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Top 48 : EU-Dienstleistungsrichtlinie Landtagsbeschluss vom 11. Mai 2007 – Drs. 16/1371 Federführend ist das Finanzministerium – Drs. 16/1552 |
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Bericht zur EU-Dienstleistungs-Richtlinie wird in den Ausschüssen beraten Kiel (SHL/13.09.) Ohne Aussprache hat der Landtag einen Bericht des Finanzministeriums zur Umsetzung der EU-Dienstleistungs-Richtlinie an die Ausschüsse für Europa und Wirtschaft weitergeleitet. Die Dezember 2006 auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie will Vorschriften abbauen um den grenzüberschreitenden Austausch von Dienstleistungen zu ermöglichen. Sie sieht Erleichterungen für niedergelassene Dienstleister vor – unter anderem die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner und die elektronische Verfahrensabwicklung. Ihr Anwendungsbereich umfasst klassische Dienstleister wie Frisöre, IT-Spezialisten oder Handwerker und Bauarbeiter. Sie ist aber auch für Alten- und Kinderbetreuung, Behinderteneinrichtungen, Heimerziehung oder Müllabfuhr gültig. Die Richtlinie ist Teil der Lissabon-Strategie, mit der die Staatengemeinschaft bis 2010 den weltweit dynamischsten Arbeitsmarkt etablieren will. Die Mitgliedsstaaten haben bis Dezember 2009 Zeit, die Vorgaben in Landesrecht umzusetzen. Die genaue Ausgestaltung in Deutschland, etwa die Benennung der Ansprechpartner für die Wirtschaft und die Vernetzung der Computersysteme zwischen den Ländern, steht dem Bericht zufolge noch nicht fest. Das Finanzministerium verweist auf einen "intensiven Austausch zwischen dem Bund und den Ländern in den spezifischen Bund-Länder-AGs". |
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