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Kreisreform:
Carstensen und
Stegner betonen Gemeinsamkeit und
offenbaren Unterschiede im Detail
Bis 2008 soll ein
Gesamtkonzept vorliegen und
bis 2010 Fakten geschaffen werden
Volksinitiative in Zweiter Lesung gescheitert
(...gehe zu)

Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (re.)
und
Innenminister Ralf Stegner / Foto: Archiv
Kiel (SHL/12.09.) In
weitgehender Gemeinsamkeit haben Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und
Innenminister Ralf Stegner (SPD) in einer "doppelten"
Regierungserklärung vor dem Landtag
dafür geworben, die "kleinteiligen" Kreisstrukturen im Lande noch
in dieser Wahlperiode zu modernisieren. Dies sei nötig, um die öffentlichen
Haushalte zu entlasten und im "Wettbewerb der Regionen" den
politischen Gestaltungsspielraum zu erhalten. Beide stützten sich auf die vor
kurzem von fünf Gutachtern vorgelegten Empfehlungen (s.
Hintergrund) und äußerten ebenfalls die Erwartung, dass
die Reform jährliche Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich mit sich
bringen könne. Regierungschef wie Innenminister stellten zum derzeitigen
Zeitpunkt heraus, der gesamte Prozess verlaufe "ergebnisoffen".
Während Carstensen aber "Großkreise"
kategorisch ausschloss und Sympathie für das Modell des Gutachters Prof.
Joachim Jens Hesse durchblicken ließ, wandte sich Stegner gegen "vorzeitige
Festlegungen". Hesse favorisiert einen Anschluss der Städte Flensburg
und Neumünster an umliegende Kreise sowie die Fusionen von Dithmarschen und
Steinburg sowie Plön und Ostholstein.
Generell solle der Prozess in "Konsens" und "Gemeinsamkeit"
mit der kommunalen Familie gestaltet werden, so Carstensen und Stegner. Noch
im September solle eine "Reformklausur" mit Experten sowie
Vertretern des Landes und der Kreise und kreisfreien Städte stattfinden. Bis
2008 solle ein Gesamtkonzept vorliegen. Nach einer Freiwilligkeitsphase
sollten dann bis 2010 Fakten geschaffen werden.
Der
Oppositionsführer im Landtag, FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki,
wandte sich gegen eine "von oben" verordnete Reform und
plädierte für die Freiwilligkeit bei Zusammenschlüssen von
Kreisen.
Auszüge aus seiner Rede:
Es ist schlicht nicht zulässig, Kreise aus rein fiskalischen Gründen
so groß zu schneiden, dass die Mandatsausübung – beispielsweise eines
Kreistagsabgeordneten – in der Freizeit nicht mehr möglich ist. Die
Kostenersparnis reicht zur Legitimation einer Kreisgebietsreform nicht aus.
Nach Vorlage der Gutachten ist klar: Schleswig-Holstein steuert zielgenau auf
eine Kreisgebietsreform zu. Aus Gründen der Gesichtswahrung wird es wohl eine
abgespeckte Form geben. Die SPD hat es geschafft CDU in dieser Frage vor sich
herzutreiben. Den Bürgern kann man dazu nicht gratulieren.
Der
Fraktionsvorsitzende der CDU, Johann Wadephul, unterstützte den Kurs der
Landesregierung, brachte aber neben den Zusammenschlüssen auch Kooperationen
zwischen den Kreisen ins Spiel.
Auszüge aus seiner Rede:
Angesichts der dramatischen Haushaltslage im Land und in den Kommunen
ist es unsere Pflicht als Landespolitiker, die Strukturen zu überprüfen.
Deswegen muss der Landesgesetzgeber handeln und darf dieses Thema nicht, wie
die Volksinitiative empfiehlt, der Freiwilligkeit überlassen. Zur
Ergebnisoffenheit gehört aber sowohl eine Neugliederung als auch die
Möglichkeit von Kooperationen. Großkreise kommen nach dem Scheitern der
Kreisreform in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr in Betracht.
SPD-Fraktionschef
Lothar Hay betonte die Notwendigkeit einer Verwaltungsmodernisierung und
forderte die Kreise und den Landkreistag auf, sich in den Reformprozess
einzubringen.
Auszüge aus seiner Rede:
Wer sich nicht beteiligt, redet auch nicht mit.
Schleswig-Holstein braucht eine echte Kreisgebietsreform und
keinen Stillstand. Der Rahmen dafür ist durch die Gutachten
abgesteckt. Die Verwaltung muss nun professioneller und
bürgerfreundlicher werden. Die neuen Kreisstrukturen sollen zu
einer spürbaren Verbesserung der Wirtschaftlichkeit führen,
Landesaufgaben kommunalisiert und doppelte Zuständigkeiten
abgebaut werden.
