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Auf
dieser Seite: Tariftreue-Gesetz
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Top 8
Entwurf
eines Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und
Vergabegesetz Schleswig-Holstein - TTG)
Gesetzentwurf
der Abgeordneten des SSW und der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen - Drucksache 18/187
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Landtag weiter uneins
zum
Thema Tariftreue-Gesetz
Kiel (SHL/27.09.) Das
Thema Mindestlohn bleibt ein Dauerbrenner im Landtag und die Fronten
verhärtet: Regierungsfraktionen auf der einen und Schwarz-Gelb auf
der anderen Seite haben sich einen heftigen Schlagabtausch über die
Einführung eines garantierten Mindestlohns von 8,88 Euro geliefert.
Nach dem Willen der Koalition sollen Firmen mit Dumping-Löhnen bei
der Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Land nicht zum Zuge
kommen. Den Kommunen werden die Vorgaben in einem vorgelegten
Entwurf zum Tariftreue- und Vergabegesetz lediglich empfohlen. CDU
und FDP brandmarkten das Ansinnen der Koalitionäre als
"ideologisch". Die Festlegung eines Mindestlohns habe mit
Marktwirtschaft nichts zu tun.
In einer emotional geführten Debatte
bezeichnete CDU-Fraktionschef Johannes Callsen den Gesetzentwurf als
"Bürokratie-Krake". Er wies dabei auch auf darin
enthaltene ökologische und soziale Standards hin, die von kleinen
Unternehmen nicht erfüllt werden könnten. In dieselbe Richtung
argumentierte Christopher Vogt (FDP). Die Koalition verliere sich
"im Klein-Klein" und spiele "nur den großen
Unternehmen in die Hände". Der Liberale monierte zudem, dass
SPD, Grüne und SSW darauf verzichten wollen, die Kreise und
Kommunen zu Mindestlöhnen zu verpflichten. Dies sei zwar
"verständlich", da das Land damit "Konnexität"
auslösen und dafür finanziell aufkommen müsse, aber
"inkonsequent".
Norddeutsche Zusammenarbeit im
Gespräch
Nirgendwo wird so schlecht verdient wie in
Schleswig-Holstein, konstatierte Ralf Stegner (SPD). Es werde Zeit,
dass die Arbeitnehmerinteressen in den Mittelpunkt der Politik
gestellt werden. In zehn Bundesländern gebe es mittlerweile bereits
Tariftreue-Gesetze, sagte der Fraktionschef der
Sozialdemokraten.
Andreas Tietze (Grüne) wandte sich gegen
den Vorwurf der Union, eine "Bürokratie-Krake"
heraufzubeschwören. Das Gegenteil sei der Fall: Jede Firma müsse
sich für die Vergabe öffentlicher Aufträge nur einmal prüfen
lassen. Wenn es die Standards erfülle, wirke dies wie ein
"Qualitätssiegel". Problematisch sei aufgrund fehlender
Finanzmittel allenfalls die Kontrolle der Anforderungen. Hier müsse
Schleswig-Holstein beispielsweise mit Hamburg kooperieren. Und Lars
Harms (SSW) konstatiert, dass Mindestlöhne nicht nur ein Thema für
Gewerkschaften seien: Auch "Baufirmen wollen keine Vorteile,
sondern fairen Wettbewerb" - und der könne nur erreicht
werden, wenn die Rahmenbedingungen vor Ort stimmten.
Wenn der Politik der "Zusammenhalt
der Gesellschaft" etwas bedeute, brauche es angemessene Löhne,
hob Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) zum Ende der Debatte
hervor. Die derzeit gängige Praxis, Löhne aufzustocken, würde mit
"Kaufkraftverlust und mit "Altersarmut" erkauft. Er
strebe, so Minister Meyer, zudem ein Vergabe- und
Korruptionsregister im norddeutschen Raum an. Mit Hamburg habe es
bereits erste Gespräche gegeben. Sollte es zu einem solchen
Register kommen, wäre dies die beste Voraussetzung für ein
schlankes Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge.
Der Gesetzentwurf wurde an den
Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Die Piraten-Fraktion
hatte keinen Redebeitrag angemeldet.
Hintergrund:
Die
Diskussion um Mindestlöhne und Tariftreue geht in eine
neue Runde. Die Koalition bringt ein Tariftreue- und
Vergabegesetz in den Landtag ein, mit einem
Mindeststundenlohn von 8,88 Euro. Das schwarz-gelbe
Mittelstands-Förderungsgesetz aus der letzten Wahlperiode
wird damit teilweise wieder zurückgenommen.
Das
Ziel von SPD, Grünen und SSW: Firmen mit Dumping-Löhnen
sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in
Schleswig-Holstein nicht zum Zuge kommen. Wer sich um
einen Auftrag des Landes oder eines Unternehmens mit
Landesbeteiligung bewirbt, soll seine Mitarbeiter nach
einem allgemeingültigen Tarifvertrag entlohnen. Wo es
keinen allgemeinen Tarif gibt, müssen sich die Anbieter
schriftlich verpflichten, mindestens 8,88 Euro pro Stunde
zu zahlen. Der Wert entspricht in etwa der niedrigsten
Gehaltsgruppe im Landesdienst. Das Gesetz erwähnt vor
allem die Bereiche Bau, Transport, Dienstleistungen und
öffentlicher Nahverkehr. Verstößt eine Firma gegen die
Vorgaben, droht ein Ausschluss von öffentlichen
Ausschreibungen für drei Jahre.
Das
Gesetz soll für "soziale Gerechtigkeit und faire
Löhne" sorgen, heißt es aus der Koalition. Laut den
Zahlen des Statistikamts Nord für das Jahr 2010 verdienen
zwölf Prozent der schleswig-holsteinischen Beschäftigten
in Betrieben mit mindestens zehn Mitarbeitern lediglich
8,50 Euro pro Stunde oder weniger. Der Norden liegt damit
oberhalb des westdeutschen Durchschnitts von zehn Prozent.
Die Niedrig-Verdiener sind oft als Aufstocker auf
zusätzliche staatliche Transferleistungen angewiesen.
Insofern stärke das Tariftreue-Gesetz nicht nur die
heimische Wirtschaft, sondern es entlaste auch die
sozialen Sicherungssysteme heißt es bei Rot, Grün und
Blau.
Opposition gibt Kontra
Ablehnend
äußerte sich dagegen die CDU. Das Gesetz sei
"unnötig" hieß es in einer ersten Reaktion aus
der Union. Die Tariftreue-Regelung im
Mittelstands-Förderungsgesetz von CDU und FDP sorge
bereits für faire Bedingungen.
Der Streit um die
Tariftreue schwelt in der Landespolitik seit Jahren,
Zwischen 2003 und 2010 galt in Schleswig-Holstein das von
Rot-Grün und SSW verabschiedete Tariftreuegesetz. Demnach
durften öffentliche Aufträge des Landes in den Bereichen
Bau, Abfallentsorgung, Schienen-Personennahverkehr und
Busverkehr nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren
Mitarbeitern den am Ort der Leistungserbringung gültigen
Tarif zahlen. Nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofes hatten CDU und FDP diesen Bereich in ihrem
Mittelstands-Förderungsgesetz 2011 neu geregelt. Seitdem
müssen Betriebe, die sich um öffentliche Aufträge
bewerben, nur dann Tariftreue-Erklärungen abgeben, wenn
es in dem Bereich "allgemeinverbindliche"
Tarifverträge gibt.
Letzte
Debatte zum Thema: plenum-online Januar 2012
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