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Auf dieser Seite: Rundfunkänderungs-Staatsvertrag 

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Top 8:
Entwurf eines Gesetzes zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetzentwurf der Landesregierung / Federführend ist der Ministerpräsident – Drucksache 17/744 

14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag: 
Reichen die geplanten Jugendschutzregelungen aus?

Kiel (SHL/08.09.) Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist im Schleswig-Holsteinischen Landtag auf Skepsis gestoßen. Zwar begrüßten Regierungsfraktionen und Teile der Opposition die enthaltenen Regelungen zur Stärkung des Jugendschutzes im Internet grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. Es wurde aber auch moniert, dass diese Maßnahmen allein nicht zum Erfolg führen könnten. Kern der Kritik ist die im Staatsvertrag vorgesehene Freiwilligkeit der Alterskennzeichnung von vermeintlich jugendgefährdenden Internet-Seiten durch die Anbieter.

In der Debatte räumte auch Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) Schwierigkeiten beim Umgang mit der „dunklen Seite des Internets" ein, betonte aber auch, dass es Aufgabe der Politik sei „für den bestmöglichen Jugendschutz" im Netz zu sorgen.

Während die Koalitionsfraktionen an die Eltern appellierten, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, forderten SPD und SSW eine Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen ein. Grüne und Linke wiesen darauf hin, ein reglementierender Alleingang eines einzelnen Staates sei ein Angriff auf die Freiheit des weltweiten Internets. Grundsätzlich einig waren sich Vertreter aller Couleur, dass allein technische Sicherheitsmaßnahmen für eine Stärkung des Jugendschutzes nicht ausreichen.

Grundzüge des 
14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages

Im Zentrum des von den Ländern geschnürten Vertrages steht die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung von Internet-Seiten durch die Anbieter. Diese soll sich an das Kino und das Fernsehen anlehnen (empfohlen für Zuschauer ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren). Eltern könnten dann am heimischen PC Filterprogramme installieren, die Inhalte oberhalb einer bestimmten Altersstufe aussperren, wenn ihr Kind im Netz surft. Alternativ können die Filter auch bestimmte Altersstufen erst ab einer festgelegten Uhrzeit freigeben.

Der von der Landesregierung in Erster Lesung vorgelegte Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Weitere Redner: Christian von Boetticher (CDU), Peter Eichstädt (SPD), Ingrid Brand-Huckstädt (FDP), Thorsten Fürter (Grüne), Heinz-Werner Jezewski (Linke), Silke Hinrichsen (SSW)

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Hintergrund:
Der Jugendschutz im Internet soll durch ein einheitliches Kennzeichnungssystem für Web-Seiten ausgeweitet werden. Das sieht der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor, den die Ministerpräsidenten im Juni in Berlin unterzeichnet haben. Nun müssen die Landesparlamente das Abkommen ratifizieren, damit es wie geplant zum 1. Januar 2011 in Kraft treten kann.

Laut dem Vertrag können Internet-Anbieter ihre Seiten auf freiwilliger Basis mit einer Alterskennzeichnung versehen, die sich an das Kino und das Fernsehen anlehnt (empfohlen für Zuschauer ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren). Eltern können dann am heimischen PC Filterprogramme installieren, die Inhalte oberhalb einer bestimmten Altersstufe aussperren, wenn ihr Kind im Netz surft. Alternativ können die Filter auch bestimmte Altersstufen erst ab einer festgelegten Uhrzeit freigeben.

  Keine Sperre jugendgefährdender 
  Seitendurch den Staat

Jugendschutz sei in erster Linie eine Angelegenheit der Erziehungsberechtigten, gaben sich die Ministerpräsidenten nach Unterzeichnung des Vertrages überzeugt. Eine Sperrung jugendgefährdender Seiten durch staatliche Stellen erfolgt demnach nicht.

Aus der Internetwirtschaft kommt Kritik an der Regelung. So würden auch Seiten, die keine Kennzeichnung führen, von den Filterprogrammen erfasst (das sogenannte „White Listing"). Damit bestehe ein Zwang, sich dem System zu unterwerfen.

Vorherige Debatte zum Thema:
plenum-online
Februar 2008 (Privatisierungsdiskussion)

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde:
AKW-Laufzeiten

Dringlichkeit:
Landes-Wahlgesetz

Aufnahme ehemaliger Sicherungsverwahrter

Außerdem notiert: 
Landtagspräsident ruft zum "Miteinander" auf

I n n e n  / R e c h t

Dringlichkeit:

Landes-Wahlgesetz

2. Lesung:

Jugendvollzugsanstalt Glasmoor
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Rundfunkänderungs- Staatsvertrag
Ladenöffnung
Geodaten-Infrastruktur
(ohne Aussprache)
Justizverwaltungskosten
(ohne Aussprache)
Anträge:
Auslandseinsätze der Bundeswehr
Landes-Entwicklungsplan
Untersuchungsausschüsse
Residenzpflicht
Gleichgeschlechtliche Ehen
Abschiebehaft
Regierungs-Berichte:

Bäderverordnung

Justizvollzugsanstalten

F i n a n z e n

2. und 1. Lesungen / Regierungsbericht:

Landeshaushalt
1. Lesung:
Spielbanken
Anträge:
HSH-Spitzelaffäre
Steuerhinterziehung
Geschäftsbericht:

Investitionsbank S-H
(ohne Aussprache)

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

Anträge:
Nichtraucherschutz
Beratungsstelle Frau u. Beruf
ALG für Schwangere
Ausschussempfehlung:
Sammelsystem für Arzneimittel
(ohne Aussprache)
Regierungs-Berichte:

Hartz-IV-Bilanz

UN-Konvention für
behinderte Menschen

Barrierefreies Fernsehen
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Aktuelle Stunde:
AKW-Laufzeiten
Antrag:
CCS-Gesetz
Regierungs-Berichte:

Zusammenarbeit mit Syddanmark

Innovationsstiftung
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

1. und 2. Lesung:

Bilgen-Entwässerung / Staatsvertrag
(ohne Aussprache)
Antrag:
Grundwasserverordnung

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

1. Lesung:
Hochschulgesetz
Große Anfrage:
Archiv-Wesen
Anträge:
Europaschulen
Europäische Kulturstrategie
Uni-Klinikum Lübeck
Journalismus und Politik
Lehrerstreik
Landeszentrale für politische Bildung

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Antrag:
Initiativen in Archangelsk
Ausschussempfehlung:
Kulturhauptstadt Sonderburg
(ohne Aussprache)
Regierungs-Bericht:

Ostseebericht