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Auf dieser Seite: Atomgesetz

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Atomgesetz ändern – Sicherheit für die Menschen schaffen

Antrag der Abgeordneten des SSW
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksachen: 
16/1522
neu;
16/1587
-Plenarprotokoll-

SSW-Antrag zum
Atomgesetz zurückgewiesen

Kiel (SHL/13.09.). Der Landtag hat mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP einen Antrag des SSW für eine Initiative zur Änderung des Atomgesetzes zurückgewiesen. Ziel der dänischen Minderheitenpartei war es, Betriebsgenehmigungen von Atomkraftwerken zu befristen und bei schwerwiegenden Vorfällen erteilte Genehmigungen schneller kündigen zu können. Letzteres sei rechtlich bereits möglich, hieß es aus den Reihen der den Antrag ablehnenden Fraktionen. Union und FDP warfen dem SSW zudem vor, Angst zu schüren, um Kraftwerke schneller abschalten zu können. Einzig die Grünen unterstützten den Vorstoß des SSW.

Geschlossen votierte das Plenum anschließend für einen Antrag der Regierungsfraktionen. Dieser fordert zu Beginn des kommenden Jahres einen Regierungsbericht über die Festschreibung konkreter Vorgaben in die Atomanlagen-Sicherheitsverordnung, die zurzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.

Hauptredner: Lars Harms (SSW), Manfred Ritzek (CDU), Olaf Schulze (SPD), Heiner Garg (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne), Ministerin Gitta Trauernicht (SPD)

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Hintergrund:
  Der SSW bringt als Konsequenz aus den jüngsten Atompannen in Krümmel und Brunsbüttel einen Vorschlag zur Änderung des Atomgesetzes in das Parlament ein. Demnach sollen Betriebsgenehmigungen von Atomkraftwerken künftig befristet werden. Zudem sollen Genehmigungen wieder entzogen werden können. Die Landesregierung soll sich für die entsprechende Änderung dieses Bundesgesetzes in Berlin stark machen. Demgegenüber sprechen sich CDU und SPD in einem eigenen Antrag dafür aus, konkretere Vorgaben in die Atomanlagen-Sicherheitsverordnung zu schreiben, die zurzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt wird. Hierüber soll die Regierung bis Januar 2008 berichten.
  Nach derzeitigem Recht kann die Betriebsgenehmigung nur zeitweise entzogen werden, wenn gegen die Sicherheitsauflagen "erheblich oder wiederholt verstoßen" wurde. Die Betreiber haben dann die Möglichkeit nachzubessern. Erst wenn dies unterbleibt, wenn also "auch nach einer angemessenen Nachfrist ein ordnungsgemäßer Nachweis (…) nicht vorgelegt wird", kann ein Meiler stillgelegt werden. Diese Regelung reicht nach Auffassung des SSW angesichts der jüngsten Vorkommnisse nicht mehr aus.
  Jüngste Vorgeschichte der Diskussion: Am 28. Juni hatte ein Kurzschluss die automatische Schnellabschaltung des AKW Brunsbüttel ausgelöst. Zwei Stunden später brannte in der Anlage Krümmel ein Transformator. Das Werk ging ebenfalls vom Netz. Der Betreiber Vattenfall hatte zunächst erklärt, dass die Sicherheitssysteme „wie vorgesehen funktioniert" hätten und das der Reaktor selbst in Krümmel nicht betroffen gewesen sei. Diese Einschätzung musste der Konzern später revidieren. Unter anderem wurde bekannt, dass bei dem Feuer in Krümmel Rauch in die Kontrollwarte vorgedrungen war, dass kurz die Eigenstromversorgung des Reaktors ausfiel und dass unplanmäßig bis zu 20 Mitarbeiter auf dem Leitstand von Krümmel waren. Brunsbüttel, das zunächst wieder angefahren, nach erneuten Pannen aber wieder vom Netz genommen wurde, wie auch Krümmel liefern derzeit kein Strom.

vorherige Debatte zum Thema: plenum-online, Juli 2007
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juli2007/texte/37_akw_unfaelle.htm)

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Krankenhaus-Finanzierung
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Berichte:
Kinder-Gesundheitsbericht
Sprachförderung
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Krebsregister
Ausbildung Altenpflege
(ohne Aussprache)
Barrierefreies Fernsehen
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

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Börsengang der Bahn
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2. Lesungen:
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Antrag:
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