|
|
Druckversion |
|
|
|
|
Regierungserklärung: Verwaltungsstrukturreform Im Anschluss, Aufruf ohne Aussprache
(TOP 5): |
|
|
|
|
|
Kreisreform: Carstensen und Bis 2008 soll ein
Gesamtkonzept vorliegen und Volksinitiative in Zweiter Lesung gescheitert Kiel (SHL/12.09.) In großer Gemeinsamkeit haben Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und Innenminister Ralf Stegner (SPD) in zwei Regierungserklärungen vor dem Landtag dafür geworben, die "kleinteiligen" Kreisstrukturen im Lande noch in dieser Wahlperiode zu modernisieren. Dies sei nötig, um die öffentlichen Haushalte zu entlasten und im "Wettbewerb der Regionen" den politischen Gestaltungsspielraum zu erhalten. Beide stützten sich auf die vor kurzem von fünf Gutachtern vorgelegten Empfehlungen (s. Hintergrund) und äußerten ebenfalls die Erwartung, dass die Reform jährlich Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich mit sich bringen könne. Regierungschef wie Innenminister stellten zum derzeitigen Zeitpunkt heraus, der gesamte Prozess verlaufe "ergebnisoffen". Während Carstensen aber "Großkreise" kategorisch ausschloss und Sympathie für das Modell des Gutachters Prof. Joachim Jens Hesse durchblicken ließ, wandte sich Stegner gegen "vorzeitige Festlegungen". Hesse favorisiert einen Anschluss der Städte Flensburg und Neumünster an umliegende Kreise sowie die Fusionen von Dithmarschen und Steinburg sowie Plön und Ostholstein. Generell solle der Prozess in "Konsens" und "Gemeinsamkeit" mit der kommunalen Familie gestaltet werden, so Carstensen und Stegner. Noch im September solle eine „Reformklausur" mit Experten sowie Vertretern des Landes und der Kreise und kreisfreien Städte stattfinden. Bis 2008 solle ein Gesamtkonzept vorliegen. Nach einer Freiwilligkeitsphase sollten dann bis 2010 Fakten geschaffen werden. Der Oppositionsführer im Landtag, FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki, wandte sich gegen eine "von oben" verordnete Reform und plädierte für die Freiwilligkeit bei Zusammenschlüssen von Kreisen. Auszüge aus seiner Rede: Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Johann Wadephul, unterstützte den Kurs der Landesregierung, brachte aber neben den Zusammenschlüssen auch Kooperationen zwischen den Kreisen ins Spiel. Auszüge aus seiner Rede: SPD-Fraktionschef Lothar Hay betonte die Notwendigkeit einer Verwaltungsmodernisierung und forderte die Kreise und den Landkreistag auf, sich in den Reformprozess einzubringen. Auszüge aus seiner Rede: Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Karl-Martin Hentschel, sprach sich erneut für eine umfassende Kommunalreform aus: Erst sollte die Gemeinde-Ebene gestrafft und anschließend die Kreise reformiert werden. Als erster Schritt müssten handlungsfähige Groß-Gemeinden entstehen. Das hat die Koalition in der ersten Phase der Verwaltungsstrukturreform versäumt. In diesen großen Gemeinden sollte ein `Rathaus der Zukunft` geschaffen werden, das für die Bürger als Anlaufstation für alle Verwaltungsfragen fungiert. Wenn Kompetenzen der Kreise auf die Gemeinden übertragen worden sind – erst dann macht es Sinn, über die Fusion von Kreisen zu entscheiden. Klar ist: Durch die Kreisreform kann sehr viel Geld eingespart werden, das in Schulen und KiTas fließen kann. Anke Spoorendonk, Vorsitzende des SSW im Landtag, lehnte die von der Landesregierung anvisierte Kreisgebietsreform als unsystematisch ab und warnte vor Flickschusterei. Auszüge aus ihrer Rede: Freiwilligkeits-Bestrebung der Volksinitiative in Zweiter Lesung gescheitert Kiel (SHL/12.09.) Im Anschluss an die Debatte zu den Regierungserklärungen hat der Landtag ohne Aussprache den Gesetzentwurf der "Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung" in Zweiter Lesung abgelehnt. Die vor allem aus Dithmarschen stammenden Kreisreform-Gegner hatten die Kreisordnung um folgenden Satz erweitern wollen: "Gebietsänderungen sind nur zulässig, wenn die betroffenen Kreise einverstanden sind." Für die Ablehnung hatte die Mehrheit von CDU, SPD und Grünen gesorgt, wobei sich die Koalitionspolitiker Jens Magnussen, Karsten Jasper (beide CDU) und Detlef Buder (SPD) gegen ihre Fraktionen stellten. Nach der Ablehnung des Gesetzes steht den Initiatoren nun der Weg für ein Volksbegehren offen. Das Begehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten unterstützt wird – das sind derzeit rund 110.000 Bürger. Die Unterschriften dürfen nicht frei gesammelt, sondern müssen in amtlichen Eintragungsräumen geleistet werden. Die Frist hierfür beträgt sechs Monate. Ist diese Aktion erfolgreich, kann sich ein Volksentscheid anschließen. Dieser ist innerhalb von neun Monaten nach dem Volksbegehren durchzuführen. Der vorgelegte Gesetzentwurf wäre dann angenommen, wenn ihm mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zustimmt. |
|
|
|
|
|
zurück zur Textseite |
|
* * * * *