plenum-online wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei Aufruf einer Seite 
    die Funktion "Neu laden" , "Aktualisieren" oder "Reload", um ggf. die aktuellste Fassung zu erhalten. 
 

Auf dieser Seite: Tariftreue-Gesetz   

Top 8
Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein - TTG)

Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW und der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen - Drucksache 18/187 

Landtag weiter uneins zum 
Thema Tariftreue-Gesetz

Kiel (SHL/27.09.) Das Thema Mindestlohn bleibt ein Dauerbrenner im Landtag und die Fronten verhärtet: Regierungsfraktionen auf der einen und Schwarz-Gelb auf der anderen Seite haben sich einen heftigen Schlagabtausch über die Einführung eines garantierten Mindestlohns von 8,88 Euro geliefert. Nach dem Willen der Koalition sollen Firmen mit Dumping-Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Land nicht zum Zuge kommen. Den Kommunen werden die Vorgaben in einem vorgelegten Entwurf zum Tariftreue- und Vergabegesetz lediglich empfohlen. CDU und FDP brandmarkten das Ansinnen der Koalitionäre als "ideologisch". Die Festlegung eines Mindestlohns habe mit Marktwirtschaft nichts zu tun.

In einer emotional geführten Debatte bezeichnete CDU-Fraktionschef Johannes Callsen den Gesetzentwurf als "Bürokratie-Krake". Er wies dabei auch auf darin enthaltene ökologische und soziale Standards hin, die von kleinen Unternehmen nicht erfüllt werden könnten. In dieselbe Richtung argumentierte Christopher Vogt (FDP). Die Koalition verliere sich "im Klein-Klein" und spiele "nur den großen Unternehmen in die Hände". Der Liberale monierte zudem, dass SPD, Grüne und SSW darauf verzichten wollen, die Kreise und Kommunen zu Mindestlöhnen zu verpflichten. Dies sei zwar "verständlich", da das Land damit "Konnexität" auslösen und dafür finanziell aufkommen müsse, aber "inkonsequent".

Norddeutsche Zusammenarbeit im Gespräch

Nirgendwo wird so schlecht verdient wie in Schleswig-Holstein, konstatierte Ralf Stegner (SPD). Es werde Zeit, dass die Arbeitnehmerinteressen in den Mittelpunkt der Politik gestellt werden. In zehn Bundesländern gebe es mittlerweile bereits Tariftreue-Gesetze, sagte der Fraktionschef der Sozialdemokraten. 

Andreas Tietze (Grüne) wandte sich gegen den Vorwurf der Union, eine "Bürokratie-Krake" heraufzubeschwören. Das Gegenteil sei der Fall: Jede Firma müsse sich für die Vergabe öffentlicher Aufträge nur einmal prüfen lassen. Wenn es die Standards erfülle, wirke dies wie ein "Qualitätssiegel". Problematisch sei aufgrund fehlender Finanzmittel allenfalls die Kontrolle der Anforderungen. Hier müsse Schleswig-Holstein beispielsweise mit Hamburg kooperieren. Und Lars Harms (SSW) konstatiert, dass Mindestlöhne nicht nur ein Thema für Gewerkschaften seien: Auch "Baufirmen wollen keine Vorteile, sondern fairen Wettbewerb" - und der könne nur erreicht werden, wenn die Rahmenbedingungen vor Ort stimmten.

Wenn der Politik der "Zusammenhalt der Gesellschaft" etwas bedeute, brauche es angemessene Löhne, hob Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) zum Ende der Debatte hervor. Die derzeit gängige Praxis, Löhne aufzustocken, würde mit "Kaufkraftverlust und mit "Altersarmut" erkauft. Er strebe, so Minister Meyer, zudem ein Vergabe- und Korruptionsregister im norddeutschen Raum an. Mit Hamburg habe es bereits erste Gespräche gegeben. Sollte es zu einem solchen Register kommen, wäre dies die beste Voraussetzung für ein schlankes Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge.

Der Gesetzentwurf wurde an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Die Piraten-Fraktion hatte keinen Redebeitrag angemeldet.

Druckversion

zurück zum Textanfang

Hintergrund:
Die Diskussion um Mindestlöhne und Tariftreue geht in eine neue Runde. Die Koalition bringt ein Tariftreue- und Vergabegesetz in den Landtag ein, mit einem Mindeststundenlohn von 8,88 Euro. Das schwarz-gelbe Mittelstands-Förderungsgesetz aus der letzten Wahlperiode wird damit teilweise wieder zurückgenommen.

Das Ziel von SPD, Grünen und SSW: Firmen mit Dumping-Löhnen sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Schleswig-Holstein nicht zum Zuge kommen. Wer sich um einen Auftrag des Landes oder eines Unternehmens mit Landesbeteiligung bewirbt, soll seine Mitarbeiter nach einem allgemeingültigen Tarifvertrag entlohnen. Wo es keinen allgemeinen Tarif gibt, müssen sich die Anbieter schriftlich verpflichten, mindestens 8,88 Euro pro Stunde zu zahlen. Der Wert entspricht in etwa der niedrigsten Gehaltsgruppe im Landesdienst. Das Gesetz erwähnt vor allem die Bereiche Bau, Transport, Dienstleistungen und öffentlicher Nahverkehr. Verstößt eine Firma gegen die Vorgaben, droht ein Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für drei Jahre.

Das Gesetz soll für "soziale Gerechtigkeit und faire Löhne" sorgen, heißt es aus der Koalition. Laut den Zahlen des Statistikamts Nord für das Jahr 2010 verdienen zwölf Prozent der schleswig-holsteinischen Beschäftigten in Betrieben mit mindestens zehn Mitarbeitern lediglich 8,50 Euro pro Stunde oder weniger. Der Norden liegt damit oberhalb des westdeutschen Durchschnitts von zehn Prozent. Die Niedrig-Verdiener sind oft als Aufstocker auf zusätzliche staatliche Transferleistungen angewiesen. Insofern stärke das Tariftreue-Gesetz nicht nur die heimische Wirtschaft, sondern es entlaste auch die sozialen Sicherungssysteme heißt es bei Rot, Grün und Blau.

   Opposition gibt Kontra

Ablehnend äußerte sich dagegen die CDU. Das Gesetz sei "unnötig" hieß es in einer ersten Reaktion aus der Union. Die Tariftreue-Regelung im Mittelstands-Förderungsgesetz von CDU und FDP sorge bereits für faire Bedingungen.

Der Streit um die Tariftreue schwelt in der Landespolitik seit Jahren, Zwischen 2003 und 2010 galt in Schleswig-Holstein das von Rot-Grün und SSW verabschiedete Tariftreuegesetz. Demnach durften öffentliche Aufträge des Landes in den Bereichen Bau, Abfallentsorgung, Schienen-Personennahverkehr und Busverkehr nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeitern den am Ort der Leistungserbringung gültigen Tarif zahlen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hatten CDU und FDP diesen Bereich in ihrem Mittelstands-Förderungsgesetz 2011 neu geregelt. Seitdem müssen Betriebe, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, nur dann Tariftreue-Erklärungen abgeben, wenn es in dem Bereich "allgemeinverbindliche" Tarifverträge gibt.

Letzte Debatte zum Thema: plenum-online Januar 2012

zurück zum Textanfang