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Pflege muss
reformiert werden
Plenum erachtet
Vorlage aus Berlin als ausbaufähig
Kiel (SHL/13.9.)
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD)
hat weite Teile des jüngst vorgestellten Referentenentwurfs aus
dem Bundesgesundheitsministerium zum
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz gelobt. Er biete gute Ansätze,
die für Schleswig-Holstein passend gemacht werden müssten, sagte
Trauernicht im Landtag. Konkret nannte sie in einem von CDU und
SPD geforderten mündlichen Bericht den geplanten Rechtsanspruch
auf eine Pflegezeit für Angehörige von Bedürftigen und den
Anspruch auf einen Pflegebegleiter für jeden Betroffenen.
Außerdem hob sie die vorgesehene Einrichtung von
Pflegestützpunkten hervor und kündigte an, in Schleswig-Holstein
rund 140 dieser Beratungsstellen einzurichten. Bis zum Ende dieses
Jahres will Trauernicht in enger Abstimmung mit dem
Landespflegeausschuss einen ersten Entwurf für ein
Pflegegesetzbuch in Schleswig-Holstein vorlegen.
Grundsätzlich stieß der Pflegeentwurf aus Berlin
im Plenum auf Zustimmung. Torsten Geerdts (CDU) betonte zwar, es
handele sich "nur um einen Zwischenschritt", skizziere
aber "ein gutes Fundament zur Verbesserung der
Pflegeleistungen". Jutta Schümann (SPD) warnte davor, in der
Diskussion den Schutz der Privatsphäre und die Individualität
von Menschen zu vernachlässigen.
Aufgerüttelt von Berichten über grobe
Missstände in vielen Heimen hatten die Grünen die Debatte im
Landtag mit einem Antrag angeschoben. Darin forderten sie, die
Pflege grundsätzlich zu reformieren und dabei insbesondere die
Mitbestimmungsrechte der Betroffenen in den Mittelpunkt zu
stellen. Statt an Institutionen und Pflegestufen müsse sich die
Hilfe für pflegebedürftige Menschen an deren individuellem
Bedarf orientieren, betonte Angelika Birk. "Die
überwältigende Mehrheit der Menschen möchte zu Hause alt
werden, auch bei Pflegebedürftigkeit", sagte sie. Das habe
zur Folge, dass in Schleswig-Holstein von den 36.000 Pflegebetten
nach Angaben des Verbandes der Angestelltenkrankenkassen lediglich
31.000 belegt seien.
Pflege-TÜV gefordert
Birk verlangte außerdem, dass unangemeldete
Kontrollen und Veröffentlichungen der Kontrollberichte
selbstverständlich werden müssten. Hier erhielten die Grünen
breiten Zuspruch. Auch die FDP hatte in einem Änderungsantrag
einen "Pflege-TÜV" ausdrücklich verlangt, ein
"von Kostenträgern unabhängiges Kontroll- und
Beratungsgremium", wie Heiner Garg hervorhob.
Eine weitere Forderung der Grünen, im
Pflegebereich eine Bürgerversicherung mit einkommensabhängigen
Beiträgen einzuführen, unterstützte der SSW-Abgeordnete Lars
Harms. Er appellierte, den "Trend zur De-Professionalisierung"
in der Pflege zu stoppen und die Finanzierung für diesen Sektor
auf sichere Füße zu stellen. Ministerin Trauernicht hatte in
ihrem Bericht angekündigt, unter anderem auch auf mehr
gesellschaftliches Engagement zu setzen – beispielsweise durch
die Ausbildung von so genannten Ehrenamtskoordinatoren.
In
Schleswig-Holstein gibt es etwa 78.000 Pflegebedürftige,
rund 31.000 von ihnen werden in Heimen betreut. In den 626
stationären und den 387 ambulanten Pflegeeinrichtungen
arbeiten etwa 34.000 Beschäftigte.
Der FDP-Antrag sowie der mündliche Bericht der
Landesregierung wurden in den Sozialausschuss überwiesen. Der
Antrag der Grünen wurde bei Enthaltung des SSW abgelehnt.
Hintergrund:
Vor dem Hintergrund der
aktuellen bundespolitischen Debatte fordern die Grünen
eine "grundsätzliche Reform" der Pflege, die
insbesondere die Teilhabe-Rechte der Betroffenen in den
Mittelpunkt stellt. Hierfür soll sich die Landesregierung
auf Bundesebene einsetzen und zudem einen Gesetzentwurf
vorlegen, der die neuen Landeskompetenzen in diesem
Bereich ausschöpft. Das Heimrecht ist mit der
Föderalismusreform vom letzten Jahr auf die Länder
übergegangen.
