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Auf dieser Seite: Wahlgesetz / Frauenquote

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Landeswahlgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/1541neu
-Plenarprotokoll-

Bald mehr Frauen im Landtag?

 Grüne wollen verbindliche 50-Prozent-Quote

Kiel (SHL/13.06.). Mit Skepsis haben CDU, FDP und SSW auf die Forderung der Grünen nach einer festen Frauenquote für die Kandidaturen zum Schleswig-Holsteinischen Landtag reagiert. Dies sei eine Angelegenheit der Parteien – so das Hauptargument gegen den Vorstoß der Oppositionspartei. Einzig aus den Reihen der Sozialdemokraten erhielten die Grünen Zuspruch. Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes sieht einen verpflichtenden Frauenanteil von 50 Prozent bei der Aufstellung der Kandidatenlisten für Landtagswahlen vor.

"Die Präsenz von Frauen im Landtag ist auf dem niedrigsten Stand seit 15 Jahren", begründete Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel den Vorstoß. Und: Eine feste Quote im Landtag könne Signalwirkung für die Lokalpolitik haben: Die Quote, so Hentschel, würde „auf kommunaler Ebene zum Handlungszwang führen", da man sich vor Ort um politischen Nachwuchs bemühen müsste.

Der Frauen-Anteil im Landtag beträgt zurzeit 31,9 Prozent (von 69 Abgeordneten sind 22 Frauen). Die 50-Prozent-Quote erreicht die vierköpfige Grünen-Fraktion und der SSW. Bei der SPD sind zwölf von 29 Parlamentariern weiblich, bei der CDU sind es sieben von 30. Die vierköpfige FDP-Fraktion besteht ausschließlich aus Männern.

"Alle Parteien wünschen sich mehr Frauen", sagte Frauke Tengler (CDU). Deren Kompetenz und Blickwinkel seien für die Politik unverzichtbar. Aber: "Nach unserem Wahlsystem werden 40 von 69 Abgeordneten in den Wahlkreisen Schleswig-Holsteins direkt gewählt. Das heißt in der Konsequenz Ihres Vorschlages: Ein im Wahlkreis gewählter Kandidat hat sich unter Umständen hinter einer nicht gewählten Kandidatin auf der Liste einzureihen", so Tengler. "Die Quotierung der Geschlechter bei der Aufstellung von Wahllisten ist sinnvoll und nützlich, weil sie die Chancengleichheit von Männern und Frauen sichert", befand dagegen ihr SPD-Koalitionskollege Klaus-Peter Puls. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Grünen mit ihrer Initiative bei seiner Fraktion offene Türen einläuft.

"Komischerweise sind es immer wieder die Vertreterinnen oder Vertreter der betroffenen Geschlechter, die gegen eine sie begünstigende Quote ans Rednerpult gehen und ausführen, dass sie einen freien Wettbewerb wollen und eben in diesem Wettbewerb – wie der Kandidatur zu einer Wahl – bestehen wollen und eben nicht durch eine Quote", gab Wolfgang Kubicki (FDP) zu bedenken.

Den Vorbehalten an dem Gesetzentwurf, der an den Innen und Rechtsausschuss überwiesen wurde, schloss sich auch Innenminister Ralf Stegner (SPD) an: Die gleichgewichtige Beteiligung der Geschlechter sei zwar "wünschenswert", die Kandidatenfindung aber Sache der Parteien. Er erinnerte daran, dass "Quotierungsvorschriften" bislang nirgendwo in den Wahlgesetzen der Länder oder im Bund Eingang gefunden hätten.

"Politik muss ein attraktiver Arbeitsplatz für Frauen sein", stellte Anke Spoorendonk (SSW) klar. Dafür reiche die Änderung des Wahlgesetzes nicht aus. Viel wichtiger sei ein gesellschaftlicher Diskurs zu dieser Frage.

Dem Gesetzentwurf der Grünen zufolge sollen die Listen der Parteien nach dem so genannten "Reißverschlussprinzip" abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden. Ob dabei ein Mann oder eine Frau den Listenplatz 1 erhält, wird im Gesetzentwurf nicht näher geregelt. Ausnahmen sollen nur möglich sein, wenn nicht ausreichend Angehörige eines Geschlechts eine Kandidatur anstreben. Dann sollen aber mindestens so viele Angehörige des zahlenmäßig schwächeren Geschlechts auf den Wahllisten landen wie es dem Anteil an den Partei-Mitgliedern entspricht.

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Hintergrund:
  Die Grünen schlagen eine verpflichtende 50-Prozent-Frauenquote bei der Aufstellung der Kandidatenlisten für die Landtagswahl vor. Dem Entwurf der Oppositionsfraktion zur Änderung des Landeswahlgesetzes zufolge sollen die Listen der Parteien nach dem so genannten "Reißverschlussprinzip" abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden. Ob dabei ein Mann oder eine Frau den Listenplatz 1 erhält, wird im Gesetzentwurf nicht näher geregelt.
  Ausnahmen sollen nur möglich sein, wenn nicht ausreichend Angehörige eines Geschlechts eine Kandidatur anstreben. Dann sollen aber mindestens so viele Angehörige des zahlenmäßig schwächeren Geschlechts auf den Wahllisten landen wie es dem Anteil an den Partei-Mitgliedern entspricht.

Frauen-Anteil im Landtag
  Der Frauen-Anteil im Schleswig-Holsteinischen Landtag beträgt zurzeit 31,9 Prozent (22 von 69 Abgeordneten). In der letzten Wahlperiode waren es 37,1 Prozent. Die 50-Prozent-Quote erreichen derzeit die Grünen (zwei von vier Abgeordneten sind Frauen) und der SSW (eine von zwei). Bei der SPD sind zwölf von 29 Parlamentariern weiblich, bei der CDU sind es sieben von 30. Die vierköpfige FDP-Fraktion besteht ausschließlich aus Männern.
  Bei den Parteien gibt es derzeit unterschiedliche Ansätze zur Sicherung des Frauen-Anteils. Die Grünen haben seit ihrer Parteigründung 1979 eine Frauenquote: Mindestens die Hälfte aller Listenplätze sollen weiblich besetzt sein. Frauen nehmen dabei die ungeraden Plätze ein, also grundsätzlich auch die Spitzenposition 1. Die SPD beschloss 1988 eine 40-Prozent-Frauenquote für Ämter und Mandate. Die CDU hat seit 1996 ein nicht verpflichtendes so genanntes Frauenquorum. FDP und SSW haben keine derartige Regelung.

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