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CDU und SPD beim Thema
Mindestlohn gespalten
Kiel (SHL/12.09.)
Die Grünen im Landtag haben eine umfassende gesetzliche
Mindestlohn-Regelung gefordert. Um sicherzustellen, dass alle
Beschäftigten durch ihre Arbeit ihren Lebensunterhalt sichern
können, will die Oppositionsfraktion eine
"Mindestlohn-Kommission" einrichten, die Empfehlungen
über die Lohnhöhe abgibt. Und: Das Entsendegesetz, das zurzeit
unter anderem auf dem Bau gilt, soll auf weitere Branchen
ausgeweitet werden. Zur Begründung verwies Grünen-Fraktionschef
Karl-Martin Hentschel darauf, dass es in Deutschland eine halbe
Millionen Menschen gebe, die trotz Vollzeitarbeit zusätzlich auf
Arbeitslosengeld II angewiesen seien. Während SPD und SSW den
Vorschlag weitgehend positiv aufnahmen, zeigten sich Vertreter von
CDU und FDP skeptisch.
Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) betonte zwar,
"Vorrang" müsse der zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
verabredete Tarif haben. "Als letzte Verteilungslinie"
konnte er sich aber auch einen gesetzlichen Mindestlohn per
Entsendegesetz vorstellen, etwa im Post- und im Zeitarbeitsbereich.
Ein gesetzlicher Mindestlohn leiste einen "wesentlichen Beitrag
zur Stabilisierung der Binnennachfrage und zur Bekämpfung der
Armut", ergänzte der SPD-Abgeordnete Wolfgang Baasch. Das
Entsendegesetz könne nur eine Notlösung sein, fügte Lars Harms
(SSW) an. Letztlich müsse eine Kommission, wie von den Grünen
angeregt, für alle Branchen eine Lösung schaffen.
Johannes Callsen (CDU) hob dagegen die Verantwortung
der Tarifpartner hervor. Sie seien dafür zuständig, Existenz
sichernde Löhne zu vereinbaren. Dies hätten die Gewerkschaften in
letzter Zeit aber häufig versäumt. Und Heiner Garg (FDP) warnte:
"Mindestlöhne erhöhen die Arbeitskosten, und deshalb werden
dann weniger mindestlohnpflichtige Arbeitsplätze angeboten."
Die Ausschüsse für Wirtschaft und Soziales beraten
weiter.
Hintergrund:
Die Grünen fordern eine "umfassende und
verbindliche Mindestlohn-Regelung". Herfür soll sich
die Landesregierung im Bund einsetzen. Um sicherzustellen,
dass alle Beschäftigten durch ihre Arbeit ihren
Lebensunterhalt sichern können, soll nach Vorbild der
britischen "ow Pay Commission" eine "indestlohn-Kommission"
eingerichtet werden. Sie soll Empfehlungen über die
Lohnhöhe abgeben, die das Bundesarbeitsministerium dann
per Verordnung für verbindlich erklären kann. Und: Das
Entsendegesetz soll nach Willen der Grünen "urzfristig"
auf 14 weitere Branchen ausgeweitet werden, etwa auf die
Zeitarbeitsbranche, die Post, den Einzelhandel, auf Hotels
und Gaststätten, auf die Landwirtschaft und das
Transportgewerbe. "ittelfristig" streben die
Grünen die Anwendung des Gesetzes auf alle Branchen an.
"Amut trotz Vollzeitbeschäftigung ist für
viele Menschen harte Realität", heißt es zur
Begründung. So seien in Deutschland 574.000
sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, darunter
470.000 Vollzeit-Beschäftigte, zusätzlich auf
Arbeitslosengeld II angewiesen.
Das Entsendegesetz hat der Bundestag 1996 zum
Schutz der Baubranche vor Billiglohnkonkurrenz
beschlossen. Es schreibt auf deutschen Baustellen den
Mindesttarif auch für die von ausländischen Firmen
entsandten Arbeitnehmer vor. Außer auf dem Bau gilt das
Entsendegesetz auch im Maler-, Lackierer- und
Dachdeckerhandwerk, im Abbruch- und Abwrackgewerbe und in
der Seeschifffahrt. Im Postgewerbe haben sich die
Arbeitgeber und die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di
Anfang des Monats auf einen tariflichen Mindestlohn
geeinigt.
Im Juni hatten sich die Spitzen der Großen
Koalition im Bund darauf verständigt, das Entsendegesetz
um etwa zehn Branchen auszuweiten. Unterdessen hat das
SPD-geführte Rheinland-Pfalz angekündigt, im Bundesrat
einen Gesetzentwurf für einen allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohn einzubringen. Er soll am 21. September beraten
werden.
Mindestlöhne gibt es in 18 der 27
EU-Mitgliedsländer. In Großbritannien liegt er bei 1.361
Euro, in den Niederlanden bei 1.301 Euro und in Frankreich
bei 1.254 Euro.
mehr Informationen: plenum-online,
Februar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2006/
texte/30_35_mindestloehne_auftragswesen.htm)
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