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10.12.14
12:41 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle: Verurteilte homosexuelle Menschen rehabilitieren

141/2014 Kiel, 10. Dezember 2014


Antidiskriminierungsstelle: Verurteilte homosexuelle Menschen rehabilitieren
Kiel (SHL) – Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig- Holstein Samiah El Samadoni begrüßt die Diskussion im Landtag über die Rehabili- tierung verurteilter homosexueller Menschen. „Es ist wichtig, dass der Landtag sich mit den Opfern des § 175 StGB und deren Verurteilung als fundamentalen Ver- stoß gegen die Menschenrechte auseinandersetzt“, sagte El Samadoni heute (Mitt- woch) in Kiel.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen (Drucksache 18/2329) diskutiert der Landtag in seiner Sitzung am Donnerstag (11. Dezember) über die Rehabilitation verurteilter homosexueller Menschen. Noch bis vor 20 Jahren waren „homosexuelle Handlungen“ in Deutschland strafbar. Bis heute sind die auf Grundlage des damaligen § 175 Strafgesetzbuch (StGB) seit Gründung der Bundesrepublik Verurteilten nicht rehabilitiert. „Wir müssen deutlich machen, dass es Unrecht war, Menschen wegen ihrer Homosexualität zu verfolgen und die Opfer dieser Verfolgung rehabilitieren und entschädigen und ihre Würde wieder her- stellen“, so El Samadoni. „Es ist wenig genug, was wir als Gesellschaft zurückgeben kön- nen, die verlorene Lebenszeit kann niemand ersetzen“.

Seit Gründung des Deutschen Reichs wurde nach dem Reichsstrafgesetzbuch die „wi- dernatürliche Unzucht“ zwischen Personen männlichen Geschlechts mit Gefängnisstrafe geahndet. Zwischen 1933 und 1945 pervertierten die Nationalsozialisten diese Regelung und verurteilten ca. 50.000 Homosexuelle, etwa 15.000 von ihnen wurden in den Kon- zentrationslagern getötet. Auch nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland galt der § 175 StGB fort. In den 1950ern und 60ern wurde regelrecht Jagd auf Homosexuelle ge- macht. Viele wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt. Nach einer Aufweichung des Para- graphen in den Sechzigerjahren, wurde er erst am 11.06.1994 endgültig aus dem Gesetz gestrichen. Die Männer, die während der NS-Zeit verurteilt worden sind und überlebten, wurden rehabilitiert und mit geringen Geldbeträgen entschädigt.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2



Dies gilt jedoch nicht für die Opfer deutscher Strafbehörden und Gerichte nach Gründung der Bundesrepublik. Die Schätzungen belaufen sich ebenfalls auf ca. 50.000 Personen, die zwischen 1949 und 1969 von deutschen Gerichten allein wegen ihrer Homosexualität bestraft worden sind.