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Top 14:
Pflege muss sich am Menschen orientieren – 
Möglichkeiten auf der Landesebene ausgestalten
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – 16/1600
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drs. 16/1601
Drucksache: 16/1499
-Plenarprotokoll-

Pflege muss
reformiert werden

Plenum erachtet Vorlage aus Berlin als ausbaufähig

Kiel (SHL/13.9.) Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) hat weite Teile des jüngst vorgestellten Referentenentwurfs aus dem Bundesgesundheitsministerium zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz gelobt. Er biete gute Ansätze, die für Schleswig-Holstein passend gemacht werden müssten, sagte Trauernicht im Landtag. Konkret nannte sie in einem von CDU und SPD geforderten mündlichen Bericht den geplanten Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit für Angehörige von Bedürftigen und den Anspruch auf einen Pflegebegleiter für jeden Betroffenen. Außerdem hob sie die vorgesehene Einrichtung von Pflegestützpunkten hervor und kündigte an, in Schleswig-Holstein rund 140 dieser Beratungsstellen einzurichten. Bis zum Ende dieses Jahres will Trauernicht in enger Abstimmung mit dem Landespflegeausschuss einen ersten Entwurf für ein Pflegegesetzbuch in Schleswig-Holstein vorlegen.

Grundsätzlich stieß der Pflegeentwurf aus Berlin im Plenum auf Zustimmung. Torsten Geerdts (CDU) betonte zwar, es handele sich "nur um einen Zwischenschritt", skizziere aber "ein gutes Fundament zur Verbesserung der Pflegeleistungen". Jutta Schümann (SPD) warnte davor, in der Diskussion den Schutz der Privatsphäre und die Individualität von Menschen zu vernachlässigen.

Aufgerüttelt von Berichten über grobe Missstände in vielen Heimen hatten die Grünen die Debatte im Landtag mit einem Antrag angeschoben. Darin forderten sie, die Pflege grundsätzlich zu reformieren und dabei insbesondere die Mitbestimmungsrechte der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen. Statt an Institutionen und Pflegestufen müsse sich die Hilfe für pflegebedürftige Menschen an deren individuellem Bedarf orientieren, betonte Angelika Birk. "Die überwältigende Mehrheit der Menschen möchte zu Hause alt werden, auch bei Pflegebedürftigkeit", sagte sie. Das habe zur Folge, dass in Schleswig-Holstein von den 36.000 Pflegebetten nach Angaben des Verbandes der Angestelltenkrankenkassen lediglich 31.000 belegt seien.

Pflege-TÜV gefordert

Birk verlangte außerdem, dass unangemeldete Kontrollen und Veröffentlichungen der Kontrollberichte selbstverständlich werden müssten. Hier erhielten die Grünen breiten Zuspruch. Auch die FDP hatte in einem Änderungsantrag einen "Pflege-TÜV" ausdrücklich verlangt, ein "von Kostenträgern unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium", wie Heiner Garg hervorhob.

Eine weitere Forderung der Grünen, im Pflegebereich eine Bürgerversicherung mit einkommensabhängigen Beiträgen einzuführen, unterstützte der SSW-Abgeordnete Lars Harms. Er appellierte, den "Trend zur De-Professionalisierung" in der Pflege zu stoppen und die Finanzierung für diesen Sektor auf sichere Füße zu stellen. Ministerin Trauernicht hatte in ihrem Bericht angekündigt, unter anderem auch auf mehr gesellschaftliches Engagement zu setzen – beispielsweise durch die Ausbildung von so genannten Ehrenamtskoordinatoren.

In Schleswig-Holstein gibt es etwa 78.000 Pflegebedürftige, rund 31.000 von ihnen werden in Heimen betreut. In den 626 stationären und den 387 ambulanten Pflegeeinrichtungen arbeiten etwa 34.000 Beschäftigte.

Der FDP-Antrag sowie der mündliche Bericht der Landesregierung wurden in den Sozialausschuss überwiesen. Der Antrag der Grünen wurde bei Enthaltung des SSW abgelehnt.

