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Top 9: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Sicherheit in den schleswig-holsteinischen Häfen
(Hafensicherheitsgesetz)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Neu: Ohne Aussprache
Neue Vorgaben für
mehr Sicherheit
in Häfen auf dem Weg
Kiel (SHL/13.09.)
Der Landtag hat einen von der Landesregierung vorgelegten Entwurf zur Verschärfung des
Hafensicherheitsgesetzes (HaSig) ohne Aussprache an den
Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Wichtigster Punkt der
Vorlage: Ein landesweiter Gefahrenabwehrplan soll erstellt. Als
erster Schritt ist eine so genannte "Auditierung",
eine Sicherheitsüberprüfung aller sicherheitstechnisch
relevanten Anlagen im Hafenbereich,
vorgesehen.
Hintergrund: Die Landesregierung legt
dem Landtag einen Entwurf zur Verschärfung des
Hafensicherheitsgesetzes (HaSig) vor. Demnach soll eine
Spezialeinheit der Wasserschutz-Polizei zur Vorbeugung von möglichen Terrorangriffen
jederzeit Zutritt zu den Hafenanlagen und Einsicht in die
Unterlagen der Hafenanlagenbetreiber verlangen können. Als
erster Schritt ist eine so genannte "Auditierung",
eine Sicherheitsüberprüfung aller sicherheitstechnisch
relevanten Anlagen im Hafenbereich,
vorgesehen. Dies soll laut dem Papier aus dem
Innenministerium etwa 15 Monate dauern.
Das HaSig gilt seit Juni 2004 und legt fest, wie
die Sicherheitsbestimmungen der Internationalen
Schifffahrtsorganisation (IMO) in Schleswig-Holstein
umgesetzt werden. Die IMO hat die entsprechenden
Vorschriften nach den Terror-Anschlägen vom 11. September
2001 überarbeitet. Betroffen sind alle Hafenanlagen, die
internationale Passagierschiffe sowie Frachtschiffe mit
einer Bruttoraumzahl von über 500 abfertigen. Damit
fallen 83 Hafenanlagen im Lande unter diese
Regelung. Die Fähr- und Kreuzfahrthäfen Kiel, Lübeck
und Puttgarden spielen dabei eine besondere
Rolle.
Bereits jetzt müssen die Hafenanlagenbetreiber
Gefahrenabwehrpläne erstellen. Zudem gibt es intensivere
Personen- und Gepäckkontrollen, mehr Kompetenzen für die
Wasserschutzpolizei bei der Besichtigung von Anlagen i
Hafenbereich sowie spezielle Schulungen des Wachpersonals. Und: Die
Behörden können Schiffen bei Terror-Verdacht das
Einlaufen verweigern.
Durch die seit 2004 geltenden verstärkten Sicherheitsmaßnahmen
haben sich die Hafengebühren für die Reedereien erhöht. Die
Landesregierung verweist darauf, dass die Neuregelungen in
Einklang mit den anderen norddeutschen Ländern getroffen
worden seien, und dass die "Wahrung der
Wettbewerbsfähigkeit" der heimischen Häfen bei der
Formulierung des Gesetzes "im Fokus" gestanden
habe. Die Überarbeitung des Gesetzes ist aufgrund neuer
EU-Vorgaben nötig.
vorherige Debatten zum
Thema:plenum-online, Januar 2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2005/
texte/20_48_11_schiffssicherheit_haefen.htm)
plenum-online, August
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2005/texte/
10_39_hafenanlagen_flughafenlkiel.htm)