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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/1563neu
-Plenarprotokoll-

Landesregierung will Bezuschussung
der freien Schulen überdenken

Kiel (SHL/13.9.) Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) hat angekündigt, die Finanzausstattung der freien Schulen im Land zu überarbeiten. Sie machte vor dem Hintergrund der Situation im Landeshaushalt aber deutlich: "Es geht nur um die Existenzsicherung dieser Schulen. Alles, was darüber hinaus geht, ist nicht rechtlich geboten und nicht finanziell begründbar." Erdsiek-Rave reagierte damit auf einen Gesetzesentwurf der Grünen, der eine bessere finanzielle Ausstaffierung der freien Schulen durch eine Änderung des Schulgesetzes vorsieht. Die Fraktionen von SPD und CDU kündigten in der Debatte einen eigenen Entwurf zu einem Privatschulgesetz an.

Schwarz-Rot hatte Anfang des Jahres im neuen Schulgesetz festgeschrieben, dass die Zuschüsse für freie Schulen an den öffentlichen Schülerkostensatz für das Jahr 2001 anzulehnen sind. Demnach erhalten Privatschulen diesen Satz zu 100 Prozent (Förderschulen), zu 80 Prozent (allgemein bildende Schulen und Waldorfschulen) oder zu 50 Prozent (Berufsschulen). Die Zuschüsse sind an die Beamtenbesoldung für Lehrer an öffentlichen Schulen gekoppelt. Da diese Gelder wegen der Kürzung des Weihnachtsgeldes für Landesbeamte zukünftig sinken werden, befürchten die freien Schulträger Einbußen von bis zu sieben Prozent und damit existentielle Finanzprobleme. Die Grünen fordern deshalb, den Fördersatz für allgemein bildende und Waldorfschulen zu erhöhen. "Damit öffnen wir nicht das finanzielle Füllhorn, sondern sichern das Überleben der freien Schulen und schaffen auch Anreize für Schul-Neugründungen", so Monika Heinold.

CDU, FDP und SSW unterstützten im Grundsatz diese Forderung. Die Unions-Abgeordnete Susanne Herold attestierte den Grünen, sie würden "fast ein verlässlicher Koalitionspartner der CDU". Merkwürdig sei nur, dass die Grünen "zu Zeiten ihrer Regierungsbeteiligung die Start- und Entwicklungschancen der freien Schulen in unserem Lande eher blockiert haben."

FDP-Bildungsexperte Ekkehard Klug schlug eine "Generalrevision" des Schulgesetzes vor. "Die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft muss auf neue, faire Grundlagen gestellt werden", verlangte er. Die Schüler nichtstaatlicher Schulen würden dem Land durchweg weniger Geld als Schüler der staatlichen Schulen kosten. "Gäbe es die Schulen freier Träger nicht, hätte das Land logischerweise höhere Aufwendungen", so Klug. Die Angebotsvielfalt von Privatschulen wirken sich "wohltuend auf die Schullandschaft" aus, schloss SSW-Frau Anke Spoorendonk an. "Privatschulen sind kein Störfall, sondern eine gangbare Alternative."

Der SPD-Abgeordnete Henning Höppner äußerte sich zurückhaltender. Er führte in seiner Rede den "Vorteil der freien Schulen bei der Standortsuche" ins Feld. Der Staat dagegen sei verpflichtet, auch dort Schulen vorzuhalten, wo nur wenige Kinder lebten und könne sich somit nicht dem Wettbewerb stellen. Und, so Höppner: "Würden wir den freien Schulen so viel Geld geben wie den öffentlichen, würden wir die öffentlichen schlechter stellen."

Der Gesetzentwurf der Grünen wurde dem Bildungsausschuss überstellt.

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Hintergrund:
  Die Grünen fordern in einem Entwurf zur Änderung des neuen Schulgesetzes eine bessere Finanzausstattung der freien Schulen im Lande. Sie nehmen damit die Kritik der betroffenen Schulträger auf, etwa der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Waldorfschulen, die Mitte Juni dem Landtag eine entsprechende Petition übermittelt hat.
  Das von Schwarz-Rot im Januar beschlossene Gesetz sieht vor, die Zuschüsse an die freien Schulen an den öffentlichen Schülerkostensatz für das Jahr 2001 anzulehnen. Privatschulen erhalten diesen Satz zu 100 Prozent (Förderschulen), zu 80 Prozent (allgemein bildende Schulen und Waldorfschulen) oder zu 50 Prozent (Berufsschulen).
  Die Zuschüsse sind an die Beamtenbesoldung für Lehrer an öffentlichen Schulen gekoppelt. Da diese Gelder wegen der Kürzung des Weihnachtsgeldes für Landesbeamte zukünftig sinken werden, befürchten die Grünen und die freien Schulträger Einbußen von bis zu sieben Prozent und damit existentielle Finanzprobleme für die freien Schulen. Sie fordern deshalb, den Fördersatz für allgemein bildende und Waldorfschulen von 80 auf 85 Prozent zu erhöhen.
  Die freien Schulen verweisen darauf, dass ihre Lehrer bereits jetzt nur rund zwei Drittel des Gehaltes eines öffentlichen Realschul-Pädagogen erhielten. Auch die Eltern müssten finanzielle Opfer bringen und bis zu 260 Euro pro Kind im Monat zahlen.
  Weitere Forderungen der Grünen: Die Investitionszuschüsse für die freien Schulen sollen klarer geregelt werden, die Zuschüsse für die Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf angehoben und die Schulen für ihre "Wartefrist" nachträglich entschädigt werden. Das bedeutet: Bei Schul-Neugründungen müssen die freien Schulen drei (ab 2008: zwei) Jahre auf öffentliches Geld warten. Diese entgangenen Summen sollen nach Auffassung der Grünen nachträglich zu 50 Prozent erstattet werden.
  Im Lande gibt es 69 Schulen in privater Trägerschaft. Neben den 48 Schulen der dänischen Minderheit, die den vollen Satz erhalten, gibt es zehn freie Waldorfschulen sowie christliche und heilpädagogische Schulen mit insgesamt rund 5.000 Schülern. Damit besuchen 3,3 Prozent der schleswig-holsteinischen Schüler eine Privatschule – bundesweit ein niedriger Wert.

vorherige Debatten zum Thema: plenum-online, August 2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/august2003/texte/03_26_schulgesetz_lehrerbildung.htm)

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