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Auf dieser Seite: Glücksspiel-Monopol

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Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV AG)

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 16/1566
-Plenarprotokoll-

Koalition bleibt bei staatlichem Wettmonopol gespalten

CDU-Abgeordneter auf Gegenkurs
zum Kabinettsbeschluss

Kiel (SHL/13.09.) Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag stößt bei der CDU im Landtag nach wie vor auf große Bedenken. Der Unionsabgeordnete Hans-Jörn Arp wandte sich bei der Ersten Lesung zu dem Vertrag erneut gegen das staatliche Lotto-Monopol und sprach sich für eine Liberalisierung des Wettmarktes aus. Damit ging er auf Gegenkurs zum Kabinettsbeschluss vom Juli und zum Koalitionspartner SPD. Auch die FDP übte scharfe Kritik am Vertragswerk, während Grüne und SSW Zustimmung signalisierten. Mit der Neufassung, die nach einem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Vorjahr nötig wurde, soll das staatliche Glücksspiel-Monopol ab Januar 2008 bis Ende 2011 festgeschrieben werden.

Karlsruhe hatte den Fortbestand des staatlichen Monopols nur für zulässig erklärt, wenn es konsequent am Ziel der Spielsuchtbekämpfung orientiert sei. Laut dem Entwurf sollen künftig Online-Glücksspiele verboten werden, ebenso wie Werbung für Glücksspiel im Fernsehen oder im Internet. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) hatte auf der Ministerpräsidentenkonferenz im letzten Dezember als einziger Landeschef das Papier zunächst nicht unterschrieben. Im Juli stimmte aber auch das schleswig-holsteinische Kabinett zu, um einen drohenden Ausschluss aus dem Lottoblock zu vermeiden.

Stegner: Monopol der beste Weg, um 
Suchtgefahren zu begegnen

Damit wird auch die Finanzierung gemeinnütziger Projekte durch die Lotto-Erlöse bis Ende 2011 gesichert. In Schleswig-Holstein sind im vergangenen Jahr nach Angaben der Landesregierung rund 68 Millionen Euro aus dem Lotto-Topf etwa in die Förderung des Sports (6,3 Millionen), des Naturschutzes und in Maßnahmen zum Jugend- und zum Spielerschutz geflossen. Das Monopol, so Innenminister Ralf Stegner (SPD), sei "der beste Weg, den Suchtgefahren zu begegnen" und gleichzeitig die staatlichen Einnahmen für wohltätige Zwecke zu sichern: "Die Mittel können wir anderweitig nicht berappen." Scharfe Kritik übte er an den privaten Spielanbietern, die sich zuletzt vehement in der Öffentlichkeit gegen den Vertrag ausgesprochen hatten. Ihr Auftreten sei "schwer zu ertragen" gewesen.

Auch Günter Neugebauer (SPD) prangerte die "Gewinnsucht" der Wett-Anbieter an und verwies auf eine Meinungsumfrage, laut der 76 Prozent der Bürger mit dem Monopol einverstanden seien. Staatliche Stellen können auch nach Auffassung von Anke Spoorendonk (SSW) den öffentlichen Auftrag der Spielsuchtbekämpfung besser wahrnehmen als Private, weil sie nicht dem Druck der "Gewinnmaximierung" unterlägen. "Zweifel an der Rechtskonformität" des Vertrages äußerte zwar Monika Heinold (Grüne) mit Blick auf verschiedene anhängige Verfahren vor deutschen Gerichten und beim Europäischen Gerichtshof. "In der Summe" stimme sie dem Papier aber zu, um die Einnahmen für soziale Zwecke zu sichern.

Arp: Lotto-Spiel birgt kein Gefährdungspotential

Der Christdemokrat Arp warb dagegen erneut für eine Trennung zwischen einem staatlichen Zahlenlotto und einem privatisierten Sportwettenmarkt. Grund: Das "6 aus 49"-Tippen beinhalte kein Gefährdungspotential, "das einen so drastischen Eingriff rechtfertigt". Er befürchtete zudem wegen des Werbeverbots weitere Einnahmeverluste für den Staat. Bereits im Fußball-WM-Jahr 2006 seien die Einkünfte aus der Sportwette "Oddset" um 20 Prozent gesunken.

