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Auf dieser Seite: Wahlgesetz 

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Top 36 A:
Landeswahlgesetz
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen des SSW und 
B´90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/843(neu)
Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/851
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und FDP – 
Drucksache 17/850

Streit um Wahlrecht und Wahltermin: Landtagspräsident will vermitteln

Opposition warnt: Nicht auf Zeit spielen / Kubicki schließt Alleingang bei Reform des Wahlrechts nicht aus

Kiel (SHL/ 09.09.) Zehn Tage nach dem Neuwahl-Urteil des Landesverfassungsgerichts herrscht im Landtag noch große Uneinigkeit darüber, wann die Wähler an die Urne gerufen werden sollen und welches Wahlrecht dann gelten soll. Das wurde in einer emotionalen Dringlichkeitsdebatte deutlich, die die Opposition angestoßen hatte. Nun soll Landtagspräsident Torsten Geerdts auf Wunsch aller Fraktionen vermitteln, um das neue Wahlgesetz möglichst einvernehmlich unter Dach und Fach zu bringen: „Wir werden die vom Landesverfassungsgericht gestellte Aufgabe zügig angehen und uns schon morgen nach der Landtagssitzung zu einem ersten Abstimmungsgespräch treffen", betonte das Parlamentsoberhaupt unmittelbar nach der Debatte.

Noch liegen die Positionen weit auseinander: SPD, Grüne und SSW fordern baldige Neuwahlen – spätestens bis Ende 2011. Ebenso wie die Linken warnten sie Schwarz-Gelb davor, bei der Verabschiedung eines neuen Wahlrechts auf Zeit zu spielen. Die CDU/FDP-Koalition sieht sich durch die Schleswiger Richter indes „voll legitimiert" und will die vom Verfassungsgericht vorgegebene Maximalfrist zur Beendigung der Wahlperiode, Ende September 2012, ausschöpfen.

Kubicki droht: Wahlgesetz „eventuell auch
mit einer Stimme Mehrheit"

Zunächst muss der Landtag bis Mai 2011 das in Teilen verfassungswidrige Wahlrecht überarbeiten – auch das ist eine Vorgabe aus Schleswig. Wie schwierig das werden könnte, deutete der Streit über eine Aussage des FDP-Fraktionschefs Wolfgang Kubicki (Foto) an. Er hatte eine gemeinsame Vorlage der Koalition bis Dezember in Aussicht gestellt und angekündigt, diesen „eventuell auch mit einer Stimme Mehrheit" durchsetzen zu wollen. 

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner (Foto) konterte: Wenn die FDP bei dieser Position bleibe, würde der Einigungsversuch des Landtagspräsidenten zur „Farce". Geerdts rief daraufhin die Fraktionen in einer kurz nach der Aussprache herausgegebenen Pressemitteilung zur Gemeinsamkeit auf: „Wir sind in der Pflicht uns zusammenzuraufen."

Zuvor hatte die Opposition die Legitimation der Landesregierung nach dem Urteilsspruch in Zweifel gezogen. Thorsten Fürter (Grüne) bescheinigte dem Kabinett, lediglich nur noch „vorübergehenden Bestandsschutz" zu genießen. Und Silke Hinrichsen (SSW) bezeichnete das schwarz-gelbe Kabinett als „Übergangsregierung". Nun müsse der Wähler rasch entscheiden: „Schleswig-Holstein hat die Nase voll von Hängepartien in der Landespolitik", so Hinrichsen. „Die äußerste Frist sollte nicht ausgeschöpft werden", betonte auch Heinz-Werner Jezewski (Linke).

Innenminister Schlie warnt vor Zeitdruck

CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher warf der Opposition daraufhin vor, „direkt in den Wahlkampf überzugehen" und „reine Polemik" zu verbreiten. Das Verfassungsgerichtsurteil biete jedoch „keine Grundlage" für derartige Forderungen. Vielmehr seien Landtag und Landesregierung „legitimiert und legal", so von Boetticher.

 Innenminister Klaus Schlie (CDU) hielt den Herbst 2012 für einen „wohlbedachten Termin" für eine Neuwahl. Ein früherer Zeitpunkt könne zu Zeitdruck führen, etwa bei einer Neuschneidung der Wahlkreise und bei der Kandidatenaufstellung durch die Parteien.

