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Auf dieser Seite: Datenhandel 

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Top 17 
Illegaler Datenhandel

Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Änderungsantrag der Fraktion B´90/Grüne – Drs. 16/2224

Drs.: 16/2218 
Protokoll


Landtag begrüßt geplantes Datenschutzgesetz

Kiel (SHL/11.09.) Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat das geplante Bundes-Datenschutzgesetz begrüßt. Das gegenwärtige Datenschutzrecht ist 31 Jahre alt – und deswegen nicht mehr zeitgemäß; es muss dringend verschärft werden – diese Schlussfolgerung zogen Vertreter aller Parteien aus dem jüngsten Datenskandal. Die unkontrollierte Weitergabe persönlicher Angaben, so Innenminister Lothar Hay (SPD) in seinem von der Koalition angeforderten Bericht, bringe einen „Freiheitsverlust für unsere Gesellschaft" mit sich. Die Politik war sich aber auch einig: Es liegt auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, verantwortungsvoller mit seinen persönlichen Daten umzugehen.

Minister Hay stellte im Plenum noch einmal die schleswig-holsteinische Bundesratsinitiative vor, die auch in den Datenschutzgipfel der Bundesregierung in der Vorwoche eingeflossen ist: Demnach soll das Bundesdatenschutzgesetz so geändert werden, dass personenbezogene Daten für Werbezwecke nur weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene vorher ausdrücklich zustimmt. Darüber hinaus soll es Firmen untersagt werden, einen Vertragsabschluss davon abhängig zu machen, dass der Kunde der Nutzung von Daten zustimmt, die für die Abwicklung eines Geschäftes nicht notwendig sind. Verträge sollen nicht schon am Telefon, sondern erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden. Außerdem soll das Bußgeld für Vergehen erhöht werden, und die Verbraucherzentralen sollen gestärkt werden.

"Hier ist lange geschlafen worden"...

...stellte Johann Wadephul (CDU) fest. Er regte zudem an, bei den Unternehmen, die mit intimen Daten Profit machen, eine „Gewinnabschöpfung" vorzunehmen. Ralf Stegner (SPD) appellierte an Unternehmen, die mit sensiblen Kundendaten umgehen: Sie sollten ihren Mitarbeitern gute Arbeitsbedingungen bieten. Das verringere den Anreiz, Kundeninformationen abzuzweigen und weiterzuverkaufen. Und Wolfgang Kubicki (FDP) stellte die „Umkehr der Erklärungslast" heraus: Kunden müssten einer Datenweitergabe ausdrücklich zustimmen und nicht, wie bislang, widersprechen. Dies werde „der Lebenswirklichkeit gerecht".

Wie Kubicki kritisierten aber auch die weiteren Oppositionsvertreter die Datenschutzpolitik von CDU und SPD. Karl-Martin Hentschel (Grüne) ging die Bundes-Initiative der Koalition nicht weit genug. Er forderte ein „Verfallsdatum für gespeicherte Daten". Und: Auch für Daten, die bereits existieren, müssten die Firmen nachträglich eine Speicher-Genehmigung einholen. „Die CDU und die SPD haben nicht erst seit 2001 beim Datenschutz grandios versagt", monierte Anke Spoorendonk (SSW). Sie kritisierte den „staatlichen Blick in die Privatsphäre" im Kampf gegen den Terrorismus.

Ausgangspunkt des Skandals...

...war eine CD mit Daten von 17.000 Bundesbürgern, die der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein von einem Mitarbeiter eines Lübecker Callcenters zugespielt wurde. Sie enthält Angaben über Name, Geburtsdatum, Adresse, Kontoverbindung und Telefonnummern von Kunden der Süddeutschen Klassenlotterie. In den folgenden Wochen weitete sich der Skandal aus: Verbraucherschützer und Ermittler stießen auf Millionen persönlicher Daten, die für Billigpreise auf dem Markt angeboten wurden.

Der Innen und Rechtsausschuss berät das Thema weiter.

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Hintergrund:
CDU und SPD fordern einen Regierungsbericht über den illegalen Handel mit privaten Daten in Schleswig-Holstein, der im August für Schlagzeilen gesorgt hat.

Ausgangspunkt war eine CD mit Daten von 17.000 Bundesbürgern, die der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zugespielt wurde. Sie enthält Angaben über Name, Geburtsdatum, Adresse, Kontoverbindung und Telefonnummern. Die Betroffenen waren allesamt Kunden der Süddeutschen Klassenlotterie. Der Verdacht: Mitarbeiter eines Call-Centers haben die Kunden-Informationen abgezweigt, um sie weiterzuverkaufen. Datenschützer geben zu bedenken, dass dieser Fall nur die Spitze des Eisbergs sei. Sie weisen darauf hin, dass Millionen von persönlichen Daten illegal im Umlauf sind. (weitere Fälle: s. unten auf der Seite)

   Schutz vor unerwünschten Telefonanrufen

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative aufgelegt, um die Bürger besser vor Datenmissbrauch und unerwünschten Telefonanrufen zu schützen: Das Bundesdatenschutzgesetz soll so geändert werden, dass personenbezogene Daten für Werbezwecke nur weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene vorher ausdrücklich zustimmen. Nach geltendem Recht dürfen Unternehmen Daten wie Name, Adresse, Berufsbezeichnung und Geburtsjahr auch ohne ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken nutzen oder an Dritte weitergeben.

