"Die Präsenz von Frauen im Landtag ist auf dem
niedrigsten Stand seit 15 Jahren", begründete
Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel den Vorstoß. Und: Eine
feste Quote im Landtag könne Signalwirkung für die Lokalpolitik
haben: Die Quote, so Hentschel, würde „auf kommunaler Ebene zum
Handlungszwang führen", da man sich vor Ort um politischen
Nachwuchs bemühen müsste.
Der Frauen-Anteil im Landtag beträgt zurzeit 31,9
Prozent (von 69 Abgeordneten sind 22 Frauen). Die 50-Prozent-Quote
erreicht die vierköpfige Grünen-Fraktion und der SSW. Bei der SPD
sind zwölf von 29 Parlamentariern weiblich, bei der CDU sind es
sieben von 30. Die vierköpfige FDP-Fraktion besteht ausschließlich
aus Männern.
"Alle Parteien wünschen sich mehr
Frauen", sagte Frauke Tengler (CDU). Deren Kompetenz und
Blickwinkel seien für die Politik unverzichtbar. Aber: "Nach
unserem Wahlsystem werden 40 von 69 Abgeordneten in den Wahlkreisen
Schleswig-Holsteins direkt gewählt. Das heißt in der Konsequenz
Ihres Vorschlages: Ein im Wahlkreis gewählter Kandidat hat sich
unter Umständen hinter einer nicht gewählten Kandidatin auf der
Liste einzureihen", so Tengler. "Die Quotierung der
Geschlechter bei der Aufstellung von Wahllisten ist sinnvoll und
nützlich, weil sie die Chancengleichheit von Männern und Frauen
sichert", befand dagegen ihr SPD-Koalitionskollege Klaus-Peter
Puls. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Grünen mit ihrer
Initiative bei seiner Fraktion offene Türen einläuft.
"Komischerweise sind es immer wieder die
Vertreterinnen oder Vertreter der betroffenen Geschlechter, die
gegen eine sie begünstigende Quote ans Rednerpult gehen und
ausführen, dass sie einen freien Wettbewerb wollen und eben in
diesem Wettbewerb – wie der Kandidatur zu einer Wahl – bestehen
wollen und eben nicht durch eine Quote", gab Wolfgang Kubicki
(FDP) zu bedenken.
Den Vorbehalten an dem Gesetzentwurf, der an den
Innen und Rechtsausschuss überwiesen wurde, schloss sich auch
Innenminister Ralf Stegner (SPD) an: Die gleichgewichtige
Beteiligung der Geschlechter sei zwar "wünschenswert",
die Kandidatenfindung aber Sache der Parteien. Er erinnerte daran, dass
"Quotierungsvorschriften" bislang nirgendwo in den
Wahlgesetzen der Länder oder im Bund Eingang gefunden hätten.
"Politik muss ein attraktiver Arbeitsplatz für
Frauen sein", stellte Anke Spoorendonk (SSW) klar. Dafür
reiche die Änderung des Wahlgesetzes nicht aus. Viel wichtiger sei
ein gesellschaftlicher Diskurs zu dieser Frage.
Dem Gesetzentwurf der Grünen zufolge sollen die
Listen der Parteien nach dem so genannten
"Reißverschlussprinzip" abwechselnd mit Männern und
Frauen besetzt werden. Ob dabei ein Mann oder eine Frau den
Listenplatz 1 erhält, wird im Gesetzentwurf nicht näher geregelt.
Ausnahmen sollen nur möglich sein, wenn nicht ausreichend
Angehörige eines Geschlechts eine Kandidatur anstreben. Dann sollen
aber mindestens so viele Angehörige des zahlenmäßig schwächeren
Geschlechts auf den Wahllisten landen wie es dem Anteil an den
Partei-Mitgliedern entspricht.