Bei der Suche nach einem neuen Wahlrecht legten sich die Fraktionen in der Sache noch nicht fest. Es gebe verschiedene „Stellschrauben", um die Vorgaben des Gerichts zu erfüllen, hieß es. Nach dem Richterspruch soll ein erneutes Anwachsen des Landtages über die in der Verfassung vorgegebene Sollstärke von 69 Abgeordneten hinaus verhindert werden. Dies kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass die Zahl der Wahlkreise – derzeit sind es 40 – heruntergefahren wird. Eine andere Möglichkeit wäre es, das Zweistimmenwahlrecht wieder abzuschaffen. Dies ermöglicht es den Wählern, Erst- und Zweitstimme zu "splitten". Beide Regelungen gelten als Gründe für das Anwachsen des Parlaments auf 95 Abgeordnete in der laufenden Wahlperiode.

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Hintergrund:
Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 30. August zum schleswig-holsteinischen Wahlgesetz drängen die Grünen auf baldige Neuwahlen. Ein neues Wahlrecht könne bereits im Dezember dieses Jahres unter Dach und Fach sein, so die Oppositionsfraktion. Spätestens im Mai 2011 würden die Wähler dann nach Ansicht der Grünen abstimmen können. Eine Verzögerung würde zum „politischen Stillstand" führen und könne als „Besitzstandswahrung in eigener Sache" interpretiert werden, so die Grünen in ihrem Dringlichkeitsantrag.

Zudem verweisen die Grünen darauf, dass die Wahlrechtsdebatte bereits seit einem Jahr im Gange sei – unmittelbar nach dem Urnengang im letzten September hatten sie einen ersten eigenen Entwurf für eine Änderung des Wahlgesetzes vorgelegt.

   Grüne und SSW haben Erfolg 
   mit Normenkontrollklage

Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat dem Landtag aufgetragen, das umstrittene Wahlgesetz bis Mai 2011 zu ändern und die Wähler bis spätestens September 2012 an die Urne zu rufen, zwei Jahre vor dem regulären Ende der Wahlperiode. Tenor: Das derzeitige Wahlgesetz verstößt in mehreren Punkten gegen die Landesverfassung. Das Gericht gab Grünen und SSW einstimmig recht, die eine Normenkontrollklage eingereicht hatten (Aktenzeichen: LVerfG 3/09).

Die beiden Oppositionsfraktionen bemängeln die nach der letzten Landtagswahl im September 2009 vorgenommene Deckelung der Ausgleichssitze für die elf Überhangmandate der CDU. Solche Mandate entstehen, wenn eine Partei über ihre Direktkandidaten in den Wahlkreisen mehr Sitze holt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. In diesem Fall verlangt die Verfassung Ausgleichsmandate für die anderen Parteien. Deren Zahl wiederum wird vom Wahlgesetz mit einer umstrittenen Formulierung begrenzt.

  Hintergrund: Disput um 
  „ungedeckte Mehrsitze"

Aufgrund dieses Wahlrechts wurden drei Überhangmandate der CDU als so genannte „ungedeckte Mehrsitze" nicht ausgeglichen. Konsequenz: Union und FDP haben derzeit zusammen 48 Mandate und damit eines mehr als die Opposition aus SPD, Grünen, Linken und SSW, obwohl Schwarz-Gelb 27.000 Zweitstimmen weniger gewann als die vier Oppositionsparteien. Zugleich ist der Landtag, der laut Verfassung aus 69 Abgeordneten bestehen soll, auf 95 Mitglieder angewachsen.

Das Gericht kritisiert nun, dass das schleswig-holsteinische Wahlrecht zu einer „übermäßigen Zahl von Überhang- und Ausgleichsmandaten" führen kann. Zudem monieren die Richter „das Risiko des Entstehens ungedeckter Mehrsitze". Es werde damit sowohl die in der Verfassung festgelegte Regelgröße des Landtages verfehlt als auch das Prinzip der „Erfolgswertgleichheit" aller Stimmen verletzt, so das Gericht. Um diese Missstände zu beheben, sind eine Reduzierung der derzeit 40 Wahlkreise und die Rückkehr zum Einstimmenwahlrecht im Gespräch. Trotz der Kritik an der Zusammensetzung des Parlaments stellen die Richter aber auch fest: Bis zu den Neuwahlen „behält der Landtag seine volle Handlungs- und Arbeitsfähigkeit".

Vorherige Debatte zum Thema:
plenum-online
November 2009 (Gesetzentwurf der Grünen);
Januar 2010 (Wahlprüfung)

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