Darüber hinaus soll Firmen untersagt werden, einen Vertragsabschluss davon abhängig zu machen, dass der Kunde der Nutzung von Daten zustimmt, die für die Abwicklung eines Geschäftes nicht notwendig sind. Auch die Verbraucherzentralen sollen gestärkt werden. In das Bundesdatenschutzgesetz soll eine klare Formulierung aufgenommen werden, dass es sich beim Datenschutzrecht um Normen handelt, die Verbraucher schützen sollen. Verbraucherzentralen bekommen dadurch die Möglichkeit, gegen Verstöße zum Schutz der Verbraucher gerichtlich vorzugehen.

   Verträge schriftlich fixieren

Zudem hat Schleswig-Holstein in der Länderkammer mehrere Anträge zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes eingebracht, um die Menschen künftig besser vor unerwünschten Telefonanrufen zu schützen. Anrufe sollen erst nach einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Betroffenen möglich sein, und Verträge sollen nicht schon am Telefon, sondern erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden. Außerdem soll das Bußgeld von 50.000 auf 250.000 Euro erhöht werden. Mit diesen Regelungen soll es Call-Centern mit unseriösen Geschäftsgebaren erschwert werden, nach nur einem Telefonat einen Vertragsabschluss vorzutäuschen und eine Abbuchung bei den Angerufenen vorzunehmen.

Nach dem so genannten Datenschutzgipfel, einem Spitzentreffen von Bund und Ländern am vergangenen Donnerstag in Berlin, hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) angekündigt, bis Ende November im Kabinett einen Gesetzentwurf zum Schutz der Bürger vor Datenmissbrauch vorzulegen. Er schließt sich dabei in teilen der schleswig-holsteinischen Initiative an: So sollen die Bürger künftig einer Weitergabe ihrer Personen-Daten ausdrücklich zustimmen müssen. Zudem sollen Bußgelder erhöht werden. Geprüft werden solle auch, ob es eine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft der Daten geben soll. Über einen besseren Vollzug beim Datenschutz soll in einer Arbeitsgruppe bis Oktober beraten werden.

Aktuell:
In einem Änderungsantrag sprechen sich die Grünen unter anderem auch dafür aus, dass bereits bestehende Datenbanken mit gespeicherten Daten bis "zu einem Stichtag" nur mit Einwilligung fortgeführt werden dürfen.

Aktuelle Fälle:
In den vergangenen Wochen sorgten mehrere Fälle von illegal gehandelten Kundendaten für Aufsehen. Im folgenden die größten Fälle:

  • 12. August: 
    Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wurde eine CD mit Daten von 17.000 Bürgern zugespielt. Sie enthält unter anderem Adressen und Kontoverbindungen. Bei den Betroffenen soll es sich um Kunden der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) handeln. Die Daten soll eine Firma in Viersen (Nordrhein-Westfalen) verkauft haben.

  • 13. August: 
    In Lübeck wird ein Call-Center durchsucht. Es soll von der Viersener Firma Kontodaten von Verbrauchern erhalten haben. Drei Tage später berichtet ein Lübecker Informant von 1,5 Millionen Datensätzen, über die er verfüge.

  • 18. August: 
    Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen wurden bei einem Scheingeschäft sechs Millionen Datensätze angeboten. In Kiel taucht eine CD mit mehr als 130.000 illegalen Datensätzen aus Call-Centern auf – 70.000 mit Kontoangaben von Lotterieveranstaltern. Ein Bremerhavener Call-Center soll sich illegal Kundendaten der Telekom verschafft und verkauft haben.

  • 20. August: 
    In Köln bestätigt die Staatsanwaltschaft nach Beschwerden über abgebuchte Geldbeträge ohne Einwilligung der Kontoinhaber Ermittlungen gegen das Glücksspielunternehmen LottoTeam.

  • 28. August: 
    Schleswig-Holsteins Innenministerium bestätigt einen Bericht der "tageszeitung", wonach acht Unternehmen illegal mit Millionen Daten aus kommunalen Melderegistern gehandelt haben sollen.

  • 03. September: 
    Die Polizei in Nordrhein-Westfalen nimmt zwei Datenhändler fest. Sie sollen illegal 30.000 Daten wie Adressen und Bankverbindungen im Internet zum Verkauf angeboten haben.
    (dpa)

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