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20.01.14
16:30 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Prokon, Schulgesetz, Pflegekammer und Landesplanung

5/2014 Kiel, 20. Januar 2014


Themen der Plenarsitzung: Prokon, Schulgesetz, Pflegekammer und Landesplanung
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 22. Januar, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen in einer Aktuellen Stunde das Unternehmen Prokon, die Neuauflage des Schulgesetzes, die Schaffung einer Pflegekammer und die Landesplanung.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum ent- hält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuel- len Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 22. Januar, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zu den Konsequenzen aus dem Fall Prokon, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten

Anleger fürchten um ihre Ersparnisse, Mitarbeiter bangen um ihren Arbeitsplatz. Der Windan- lagenfinanzierer Prokon warb mit hohen Renditen – und sammelte bei Kleinanlegern rund 1,4 Milliarden Euro ein. Nun droht die Insolvenz. Die Lübecker Staatsanwaltschaft geht Strafan- zeigen nach, und die Sorge um die 1.300 Jobs wächst. Allein am Hauptsitz Itzehoe sind 500 Mitarbeiter beschäftigt. Die Turbulenzen bei dem Unternehmen beschäftigen auch den Land- tag. Die Piraten wollen unter dem Motto „Regionen retten, nicht Unternehmen“ in einer Aktu- ellen Stunde über das Thema reden.



Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Prokon erklärte in einem auf seiner Internetseite veröffentlichten Schreiben vom 10. Januar an seine Anleger, noch im Januar drohe eine Planinsolvenz, falls mehr als fünf Prozent des Genussrechtskapitals abgezogen würden. Nach Prokon-Angaben gibt es über 75.000 Anle- ger, die dem Unternehmen fast 1,4 Milliarden Euro über sogenannte Genussscheine anver- traut haben. Das Versprechen: bis zu acht Prozent Zinsen. Verbraucherschützer haben wie- derholt das Geschäftsmodell infrage gestellt und mangelnde Transparenz beklagt.

Bundesweit hat Prokon Geld in Windkraftanlagen mit einer Leistung von 458,2 Megawatt, in Polen in Anlagen mit 68 Megawatt gesteckt. In Schleswig-Holstein spielt das Unternehmen bei der Erzeugung von Windenenergie eher eine kleine Rolle. Derzeit sind dort nach Angaben des Kieler Energieministeriums 3.600 Megawatt Windenergie installiert.


TOP 5, 34, 38 und 39 Änderung des Schulgesetzes und Anträge zu Detektoren an Schu- len, der Rechtschreibung an Grundschulen und der Flexibilisierung des Einschulalters, Gesetzentwurf Landesregierung (Drs. 18/1124), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/1451), Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/625), Änderungsantrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/645), Bericht und Beschlussempfeh- lung des Bildungsausschusses (Drs. 18/1261), Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1189 neu), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/1463), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/507), Änderungsantrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/541), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/1464), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 75 Minuten

Das zweigliedrige Schulsystem wird zementiert, Gymnasien bieten in der Regel das Turbo- Abi an, und Gemeinschaftsschulen können Oberstufen einrichten: Das sind Kernpunkte des neuen Schulgesetzes, das die Regierungskoalition nun endgültig unter Dach und Fach brin- gen will. Das Regelwerk, mit dem SPD, Grüne und SSW mehr „Bildungsgerechtigkeit“ an- streben, soll zum Schuljahr 2014/15 in Kraft treten. CDU und FDP votierten im Bildungsaus- schuss gegen das Gesetz und halten mit umfangreichen Änderungsanträgen dagegen. Te- nor: weniger Vorgaben und mehr Eigenständigkeit für die Schulen. Die Piraten sehen zwar eine Reihe positiver Aspekte im Kurs der Koalition, äußern aber auch Kritik.

Die Landesregierung hatte im vergangenen September ihr Reformpaket vorgelegt, mit dem sie das im Jahr 2011 von CDU und FDP beschlossene Gesetz an einigen zentralen Punkten ändert will. So soll die bisherige Wahlfreiheit der Gymnasien zwischen dem G8- und dem G9- Abi wieder abgeschafft werden. Bestandsschutz erhalten jedoch die landesweit elf Gymna- sien mit neunjährigem Bildungsgang und die vier Gymnasien, die G8 und G9, das sogenann- te Y-Modell, anbieten.



2 Nach der Grundschule können Schüler nur noch zwischen Gemeinschaftsschulen und Gym- nasien wählen. Die bisherigen 42 Regionalschulen sollen bis zum 1. August 2014 zum Groß- teil in Gemeinschaftsschulen umgewandelt sein. Gemeinschaftsschulen ohne eigene Ober- stufe können mit Gymnasien, Beruflichen Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen mit Ober- stufe eine Kooperation vereinbaren.

An Gemeinschaftsschulen soll es keine abschlussbezogenen Klassenverbände mehr geben. Die Ausnahme: Langsamer lernende Schüler können den Stoff der letzten beiden Schuljahre für den Hauptschulabschluss in drei Jahren machen. Hierfür soll es sogenannte „Flexi- Klassen“ geben. Der Unterricht an Gemeinschaftsschulen findet in „binnendifferenzierender“ Form statt. Ab Jahrgangsstufe 7 sind Lerngruppen in einzelnen Fächern - etwa Mathematik, Deutsch oder Englisch - nach Leistungsfähigkeit möglich.

Der Hauptschulabschluss und die Mittlere Reife (Realschulabschluss) werden abgeschafft. Stattdessen wird an Gemeinschaftsschulen nach neun Jahren die „Berufsbildungsreife“ er- reicht, nach zehn Jahren der „Mittlere Abschluss“ und das Abitur nach 13 Jahren.

Und: Die Begriffe „Bildung“ und „Erziehung“ im bisherigen Gesetz werden durch die Formulie- rung „pädagogische Ziele“ ersetzt. Dies soll dem Umstand Rechnung tragen, dass sowohl in der Alltagssprache wie auch in der Wissenschaft unter „Bildung“ und „Erziehung“ ganz Unter- schiedliches, oft sogar Gegensätzliches verstanden werde, heißt es aus dem Bildungsminis- terium.

SPD, Grüne und SSW brachten während der Ausschussberatungen Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Regierung ein. Versetzungen vom Gymnasium zur Gemeinschaftsschule nach der Orientierungsstufe (Klassen fünf und sechs) soll es demnach nur im Ausnahmefall geben. Zunächst sollen die Gymnasien durch individuelle Förderung alles daran setzen, das Kind fit fürs Gymnasium zu machen. Erst, wenn dies scheitert, kommt eine „Schrägverset- zung“ in Frage.

Außerdem soll die bisherige Schulartempfehlung am Ende der vierten Klasse gestrichen wer- den. Stattdessen soll es ein Beratungsgespräch zwischen Lehrern und Eltern geben. Dorf- schulen, die wegen geringer Schülerzahl vor der Schließung stehen, sollen mithilfe einer „Ex- perimentierklausel“ zunächst weiter bestehen können. Und: Plattdeutsch und Friesisch sollen im Unterricht eine größere Rolle spielen.

Die CDU fordert mehr „Selbständigkeit“ für die Schulen und setzt auf „Leistungsorientierung“ statt „Gleichmacherei“. So sollen die Schulen in eigener Verantwortung entscheiden dürfen, ob sie Schüler gemeinsam unterrichten, in Gruppen aufteilen, oder abschlussbezogene Klas- sen bilden. Auch bei der Entscheidung, ob ein Schüler sitzenbleibt, auf Probe versetzt wird oder von der Schule abgehen muss, soll die Schule freie Hand bekommen. Bei der Einstel- lung von Lehrern oder beim Einsatz von Fortbildungsgeldern sollen die Schulen ebenfalls

3 selbst entscheiden. Um die Qualität des Unterrichts zu sichern, setzt die Union auf eine „in- terne und externe Evaluation“.

