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Entwurf eines Gesetzes zum Versammlungsrecht in Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 18/119 

Gesetzentwurf der FDP zum Versammlungsrecht findet 
großen Zuspruch

Kiel (SHL/27.09.) Mit Wohlwollen hat das Plenum auf einen von den Liberalen vorgelegten Entwurf zur gesetzlichen Regelung von Versammlungen und Demonstrationen in Schleswig-Holstein reagiert. Die Vertreter der Nord-Ampel lobten unisono, dass die FDP den "Faden" für eine Landes-Gesetzgebung in diesem Bereich aufgenommen habe. SPD, Grüne und SSW zeigten sich optimistisch, gemeinsam mit der Opposition ein konsensfähiges Versammlungsrecht auf den Weg zu bringen.

Die Liberalen wollen ein verständliches und unbürokratisches Regelwerk. Eine wichtige Rolle spielt für die FDP dabei der Kooperationsgedanke. So sollen etwa die Veranstalter und die zuständigen Behörden von Demonstrationen in einen Dialog treten. Die Polizei soll nur unter klaren Auflagen Bild- und Tonaufnahmen machen können, um Störer zu ermitteln oder um das Verhalten der Ordnungskräfte zu dokumentieren. Die Aufnahmen sollen "offen" gemacht und binnen zwei Monaten gelöscht werden.

Weiterhin sieht der Entwurf ein Vermummungsverbot vor. Demonstranten dürfen auch keine Waffen bei sich tragen - auch keine "Schutzausrüstung" zur Abwehr eines eventuellen polizeilichen Zugriffs. Die FDP lehnt aber akkreditierte Demonstrationsbeobachter, etwa von Amnesty International, ab. Dies hatten die Grünen Ende vergangenen Jahres gefordert; ihr vorgelegter Gesetzentwurf wurde in der letzten Wahlperiode aber nicht mehr abschließend beraten.

Piraten-Abgeordneter vermisst "Kultur des Vertrauens"

Kritik an dem Gesetzentwurf kam von den Piraten: Deren Abgeordneter Wolfgang Dudda lehnte die darin enthaltenen Vorschriften zur Videoüberwachung von Demonstranten durch die Polizei ab. Es dürfe nicht die Regel sein, dass Beamte Film- und Tonmitschnitte machten. Hier vermisse er "eine Kultur des Vertrauens und der demokratischen Unschuldsvermutung".

Das Versammlungsrecht dürfe sich für die Polizei nicht als "stumpfes Schwert" entpuppen, hielt Wolfgang Kubicki (FDP) dagegen. Er warnte zudem vor einem "grundsätzlichen Misstrauen gegenüber den Beamten und den Ordnungsbehörden".

Innenminister Andreas Breitner (SPD) begrüßte die Gesetzesinitiative der Liberalen. Allerdings seien einige Teile des Entwurfes so "nicht praxistauglich". Das Land müsse aufpassen, dass es ihm nicht wie Bayern ergehe. Das dortige Versammlungsgesetz hätte nach einer Klage vor dem Verfassungsgericht erheblich verändert werden müssen.

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Rechte von Bürgern und Polizei bei Versammlungen und Demonstrationen eigenständig zu regeln. Bislang haben aber nur fünf Länder entsprechende Gesetze erlassen.

Der Gesetzentwurf wird jetzt im Innen- und Rechtsausschuss beraten.

Weitere Hauptredner: Petra Nicolaisen (CDU), Tobias von Pein (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Lars Harms (SSW)

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Hintergrund:
Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Rechte von Bürgern und Polizei bei Versammlungen und Demonstrationen eigenständig zu regeln. Bislang haben aber nur fünf Länder entsprechende Gesetze erlassen. In Schleswig-Holstein unternimmt die FDP nun einen erneuten Anlauf, nachdem ein Vorstoß der Grünen in der letzten Wahlperiode nicht mehr abschließend beraten wurde.

Die Liberalen wollen ein verständliches und unbürokratisches Versammlungsrecht. Eine wichtige Rolle spielt für die FDP dabei nach eigenen Angaben der Kooperationsgedanke. Die Veranstalter und die zuständigen Behörden sollen in einen Dialog treten. Die Polizei soll nur unter klaren Auflagen Bild- und Tonaufnahmen machen können, um Störer zu ermitteln oder um das Verhalten der Ordnungskräfte zu dokumentieren. So sollen diese Aufnahmen "offen" gemacht und binnen zwei Monaten gelöscht werden.

Demonstranten sollen sich nicht vermummen dürfen, und sie sollen keine Waffen bei sich tragen dürfen - auch keine "Schutzausrüstung" zur Abwehr eines eventuellen polizeilichen Zugriffs. Anders als zuletzt die Grünen sieht die FDP keine akkreditierten Demonstrationsbeobachter, etwa von Amnesty International, vor.

Auch das Regierungslager hat im Koalitionsvertrag angekündigt: "Schleswig-Holstein bekommt deshalb ein modernes Versammlungsfreiheitsgesetz. Kernelemente sind für uns höhere Anforderungen an die technische Überwachung und Aufzeichnung auf Demonstrationen. Zentrale Ansätze für den Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Polizei auf den Demonstrationen sind für uns das Konfliktmanagement der Polizei und die Unterstützung einer unabhängigen Demonstrationsbeobachtung."

Bis Schleswig-Holstein ein eigenes Gesetz beschließt, bleibt im Lande das Versammlungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 1953 in Kraft.

Letzte Debatte zum Thema (17. Wahlperiode):
plenum-online
Dezember 2011

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