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Bericht zur EU-Dienstleistungs-Richtlinie
wird in den Ausschüssen beraten
Kiel (SHL/13.09.)
Ohne Aussprache hat der Landtag einen Bericht des
Finanzministeriums zur Umsetzung der
EU-Dienstleistungs-Richtlinie an die Ausschüsse für
Europa und Wirtschaft weitergeleitet.
Die Dezember 2006 auf EU-Ebene beschlossene
Richtlinie will Vorschriften abbauen um den
grenzüberschreitenden Austausch von Dienstleistungen zu ermöglichen. Sie sieht Erleichterungen für
niedergelassene Dienstleister vor – unter anderem die
Schaffung einheitlicher Ansprechpartner und die
elektronische Verfahrensabwicklung. Ihr Anwendungsbereich
umfasst klassische Dienstleister wie Frisöre,
IT-Spezialisten oder Handwerker und Bauarbeiter. Sie ist
aber auch für Alten- und Kinderbetreuung,
Behinderteneinrichtungen, Heimerziehung oder Müllabfuhr
gültig. Die Richtlinie ist Teil der Lissabon-Strategie,
mit der die Staatengemeinschaft bis 2010 den weltweit
dynamischsten Arbeitsmarkt etablieren will. Die
Mitgliedsstaaten haben bis Dezember 2009 Zeit, die
Vorgaben in Landesrecht umzusetzen.
Die genaue Ausgestaltung in Deutschland, etwa die
Benennung der Ansprechpartner für die Wirtschaft und die
Vernetzung der Computersysteme zwischen den Ländern,
steht dem Bericht zufolge noch nicht fest. Das
Finanzministerium verweist auf einen "intensiven
Austausch zwischen dem Bund und den Ländern in den
spezifischen Bund-Länder-AGs".
Hintergrund:
Das Finanzministerium
nimmt auf Antrag der FDP zur Umsetzung der
EU-Dienstleistungs-Richtlinie Stellung.
Die Dezember 2006 auf EU-Ebene beschlossene
Richtlinie will Vorschriften abbauen um den
grenzüberschreitenden Austausch von Dienstleistungen
ermöglichen. Sie sieht Erleichterungen für
niedergelassene Dienstleister vor – unter anderem die
Schaffung einheitlicher Ansprechpartner und die
elektronische Verfahrensabwicklung. Ihr Anwendungsbereich
umfasst klassische Dienstleister wie Frisöre,
IT-Spezialisten oder Handwerker und Bauarbeiter. Sie ist
aber auch für Alten- und Kinderbetreuung,
Behinderteneinrichtungen, Heimerziehung oder Müllabfuhr
gültig. Die Richtlinie ist Teil der Lissabon-Strategie,
mit der die Staatengemeinschaft bis 2010 den weltweit
dynamischsten Arbeitsmarkt etablieren will. Die
Mitgliedsstaaten haben bis Dezember 2009 Zeit, die
Vorgaben in Landesrecht umzusetzen.
Die genaue Ausgestaltung in Deutschland, etwa die
Benennung der Ansprechpartner für die Wirtschaft und die
Vernetzung der Computersysteme zwischen den Ländern,
steht dem Bericht zufolge noch nicht fest. Das
Finanzministerium verweist auf einen "intensiven
Austausch zwischen dem Bund und den Ländern in den
spezifischen Bund-Länder-AGs".
Debatte bei
Antragstellung: plenum-online,
Januar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2006/texte/
11_12_kombilohn_dienstleistungsrichtlinie.htm)
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