Die Schulartenempfehlung nach der vierten Klasse will die CDU beibehalten. Außerdem for- dert sie die Wahlfreiheit für Gymnasien zwischen dem Abitur nach acht oder neun Jahren sowie dem Y-Modell. Zudem solle das Einschulungsalter wieder flexibler gehandhabt werden. Kinder, die mit sechs Jahren noch nicht so weit seien, dass sie eingeschult werden können, sollten ein Jahr mehr Zeit bekommen. Den Bildungs- und Erziehungsauftrag will die Union ebenfalls im Gesetz belassen.

Die FDP fordert ein „freiheitliches Schulgesetz“ und liegt mit zahlreichen Forderungen auf einer Linie mit der CDU – etwa bei der Entscheidungsfreiheit für Gymnasien über G8, G9 oder Y-Modell oder bei der möglichen Differenzierung nach Leistung an Gemeinschaftsschu- len. Auch den Ruf nach einem flexiblen Einschulalter und nach dem Erhalt der Begriffe „Bil- dung und Erziehung“ teilen die Liberalen mit der Union.

Außerdem protestiert die FDP dagegen, dass Lehramtssudenten vollwertigen Unterricht ge- ben können. Dies sei im rot-grün-blauen Gesetz vorgesehen und bedeute eine „klare Entwer- tung des Lehrerberufs“. Die Liberalen machen sich für eine „behutsame“ Umwandlung von Regional- in Gemeinschaftsschulen mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren stark.

Die Piraten unterstreichen, die Koalition habe „vieles richtig gemacht, etwa bei den Themen Gemeinschaftsschule oder Experimentierklausel für Dorfschulen. Demgegenüber üben die Piraten aber scharfe Kritik daran, dass die Inklusion, also das gemeinsame Lernen von Kin- dern mit und ohne Behinderung, weiter unter Finanzierungsvorbehalt stehe. Auch die Strei- chung des Bildungsauftrags lehnen die Piraten ab. Die Fraktion hat angekündigt, sich bei der Abstimmung zu enthalten.

Weitere Punkte der Bildungsdebatte:

Rechtschreibung an Grundschulen: Die umstrittene Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ erhält im Grundsatz Rückendeckung von der Koalition. Es liege in der Verantwortung der Lehrer, mit welchen pädagogischen Methoden sie arbeiten, betonten SPD, Grüne und SSW im Bildungsausschuss. Allerdings müsse sich jedes Konzept einer wissenschaftlichen Evalua- tion stellen. Mit welchen verschiedenen Methoden das Schreiben den schleswig- holsteinischen Grundschulkindern beigebracht wird, soll die Landesregierung nun auflisten und im Ausschuss berichten.

CDU und FDP hatten das Thema im September auf die Tagesordnung gesetzt und scharfe Kritik an „Lesen durch Schreiben“ geübt. Bei diesem System lernen Schüler, mit einer Anlaut- tabelle Wörter zusammenzusetzen. Die richtige Schreibweise spielt zunächst keine Rolle. Hierdurch könnten sich Fehler langfristig einprägen, monieren Union und Liberale.

4 Einschulalter: Zwei Anträge von CDU und FDP für einen „flexiblen Eintritt in die Grundschule“ stehen vor der Ablehnung. Die Koalition und Piraten wiesen die Vorstöße im Ausschuss zu- rück. Damit werden in Schleswig-Holstein weiterhin alle Kinder, die zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, im darauf folgenden Schuljahr eingeschult. Eine Zurückstellung ist nur noch bei Krankheit und bei so genannten Frühchen möglich. Union und Liberale hatten diese Regelung als zu starr angeprangert.

Handy-Detektoren: Mit der Mehrheit der Koalition und der Piraten hat sich der Bildungsdaus- schuss gegen den Einsatz von Aufspür-Detektoren an Schulen ausgesprochen. Die Abge- ordneten folgten damit einem Vorstoß der Piraten. Hintergrund sind Fälle, in denen Schüler statt des Schummelzettels das Smartphone als Spicker verwendet haben. Statt die Schüler unter Generalverdacht zu stellen, sei vielmehr pädagogische Überzeugungsarbeit zu leisten, hieß es dazu. Abgelehnt wurde von der Koalition und den Piraten dagegen ein Vorstoß der Union. Darin hatten sich die Christdemokraten dafür stark gemacht, die „elektronische Schummelei bei Abschlussprüfungen“ zu unterbinden.


TOP 9 Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/1467), geplanter Aufruf 12:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP will dem Landesrechnungshof (LRH) ein generelles Prüfungsrecht bei der Eingliede- rungshilfe einräumen. Im Kern geht es darum, dass der Rechnungshof anstelle der Kommu- nen die Wirtschaftlichkeit der Ausgaben prüfen darf. Es gehe dabei um den mit 600 Millionen Euro größten Einzeltitel im Haushalt, so die Liberalen. Eingliederungshilfen werden bei- spielsweise für Menschen mit körperlichen Behinderungen oder psychischen Problemen ge- zahlt.

Die Rechnungsprüfer hatten in ihren „Bemerkungen“ für das Jahr 2013 moniert, dass diese Ausgaben „ungebremst“ anstiegen. Durch systematische Planung könne der Kostenanstieg aber „gesteuert und begrenzt werden“. Der LRH geht davon aus, dass pro Jahr 25 Millionen Euro gespart werden können.

CDU, FDP und Piraten hatten bereits während der Haushaltsdebatte im vergangenen De- zember ein Prüfungsrecht für den LRH gefordert, waren damit aber an der Mehrheit der Koali- tion gescheitert. Aus Reihen von SPD, Grünen und SSW hieß es allerdings, das Thema solle noch einmal aufgegriffen und intensiv beraten werden.



5 TOP 26 Verlust der Staatsangehörigkeit infolge des Optionszwangs verhindern, Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/1471), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten wollen erreichen, dass die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern umgehend die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten. Bisher müssen sich diese jungen Men- schen bis zu ihrem 23. Lebensjahr für die deutsche oder die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern entscheiden.

Union und SPD im Bund hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die im Jahr 2000 eingeführte Optionspflicht für junge Deutsche mit ausländischen Eltern abzuschaffen. Wann diese Verabredung gesetzlich umgesetzt wird, ist aber noch nicht klar. Ein entsprechender Antrag der Grünen im Bundestag scheiterte Mitte Januar an den Stimmen der CDU/CSU- Fraktion und der Mehrheit der SPD-Fraktion.

Seit dem Jahr 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern neben der Staatsangehörigkeit der Eltern automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Au- ßerdem konnten Kinder ausländischer Eltern, die zwischen 1990 und 1999 in Deutschland geboren wurden, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Kinder, die nach diesen Regeln Deutsche sind, müssen sich aber nach Erreichen der Volljährigkeit für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Wird keine Entscheidung getroffen, verlieren die jungen Leite die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch mit dem 23. Geburtstag.

Von der Abschaffung der so genannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht profitie- ren in Schleswig-Holstein rund 7.300 junge Frauen und Männer, überwiegend mit türkischer Abstammung. Nach Auskunft der Kreise und kreisfreien Städte befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2012 rund 145 Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit im Optionsver- fahren, sie müssen sich also entscheiden, welche Staatsangehörigkeit sie behalten möchten. Davon haben sich 69 Personen für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden. Für die ausländische Staatsangehörigkeit hat bislang laut Innenministerium niemand optiert.


