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Auf dieser
Seite: Datenhandel
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Top 17
Illegaler Datenhandel
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Änderungsantrag der Fraktion B´90/Grüne – Drs. 16/2224 |
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Landtag begrüßt
geplantes Datenschutzgesetz
Kiel (SHL/11.09.) Der
Schleswig-Holsteinische Landtag hat das geplante Bundes-Datenschutzgesetz
begrüßt. Das gegenwärtige Datenschutzrecht ist 31 Jahre alt –
und deswegen nicht mehr zeitgemäß; es muss dringend verschärft
werden – diese Schlussfolgerung zogen Vertreter aller Parteien aus
dem jüngsten Datenskandal. Die unkontrollierte Weitergabe
persönlicher Angaben, so Innenminister Lothar Hay (SPD) in seinem
von der Koalition angeforderten Bericht, bringe einen „Freiheitsverlust
für unsere Gesellschaft" mit sich. Die Politik war sich aber
auch einig: Es liegt auch in der Verantwortung jedes Einzelnen,
verantwortungsvoller mit seinen persönlichen Daten umzugehen.
Minister Hay stellte im Plenum noch einmal die
schleswig-holsteinische Bundesratsinitiative vor, die auch in den
Datenschutzgipfel der Bundesregierung in der Vorwoche eingeflossen
ist: Demnach soll das Bundesdatenschutzgesetz so geändert werden,
dass personenbezogene Daten für Werbezwecke nur weitergegeben
werden dürfen, wenn der Betroffene vorher ausdrücklich zustimmt.
Darüber hinaus soll es Firmen untersagt werden, einen
Vertragsabschluss davon abhängig zu machen, dass der Kunde der
Nutzung von Daten zustimmt, die für die Abwicklung eines
Geschäftes nicht notwendig sind. Verträge sollen nicht schon am
Telefon, sondern erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam
werden. Außerdem soll das Bußgeld für Vergehen erhöht werden, und die
Verbraucherzentralen sollen gestärkt werden.
"Hier ist lange geschlafen worden"...
...stellte Johann Wadephul (CDU) fest. Er regte
zudem an, bei den Unternehmen, die mit intimen Daten Profit machen,
eine „Gewinnabschöpfung" vorzunehmen. Ralf Stegner (SPD)
appellierte an Unternehmen, die mit sensiblen Kundendaten umgehen:
Sie sollten ihren Mitarbeitern gute Arbeitsbedingungen bieten. Das
verringere den Anreiz, Kundeninformationen abzuzweigen und
weiterzuverkaufen. Und Wolfgang Kubicki (FDP) stellte die „Umkehr
der Erklärungslast" heraus: Kunden müssten einer
Datenweitergabe ausdrücklich zustimmen und nicht, wie bislang,
widersprechen. Dies werde „der Lebenswirklichkeit gerecht".
Wie Kubicki kritisierten aber auch die weiteren
Oppositionsvertreter die Datenschutzpolitik von CDU und SPD.
Karl-Martin Hentschel (Grüne) ging die Bundes-Initiative der
Koalition nicht weit genug. Er forderte ein „Verfallsdatum für
gespeicherte Daten". Und: Auch für Daten, die bereits
existieren, müssten die Firmen nachträglich eine
Speicher-Genehmigung einholen. „Die CDU und die SPD haben nicht
erst seit 2001 beim Datenschutz grandios versagt", monierte
Anke Spoorendonk (SSW). Sie kritisierte den „staatlichen Blick in
die Privatsphäre" im Kampf gegen den Terrorismus.
Ausgangspunkt des Skandals...
...war eine CD mit Daten von 17.000 Bundesbürgern,
die der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein von einem Mitarbeiter
eines Lübecker Callcenters zugespielt wurde. Sie enthält Angaben
über Name, Geburtsdatum, Adresse, Kontoverbindung und
Telefonnummern von Kunden der Süddeutschen Klassenlotterie. In den
folgenden Wochen weitete sich der Skandal aus: Verbraucherschützer
und Ermittler stießen auf Millionen persönlicher Daten, die für
Billigpreise auf dem Markt angeboten wurden.
Der Innen und Rechtsausschuss berät das Thema
weiter.
Hintergrund:
CDU und SPD fordern einen Regierungsbericht über den
illegalen Handel mit privaten Daten in Schleswig-Holstein,
der im August für Schlagzeilen gesorgt hat.
Ausgangspunkt
war eine CD mit Daten von 17.000 Bundesbürgern, die der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zugespielt wurde.
Sie enthält Angaben über Name, Geburtsdatum, Adresse,
Kontoverbindung und Telefonnummern. Die Betroffenen waren
allesamt Kunden der Süddeutschen Klassenlotterie. Der
Verdacht: Mitarbeiter eines Call-Centers haben die
Kunden-Informationen abgezweigt, um sie weiterzuverkaufen.
