Schätzungsweise 3.000 Pädagogen waren am 3. Juni
dem Aufruf der Lehrergewerkschaft GEW gefolgt und während der
Unterrichtszeit gegen die schwarz-gelbe Bildungspolitik auf die
Straße gegangen. Das Bildungsministerium hat den Streikenden das
Gehalt gekürzt und knapp 2.000 Disziplinarverfahren eingeleitet.
In zwei Fällen, bei einen kommissarischen Schulleiter aus
Elmshorn und eine Lehrerin aus Flensburg, hat das
Bildungsministerium das Beförderungsverfahren zum Schulleiter
gestoppt.
SPD: Minister „schießt mit
Mittelstreckenraketen
auf gewerkschaftliche Spatzen"
Anke Erdmann (Grüne) appellierte an den Minister,
diese Fälle „nicht nur beamtenrechtlich zu sehen". Es sei
„absurd", Lehrer, die „jahrelang gute pädagogische
Arbeit" geleistet hätten, wegen eines dreistündigen Streiks
abzustrafen. Klug schieße mit „Mittelstreckenraketen auf
gewerkschaftliche Spatzen", spottete Detlef Buder (SPD). Und
Ellen Streitbörger (Linke) warf dem Minister eine „Verletzung
der Fürsorgepflicht" des Dienstherrn gegenüber seinen
Beamten vor – durch die wachsende Arbeitsbelastung und den
geplanten Stellenabbau. Hiergegen sei es legitim, sich zu wehren.
Die personellen Konsequenzen, fügte Anke Spoorendonk (SSW) an,
„sind so übertrieben, dass man darüber nur noch den Kopf
schütteln kann".
Koalition erinnert an „besondere
Treuepflicht" der Beamten
CDU und FDP sprangen dem Minister zur Seite. Heike
Franzen (CDU) erinnerte an die „besondere Treuepflicht",
die insbesondere für Führungspersonal gelte. Nach dem Streik sei
der Dienstherr „dazu verpflichtet gewesen, ein
Disziplinarverfahren einzuleiten". Die FDP-Abgeordnete
Cornelia Conrad warf der Opposition vor, „Rechtsbruch zu
verharmlosen". Die Konsequenzen seien den Betroffenen im
Vorhinein bekannt gewesen. „Minister Klug hat nur das getan was
unvermeidlich war und was die Mehrheit der Bürger von ihm
erwartet hat", so Conrad.