TOP 42 Attraktivität der Landespolizei erhalten (Drs. 18/1211), Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1148), Ände- rungsantrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1192), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/1432), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Bis zum Jahr 2026 werden voraussichtlich 2.700 schleswig-holsteinische Polizeibeamte in Pension gehen. Bei den geburtenschwachen Jahrgängen, die in den kommenden Jahren die Schule verlassen, steht die Landespolizei deswegen in einem „harten Wettbewerb um den Nachwuchs“, betont das Innenministerium. Schleswig-Holsteins Polizei müsse mit der Polizei in anderen Ländern, mit anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes und mit der freien Wirt-

6 schaft mithalten können. Wie Interessenten für den Beruf des Ordnungshüters angelockt werden sollen, beschreibt das Innenministerium in einem Bericht für den Landtag.

Ein Kernpunkt ist die „zielgruppengerechte Ansprache“ möglicher Bewerber. Hierzu zählen „Werbemaßnahmen“, ein neuer Internet-Auftritt, Informationsveranstaltungen mit „Einstiegs- beratern“ sowie die Möglichkeit, ein Praktikum bei der Polizei zu absolvieren. Die Landesre- gierung möchte insbesondere junge Leute mit Migrationshintergrund ansprechen, „damit sich auch in der Landespolizei die Vielfältigkeit der Menschen in Schleswig-Holstein abbildet“.

Auch die Sachausstattung der Polizei müsse verbessert werden. Hierzu gehören moderne Computer-Arbeitsplätze, eine flächendeckende schnelle Internet-Verbindung, aber auch bes- sere Unterrichtsräume und Unterbringungen an der Polizeischule Eutin.

Außerdem soll es flexiblere Arbeitszeiten geben, insbesondere um die beständig hohe Zahl an Überstunden abzubauen. Ende September 2013 hatten die Polizisten im Lande insgesamt 360.000 Überstunden angehäuft, das entspricht 47 Überstunden pro Kopf. Weitere Punkte sind gute Beförderungsmöglichkeiten sowie die Besoldung. Das Innenministerium verteidigt in diesem Zusammenhang den Beschluss der Koalition, den im letzten Jahr ausgehandelten Tarifvertrag für die Landesangestellten nicht 1:1 auf die Beamten zu übertragen. Die Ent- scheidung, die Tarifübereinkunft zeitversetzt zu übernehmen, sei angesichts der Haushaltsla- ge eine „sehr gute Kompromisslösung“.


TOP 43 Situation und weitere Entwicklung des Digitalfunks, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1378), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/1433), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Eingeführt werden sollte der flächendeckende Digitalfunk der schleswig-holsteinischen Polizei schon zur Fußballweltmeisterschaft 2006. Doch technische Probleme führten zu Verzögerun- gen. Mal war es Starkregen, der für schlechte Verbindungen sorgte, mal Funklöcher oder die Verständlichkeit, die Probleme machte. Deswegen sei das neue System „nach wie vor im operativen Probebetrieb“, heißt es in einem Bericht des Innenministeriums. Trotzdem vertei- digt die Landesregierung den Digitalfunk.

Der bisherige analoge Funkbetrieb soll bundesweit Ende 2016 abgeschaltet werden. Spätes- tens dann soll in ganz Deutschland auf ein einheitliches Funknetz umgestellt werden. Die neue Technik sei abhörsicher und biete neben der Übermittlung von Nachrichten auch die Übertragung von Positionsdaten per GPS, heißt es in dem Regierungsbericht. Der Probebetrieb laufe seit Anfang Dezember 2013 nahezu flächendeckend, lediglich der nördliche Teil des Insel Sylt sei noch nicht angeschlossen. Schleswig-Holstein habe damit „als drittes Flächenbundesland“ sein Netz aufgebaut. Die Probleme seien in ähnlicher Form auch in anderen Ländern aufgetreten.

7 Der „Echtbetrieb“ soll Ende 2014 starten, „ohne dass heute ein konkretes Datum genannt werden kann“. Schwierigkeiten bereiten noch 27 ausfallgefährdete Basisstationen, eine schwankende Lautstärke sowie Funklöcher an sechs Orten im Lande. Hierzu zählen die In- nenstädte von Kiel, Lübeck, Flensburg und Pinneberg. Probleme gibt es oft auch beim Emp- fang innerhalb von Gebäuden. Und: Die Software zur Übermittlung von GPS-Daten funktio- niert noch nicht. Die Lieferfirma hat laut Bericht inzwischen „Kompensationsleistungen“ hierfür gezahlt.

Bislang sind dem Land durch den Digitalfunk Kosten in Höhe von 70 Millionen Euro entstan- den. Bis Jahresende sollen weitere 16,6 Millionen Euro dazukommen.


TOP 23 Konzept zur Zukunftsfähigkeit des UKSH, geplanter Aufruf 16:45 Uhr, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1466), geplante Redezeit 35 Minuten

Tiefrote Zahlen aus dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) haben im Dezem- ber für Wirbel gesorgt. Die FDP will nun von der Landesregierung wissen, wie das Defizit bei der landeseigenen Groß-Klinik in Kiel und Lübeck abgebaut werden kann. Im vergangenen Jahr hat das UKSH das schlechteste Ergebnis seiner Geschichte erwirtschaftet. 38 Millionen Euro Defizit fuhr das Uniklinikum ein. Zudem haben sich 160 Millionen Euro Schulden aufge- häuft - die Defizite der Vergangenheit.

Ein Grund ist nach Ansicht der Landesregierung der niedrige Basisfallwert in Schleswig- Holstein. Die Krankenkassen zahlen den Kliniken für die gleiche Operation unterschiedlich viel Geld, je nach Bundesland. Und Schleswig-Holstein schneidet besonders schlecht ab. Die schwarz-rote Bundesregierung hat allerdings angekündigt, die verschiedenen Basisfallwerte der Bundesländer angleichen zu wollen.

Außerdem will die neue Bundesregierung einen von den Unikliniken geforderten Systemzu- schlag einführen. „Wir werden die besonderen Aufgaben der Universitätskliniken und der Krankenhäuser der Maximalversorgung besser (...) vergüten“, heißt es im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Hierzu sollen bis Ende 2014 Vorschläge vorliegen. Denn: Von den 38 Universitätsklinika in Deutschland werden 2014 Schätzungen zufolge 32 rote Zahlen schrei- ben.

Angesichts der Ankündigungen aus Berlin gibt sich der UKSH-Vorstand optimistisch. Es sei möglich, bereits 2017 eine schwarze Null zu erreichen, wird die Klinik-Leitung in der Presse zitiert. Die Landespolitik reagierte verhalten – das Ziel sei „ambitioniert“ beziehungsweise „Wunschdenken“.



8 Einige der Probleme am UKSH gelten auch als hausgemacht. Ungewöhnlich viele Mitarbeiter werden außertariflich bezahlt, erhalten in der Regel Spitzengehälter. Allein in der Verwaltung sind dies dem Vernehmen nach 35 Mitarbeiter. Der Landesrechnungshof hat angeprangert, dass das UKSH den Ärzten durchschnittlich 10.000 Euro pro Jahr mehr bezahlt als andere Unikliniken.

Aktuell steht die Sanierung der Gebäude des UKSH an. Der Investitionsstau beträgt eine Mil- liarde Euro. So viel Geld wird aber nicht in die Hand genommen, sondern nur 380 Millionen Euro. Sie sollen von privaten Unternehmen verbaut werden. Das UKSH soll knapp 280 Millio- nen Euro selbst aufnehmen. Deshalb könnte das Defizit mit dem Baustart steigen, weil es die Kredite bedienen muss.

