Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
14.11.14
12:03 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle: 20 Jahre verfassungsrechtlicher Schutz vor Diskriminierung in der Verfassung

127/2014 Kiel, 14. November 2014
Antidiskriminierungsstelle: 20 Jahre verfassungsrechtlicher Schutz vor Diskriminierung in der Verfassung
Kiel (SHL) – Seit genau 20 Jahren ist im Grundgesetz verankert, dass niemand we- gen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. „In den letzten 20 Jahren hat sich einiges getan, was die Rechte von Menschen mit Behinderung anbelangt. Von einer völligen Gleichstellung in jedem Rechtsbereich kann aber leider noch keine Rede sein“, sagte Samiah El Samadoni, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle heu- te in Kiel.
Seit Inkrafttreten im Jahre 1949 kennt das Grundgesetz in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 verschiedene Diskriminierungsverbote, die zumindest mittelbar auch Bedeutung für das Privatrecht haben. Dies gilt für die Merkmale Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben und religiöse oder politische Anschauungen. Mit dem am 15.11.1994 in Kraft getre- tenen Änderungsgesetz wurde dieser Katalog um das Merkmal „Behinderung“ erweitert.
Über 45 Jahre lang mussten Menschen mit Behinderung darum kämpfen, dass auch ihnen ein Schutz von Verfassungsrang zugute kommt. „Ab Mitte der 1970er Jahre wurde mit dem ,Schwerbehindertengesetz‘ zwar ein modernes Gesetz geschaffen, dass die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben regelte. Dazu wurde seitdem, auch durch die inzwischen fortgeschrittenen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Rehabilitation, begrifflich von ,Schwerbehinderten‘, statt von ,Schwerbeschädigten‘ gesprochen. So war es jahrhun- dertelang üblich“, so El Samadoni.
Umso erstaunlicher sei es, dass es weiterer 20 Jahre bedurfte, bis das Merkmal Einzug in den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes gefunden habe. „Weitere 20 Jahre später sind wir an einem Punkt angelangt, wo wir uns über die Umsetzungen der UN- Behindertenrechtskonvention, insbesondere die Inklusion in Schulen, Gedanken machen. Und wir müssen feststellen: Es liegt immer noch ein ordentliches Stück Arbeit vor uns, um Menschen mit Behinderung in allen Lebenslagen teilhaben zu lassen. Es dürfen keine weite- ren 20 Jahre vergehen, um dieses Ziel zu erreichen“, sagte die Leiterin der Antidiskriminie- rungsstelle anlässlich des heutigen Jahrestages. Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de