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki (FDP) argwöhnte, die Monopol-Befürworter wollten nur den "behördenähnlichen" Lottoblock von Konkurrenz abschotten. Zudem sei ein einseitiges Verbot deutscher Lottoangebote im Internet unnütz – es treibe die Spieler wie auch "zehntausende von heimischen Arbeitsplätzen" nur zu ausländischen Anbietern.

Der Staatsvertrag wird nun im Finanzausschuss und im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.

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Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Landtag den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag zur Ratifizierung vor. Bei Zustimmung aller Landesparlamente soll der Vertrag zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) hatte auf der Ministerpräsidentenkonferenz im letzten Dezember nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss als einziger Landeschef das Papier zunächst nicht unterschrieben. Im Juli stimmte aber auch das schleswig-holsteinische Kabinett zu, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
  Der Vertrag will das staatliche Glücksspielmonopol von 2008 an für vier weitere Jahre festschreiben und Glücksspiele im Internet verbieten. Private Anbieter sollen eine Übergangsfrist bis Ende 2008 bekommen. Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen oder im Internet wird untersagt.
  Damit ist auch die Finanzierung gemeinnütziger Projekte durch die Lotto-Erlöse bis Ende 2011 gesichert. In Schleswig-Holstein sind im vergangenen Jahr nach Angaben der Landesregierung rund 68 Millionen Euro aus dem Topf von NordWestLotto etwa in die Förderung des Sports, des Naturschutzes und in Maßnahmen zum Jugend- und zum Spielerschutz geflossen.
  Das Bundesverfassungsgericht hat das staatliche Wettmonopol in einem Urteil vom vorigen Jahr nur unter der Bedingung für zulässig erklärt, dass die Lottogesellschaften die Spielsucht entschlossener bekämpfen. Seither haben sie ihre Werbung eingeschränkt und - bis auf Toto-Lotto Niedersachsen - ihr Internet-Spiel abgeschaltet.
  Das seit Jahrzehnten bestehende Wettmonopol ist eines der letzten staatlichen Monopole in Deutschland. Demnach dürfen Glücksspiele - mit Ausnahme von Pferdewetten - nur von den Lottogesellschaften der Länder angeboten werden. Der Staat betrachtet es als seine Aufgabe, Glücksspiele zu steuern, um seine Bürger nicht der Spielsucht anheim fallen zu lassen.
  Mit dem Aufkommen des grenzenlosen Internets wandten sich die Tipper allerdings verstärkt privaten Anbietern - vor allem von Sportwetten – zu. Diese Anbieter, meist mit Sitz im Ausland, können deutlich attraktivere Quoten offerieren, weil sie keine Konzessions-Abgaben an den Staat leisten müssen.
  Angesichts dieser Situation wurden die Rufe nach einer Liberalisierung des Wettmarktes lauter. Bei deutschen Gerichten und beim Europäischen Gerichtshof sind mehrere Klagen gegen das Monopol anhängig. Unterstützung erhalten die privaten Anbieter von der EU-Kommission, die im deutschen Monopol einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht sieht und mit einem Vertragsverletzungsverfahren droht. Zuvor hatte die EU den Bundesländern vorgeschlagen, den Sportwettenmarkt für den freien Wettbewerb zu öffnen, das Zahlen-Lotto jedoch unter staatlicher Aufsicht zu belassen. Die Länder hatten dies aber abgelehnt.
  Auch im Landtag ist dieses Thema kontrovers diskutiert worden. Während sich CDU und FDP für eine Liberalisierung einsetzten, sprachen sich SPD, Grüne und SSW im November 2006 für einen Erhalt des staatlichen Monopols aus.

vorherige Debatten zum Thema: plenum-online, November 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2006/
texte/34_sportwetten%20und%20lotto.htm)
plenum-online, Oktober 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/oktober2006/texte/16_22_sportwetten.htm)

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