Karlsruhe hatte den Fortbestand des staatlichen
Monopols nur für zulässig erklärt, wenn es konsequent am Ziel
der Spielsuchtbekämpfung orientiert sei. Laut dem Entwurf sollen
künftig Online-Glücksspiele verboten werden, ebenso wie Werbung
für Glücksspiel im Fernsehen oder im Internet.
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) hatte auf der
Ministerpräsidentenkonferenz im letzten Dezember als einziger
Landeschef das Papier zunächst nicht unterschrieben. Im Juli
stimmte aber auch das schleswig-holsteinische Kabinett zu, um
einen drohenden Ausschluss aus dem Lottoblock zu vermeiden.
Stegner: Monopol der beste Weg, um
Suchtgefahren zu begegnen
Damit wird auch die Finanzierung gemeinnütziger
Projekte durch die Lotto-Erlöse bis Ende 2011 gesichert. In
Schleswig-Holstein sind im vergangenen Jahr nach Angaben der
Landesregierung rund 68 Millionen Euro aus dem Lotto-Topf etwa in
die Förderung des Sports (6,3 Millionen), des Naturschutzes und
in Maßnahmen zum Jugend- und zum Spielerschutz geflossen. Das
Monopol, so Innenminister Ralf Stegner (SPD), sei "der beste
Weg, den Suchtgefahren zu begegnen" und gleichzeitig die
staatlichen Einnahmen für wohltätige Zwecke zu sichern:
"Die Mittel können wir anderweitig nicht berappen."
Scharfe Kritik übte er an den privaten Spielanbietern, die sich
zuletzt vehement in der Öffentlichkeit gegen den Vertrag
ausgesprochen hatten. Ihr Auftreten sei "schwer zu
ertragen" gewesen.
Auch Günter Neugebauer (SPD) prangerte die
"Gewinnsucht" der Wett-Anbieter an und verwies auf eine
Meinungsumfrage, laut der 76 Prozent der Bürger mit dem Monopol
einverstanden seien. Staatliche Stellen können auch nach
Auffassung von Anke Spoorendonk (SSW) den öffentlichen Auftrag
der Spielsuchtbekämpfung besser wahrnehmen als Private, weil sie
nicht dem Druck der "Gewinnmaximierung" unterlägen.
"Zweifel an der Rechtskonformität" des Vertrages
äußerte zwar Monika Heinold (Grüne) mit Blick auf verschiedene
anhängige Verfahren vor deutschen Gerichten und beim
Europäischen Gerichtshof. "In der Summe" stimme sie dem
Papier aber zu, um die Einnahmen für soziale Zwecke zu sichern.
Arp: Lotto-Spiel birgt kein
Gefährdungspotential
Der Christdemokrat Arp warb dagegen erneut für
eine Trennung zwischen einem staatlichen Zahlenlotto und einem
privatisierten Sportwettenmarkt. Grund: Das "6 aus
49"-Tippen beinhalte kein Gefährdungspotential, "das
einen so drastischen Eingriff rechtfertigt". Er befürchtete
zudem wegen des Werbeverbots weitere Einnahmeverluste für den
Staat. Bereits im Fußball-WM-Jahr 2006 seien die Einkünfte aus
der Sportwette "Oddset" um 20 Prozent gesunken.
FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki (FDP)
argwöhnte, die Monopol-Befürworter wollten nur den
"behördenähnlichen" Lottoblock von Konkurrenz
abschotten. Zudem sei ein einseitiges Verbot deutscher
Lottoangebote im Internet unnütz – es treibe die Spieler wie
auch "zehntausende von heimischen Arbeitsplätzen" nur
zu ausländischen Anbietern.
Der Staatsvertrag wird nun im Finanzausschuss und
im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.