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01.08.14
10:51 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle:,,Zum Umgang mit Behindertenbegleithunden im Personenverkehr''

78/2014 Kiel, 01. August 2014



Antidiskriminierungsstelle: „Zum Umgang mit Behindertenbegleit- hunden im Personenverkehr“
Kiel (SHL) – Aufgrund von einigen Petitionen in der jüngsten Vergangenheit besteht aus Sicht der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Auf- klärungsbedarf über die Rechte von schwerbehinderten Menschen bezüglich der Mitnahme von Hunden im öffentlichen Personenverkehr. „Schwerbehin- derte Menschen mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis ha- ben das Recht, dass neben einer Begleitperson zusätzlich auch ein Hund, der nicht besonders ausgebildeter Führ- oder Begleithund sein muss, unentgelt- lich im öffentlichen Personenverkehr mitgenommen werden kann“, so Sami- ah El Samadoni.
Seit Einführung des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes vom 21.03.2005 (BGBl. I, S. 818ff.) sind die Unternehmen des Nah- und Fernverkehrs rückwirkend zum 01.01.2005 verpflichtet, Hunde unentgeltlich zu befördern. Voraussetzung ist nur, dass der schwerbehinderte Fahrgast eine entsprechende Eintragung in seinem Schwerbehindertenausweis nachweisen kann (Merkzeichen B) und er ständiger Begleitung bedarf. In der Praxis kommt es häufig zu unnötigen Diskussionen zwi- schen Fahrgast und Mitarbeitern der Verkehrsbetriebe, an deren Ende häufig der schwerbehinderte Mensch ein Beförderungsticket zahlt, für das es keine rechtliche Grundlage gibt. „Hier müssen die Unternehmen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter weiter sensibilisieren und fortbilden“, so El Samadoni.
Die Ausweitung des § 145 Abs. 2 SGB IX auf alle Hunde geht auf eine Empfehlung des Bundesrates zurück. Da die Definition eines Behindertenbegleithundes sehr zeit- und verwaltungsaufwändig wäre und im Alltag nur noch mehr Diskussionspo- tential mit sich brächte, wurde diese Regelung aufgenommen (vgl. Ausschussbe- richt, Bundestagsdrucksache 15/4751, S. 47).

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Personen, die sich u.a. aufgrund einer Behinderung benachteiligt fühlen, können sich kostenlos und vertrauensvoll an die Antidiskriminierungsstelle des Landes wenden.
Die Antidiskriminierungsstelle im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.landtag.ltsh.de/beauftragte/ad/). Die Antidiskriminierungsstelle ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; antidiskriminierungsstelle@landtag.ltsh.de).



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