Stichwort UK S-H: Als eines der größten europäischen Zentren für medizinische Versorgung beschäftigt das Uniklinikum an seinen beiden Standorten Kiel und Lübeck etwa 10 500 Mitar- beiter und verfügt über 2.400 Patientenbetten. Das UK S-H ist im Jahr 2003 aus den Universi- tätsklinika Kiel und Lübeck entstanden. 6.100 Beschäftigte arbeiten in Kiel, 4.500 in Lübeck. Das UK S-H mit seinen 51 Kliniken und 26 Instituten ist eine Anstalt öffentlichen Rechts in Trägerschaft des Landes.



Donnerstag, 23. Januar, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 18 Keine Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1456), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Brauchen Schleswig-Holsteins Pflegekräfte eine „Pflegekammer“ zur Vertretung ihrer Interes- sen? Ja, heißt es aus der Koalition. Ebenso wie andere Berufsgruppen im Gesundheitsbe- reich, etwa die Ärzte, bräuchten auch die Kranken- und Altenpfleger eine Institution, die ihre Position vertritt. Dadurch werde der Beruf insgesamt attraktiver. Nein, sagen hingegen CDU und Piraten. Sie befürchten eine „Zwangsverkammerung“ aller Pflegekräfte sowie eine Belas- tung der Mitglieder durch die zu entrichtenden Beiträge. Aufwand und Nutzen stünden in kei- nem Verhältnis. Die FDP macht unterdessen einen Kompromissvorschlag: Kammer ja, aber ohne Mitgliedspflicht.

Neben der Opposition betrachten auch die Gewerkschaften die Pläne mit Skepsis. Kritik kam Mitte Januar zudem von der privaten Pflegebranche. Die Kammer würde nur zu mehr Büro- kratie führen und wegen der Zwangsmitgliedschaft die Pflegekräfte Geld kosten, argumentie- ren Arbeitgeberverbände aus der Pflegebranche. Vertreter der Koalition wiesen die Einwände zurück. Die Arbeitgeber versuchten, die Selbstbestimmung für die Pflege, die mit 1,2 Millio- nen Beschäftigten die größte Gruppe im Gesundheitswesen sei, zu verhindern, heißt es aus

9 der SPD. Das wirtschaftliche Betreiben eines Unternehmens sei nicht gleichzusetzen mit den Interessen seiner Arbeitnehmer oder seiner Kunden, wenden die Grünen ein.

Im letzten Herbst hat das Sozialministerium eine Umfrage unter den Betroffenen zu diesem Thema vorgenommen. Ergebnis: 51 Prozent der befragten Pflegekräfte in Schleswig-Holstein hat sich für die Kammer ausgesprochen. 1170 Alten- und Pflegekräfte waren im Auftrag des Landes befragt worden.

Von den 51 Prozent, die in der Umfrage für eine Pflegekammer gestimmt haben, hätten aller- dings 17 Prozent ihr Ja an eine Beitragsfreiheit gekoppelt, heißt es dazu bei der CDU. Von einer Mehrheit könne also keine Rede sein. Das Sozialministerium verwies hingegen darauf, in der entsprechenden Frage hätten sich 52 Prozent zu einem monatlichen Beitrag bereiter- klärt, die Mehrheit habe für einen Betrag bis zu 9 Euro plädiert.

Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD) will die Erkenntnisse der Umfrage im Errichtungs- verfahren der Pflegekammer nutzen. Ein für 2014 angestrebtes Pflegekammergesetz soll die Voraussetzungen zur Bestellung eines Ausschusses schaffen, der dann eine Kammerwahl vorbereiten kann. Nach den Vorstellungen von Alheit soll die Kammer die Berufsordnung re- geln, eine Weiterbildungsordnung erlassen, die Qualität der Pflege sichern, Unterstützung bei der Berufsausübung leisten und bei der Gesetzgebung mitwirken.


TOP 44 Bericht zur Situation kulturelle Bildung, geplanter Aufruf 10:35 Uhr, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1384), Mündlicher Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Mit einem „Jahr der kulturellen Bildung 2014“ will die Landesregierung zahlreiche kulturelle Projekte im Lande anstoßen. Auf Initiative der Koalitionsfraktionen berichtet die Regierung nun über ihre geplanten Aktivitäten.

Auf der Internet-Seite der Landesregierung heißt es, dass besonders die Angebote für Kinder und Jugendliche sowie die Kooperationen von Schulen und außerschulischen Bildungsträ- gern ausgeweitet werden sollen. Mit Regionalkonferenzen oder mit Wettbewerben zur Ein- richtung von Kultur-Schulen und Kultur-Kitas soll „gute Praxis sichtbar und anerkannt“ wer- den.

Kulturelle Kompetenz werde in einer komplexer werdenden Gesellschaft immer wichtiger, heißt es aus dem Kulturministerium. Dabei gehe es zunächst darum, die eigene Kultur zu verstehen, Orientierung zu geben und praktische Fähigkeiten auszubilden, um sich selbst künstlerisch-kulturell zu betätigen. Kulturelle Bildung vermittle wichtige Kompetenzen, ver-



10 bessere Bildungschancen, helfe bei der Integration Benachteiligter und fördere das Selbst- bewusstsein und die Identität aller Menschen.


TOP 13 und 19 Anträge zur Einrichtung eines Landesbergbauamts, Antrag der Frakti- on der PIRATEN (Drs. 18/1334), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1457), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Genehmigungen zur Suche und zur Förderung von Erdöl und Erdgas in Schleswig- Holstein sind möglicherweise rechtswidrig erteilt worden – das geht aus einem Rechtsgutach- ten hervor, das die Piraten in Auftrag gegeben haben. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtages kommt in seiner Expertise zu dem Schluss, dass das niedersächsische Lan- desamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover für Schleswig-Holstein for- malrechtlich gar nicht zuständig sei.

Vor diesem Hintergrund fordern die Piraten die Landesregierung auf, die Einrichtung eines eigenen Bergbauamts für Schleswig-Holstein zu prüfen – wie es bereits zehn andere Bundes- länder hätten. Das LBEG ist dagegen eine gemeinsame Behörde der norddeutschen Bundes- länder Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Aus der Landesregierung kam zwar zunächst Sympathie für die Idee, inzwischen gilt sie aber als zu kostspielig. Die CDU lehnt ein solches neues Amt vehement ab.

Anfang des Jahres wurde Umweltminister Robert Habeck (Grüne) mit der Aussage zitiert, sein Ministerium prüfe derzeit, ob ein Landes-Bergamt „besser und billiger wäre“. Das rief die CDU auf den Plan, die sich strikt gegen die Einrichtung einer weiteren Behörde wendet. „Schleswig-Holstein braucht ein eigenes Bergbauamt so dringend, wie Bayern Seenotret- tungskreuzer“, heißt es bei der Union. Unterdessen hat der Minister im Umwelt- und Agrar- ausschuss des Landtages Abstand von dem Vorhaben genommen. Ein eigenes Amt würde für das Land mehr als doppelt so teuer wie die bisherige Lösung. So würden 1,2 Millionen Euro für Personal anfallen; hinzu kämen Verwaltungskosten. 2012 musste das Land für Leis- tungen des Landesbergamtes in Niedersachsen etwa 430.000 Euro bezahlen.

