14.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag:
Reichen die geplanten Jugendschutzregelungen aus?
Kiel (SHL/08.09.) Der 14.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist im Schleswig-Holsteinischen
Landtag auf Skepsis gestoßen. Zwar begrüßten Regierungsfraktionen
und Teile der Opposition die enthaltenen Regelungen zur Stärkung
des Jugendschutzes im Internet grundsätzlich als Schritt in die
richtige Richtung. Es wurde aber auch moniert, dass diese Maßnahmen
allein nicht zum Erfolg führen könnten. Kern der Kritik ist die im
Staatsvertrag vorgesehene Freiwilligkeit der Alterskennzeichnung von
vermeintlich jugendgefährdenden Internet-Seiten durch die Anbieter.
In der Debatte räumte auch Ministerpräsident Peter
Harry Carstensen (CDU) Schwierigkeiten beim Umgang mit der „dunklen
Seite des Internets" ein, betonte aber auch, dass es Aufgabe
der Politik sei „für den bestmöglichen Jugendschutz" im
Netz zu sorgen.
Während die Koalitionsfraktionen an die Eltern
appellierten, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, forderten SPD und
SSW eine Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen
ein. Grüne und Linke wiesen darauf hin, ein reglementierender
Alleingang eines einzelnen Staates sei ein Angriff auf die Freiheit
des weltweiten Internets. Grundsätzlich einig waren sich Vertreter
aller Couleur, dass allein technische Sicherheitsmaßnahmen für
eine Stärkung des Jugendschutzes nicht ausreichen.
Grundzüge des
14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages
Im Zentrum des von den Ländern geschnürten
Vertrages steht die Einführung einer freiwilligen
Alterskennzeichnung von Internet-Seiten durch die Anbieter. Diese
soll sich an das Kino und das Fernsehen anlehnen (empfohlen für
Zuschauer ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren). Eltern könnten dann am
heimischen PC Filterprogramme installieren, die Inhalte oberhalb
einer bestimmten Altersstufe aussperren, wenn ihr Kind im Netz
surft. Alternativ können die Filter auch bestimmte Altersstufen
erst ab einer festgelegten Uhrzeit freigeben.
Der von der Landesregierung in Erster Lesung
vorgelegte Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag wurde an den Innen-
und Rechtsausschuss überwiesen.
Weitere Redner:
Christian von Boetticher (CDU), Peter Eichstädt (SPD), Ingrid
Brand-Huckstädt (FDP), Thorsten Fürter (Grüne), Heinz-Werner
Jezewski (Linke), Silke Hinrichsen (SSW)