Der
Fraktionsvorsitzende der Grünen, Karl-Martin Hentschel, sprach sich erneut
für eine umfassende Kommunalreform aus: Erst sollte die Gemeinde-Ebene
gestrafft und anschließend die Kreise reformiert werden.
Auszüge aus seiner Rede:
Als erster Schritt müssten handlungsfähige Groß-Gemeinden
entstehen. Das hat die Koalition in der ersten Phase der
Verwaltungsstrukturreform versäumt. In diesen großen Gemeinden sollte ein
`Rathaus der Zukunft` geschaffen werden, das für die Bürger als
Anlaufstation für alle Verwaltungsfragen fungiert. Wenn Kompetenzen der
Kreise auf die Gemeinden übertragen worden sind – erst dann macht es Sinn,
über die Fusion von Kreisen zu entscheiden. Klar ist: Durch die Kreisreform
kann sehr viel Geld eingespart werden, das in Schulen und KiTas fließen kann.
Anke
Spoorendonk, Vorsitzende des SSW im Landtag, lehnte die von der
Landesregierung anvisierte Kreisgebietsreform als unsystematisch ab und warnte
vor Flickschusterei.
Auszüge aus ihrer Rede:
Niemand kann zurzeit klar sagen, wie diese Zuständigkeiten zukünftig
verteilt sein sollen. An dieser Aufgabe ist die Große Koalition gescheitert.
Dabei kann eigentlich jeder Verwaltungs-Laie verstehen, dass man die
Strukturen nach den Aufgaben stricken sollte – die Struktur muss der
Funktion folgen. Alles andere wäre nicht funktional. Unsere Landesregierung
bastelt aber erst eine Struktur und stopft dann die Aufgaben rein.
Freiwilligkeits-Bestrebung
der Volksinitiative in Zweiter Lesung gescheitert
Kiel (SHL/12.09.)
Im Anschluss an die Debatte zu den Regierungserklärungen hat der
Landtag ohne Aussprache den Gesetzentwurf der "Volksinitiative gegen
die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung"
in Zweiter Lesung abgelehnt. Die vor allem aus
Dithmarschen stammenden Kreisreform-Gegner hatten die Kreisordnung
um folgenden Satz erweitern wollen: "Gebietsänderungen sind nur
zulässig, wenn die betroffenen Kreise
einverstanden sind." Für die Ablehnung hatte die
Mehrheit von CDU, SPD und Grünen gesorgt, wobei sich die
Koalitionspolitiker Jens Magnussen, Karsten Jasper (beide CDU) und
Detlef Buder (SPD) gegen ihre Fraktionen stellten.
Nach der Ablehnung des
Gesetzes steht den Initiatoren nun der Weg für ein Volksbegehren
offen. Das Begehren ist
erfolgreich, wenn es von mindestens fünf Prozent der
Stimmberechtigten unterstützt wird – das sind derzeit
rund 110.000 Bürger. Die Unterschriften dürfen nicht
frei gesammelt, sondern müssen in amtlichen Eintragungsräumen
geleistet werden. Die Frist hierfür beträgt sechs
Monate. Ist diese Aktion erfolgreich, kann sich ein Volksentscheid
anschließen. Dieser ist innerhalb von neun Monaten nach dem Volksbegehren
durchzuführen. Der vorgelegte Gesetzentwurf wäre dann angenommen, wenn ihm mindestens ein Viertel der
Stimmberechtigten zustimmt.
Hintergrund:
In einer Regierungserklärung
stellt Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU)
seine Position zur geplanten Verwaltungsstrukturreform im
Lande dar.
Anfang des Monats haben die fünf von der
Landesregierung beauftragten Verwaltungs-, Rechts- und
Finanzexperten dem schwarz-roten Kabinett und den
kommunalen Spitzenverbänden ihre insgesamt 850 Seiten
starken Gutachten zu den Einsparpotentialen einer
Kreisreform vorgestellt. Übereinstimmend haben die
Experten Reformbedarf bei den Kreisstrukturen ausgemacht
und hierzu verschiedene Modelle vorgelegt.
Nach Einschätzung von Prof. Joachim Jens Hesse vom
Institut für Staats- und Europawissenschaften in Berlin
könnten mit größeren Landkreisen beträchtliche Summen
gespart werden. Bereits zwei Fusionen
(Dithmarschen-Steinburg, Plön-Ostholstein) sowie die
Einbindung der kreisfreien Städte Flensburg und
Neumünster in die Kreise Schleswig-Flensburg
beziehungsweise Rendsburg-Eckernförde brächten bei
zusätzlichen Kooperationen 33 bis 46 Millionen Euro.