Die Piraten stuften das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes als Erfolg im Kampf ge- gen die als umweltschädlich kritisierte Fracking-Technologie ein. Zugleich bescheinigen sie dem Hannoveraner Bergbauamt, in der Vergangenheit „bürgerfeindlich, intransparent und industrienah gearbeitet“ zu haben. So sei bis heute keine Umweltverträglichkeitsprüfung ge- währleistet. Die Öffentlichkeit werde unzureichend informiert, stattdessen gebe es bei der Behörde „personelle Verflechtungen“ zur Industrie, so die Piraten. Das Bergamt hatte allein im letzten Jahr 13 Bohr-Genehmigungen für Schleswig-Holstein erteilt.

Umweltminister Habeck widersprach der Auffassung über die Rechtswidrigkeit der bisherigen Bescheide: „Eine andere Behörde hätte aufgrund des geltenden Bergrechts genauso wie das

11 LBEG entscheiden müssen“, heißt es in einem Schreiben an den Umwelt- und Agraraus- schuss des Landtages. Fracking müsse zudem politisch und nicht verwaltungstechnisch atta- ckiert werden. Nötig sei ein neues Bundesbergrecht. Eine entsprechende Initiative habe die Landesregierung schon vor Monaten ergriffen, jedoch ohne dafür bisher eine Mehrheit im Bundesrat zu finden.


TOP 25 und 30 Anträge zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1470), Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordne- ten des SSW (Drs. 18/1476), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Seit dem 1. Januar profitieren auch Rumänen und Bulgaren von den offenen Grenzen für Arbeitnehmer innerhalb der EU. Vor diesem Hintergrund warnt die CSU vor einem massen- haften Zustrom ins deutsche Sozialsystem. Der in Bayern geprägte Satz „Wer betrügt, der fliegt“ hat zuletzt für eine intensive öffentliche Debatte gesorgt. Koalition und Liberale im Landtag unterstreichen nun die positiven Aspekte des europaweiten Arbeitsmarktes.

Die FDP nennt die Freizügigkeit einen „Motor für Wohlstand, Wachstum und Integration in Europa“. Die „überwältigende Mehrheit“ der Zuwanderer bringe einen „großen Mehrwert“ für Deutschland und seine Volkswirtschaft. Gleichzeitig rufen die Liberalen dazu auf, die Berichte über eine „Armutszuwanderung“, die aus mehreren deutschen Großstädten kommen, ernst zu nehmen und die rechtlichen Möglichkeiten gegen einen Missbrauch von Sozialleistungen auszuschöpfen.

„Freizügigkeit für Menschen, Dienstleistungen und Kapital sind die Grundpfeiler des europäi- schen Binnenmarktes“, heißt es bei SPD, Grünen und SSW: „Wer dies infrage stellt, stellt die europäische Idee in Frage.“ Die CSU schüre „unnötig Ängste“, zumal Deutschland qualifizier- te Arbeitnehmer dringend brauche. Allein in Schleswig-Holstein „werden in den nächsten Jah- ren ca. 30.000 Fachkräfte fehlen“.

Seit dem 1. Januar gilt für Bürger Rumäniens und Bulgariens die volle Arbeitnehmerfreizügig- keit in der EU. Das heißt, sie brauchen keine Arbeitserlaubnis mehr, um sich in Deutschland niederzulassen. Die CSU-Landesgruppe hatte ein Papier beschlossen, in dem es heißt: „Kei- ne Armutsmigration in die Kommunen begünstigen: Wir stehen zur Freizügigkeit in der EU. Eine Zuwanderung in unsere sozialen Sicherungssysteme lehnen wir jedoch ab.“ Der umstrit- tenste Satz in dem Papier lautet: „Wer betrügt, der fliegt.“ Das Bundeskabinett setzte darauf- hin einen Staatssekretärs-Ausschuss mit Vertretern fast aller Ministerien ein. Die Runde soll bis Juni prüfen, ob und wie die Regierung gegen einen möglichen Missbrauch von Sozialleis- tungen durch EU-Bürger vorgehen sollte.



12 TOP 15 Länderkompetenzen stärken – Neue Formen staatsanwaltschaftlicher Organi- sation ermöglichen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1422), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU will die Staatsanwälte aus der Aufsicht der Politik herauslösen und peilt eine Ände- rung des Gerichts-Verfassungsgesetzes an. Im Gegensatz zu den Richtern sind die Vertreter der Anklagebehörden in Deutschland an Weisungen gebunden – an höchster Stelle sind sie den jeweiligen Landes-Justizministern unterstellt, die den Staatsanwälten theoretisch Anord- nungen erteilen können.

Künftig sollen die Länder selbst entscheiden können, wie die Ministerien „das Recht der Auf- sicht und der Leitung hinsichtlich der staatsanwaltlichen Beamten“ regeln wollen. Die CDU argumentiert damit, dass in Europa „deutliche Tendenzen zu dem Leitbild des unabhängigen Staatsanwalts“ erkennbar seien. Per Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, eine ent- sprechende Bundesrats-Initiative anschieben.

Die Staatsanwaltschaft ist eine hierarchisch aufgebaute Justizbehörde. Die Dienstaufsicht obliegt dem Leitenden Oberstaatsanwalt für die Staatsanwälte beim Landgericht, dem Gene- ral-Staatsanwalt für die Staatsanwälte beim Oberlandesgericht sowie für die Staatsanwälte seines Bezirks und dem Justizminister hinsichtlich aller Staatsanwälte. In Schleswig-Holstein befinden sich die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck sowie bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig.


TOP 20 Umwelt- und Gesundheitsstandards durch Transatlantisches Freihandelsab- kommen nicht aufweichen, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1458), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

EU-Kommission und US-Regierung verhandeln seit letztem Sommer über ein transatlanti- sches Freihandelsabkommens ("Transatlantic Trade and Investment Partnership", abgekürzt TTIP). Ziel ist die Einrichtung einer Freihandelszone, in der die Anbieter von Waren und Dienstleistungen wie auch Investoren freien Zugang zu allen Märkten innerhalb der Europäi- schen Union und der Vereinigten Staaten haben. Dabei dürften aber keine europäischen Standards unter die Räder kommen, mahnen SPD, Grüne und SSW.

Die Koalitionsfraktionen befürchten zum Beispiel, dass Lebensmittel mit gentechnisch verän- derten Bestandteilen oder hormonbelastetes Fleisch ohne Kennzeichnung auf den hiesigen Markt kommen könnten. Außerdem dürfe das Abkommen nicht in die Rechte der nationalen Parlamente eingreifen. Und: Die Koalition lehnt den geplanten „Streitbelegungsmechanismus“ ab. Hier ist vorgesehen, dass Privatinvestoren ganze Staaten verklagen können, wenn sie



13 sich in ihrer Freiheit beschnitten fühlen. Bis diese Fragen geklärt sind, soll sich die Landesre- gierung dafür stark machen, dass das TTIP nicht unterzeichnet wird.

Das Abkommen soll neben der Reduzierung von Zöllen und Beschränkungen im Warenhan- del vor allem den Dienstleistungssektor liberalisieren. Unterschiedliche Standards in EU und USA sollen angepasst werden. Investitionen und auch geistiges Eigentum sollen hohen Schutz genießen. Außerdem ist ein freier Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen nach dem Prinzip der Inländerbehandlung vorgesehen.



TOP 21 Miteinander stärken, Homophobie und Diskriminierung bekämpfen, geplanter Aufruf 16:45 Uhr, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/Die Grünen und den Abgeord- neten des SSW (18/1459neu), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Zahlreiche Künstler, Sportler und Politiker haben sich bereits öffentlich zu ihrer Homosexuali- tät bekannt – Anfang des Jahres mit Thomas Hitzlsperger erstmals ein ehemaliger Fußball- Nationalspieler. Dennoch stoßen Schwule und Lesben vielerorts immer noch auf Vorurteile. Die Koalition will nun mit einem „Aktionsplan gegen Homophobie“ für Toleranz und Akzeptanz werben.

