plenum-online
wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei
Aufruf einer Seite die Funktion "Neu laden" ,
"Aktualisieren" oder "reload", um ggf. die
neueste Fassung zu erhalten.
Top 46: 10 Jahre Krebsregister
Schleswig-HolsteinLandtagsbeschluss vom 26. Januar 2007 – Drs. 16/1159neu
Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Familie, Jugend und Senioren
Hintergrund: Der Landtag behandelt
einen von den Grünen beantragten Bericht zum
zehnjährigen Bestehen des schleswig-holsteinischen
Krebsregisters.
Im Jahr 2005 verstarben in Schleswig-Holstein
29.669 Menschen an Krebserkrankungen, die damit nach
Kreislaufkrankheiten die zweithäufigste Todesursache
sind. Laut der Auswertung des Krebsregisters liege die
Rate der Neuerkrankungen in Schleswig-Holstein bei
Brustkrebs 20 Prozent und bei Hautkrebs 50 Prozent über
dem Bundesdurchschnitt. Den Grund für diese Abweichungen
gegenüber den anderen Bundesländern sieht das
Gesundheitsministerium in den intensiven
Vorsorgeuntersuchungen, durch die in Schleswig-Holstein
Neu-Erkrankungen frühzeitig erkannt werden.
Zusammenhänge zwischen Risikofaktoren und Krebserkrankungen
sowie deren klinischer Verlauf werden durch das Register
nicht dokumentiert.
Stichwort: Krebsregister
Im Krebsregister werden Name, Alter, Wohnort
und Krankheitsart aller Krebspatienten Schleswig-Holsteins
erfasst und ausgewertet. Mit Hilfe dieser Daten sollen
Ursachen von Krebserkrankungen erforscht sowie der Nutzen
präventiver und therapeutischer Maßnahmen bewertet werden.
Durch das Krebsregister sollen Entwicklung und Verbreitung
der Krankheit untersucht und räumliche Unterschiede der
Neuerkrankungen aufgedeckt werden. Auch die Wissenschaft
greift im Rahmen der Ursachen- und Versorgungsforschung auf
Daten des Registers zurück. In Zukunft sollen die
Auswertungen auch für Überlebenszeit-Analysen und die
Bewertung neuer Versorgungsangebote wie beispielsweise des
Mammographie-Screenings genutzt werden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist das
Krebsregister in zwei Organisationseinheiten, die
Vertrauens- und die Registerstelle, aufgeteilt. Die
Vertrauensstelle, bei der Ärzte laut des
Krebsregistergesetzes von 1997 alle neuen Krebserkrankungen
melden müssen, wurde bei der Ärztekammer
Schleswig-Holsteins in Bad Segeberg eingerichtet. Eine
namentliche Meldung ist seit 2006 in Schleswig-Holstein
Pflicht. Personenbezogene Daten werden nur in der
Vertrauensstelle gespeichert. Tumorbezogene Daten leitet
diese an die Registerstelle weiter, die im Institut für
Krebsepidemologie an der Universität Lübeck sitzt. In der
Registerstelle werden diese Angaben dauerhaft gespeichert
und wissenschaftlich ausgewertet.
Finanziert wird das Krebsregister ausschließlich
durch das Land Schleswig-Holstein. Für das Jahr 2007
betragen die Gesamtkosten 1,466 Millionen Euro.