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Auf dieser
Seite: Senioren
mit Handicap
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Top 40:
Situation älterer Menschen mit Behinderung in
Schleswig-Holstein
Landtagsbeschluss vom 12. Oktober 2006 –
Drs. 16/1021
Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Familie, Jugend und Senioren |
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"Wir brauchen
einen Mix aus Normalität und Selbstbestimmung"
Landtag berät Probleme von
Menschen mit Behinderungen beim Eintritt in den Ruhestand
Kiel (SHL/14.9.) Nach
den Euthanasie-Morden der NS-Zeit kommen nun immer mehr Menschen mit
Behinderungen in Schleswig-Holstein ins Rentenalter. Ein Grund für
den Landtag, ihre Situation beim Übergang vom Arbeitsleben in den
Ruhestand vertieft zu diskutieren. Große Einigkeit herrschte im
Plenum darüber, dass die Betroffenen besondere Hilfen benötigen
und Angebote zu verbessern seien. Vor diesem Hintergrund stellte
Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) in einem von den Grünen
beantragten Bericht das Konzept der Inklusion in den Mittelpunkt.
Dabei sollen individuelle Beratung und ambulante Betreuungsangebote
gestärkt, Freizeitangebote ausgebaut und neue Wohnformen gefördert
werden. "Wir brauchen einen Mix aus Normalität und
Selbstbestimmung einerseits und Begleitung und Hilfe
andererseits", so Trauernicht.
Redner aller Fraktionen lobten unisono das
22-seitige Papier aus dem Sozialministerium, in dem in erster Linie
die Ergebnisse aus direkten Befragungen von Menschen mit
Behinderungen zusammengefasst wurden. Dennoch gab es zur Sache
unterschiedliche Anmerkungen. Die Grünen-Abgeordnete Angelika Birk
bedauerte, dass viele Arbeitgeber die Betroffenen nicht auf den
Ruhestand vorbereiten würden. Zudem müsse der Dialog zwischen
Kommunen und Behindertenverbänden intensiviert werden. Für Lars
Harms vom SSW hat die Bildung von Regionalbeiräten zwischen
Leistungserbringern und –trägern auf der einen und den
Behindertenverbänden auf der anderen Seite politische Relevanz. Sie
könnten die finanziellen Voraussetzungen ermitteln, "damit die
Wünsche der Menschen mit Behinderungen möglichst umgehend
umgesetzt werden."
Heike Franzen (CDU) und Wolfgang Baasch (SPD)
forderten mehr gesellschaftliche Teilhabe der Behinderten. "Die
ersten Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht, um Angebote
auszuweiten, andere werden hoffentlich in der nächsten Zeit den
guten Beispielen folgen", so Franzen. Und Baasch fügte hinzu,
bei diesem Thema "gibt es keinen Raum für Einsparungen",
weil es Ausgaben bisher nicht gegeben habe. Heiner Garg von den
Liberalen wollte keine Trennlinie zwischen Menschen mit und ohne
Behinderungen ziehen: Beim Übergang in den Ruhestand sei die Angst
vor einem Verlust der Tagesstruktur gleich groß.
Der Sozialausschuss wird sich abschließend mit dem
Thema beschäftigen.
Hintergrund:
Auf Antrag der Grünen berichtet die
Landesregierung über die Lebenssituation älterer
Menschen mit Behinderung im Lande.
Das Papier des Sozialministeriums bezieht
Betroffene bereits ab dem 50. Lebensjahr in die
Berichterstattung ein, weil sie aufgrund ihrer
Einschränkungen "deutlich vor der ‚üblichen’
Zeit in den Ruhestand gehen". Das Hauptaugenmerk
liegt auf Menschen, die Leistungen der
Eingliederungshilfen nach Sozialgesetzbuch XII erhalten.
Hierfür sind seit Jahresbeginn die Kreise allein
verantwortlich.
Es wird darauf verwiesen, dass diese Personengruppe
in den kommenden Jahren deutlich anwachsen wird. Das
hängt zum einen mit der allgemein steigenden
Lebenserwartung zusammen. Zum anderen habe es aufgrund der
Euthanasie-Morde der NS-Zeit bislang nur wenige ältere
Menschen mit lebenslanger Behinderung gegeben. Bereits im
Zeitraum 1999 bis 2004 ist die Zahl der über 50 Jahre
alten Leistungsempfänger in Behindertenwerkstätten von
642 auf 1.051 gestiegen. Die Anzahl der älteren
Behinderten in vollstationärer Unterbringung ist in
dieser Zeit von 1.278 auf 2.031 angewachsen.
Von besonderer Bedeutung ist dem Bericht zufolge
der Übergang in den Ruhestand, weil dies häufig mit dem
Verlust des bisherigen sozialen Umfelds verbunden ist. Das
Ministerium spricht sich unter dem Motto
"Inklusion" dafür aus, die individuelle
Beratung und ambulante Betreuungsangebote zu stärken und
das "unterstützte Wohnen" in den eigenen vier
Wänden zu fördern. Dem Umzug ins Pflegeheim steht der
Bericht hingegen kritisch gegenüber. Vor diesem
Hintergrund fördert die Landesregierung seit Anfang des
Jahres die "Koordinierungsstelle für innovative
Wohn- und Pflegeformen im Alter" (KIWA) in
Neumünster.
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