50.000 Euro hat die Koalition zu diesem Zweck in den Landeshaushalt 2014 eingestellt. Mit dem Geld soll das Sozialministerium, gemeinsam mit Lesben- und Schwulen-Initiativen sowie der Antidiskriminierungsstelle bei der Bürgerbeauftragten, in der Öffentlichkeit verstärkt über das Thema aufklären und informieren. Außerdem sollen in Kitas und Schulen „unterschiedli- che sexuelle Identitäten als selbstverständliche Lebensweise vermittelt“ werden. Polizisten sollen geschult werden, Beratungsangebote für Opfer von Diskriminierung ausgebaut und die „Auseinandersetzung mit Glaubensgemeinschaften“ gesucht werden.



Freitag, 24. Januar, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 2 Gesetzentwürfe und Anträge zur Landes- und Raumordnungsplanung, Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes und zur Aufhe- bung des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes, Gesetzentwurf der Landesregie- rung (Drs. 18/885), Entwurf eines Gesetzes für eine verlässliche Raumordnungsplanung, Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/898), Chancen erkennen, Potenziale nutzen - Gemeinsame Landesplanung mit Hamburg vorbereiten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/821), Änderungsantrag der Fraktion

14 der CDU (Drs. 18/874), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsaus- schusses (Drs. 18/1365), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 75 Minuten

In Schleswig-Holstein soll es in Zukunft statt fünf nur noch drei Planungsräume geben. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der nach Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss nun vor der Verabschiedung steht. Auch in weiteren Punkten soll die Raumplanung aktualisiert werden. Künftig gelten die Raumpläne auch unterirdisch – und können damit zur Schutzmauer gegen CCS und Fracking werden. Und: Der Landtag strebt bei der Raumordnung eine stärkere norddeutsche Zusammenarbeit an.

Stichwort Planungsräume: Künftig gilt folgende Aufteilung: Planungsraum I umfasst die Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Planungsraum II beinhal- tet die Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde. Das weitaus größte Gebiet, Planungsraum III, umfasst Lübeck und die Kreise Dithmarschen, Her- zogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn. Innerhalb dieser Zuschnitte wird in Regionalplänen festgelegt, welche Räume wie genutzt werden sol- len, beispielsweise für Wohnen und Gewerbe, Natur- und Landschaftsschutz, für Verkehrs- wege und Leitungen oder für Erholung und Freizeit.

Die Opposition hatte in der Ersten Lesung im vergangenen Juni insbesondere kritisiert, dass Neumünster dem Planungsraum II mit Kiel, Plön und Rendsburg-Eckernförde zugewiesen werden soll. Neumünster rechne sich vielmehr zur Metropolregion Hamburg, hieß es insbe- sondere bei CDU und FDP. Auch die Piraten stimmten im Ausschuss gegen das Gesetz.

Stichwort Untergrund: Der Ausschuss hat eine Reihe von Formulierungen in das Gesetz ein- gefügt, wonach der Untergrund nun auch Teil der Landesplanung werden soll. Bestimmte Verwendungszwecke können für den Boden festgeschrieben oder auch ausgeschlossen wer- den, wenn dies dem öffentlichen Wohl dient. Hierzu zählt auch der Erhalt einer bestimmten Bodenbeschaffenheit oder einer bestimmten Gesteinsschicht. Mit diesem Passus könnte das Land Anträge auf CCS, also die unterirdische Lagerung von Abgasen aus Kohlekraftwerken, oder Fracking, also die Förderung von Erdöl und Erdgas unter Einsatz von Chemikalien, aus- schließen.

Stichwort Norddeutschland: Gemeinsam mit dem Gesetz hat der Ausschuss mit großer Mehrheit eine Erklärung beschlossen, die eine engere Zusammenarbeit mit Hamburg im Be- reich der Raumordnung anregt und auch Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ein- beziehen will. Lediglich der FDP ging dies nicht weit genug. Die Liberalen pocht darauf, „mit- telfristig zu einer gemeinsamen Landesplanung zu mit Hamburg zu kommen, um die Chan- cen des norddeutschen Wirtschaftsraumes zu erhöhen und die vorhandenen Potenziale der norddeutschen Kooperation besser als bisher zu nutzen“.



15 Weitere Vorlagen der CDU und der Piraten wurden im Laufe der Ausschussberatungen zu- rückgezogen beziehungsweise für erledigt erklärt.


TOP 24 und 29 Stromnetzausbau in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1468), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1475), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Um die Energiewende zu schaffen, müssen auch in Schleswig-Holstein zahlreiche neue Stromleitungen gebaut werden. Ansonsten kann der Windstrom aus dem Norden nicht in den Westen und Süden Deutschlands abtransportiert werden. Wo und wie viele Masten und Lei- tungen gebaut werden, ist teilweise noch umstritten. Die CDU verlangt nun von der Landes- regierung ein klares Bekenntnis zur geplanten Höchstspannungsleitung von Göhl nach Lü- beck. Die FDP fordert einen Regierungsbericht, in dem Ausmaß und Kosten des Netzaus- baus dargelegt werden sollen.

Die Bundesnetzagentur hatte Anfang Januar den geplanten Leitungsausbau zwischen Göhl im Norden des Kreises Ostholstein und Lübeck genehmigt. Das sorgte für Unstimmigkeiten innerhalb der Regierungskoalition. Während Umweltminister Robert Habeck (Grüne) die ge- plante 380-Kilovolt-Trasse als entscheidend für die Energiewende in der Region bezeichnete, stellte die SPD-Fraktion die Notwendigkeit infrage. Ministerpräsident Torsten Albig und Wirt- schaftsminister Reinhard Meyer (beide SPD) haben dagegen den geplanten Netzausbau in Ostholstein verteidigt. Es gebe dazu keine Alternative, wenn Schleswig-Holstein Top- Energiestandort bleiben wolle.

Nach Angaben des Energieministeriums sind in der Region Ostholstein bereits heute Öko- strom-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt mehr als 500 Megawatt installiert. Weitere 1.000 Megawatt, vor allem aus Windenergie, sollen in den kommenden Jahren hinzukom- men. Habeck will auf die Kreise Ostholstein und Segeberg sowie die Stadt Lübeck zugehen, um zusammen mit Netzbetreiber Tennet über das Planungsverfahren sowie geeignete For- men frühzeitiger Bürgerbeteiligung zu sprechen. Der Verlauf der Trasse ist noch unklar.


TOP 27 Förderung der Beratungsstellen zur Teilzeit-Ausbildung, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1473), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Junge Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder und die Berufsausbildung unter einen Hut be- kommen müssen, haben seit 2006 von dem Modellprojekt Teilzeitausbildung profitiert, das von den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein betrieben wurde. Die Beratungsstellen mussten jedoch Ende 2013 die Pforten schließen, weil die Fördergelder mit dem Ende der EU-Haushaltsperiode ausgelaufen waren. Das Projekt



16 wurde durch das Land und den Europäischen Sozialfonds finanziert. Die CDU fordert nun, das Angebot weiter zu bezuschussen.

Durch die Beratungsstellen erhielten junge Eltern „die dringend benötigte Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbilder und Arbeitgeber, der auf ihre besondere Situation eingeht“, heißt es bei der Union. Die Teilzeit-Ausbildung könne für junge Eltern eine Chance sein, pa- rallel zur Elternschaft den Einstieg in die Berufswelt erfolgreich zu schaffen.