Datenschützer geben zu bedenken, dass dieser Fall nur die
Spitze des Eisbergs sei. Sie weisen darauf hin, dass
Millionen von persönlichen Daten illegal im Umlauf sind. (weitere
Fälle: s. unten auf der Seite)
Schutz vor unerwünschten Telefonanrufen
Vor diesem
Hintergrund hat die Landesregierung eine
Bundesratsinitiative aufgelegt, um die Bürger besser vor
Datenmissbrauch und unerwünschten Telefonanrufen zu
schützen: Das Bundesdatenschutzgesetz soll so geändert
werden, dass personenbezogene Daten für Werbezwecke nur
weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene vorher
ausdrücklich zustimmen. Nach geltendem Recht dürfen
Unternehmen Daten wie Name, Adresse, Berufsbezeichnung und
Geburtsjahr auch ohne ausdrückliche Einwilligung zu
Werbezwecken nutzen oder an Dritte weitergeben.
Darüber
hinaus soll Firmen untersagt werden, einen
Vertragsabschluss davon abhängig zu machen, dass der
Kunde der Nutzung von Daten zustimmt, die für die
Abwicklung eines Geschäftes nicht notwendig sind. Auch
die Verbraucherzentralen sollen gestärkt werden. In das
Bundesdatenschutzgesetz soll eine klare Formulierung
aufgenommen werden, dass es sich beim Datenschutzrecht um
Normen handelt, die Verbraucher schützen sollen.
Verbraucherzentralen bekommen dadurch die Möglichkeit,
gegen Verstöße zum Schutz der Verbraucher gerichtlich
vorzugehen.
Verträge schriftlich fixieren
Zudem hat
Schleswig-Holstein in der Länderkammer mehrere Anträge
zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes eingebracht,
um die Menschen künftig besser vor unerwünschten
Telefonanrufen zu schützen. Anrufe sollen erst nach einer
ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Betroffenen
möglich sein, und Verträge sollen nicht schon am
Telefon, sondern erst nach schriftlicher Bestätigung
wirksam werden. Außerdem soll das Bußgeld von 50.000 auf
250.000 Euro erhöht werden. Mit diesen Regelungen soll es
Call-Centern mit unseriösen Geschäftsgebaren erschwert
werden, nach nur einem Telefonat einen Vertragsabschluss
vorzutäuschen und eine Abbuchung bei den Angerufenen
vorzunehmen.
Nach dem so genannten Datenschutzgipfel, einem
Spitzentreffen von Bund und Ländern am vergangenen
Donnerstag in Berlin, hat Bundesinnenminister Wolfgang
Schäuble (CDU) angekündigt, bis Ende November im
Kabinett einen Gesetzentwurf zum Schutz der Bürger vor
Datenmissbrauch vorzulegen. Er schließt sich dabei in
teilen der schleswig-holsteinischen Initiative an: So
sollen die Bürger künftig einer Weitergabe ihrer
Personen-Daten ausdrücklich zustimmen müssen. Zudem
sollen Bußgelder erhöht werden. Geprüft werden solle
auch, ob es eine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft
der Daten geben soll. Über einen besseren Vollzug beim
Datenschutz soll in einer Arbeitsgruppe bis Oktober
beraten werden.
Aktuell:
In einem Änderungsantrag sprechen sich die Grünen unter
anderem auch dafür aus, dass bereits bestehende
Datenbanken mit gespeicherten Daten bis "zu einem
Stichtag" nur mit Einwilligung fortgeführt werden
dürfen.
Aktuelle Fälle:
In den vergangenen Wochen sorgten mehrere
Fälle von illegal gehandelten Kundendaten für Aufsehen.
Im folgenden die größten Fälle:
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12.
August:
Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wurde eine
CD mit Daten von 17.000 Bürgern zugespielt. Sie
enthält unter anderem Adressen und Kontoverbindungen.
Bei den Betroffenen soll es sich um Kunden der
Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) handeln. Die Daten
soll eine Firma in Viersen (Nordrhein-Westfalen)
verkauft haben.
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13.
August:
In Lübeck wird ein Call-Center durchsucht. Es soll
von der Viersener Firma Kontodaten von Verbrauchern
erhalten haben. Drei Tage später berichtet ein
Lübecker Informant von 1,5 Millionen Datensätzen,
über die er verfüge.
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18.
August:
Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen wurden bei
einem Scheingeschäft sechs Millionen Datensätze
angeboten. In Kiel taucht eine CD mit mehr als 130.000
illegalen Datensätzen aus Call-Centern auf – 70.000
mit Kontoangaben von Lotterieveranstaltern. Ein
Bremerhavener Call-Center soll sich illegal
Kundendaten der Telekom verschafft und verkauft haben.
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20.
August:
In Köln bestätigt die Staatsanwaltschaft nach
Beschwerden über abgebuchte Geldbeträge ohne
Einwilligung der Kontoinhaber Ermittlungen gegen das
Glücksspielunternehmen LottoTeam.
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28.
August:
Schleswig-Holsteins Innenministerium bestätigt einen
Bericht der "tageszeitung", wonach acht
Unternehmen illegal mit Millionen Daten aus kommunalen
Melderegistern gehandelt haben sollen.
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03. September:
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen nimmt zwei
Datenhändler fest. Sie sollen illegal 30.000 Daten
wie Adressen und Bankverbindungen im Internet zum
Verkauf angeboten haben. (dpa)
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