Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
27.04.12
15:42 Uhr
FDP

Ingrid Brand-Hückstädt: Kosten-Nutzen-Prüfung erforderlich

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 212 / 2012 Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Kiel, Freitag, 27. April 2012 Parlamentarische Geschäftsführerin


Gleichbehandlung / Koalition gegen Diskriminierung



www.fdp-sh.de Ingrid Brand-Hückstädt: Kosten-Nutzen-Prüfung erforderlich
In ihrer Rede zu TOP 22 (Schleswig-Holstein tritt Koalition gegen Diskriminie- rung bei) sagt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Ingrid Brand-Hückstädt:
„Entgegen einer vielfachen Vorstellung geht es beim Allgemeinen Gleichbe- handlungsgesetz (AGG) nicht um Gleichheit und Gerechtigkeit in allen Lebens- bereichen, sondern um die Verhinderung oder Beseitigung von ‚Benachteili- gungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Ge- schlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität’ – nicht mehr und nicht weniger.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des 2006 aufgrund einer EU-Richtlinie in Kraft getretenen Gesetzes hat es seinen festen Bestandteil – besonders im Arbeitsleben – gefunden. Einstellungsverfahren und Stellenaus- schreibungen werden mittlerweile von den Unternehmen sehr sorgfältig auf Ge- schlechter- oder Altersdiskriminierung geprüft. Inzwischen haben die Gerichte auch eine dezidierte Rechtsprechung zum Thema AGG entwickelt.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde im AGG gesetzlich verankert. Diese ist in ihrer Ausübung unabhängig, unterstützt und berät Personen, die sich an sie wenden, um ihre Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen wahr- zunehmen. Und sie soll auf europäischer, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz gegen Benachteiligungen tätig werden.
Die ‚Koalition gegen Diskriminierung‘ gibt es also bereits – es ist das Allgemei- ne Gleichbehandlungsgesetz. Es gilt für jeden und gegen jeden, auf Bundes-, Landes- oder Kommunenebene. Eine Erforderlichkeit und der Nutzen einer ‚Koalition gegen Diskriminierung‘ erschließt sich also nicht auf den ersten Blick, so dass wir die Landesregierung bitten, diesbezüglich eine Kosten-Nutzen- Prüfung anzustellen.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de