Schleswig-Holstein war nach Angaben der Landesregierung das erste Bundesland, das eine flächendeckende Beratung zum Thema Teilzeitausbildung angeboten hat. Das Angebot der vier Beratungsstellen in Kiel, Flensburg, Lübeck und Quickborn richtete sich an Väter und Mütter, die bereits eine Ausbildung begonnen haben, diese aber aufgrund von Elternschaft unterbrechen mussten, ebenso wie an junge Eltern, die noch keine Ausbildung begonnen haben. Zudem haben die Berater Betriebe ausfindig gemacht, die eine Teilzeit-Ausbildung in ihre Arbeitsabläufe integrieren können. Die Beratungsstellen zahlten den Azubis auch unter bestimmten Umständen einen Zuschuss. In den ersten fünf Jahren der Projektarbeit wurden nach Angaben der Landesregierung 1.200 Teilzeitausbildungsplätze eingeworben und etwa 5.000 interessierte junge Menschen beraten.


TOP 22 Mehr Steuergerechtigkeit für Schleswig-Holsteins Bürger – Kalte Progression abbauen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1465), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

Ein Arbeitnehmer bekommt eine Lohnerhöhung, kann sich davon aber weniger leisten als vorher. Die Gründe: Ein höherer Einkommenssteuersatz wird fällig, und die Inflation schlägt zu. Diese sogenannte kalte Progression steht seit Jahren in der Kritik. Die FDP im Landtag unternimmt nun erneut den Versuch, die Steuerzahler hiervon zu entlasten. Sie ruft die Lan- desregierung auf, über den Bund gegenzusteuern. Berlin soll das Steuerrecht überarbeiten und die Tarifentwicklung im Blick behalten, um den Effekt der kalten Progression auch in Zu- kunft zu vermeiden.

Wie kommt es dazu? Ein Beispiel: Das Preisniveau steigt inflationsbedingt in einem Jahr um zwei Prozent. Ein Arbeitnehmer erzielt im gleichen Jahr einen Brutto-Einkommenszuwachs von ebenfalls zwei Prozent. Damit hätte er die gleiche Kaufkraft wie zuvor. Allerdings steigt wegen seines höheren Einkommens auch der Steuersatz. Nach Abzug dieser Steuerbelas- tung hat er trotz eines nominal höheren Netto-Einkommens im Vergleich eine geringere Kauf- kraft.

Die Staatskasse profitiert hingegen von dieser Entwicklung. Nach Berechnungen des Bun- desfinanzministeriums wird der Staat durch die kalte Progression bis 2017 insgesamt gut 17,5 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen. Dieses Jahr sollen es 2,4 Milliarden sein. Das ergibt

17 sich aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, die in den Medien zitiert wird.


TOP 28 und 36 Anträge zur Elektrifizierung und Taktverdichtung der AKN, Anträge der Fraktion der CDU (Drs. 18/1474, 18/1062), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirt- schaftsausschusses (Drs. 18/1441), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Noch in diesem Jahr soll der dreispurige Ausbau der Autobahn 7 zwischen Bordesholm und dem Elbtunnel starten. Dies könnte die ohnehin stau-anfällige Straße weiter verstopfen. Eine Möglichkeit der Entlastung: Pendler steigen auf die Schiene um. Die Union fordert deswegen erneut, die AKN-Eisenbahn im Hamburger Rand „zügig“ aufzurüsten. Planungen hierzu lau- fen bereits

Für den Ausbau der AKN-Linie zwischen Hamburg-Eidelstedt und Quickborn beziehungswei- se Kaltenkirchen sind derzeit vier verschiedene Varianten im Gespräch. Das geht aus einem Bericht der Landesregierung hervor, den der Landtag im Dezember debattiert hat. Die Kosten für die Erweiterung zur elektrifizierten neuen S-Bahnlinie 21 werden mit 50 bis 75 Millionen Euro beziffert. Der Bund und die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein übernehmen die Baukosten. Hinzu kommen die Kosten für neue Triebwagen. Bislang bedient die AKN (Altona- Kaltenkirchen-Neumünster) die Strecke durch die Kreise Segeberg und Pinneberg mit alten Dieselfahrzeugen, die ab 2017 erneuert werden müssen.

Geplant ist eine Verbindung von Eidelstedt nach Quickborn im Zehn-Minuten-Takt und von Eidelstedt nach Kaltenkirchen im 20-Minuten-Takt. Bei der teuersten Variante, einem durch- gängigen zweigleisigen Ausbau, würde sich die Fahrtzeit um fünf Minuten verkürzen. Für die- se Lösung macht sich die CDU nun stark.

Dem Bericht zufolge soll die Planung im Laufe des Jahres 2014 abgeschlossen werden, die Planfeststellung soll von 2015 bis 2017 dauern. Bei einem Baubeginn im Jahr 2018 könnten die ersten Züge auf der neuen Strecke im Jahr 2020 rollen.

Die Christdemokraten regen für die AKN außerdem eine höhere Taktzahl an: alle zehn Minu- ten ein Zug von Ulzburg-Süd nach Norderstedt zwischen 5:30 Uhr und "über 8:30 Uhr hinaus" sowie zwischen 18:00 und 20:00 Uhr. Außerdem soll die Bahn bis 2:00 Uhr morgens regel- mäßig verkehren. Dieser Vorstoß fand im Wirtschaftsausschuss jedoch keine Mehrheit – die Koalition war dagegen.



18 TOP 33 Verlängerung der Kernbrennstoffsteuer, Antrag der Fraktionen der SPD, B´90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1479), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland müssen seit 2011 eine Steuer auf die Nut- zung von Brennelementen in ihren Reaktoren zahlen. Diese Steuerpflicht erlischt allerdings zum Jahresende 2016. SPD, Grüne und SSW fordern nun, die sogenannte Kernbrenn- stoffsteuer zu entfristen. Denn: Eine Steuerbefreiung für AKW-Betreiber sei ein nicht zu be- gründender Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Energie-Produzenten und schade der Energiewende.

Rund 2,3 Milliarden Euro nimmt der Staat Schätzungen zufolge jährlich durch diese Steuer ein – Tendenz sinkend, denn mit dem Atomausstieg werden die deutschen Meiler nach und nach abgeschaltet. Bei der Steuer werden erstmals im Reaktor eingesetzte Brennelemente mit 145 Euro je Gramm Kernbrennstoff besteuert. Die Einnahmen sollen vor allem der Sanie- rung des Atomlagers Asse dienen.

Aber möglicherweise ist die Steuer insgesamt rechtswidrig. Das Hamburger Finanzgericht hat im vergangenen November Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit der Brennelemen- testeuer geäußert. Ein entsprechender Fragenkatalog wurde deshalb an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Luxemburg versandt.

Entscheidet der EuGH im Sinne der Kraftwerksbetreiber, muss der Bund die Steuer stoppen und vermutlich die zu unrecht erhobene Steuerbeträge der vergangenen Jahre zurückerstat- ten. Profitieren würden die Energiekonzerne E.on, RWE und EnBW. Insgesamt summiert sich die Gesamtforderung der drei aktiven deutschen Atomkraftbetreiber an den Bund auf mehr als vier Milliarden Euro. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall hat nicht gegen die Brennelementesteuer geklagt, da seine deutschen Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel zum Zeitpunkt der Einführung der Steuer bereits abgeschaltet waren.

Unabhängig vor der europarechtlichen Klage liegt dem Bundesverfassungsgericht in Karlsru- he die Frage vor, ob die Brennelementesteuer mit dem Gundgesetz zu vereinbaren sei.



