|
|
Druckversion |
|
|
|
|
Top 11 : Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertra- ges zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV AG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 16/1566 |
|
|
|
|
|
Koalition bleibt bei staatlichem Wettmonopol gespalten CDU-Abgeordneter auf
Gegenkurs Kiel (SHL/13.09.) Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag stößt bei der CDU im Landtag nach wie vor auf große Bedenken. Der Unionsabgeordnete Hans-Jörn Arp wandte sich bei der Ersten Lesung zu dem Vertrag erneut gegen das staatliche Lotto-Monopol und sprach sich für eine Liberalisierung des Wettmarktes aus. Damit ging er auf Gegenkurs zum Kabinettsbeschluss vom Juli und zum Koalitionspartner SPD. Auch die FDP übte scharfe Kritik am Vertragswerk, während Grüne und SSW Zustimmung signalisierten. Mit der Neufassung, die nach einem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Vorjahr nötig wurde, soll das staatliche Glücksspiel-Monopol ab Januar 2008 bis Ende 2011 festgeschrieben werden. Karlsruhe hatte den Fortbestand des staatlichen Monopols nur für zulässig erklärt, wenn es konsequent am Ziel der Spielsuchtbekämpfung orientiert sei. Laut dem Entwurf sollen künftig Online-Glücksspiele verboten werden, ebenso wie Werbung für Glücksspiel im Fernsehen oder im Internet. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) hatte auf der Ministerpräsidentenkonferenz im letzten Dezember als einziger Landeschef das Papier zunächst nicht unterschrieben. Im Juli stimmte aber auch das schleswig-holsteinische Kabinett zu, um einen drohenden Ausschluss aus dem Lottoblock zu vermeiden. Stegner: Monopol der beste Weg, um Damit wird auch die Finanzierung gemeinnütziger Projekte durch die Lotto-Erlöse bis Ende 2011 gesichert. In Schleswig-Holstein sind im vergangenen Jahr nach Angaben der Landesregierung rund 68 Millionen Euro aus dem Lotto-Topf etwa in die Förderung des Sports (6,3 Millionen), des Naturschutzes und in Maßnahmen zum Jugend- und zum Spielerschutz geflossen. Das Monopol, so Innenminister Ralf Stegner (SPD), sei "der beste Weg, den Suchtgefahren zu begegnen" und gleichzeitig die staatlichen Einnahmen für wohltätige Zwecke zu sichern: "Die Mittel können wir anderweitig nicht berappen." Scharfe Kritik übte er an den privaten Spielanbietern, die sich zuletzt vehement in der Öffentlichkeit gegen den Vertrag ausgesprochen hatten. Ihr Auftreten sei "schwer zu ertragen" gewesen. Auch Günter Neugebauer (SPD) prangerte die "Gewinnsucht" der Wett-Anbieter an und verwies auf eine Meinungsumfrage, laut der 76 Prozent der Bürger mit dem Monopol einverstanden seien. Staatliche Stellen können auch nach Auffassung von Anke Spoorendonk (SSW) den öffentlichen Auftrag der Spielsuchtbekämpfung besser wahrnehmen als Private, weil sie nicht dem Druck der "Gewinnmaximierung" unterlägen. "Zweifel an der Rechtskonformität" des Vertrages äußerte zwar Monika Heinold (Grüne) mit Blick auf verschiedene anhängige Verfahren vor deutschen Gerichten und beim Europäischen Gerichtshof. "In der Summe" stimme sie dem Papier aber zu, um die Einnahmen für soziale Zwecke zu sichern. Arp: Lotto-Spiel birgt kein Gefährdungspotential Der Christdemokrat Arp warb dagegen erneut für eine Trennung zwischen einem staatlichen Zahlenlotto und einem privatisierten Sportwettenmarkt. Grund: Das "6 aus 49"-Tippen beinhalte kein Gefährdungspotential, "das einen so drastischen Eingriff rechtfertigt". Er befürchtete zudem wegen des Werbeverbots weitere Einnahmeverluste für den Staat. Bereits im Fußball-WM-Jahr 2006 seien die Einkünfte aus der Sportwette "Oddset" um 20 Prozent gesunken. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki (FDP) argwöhnte, die Monopol-Befürworter wollten nur den "behördenähnlichen" Lottoblock von Konkurrenz abschotten. Zudem sei ein einseitiges Verbot deutscher Lottoangebote im Internet unnütz – es treibe die Spieler wie auch "zehntausende von heimischen Arbeitsplätzen" nur zu ausländischen Anbietern. Der Staatsvertrag wird nun im Finanzausschuss und im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten. |
|
|
|
|
|
zurück zur Textseite |
|
* * * * *