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Auf dieser
Seite:Unterbringung
ehemaliger Sicherungsverwahrter
Top 36d / Dringlichkeitsantrag:
Keine Unterbringung gefährlicher, ehemaliger Sicherungsverwahrter
durch die Freie und Hansestadt Hamburg in Schleswig-Holstein
Beantragt von den Fraktion CDU und FDP – Drs. 17/855
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drs. 17/857
Stichwort: Die Tagesordnung einer
Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im Ältestenrat
festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der
Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben
werden, wenn der Landtag die Dringlichkeit feststellt.
Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig.
Gleichzeitig mit der Abstimmung über die Dringlichkeit
wird die Einordnung des Gegenstandes in die Tagesordnung
vorgenommen.