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Mel1
Petitionsausschuss
– Drucksache 16/1543
Der Landtag hat den Bericht des
Petitionsausschusses für das zweite Quartal des Jahres 2007 zur
Kenntnis genommen. Laut dem Papier befasste sich das Gremium in der Zeit
vom 1. April bis zum 30. Juni mit insgesamt 119 Eingaben sowie drei
Selbstbefassungsverfahren. In zahlreichen Fällen ging es um Fragen des
Strafvollzugs, des Schulwesens und gerichtlicher Verfahren. 85
Petitionen wurden abschließend behandelt, davon laut Bericht 19 (22,35
Prozent) "im Sinne" und 18 (21,18 Prozent) "teilweise im
Sinne" der Petenten.
Über die Hälfte der Petitionen konnte der Ausschuss nicht zum Erfolg
verhelfen, darunter die Forderung eines Bürgers aus Brandenburg, die
Nutzungsgebühr für öffentliche Toiletten zu senken oder ganz zu
erlassen. Der Petent begründete sein Gesuch damit, dass der Besuch
"stiller Örtchen" eine Notwendigkeit darstelle. Da es oft
keine Alternative zu den kostpflichtigen öffentlichen Toiletten gebe,
sei eine Gebühr von bis zu 80 Cent pro Nutzung zu hoch. Der Ausschuss
lehnte das Gesuch ab, weil die Aussagen des Bürgers zu pauschal waren
und darum nicht überprüft werden konnten.
Der Ausschussvorsitzende Detlef Buder bedauerte bei der
Vorstellung des 96-seitigen Berichts, dass er dem Plenum nicht mehr so
regelmäßig über die Arbeit des Ausschusses berichten könne, wie es
in der Vergangenheit der Fall gewesen war. Er begründete dies mit
Personalknappheit. Als Beispiel für die aktuelle Arbeit des Ausschusses
führte Buder Petitionen zum neuen Schulgesetz an. Hier sei er vor allem
im Bereich der erschwerten Rückstellung um Hilfe gebeten worden. Seinen
Worten nach, kritisierten viele Eltern, dass ihre Kinder eingeschult
werden sollen, obgleich sie Gleichaltrigen gegenüber in ihrer
Entwicklung stark zurückliegen würden. 13 von 14 Petitionen aus diesem
Bereich seien durch den Ausschuss erfolgreich behandelt worden, hob der
Ausschussvorsitzende hervor.
Mel2
BVG-Verfahren Landesverwaltungsgesetz
– Drucksache 16/1579
Ein Bürger des Landes hat gegen den
Datenabgleich im Zuge der elektronischen Erkennung von Autokennzeichen
vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) geklagt. Begründung: Das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung sei nicht mehr gewährleistet. Der
Kläger, der mit seinem Pkw jährlich 45.000 Kilometer zurücklegt,
möchte grundsätzlich selbst entscheiden, wann und innerhalb welcher
Grenzen persönliche Informationen von ihm weitergegeben werden. In
einer von Karlsruhe geforderten Stellungnahme hat der Landtag mit den
Stimmen von CDU und SPD, die Bestimmung als verfassungskonform
bezeichnet und den Münsteraner Juristen Prof. Dr. Bodo Pieroth zum
Verfahrenbevollmächtigten bestimmt. FDP, Grüne und SSW trugen das
Papier nicht mit. Die FDP erklärte dies damit, dass der Jurist Pieroth
sowohl für den Landtag als auch für die Landesregierung tätig sein
soll.
Mel3
Liegenschaft Pinneberg
– Drucksachen 16/1525
Einstimmig hat der Landtag den
Verkauf der Landes-Liegenschaft "Rockvillestraße" in
Pinneberg genehmigt. Das Grundstück wird für rund 1,8 Millionen Euro
an eine Grundstücksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft
veräußert, die dort Seniorenwohnungen bauen will. Das Geld fließt in
den Landeshaushalt. Eine solche Veräußerung muss laut
Landeshaushaltsordnung vom Landtag genehmigt werden, weil der Betrag die
Millionen-Euro-Grenze übersteigt.
Mel4
Bericht Investitionsbank
– Drucksache 16/1510
Der Landtag hat den
Bericht der Investitionsbank für das Jahr 2006 zur Beratung an den
Finanz- und den Wirtschaftssausschuss überwiesen. Laut dem Papier verzeichnete das
Kreditinstitut im vergangenen Jahr einen Rekord im Neugeschäft. Das
Fördervolumen stieg im Vergleich zum Vorjahr um neun Prozent auf rund
1,7 Milliarden Euro. Die Sparte Wirtschaft erzielte ein
Neugeschäftsvolumen von rund 141,8 Millionen Euro. Wesentlicher Träger
des Neugeschäftes waren Investitionen im Bereich regenerativer
Energien. Der Zinsüberschuss konnte bei dieser positiven Entwicklung
allerdings nicht mithalten: Er ging leicht von 57,9 auf 55,6 Millionen
Euro zurück.
Die Vergabe von Krediten an Kommunen hatte 2006 mit rund 863
Millionen Euro den größten Anteil am Neugeschäft. Vor allem kleine
und mittlere Kommunen griffen auf die Darlehen der Investitionsbank
zurück.
Die schleswig-holsteinische Investitionsbank ist das größte
Förderinstitut im Lande für Existenzgründungen,
Wohnungsbauförderung, Investitionshilfen für Unternehmen und die
Förderung von Städten und Kommunen bei Infrastrukturmaßnahmen. Seit
der Fusion der SH-Landesbank mit der Landesbank Hamburg zur HSH Nordbank
AG steht das Institut auf eigenen Füßen.
Website: Investitionsbank
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