Nach Vorstellung der Grünen soll es künftig unter
anderem der kommunalen Ebene überlassen werden, den
individuellen Bedarfs eines Pflegepatienten festzustellen.
Das Beratungs- und Versorgungsangebot, zum Beispiel in
Form der trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen, soll
ausgebaut und vernetzt werden, so dass
"flächendeckend eine individuelle Fallbetreuung
möglich ist". Die Qualitätskontrolle in den
Einrichtungen soll ausgebaut werden. Und: Andere
Berufsgruppen als examinierte Pflegekräfte (etwa
Physiotherapeuten und Psychologen) sollen als Fachkräfte
eingesetzt werden können.
Die Spitzen der Berliner Koalition haben sich im
Juni darauf verständigt, den Beitrag für die
Pflegeversicherung (zurzeit 1,7 Prozent des Bruttogehalts
für Arbeitnehmer und Arbeitsgeber) zum 1. Juli 2008 um
0,25 Prozentpunkte zu erhöhen. Im Gegenzug sollen die
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Punkte
gesenkt werden. Hierdurch, so Vertreter von CDU und SPD,
wäre die Finanzierung der Pflege bis 2014 oder 2015
gesichert.
Mit dem zusätzlichen Geld sollen zum Beispiel
Demenz-Kranke besser gefördert und ambulante
Pflegedienste unterstützt werden. Angehörige von
Pflegebedürftigen sollen einen Rechtsanspruch auf eine
Pflegezeit von bis zu sechs Monaten bekommen. Ihr
Arbeitgeber müsste in diesem Fall den Lohn weiter zahlen.
Die schleswig-holsteinischen Grünen loben dies als
Schritt "in die richtige Richtung", kritisieren
aber, die Maßnahmen blieben „vage und unkonkret".
In einem
nachgereichten Antrag von CDU und SPD wird ein
mündlicher Bericht der Sozialministerin gefordert. Sie
soll verschiedene Aspekte zur Reform und Weiterentwicklung
der Pflegeversicherung sowie auf die Auswirkung und
Umsetzung der Föderalismusentscheidung und des
Heimgesetzes in Schleswig-Holstein eingehen.
Per Änderungsantrag
bringt die FDP weitere Vorschläge für die Gestaltung
eines umfassenden Heim- und Pflegegesetz ein. Unter
anderem fordern die Liberalen ausdrücklich ein
Pflege-TÜV in Schleswig-Holstein.
Pflege-Bericht
rüttelt auf
Ende
August hat der Pflegebericht des Medizinischen Dienstes
der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) die Debatte
weiter angeheizt. Es wird ausdrücklich betont, dass die
"Bild"-Zeitung die Zahlen aus dem vorab bekannt
gewordenen Prüfbericht korrekt wiedergegeben hat. Demnach
bekommt jeder dritte Pflegefall nicht genug zu essen und
zu trinken – in Heimen sind es 34,4 Prozent, bei der
ambulanten Pflege 29,6 Prozent. Mehr als 35 Prozent der
Heimbewohner und über 42 Prozent der ambulant
Pflegebedürftigen werden zu Hause nicht häufig genug
umgebettet und liegen sich deshalb wund. Bei 15,5 Prozent
der Heimbewohner und bei 21,5 Prozent der ambulant
Versorgten diagnostizieren die Prüfer keine angemessene
Inkontinenz-Versorgung. Besonders Demenz-Kranke werden
nicht ausreichend betreut (Heime: 30,3 Prozent, ambulant:
26,1 Prozent).
In
Schleswig-Holstein gibt es etwa 78.000 Pflegebedürftige,
rund 31.000 von ihnen werden in Heimen betreut. In den 626
stationären und den 387 ambulanten Pflegeeinrichtungen
arbeiten etwa 34.000 Beschäftigte.
vorherige Debatten
zum Thema: plenum-online,
Oktober
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/oktober2006/texte/40_pflege.htm)
plenum-online, Juni
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2006/texte/18_pflegeportal.htm)
plenum-online, September
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/
texte/24_11_wohnen_pflegequalitaet.htm)
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