TOP 40 Prüfung der Einrichtung von Jugendberufsagenturen, Bericht der Landesre- gierung (Drs. 18/1371), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung will jungen Menschen die Suche nach einem Arbeits- oder Ausbil- dungsplatz erleichtern, hält aber das in Hamburg praktizierte Modell der Jugend- Berufsagenturen nicht ohne weiteres für übertragbar. In den Hamburger Berufsagenturen arbeiten Mitarbeiter der Arbeitsagentur, des Jobcenters und der Jugendhilfe unter einem

19 Dach zusammen. Dieses Zusammenspiel strebt die Landesregierung auch an. Allerdings seien die Gegebenheiten eines Flächenlandes nicht mit denen eines Stadtstaates zu verglei- chen, heißt es in einem von der Koalition angeforderten Regierungsbericht. In ländlichen Ge- bieten seien auch andere, flexiblere Strukturen zu prüfen.

Hamburg hat im Dezember mit der Eröffnung des siebten Standortes in Bergedorf als erstes Bundesland flächendeckend Jugend-Berufsagenturen eingeführt. Das Projekt war 2012 ge- startet worden. Nach Behördenangaben hatten im ersten Jahr über 14.000 junge Menschen das Angebot genutzt. Ziel ist es, jungen Menschen unter 25 Jahren ein Herumwandern zwi- schen den verschiedenen Anlaufstellen für die sogenannten Rechtskreise SGB II (Grundsi- cherung für Arbeitssuchende), SGB III (Beratung und Ausbildungsvermittlung) und SGB VIII (Jugendhilfe und Sozialarbeit) zu ersparen.

In einem Flächenland wie Schleswig-Holstein bilden sich die kommunalen Zuständigkeiten anders ab, betont die Landesregierung. Hierzulande sollten auf lokaler Ebene neben einer rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit „gewachsene Strukturen und vor allem auch die Schulen einbezogen werden“. Grundsätzlich würden die meisten Kreise und kreisfreien Städ- te in Schleswig-Holstein bereits über rechtskreisübergreifende Strukturen und Zusammenar- beit verfügen, heißt es in dem Regierungsbericht.

Viele Lehrstellen bleiben zurzeit unbesetzt, vielerorts gibt es schlichtweg zu wenige Bewer- ber. Gleichzeitig bleiben aber auch zahlreiche Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, weil sie keine Stelle in ihrem Traumberuf finden - oder weil sie in den verschiedenen zuständigen Behörden nicht den richtigen Ansprechpartner für die Berufsberatung finden und dann aufge- ben. Künftig dürfe „kein Jugendlicher mehr verloren gehen“, hieß es im Mai vergangenen Jah- res in einer Landtags-Debatte zum Thema.

Laut einer Analyse des Deutschen Gewerkschaftsbundes hatten in Schleswig-Holstein im Jahr 2012 rund sieben Prozent aller Schulabgänger keinen Schulabschluss und insgesamt 17,2 Prozent der 20- bis 29-Jährigen keine Ausbildung.


TOP 41 Bericht "Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2014", Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/628 Absatz 2), Bericht der Landesregierung, (Drs. 18/1431), geplanter Auf- ruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Zum Beginn des Jahres wirft der Landtag einen Blick auf das Arbeitsprogramm der EU- Kommission für 2014. Grundlage ist ein Bericht der Landesregierung.

Schwerpunkt der Kommission ist die Bankenunion, mit der die EU die Geldhäuser in ihren Mitgliedsstaaten krisenfester machen möchte. Eine gemeinsame Aufsicht ist bereits be-

20 schlossen, nun macht sich die EU an Regeln für die Sanierung und Schließung von Banken. Aktionäre und Gläubiger müssen ab 2018 für Verluste haften, um den Steuerzahler zu scho- nen. Umstritten ist aber noch der genaue Ablauf. Auch nach Ansicht der Landesregierung ist die Bankenunion das zentrale Vorhaben für dieses Jahr.

Daneben stehen der europäische Binnenmarkt und die Strategie zur Förderung digitaler Technologien im Mittelpunkt. Die EU-Behörde listet zudem eine lange Reihe von Vorschlägen auf, die noch der Zustimmung des Europaparlaments und der EU-Staaten bedürfen, darunter Gesetze zur öffentlichen Auftragsvergabe, die heiß umkämpfte Tabakrichtlinie oder die Da- tenschutzreform.



Hinweis:

Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter plenum-online. Die Januar-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 21. Januar, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum- online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeit- liche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.

Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



21 Reihenfolge der Beratung der 17. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 22. Januar 2014 1 Aktuelle Stunde zu den Konsequenzen aus dem Fall Prokon 60 10:00 5 + 34 + Änderung des Schulgesetzes und Anträge zu Detektoren an Schu- 75 11:00 38 +39 len, der Rechtschreibung an Grundschulen und der Flexibilisierung des Einschulalters 9 Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes 35 12:15

26 Verlust der Staatsangehörigkeit infolge des Optionszwangs verhin- 35 15:00 dern 42 Attraktivität der Landespolizei erhalten 35 15:35 43 Situation und weitere Entwicklung des Digitalfunks 35 16:10 23 Konzept zur Zukunftsfähigkeit des UKSH 35 16:45 Donnerstag, 23. Januar 2014 18 Keine Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer 35 10:00 44 Bericht zur Situation kulturelle Bildung 70 10:35 13 + 19 Anträge zur Einrichtung eines Landesbergbauamts 35 11:45

25 + 30 Anträge zur Arbeitnehmerfreizügigkeit 35 15:00 15 Länderkompetenzen stärken – Neue Formen staatsanwaltschaftlicher 35 15:35 Organisation ermöglichen 20 Umwelt- und Gesundheitsstandards durch Transatlantisches Freihan- 35 16:10 delsabkommen nicht aufweichen 21 Miteinander stärken, Homophobie und Diskriminierung bekämpfen 35 16:45 Freitag, 24. Januar 2014 2 Gesetzentwürfe und Anträge zur Landes- und Raumordnungspla- 75 10:00 nung 24 + 29 Stromnetzausbau in Schleswig-Holstein 35 11:15 27 Förderung der Beratungsstellen zur Teilzeit-Ausbildung 35 11:50

22 Mehr Steuergerechtigkeit für Schleswig-Holsteins Bürger – Kalte 35 14:00 Progression abbauen 28 + 36 Anträge zur Elektrifizierung und Taktverdichtung der AKN 35 14:35 33 Verlängerung der Kernbrennstoffsteuer 35 15:10 40 Prüfung der Einrichtung von Jugendberufsagenturen 35 15:45 41 Bericht "Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2014" 35 16:20


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (SammelDrs. 18/1488):



22 TOP 3 Gesetzentwurf zur Regelung der Kohlendioxid-Speicherung 4 Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes 6 Abkommen über die Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekam- mer Hamburg 7 Änderung des Heilberufekammergesetzes und des Gesetzes über die Weiterbildung in Gesundheitsfach- berufen 8 + 11 Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, der oder des + 12 Landesbeauftragten für Datenschutz und der Mitglieder des Landesrechnungshofs 10 Änderung des Landesjustizverwaltungskostengesetzes 14 Der öffentliche Dienst darf kein Arbeitgeber zweiter Klasse sein 17 Wohnraumversorgung für Flüchtlinge verbessern 31 Einheitliche Kennzeichnung bei Scripted Reality Formaten 32 Gesamtstrategie für mehr Fairness und Sicherheit im Straßenverkehr 35 Notwendigen Ausbau der A7 optimal vorbereiten 37 LKW-Fahrverbot nur an bundeseinheitlichen Feiertagen


Es ist beabsichtigt, den folgenden Punkt von der Tagesordnung abzusetzen:
16 Europäische Solidarität notwendig – Jugendarbeitslosigkeit in der EU gemeinsam bekämpfen (Im Februar wird eine Redezeit von 5 Minuten vorgesehen)



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