Noch liegen die Positionen weit auseinander: SPD,
Grüne und SSW fordern baldige Neuwahlen – spätestens bis Ende
2011. Ebenso wie die Linken warnten sie Schwarz-Gelb davor, bei
der Verabschiedung eines neuen Wahlrechts auf Zeit zu spielen. Die
CDU/FDP-Koalition sieht sich durch die Schleswiger Richter indes
„voll legitimiert" und will die vom Verfassungsgericht
vorgegebene Maximalfrist zur Beendigung der Wahlperiode, Ende
September 2012, ausschöpfen.
Kubicki droht: Wahlgesetz „eventuell auch
mit einer Stimme Mehrheit"
Zunächst
muss der Landtag bis Mai 2011 das in Teilen verfassungswidrige
Wahlrecht überarbeiten – auch das ist eine Vorgabe aus
Schleswig. Wie schwierig das werden könnte, deutete der Streit
über eine Aussage des FDP-Fraktionschefs Wolfgang Kubicki (Foto)
an. Er hatte eine gemeinsame Vorlage der Koalition bis
Dezember in Aussicht gestellt und angekündigt, diesen „eventuell
auch mit einer Stimme Mehrheit" durchsetzen zu wollen.
Der
SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner (Foto)
konterte: Wenn die FDP bei dieser Position bleibe, würde der
Einigungsversuch des Landtagspräsidenten zur „Farce".
Geerdts rief daraufhin die Fraktionen in einer kurz nach der
Aussprache herausgegebenen Pressemitteilung zur Gemeinsamkeit auf:
„Wir sind in der Pflicht uns zusammenzuraufen."
Zuvor hatte die Opposition die Legitimation der
Landesregierung nach dem Urteilsspruch in Zweifel gezogen.
Thorsten Fürter (Grüne) bescheinigte dem Kabinett, lediglich nur
noch „vorübergehenden Bestandsschutz" zu genießen. Und
Silke Hinrichsen (SSW) bezeichnete das schwarz-gelbe Kabinett als
„Übergangsregierung". Nun müsse der Wähler rasch
entscheiden: „Schleswig-Holstein hat die Nase voll von
Hängepartien in der Landespolitik", so Hinrichsen. „Die
äußerste Frist sollte nicht ausgeschöpft werden", betonte
auch Heinz-Werner Jezewski (Linke).
Innenminister Schlie warnt vor Zeitdruck
CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher warf
der Opposition daraufhin vor, „direkt in den Wahlkampf
überzugehen" und „reine Polemik" zu verbreiten. Das
Verfassungsgerichtsurteil biete jedoch „keine Grundlage"
für derartige Forderungen. Vielmehr seien Landtag und
Landesregierung „legitimiert und legal", so von Boetticher.
Innenminister Klaus Schlie (CDU) hielt den
Herbst 2012 für einen „wohlbedachten Termin" für eine
Neuwahl. Ein früherer Zeitpunkt könne zu Zeitdruck führen, etwa
bei einer Neuschneidung der Wahlkreise und bei der
Kandidatenaufstellung durch die Parteien.
Bei der Suche nach einem neuen Wahlrecht legten
sich die Fraktionen in der Sache noch nicht fest. Es gebe
verschiedene „Stellschrauben", um die Vorgaben des Gerichts
zu erfüllen, hieß es. Nach dem Richterspruch soll ein erneutes
Anwachsen des Landtages über die in der Verfassung vorgegebene
Sollstärke von 69 Abgeordneten hinaus verhindert werden. Dies
kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass die Zahl der
Wahlkreise – derzeit sind es 40 – heruntergefahren wird. Eine
andere Möglichkeit wäre es, das Zweistimmenwahlrecht wieder
abzuschaffen. Dies ermöglicht es den Wählern, Erst- und
Zweitstimme zu "splitten". Beide Regelungen gelten als
Gründe für das Anwachsen des Parlaments auf 95 Abgeordnete in
der laufenden Wahlperiode.