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Hintergrund:
  Vor dem Hintergrund der aktuellen bundespolitischen Debatte fordern die Grünen eine "grundsätzliche Reform" der Pflege, die insbesondere die Teilhabe-Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Hierfür soll sich die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen und zudem einen Gesetzentwurf vorlegen, der die neuen Landeskompetenzen in diesem Bereich ausschöpft. Das Heimrecht ist mit der Föderalismusreform vom letzten Jahr auf die Länder übergegangen.
  Nach Vorstellung der Grünen soll es künftig unter anderem der kommunalen Ebene überlassen werden, den individuellen Bedarfs eines Pflegepatienten festzustellen. Das Beratungs- und Versorgungsangebot, zum Beispiel in Form der trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen, soll ausgebaut und vernetzt werden, so dass "flächendeckend eine individuelle Fallbetreuung möglich ist". Die Qualitätskontrolle in den Einrichtungen soll ausgebaut werden. Und: Andere Berufsgruppen als examinierte Pflegekräfte (etwa Physiotherapeuten und Psychologen) sollen als Fachkräfte eingesetzt werden können.
  Die Spitzen der Berliner Koalition haben sich im Juni darauf verständigt, den Beitrag für die Pflegeversicherung (zurzeit 1,7 Prozent des Bruttogehalts für Arbeitnehmer und Arbeitsgeber) zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte zu erhöhen. Im Gegenzug sollen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Punkte gesenkt werden. Hierdurch, so Vertreter von CDU und SPD, wäre die Finanzierung der Pflege bis 2014 oder 2015 gesichert.
  Mit dem zusätzlichen Geld sollen zum Beispiel Demenz-Kranke besser gefördert und ambulante Pflegedienste unterstützt werden. Angehörige von Pflegebedürftigen sollen einen Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten bekommen. Ihr Arbeitgeber müsste in diesem Fall den Lohn weiter zahlen. Die schleswig-holsteinischen Grünen loben dies als Schritt "in die richtige Richtung", kritisieren aber, die Maßnahmen blieben „vage und unkonkret".
  In einem nachgereichten Antrag von CDU und SPD wird ein  mündlicher Bericht der Sozialministerin gefordert. Sie soll verschiedene Aspekte zur Reform und Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sowie auf die Auswirkung und Umsetzung der Föderalismusentscheidung und des Heimgesetzes in Schleswig-Holstein eingehen.
  Per Änderungsantrag bringt die FDP weitere Vorschläge für die Gestaltung eines umfassenden Heim- und Pflegegesetz ein. Unter anderem fordern die Liberalen ausdrücklich ein Pflege-TÜV in Schleswig-Holstein.

Pflege-Bericht rüttelt auf

  Ende August hat der Pflegebericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) die Debatte weiter angeheizt. Es wird ausdrücklich betont, dass die "Bild"-Zeitung die Zahlen aus dem vorab bekannt gewordenen Prüfbericht korrekt wiedergegeben hat. Demnach bekommt jeder dritte Pflegefall nicht genug zu essen und zu trinken – in Heimen sind es 34,4 Prozent, bei der ambulanten Pflege 29,6 Prozent. Mehr als 35 Prozent der Heimbewohner und über 42 Prozent der ambulant Pflegebedürftigen werden zu Hause nicht häufig genug umgebettet und liegen sich deshalb wund. Bei 15,5 Prozent der Heimbewohner und bei 21,5 Prozent der ambulant Versorgten diagnostizieren die Prüfer keine angemessene Inkontinenz-Versorgung. Besonders Demenz-Kranke werden nicht ausreichend betreut (Heime: 30,3 Prozent, ambulant: 26,1 Prozent).
  In Schleswig-Holstein gibt es etwa 78.000 Pflegebedürftige, rund 31.000 von ihnen werden in Heimen betreut. In den 626 stationären und den 387 ambulanten Pflegeeinrichtungen arbeiten etwa 34.000 Beschäftigte.

vorherige Debatten zum Thema: plenum-online, Oktober 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/oktober2006/texte/40_pflege.htm)
plenum-online,
Juni 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2006/texte/18_pflegeportal.htm)
plenum-online,
September 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/september2004/
texte/24_11_wohnen_pflegequalitaet.htm)

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