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SSW-Antrag zum
Atomgesetz zurückgewiesen
Kiel (SHL/13.09.).
Der Landtag hat mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP einen Antrag
des SSW für eine Initiative zur Änderung des Atomgesetzes
zurückgewiesen. Ziel der dänischen Minderheitenpartei war es,
Betriebsgenehmigungen von Atomkraftwerken zu befristen und bei
schwerwiegenden Vorfällen erteilte Genehmigungen schneller
kündigen zu können. Letzteres sei rechtlich bereits möglich,
hieß es aus den Reihen der den Antrag ablehnenden Fraktionen. Union
und FDP warfen dem SSW zudem vor, Angst zu schüren, um Kraftwerke
schneller abschalten zu können. Einzig die Grünen unterstützten
den Vorstoß des SSW.
Geschlossen votierte das Plenum anschließend für
einen Antrag der Regierungsfraktionen. Dieser fordert zu Beginn des
kommenden Jahres einen Regierungsbericht über die Festschreibung
konkreter Vorgaben in die Atomanlagen-Sicherheitsverordnung, die
zurzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.
Hauptredner:
Lars Harms (SSW), Manfred Ritzek (CDU),
Olaf Schulze (SPD), Heiner Garg (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne),
Ministerin Gitta Trauernicht (SPD)
Hintergrund:
Der SSW bringt als Konsequenz aus den jüngsten
Atompannen in Krümmel und Brunsbüttel einen Vorschlag
zur Änderung des Atomgesetzes in das Parlament ein.
Demnach sollen Betriebsgenehmigungen von Atomkraftwerken
künftig befristet werden. Zudem sollen Genehmigungen
wieder entzogen werden können. Die Landesregierung soll
sich für die entsprechende Änderung dieses
Bundesgesetzes in Berlin stark machen. Demgegenüber
sprechen sich CDU und SPD in einem eigenen Antrag dafür
aus, konkretere Vorgaben in die
Atomanlagen-Sicherheitsverordnung zu schreiben, die
zurzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt wird.
Hierüber soll die Regierung bis Januar 2008 berichten.
Nach derzeitigem Recht kann die Betriebsgenehmigung
nur zeitweise entzogen werden, wenn gegen die
Sicherheitsauflagen "erheblich oder wiederholt
verstoßen" wurde. Die Betreiber haben dann die
Möglichkeit nachzubessern. Erst wenn dies unterbleibt,
wenn also "auch nach einer angemessenen Nachfrist ein
ordnungsgemäßer Nachweis (…) nicht vorgelegt
wird", kann ein Meiler stillgelegt werden. Diese
Regelung reicht nach Auffassung des SSW angesichts der
jüngsten Vorkommnisse nicht mehr aus.
Jüngste Vorgeschichte der Diskussion: Am 28. Juni
hatte ein Kurzschluss die automatische Schnellabschaltung
des AKW Brunsbüttel ausgelöst. Zwei Stunden später
brannte in der Anlage Krümmel ein Transformator. Das Werk
ging ebenfalls vom Netz. Der Betreiber Vattenfall hatte
zunächst erklärt, dass die Sicherheitssysteme „wie
vorgesehen funktioniert" hätten und das der Reaktor
selbst in Krümmel nicht betroffen gewesen sei. Diese
Einschätzung musste der Konzern später revidieren. Unter
anderem wurde bekannt, dass bei dem Feuer in Krümmel
Rauch in die Kontrollwarte vorgedrungen war, dass kurz die
Eigenstromversorgung des Reaktors ausfiel und dass
unplanmäßig bis zu 20 Mitarbeiter auf dem Leitstand von
Krümmel waren. Brunsbüttel, das zunächst wieder
angefahren, nach erneuten Pannen aber wieder vom Netz
genommen wurde, wie auch Krümmel liefern derzeit kein
Strom.
vorherige Debatte zum
Thema: plenum-online,
Juli
2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juli2007/texte/37_akw_unfaelle.htm)
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