Dem Vernehmen nach gilt als favorisiertes Modell
der großen Koalition eine Variante, nach der die Zahl der
Kreise von elf auf neun sinken würde und von vier
kreisfreien Städten nur Kiel und Lübeck übrig blieben.
Denkbar in einem späteren Schritt wäre eine Verringerung
auf sechs Kreise – nach weiteren Zusammenschlüssen von
Nordfriesland / Schleswig-Flensburg, Segeberg / Pinneberg
sowie Stormarn / Herzogtum Lauenburg. Hesse zufolge würde
dieses weitergehende Modell den Spareffekt auf bis zu 61
Millionen Euro erhöhen.
Der Gutachter Helmut Seitz von der TU Dresden
schlägt maximal sieben Kreise (bisher sind es elf) und
keine kreisfreien Städte (bisher vier) vor. Dies würde
nach seiner Analyse 105 Millionen Euro sparen.
Der Diskussionsprozess in Schleswig-Holstein findet
auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des
Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommerns vom Juli
statt. Die Greifswalder Richter hatten die im Nachbarland
für 2009 vorgesehene Kreisreform für verfassungswidrig
erklärt. Geplant war die Einführung von nur noch fünf
Großkreisen anstelle von zurzeit zwölf Landkreisen und
sechs kreisfreien Städten. Begründung: Die große
Fläche der neuen Kreise mache die Ausübung eines
ehrenamtlichen kommunalen Mandats unmöglich und greife so
in die kommunale Selbstverwatung ein.
2. Lesung
zur Volksinitiative
Im Anschluss an die Regeierungserklärung soll ohne
Aussprache der Gesetzentwurf der "Volksinitiative gegen
die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung"
aufgerufen werden. Hierzu empfiehlt der Innen- und
Rechtsausschuss dem Plenum Ablehnung. CDU, SPD und Grüne
stimmten im Ausschuss gegen die Forderung der vor allem aus
Dithmarschen stammenden Kreisreform-Gegner, die Kreisordnung
um folgenden Satz zu erweitern: "Gebietsänderungen
sind nur zulässig, wenn die betroffenen Kreise
einverstanden sind." Die Liberalen unterstützten im
Ausschuss hingegen die Initiative
vorherige Debatten, u.a.: plenum-online,
Februar 2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2007/
texte/14_kommunalreform.htm)
1. Lesung/Volksinitiative: plenum-online, Juli
2007
Stichwort:
Regierungserklärung
Der Ministerpräsident und die Mitglieder
der Landesregierung haben die Möglichkeit, während einer
Plenarsitzung des Landtages eine Regierungserklärung, das
heißt eine Stellungnahme zu einem aktuellen politischen
Thema, abzugeben. Grundlagen dieser Regelung sind Artikel
21 der Landesverfassung und Paragraph 48 sowie 56 der
Geschäftsordnung verankert. Der Landtag kann im Anschluss
an eine Regierungserklärung eine Aussprache zu diesem
Thema vornehmen, deren Dauer im Ältestenrat festgelegt
wird.
Traditionell stellt beispielsweise der Ministerpräsident
zum Beginn einer Wahlperiode die Grundlagen seiner Politik
in einer umfangreichen Regierungserklärung vor.
Stichwort:
Volksinitiative, Volksbegehren,
Volksentscheid
Schleswig-Holstein kennt ein
dreistufiges Verfahren der Bürgerbeteiligung, bestehend
aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
Eine Volksinitiative kann mit den Unterschriften
von 20.000 Stimmberechtigten Bürgern eingeleitet werden.
Entscheidet der Landtag innerhalb von vier Monaten nicht
oder ablehnend über den Antrag der Volksinitiative, kommt
es zu einem Volksbegehren. Das Begehren ist
erfolgreich, wenn es von mindestens fünf Prozent der
Stimmberechtigten unterstützt wird – das sind derzeit
rund 110.000 Bürger. Die Unterschriften dürfen nicht
frei gesammelt, sondern müssen in amtlichen Eintragungsräumen
geleistet werden. Die Frist hierfür beträgt sechs
Monate.
Beim anschließenden Volksentscheid,
der innerhalb von neun Monaten nach dem Volksbegehren
durchzuführen ist, ist der vorgelegte Gesetzentwurf
angenommen, wenn ihm mindestens ein Viertel der
Stimmberechtigten zustimmen.
In Schleswig-Holstein verlief bislang ein
Volksentscheid erfolgreich: 1998 lehnten die
Schleswig-Holsteiner die Einführung der umstrittenen
Rechtschreibreform ab – mehr als 41 Prozent der
Wahlberechtigten stimmten gegen die Reform. Allerdings hob
der Landtag von Schleswig-Holstein diese Willensbekundung
des Souveräns nicht einmal ein Jahr nach dem
Volksentscheid auf und beschloss, die Rechtschreibreform
an den Schulen des Landes einzuführen.
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