalen Minderheit angehören.
mehr Infos: plenum-online,
März
2006
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