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15.06.15
17:02 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Friesenhof, Managergehälter, Hundegesetz und Nachtragshaushalt

92/2015 Kiel, 15. Juni 2015



Themen der Plenarsitzung: Friesenhof, Managergehälter, Hundege- setz und Nachtragshaushalt
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Schleswig-Holsteinische Landtag ab Mittwoch (17. Juni) im Kieler Landeshaus zusammen. Schwerpunkt-Themen sind eine Aktuelle Stunde zur Jugendhilfeeinrichtung „Friesenhof“ sowie die Zweiten Lesungen zum Gefahrenhundegesetz, zur Offenlegung der Bezüge von Managern in öffentlichen Unternehmen und zum Nachtragshaushalt für das laufende Jahr. Außerdem stehen An- träge zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe, die Antwor- ten auf eine Große Anfrage zur Sportentwicklung, eine Regierungserklärung zur Förde- rung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums sowie eine Fragestunde zur Vor- ratsdatenspeicherung auf der Agenda.

Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum ent- hält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuel- len Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.


Mittwoch, 17. Juni, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zu den Vorgängen in der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten

Die Opposition lässt nicht locker: Nachdem Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) sich vergan- gene Woche bereits in einer Sondersitzung und in der regulären Sitzung des Sozialaus- schusses zum Fall „Friesenhof“ äußern musste, hat die FDP nun eine Aktuelle Stunde zu dem Thema beantragt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Am Donnerstag hatte der Ausschuss auf Antrag der Opposition beschlossen, dass das So- zialministerium den Abgeordneten seine Akten zum „Friesenhof“ zur Verfügung stellen muss. Das betrifft Schriftverkehr, E-Mails, Telefon- und Gesprächsvermerke, Notizen, Protokolle und Vereinbarungen. Die Aufarbeitung des Falls „Friesenhof“ und des Verhaltens Alheits beginnt mit der Akteieinsicht erst richtig. Für die Opposition stellt sich vor allem die Frage: Seit wann wusste die Sozialministerin von den Missständen?

Alheit selbst bekräftigte in beiden Ausschusssitzungen, erst vor wenigen Tagen von den Vor- gängen erfahren zu haben. Sie räumte Fehler in der Kommunikation ein. So hätte sie sich gewünscht, dass ihr Pressesprecher oder das Landesjugendamt sie zu einem deutlich frühe- ren Zeitpunkt informiert hätten. Die Opposition warf ihr daraufhin vor, „ihren Laden nicht im Griff zu haben“ und überfordert zu sein.

Die Ministerin kündigte zudem erste Konsequenzen an. So wolle sie nun die Regeln verän- dern, ab wann die Hausspitze über Vorkommnisse von ihren Mitarbeitern informiert werden muss. Auch die zuständigen Stellen sollen Unterstützung bekommen: Zurzeit hat das Landes- jugendamt sechs Mitarbeiter für die Heimaufsicht - zu wenig Personal für die Kontrolle von 1.800 Einrichtungen. Hier solle nun aufgestockt werden. Außerdem plant Alheit eine Om- budsstelle für Beschwerden von Jugendlichen. Damit solle die Hemmschwelle für Betreute abgebaut werden, sich an die Ämter zu wenden.

Die „Friesenhof“-Einrichtungen im Kreis Dithmarschen hatten Mädchen und junge Frauen mit schweren psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten betreut. Durch eine Anfrage der Linken in der Hamburger Bürgerschaft waren inakzeptable Praktiken gegen die unterge- brachten 15- bis 18-Jährigen öffentlich geworden. Unter anderem ist von erniedrigenden pä- dagogischen Maßnahmen die Rede wie Ausziehen bei der Ankunft, auch ein sexuelles Ver- hältnis eines Betreuers zu einer Betreuten wurde publik - hier ermittelt mittlerweile die Staats- anwaltschaft.

In den vergangenen 15 Monaten hatte das örtliche Jugendamt elf Mädchen - und damit die Hälfte der Bewohnerinnen - unter anderem wegen Kindeswohlgefährdung in Obhut genom- men. Das Landesjugendamt hatte in dieser Zeit mehrere unangekündigte Kontrollen vorge- nommen und schärfere Auflagen erteilt. Eine Überprüfung Anfang Juni hatte ergeben, dass die Auflagen nicht eingehalten worden waren und zu wenig Personal anwesend war. Darauf- hin entzog die Heimaufsicht des Landes den beiden „Friesenhof“-Heimen die Betriebserlaub- nis am 3. Juni. Die noch verbliebenen Mädchen wurden in anderen Einrichtungen im Kreis Dithmarschen untergebracht.


TOP 7 und 22 Nachtrag zum Haushaltsplan 2015 und Antrag zur Schuldenbremse, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/2998), Bericht und Beschlussempfehlung



2 des Finanzausschusses (Drs. 18/3065), Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3083), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 75 Minuten

Der Landtag berät abschließend über den Nachtrag zum Landeshaushalt für das laufende Jahr. Die Koalition will mehr Geld für Flüchtlinge bereitstellen, eine internistische Intensivsta- tion am Uni-Klinikum UKSH schaffen und 240 neue Lehrerstellen einrichten. Aus der Opposi- tion kommt heftige Kritik an den steigenden Ausgaben.

Die Koalition will die Mittel für die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen um 140,6 Millionen Euro auf 287 Millionen aufstocken. Für die in diesem Jahr erwartete Zahl von 18.400 neu ins Land kommenden Leistungsempfänger entstehen Mehrausgaben in Höhe von rund 55,2 Millionen Euro. Für 3.150 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen plant die Landesre- gierung zusätzlich 68,4 Millionen Euro ein. Um die Unterrichtsversorgung zu sichern, werden 240 neue Lehrer-Stellen zum Schuljahresbeginn 2015/2016 befristet bis zum 31. Januar 2017 geschaffen. Und als Folge der Keimkrise am UKSH werden 6,5 Millionen Euro für eine vo- rübergehende Intensivstation bereitgestellt.

In der Summe ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von rund 146 Millionen Euro, die aber nach Angaben des Finanzministeriums komplett gegenfinanziert werden – neue Schulden sollen dafür nicht aufgenommen werden. Im Gegenteil: Die Nettokreditaufnahme sinke um 84 Millionen, da die Steuermehreinnahmen aus der Steuerschätzung komplett zur Reduzierung der Verschuldung eingesetzt würden. Sollten die Ausgaben für Flüchtlinge höher sein als mit dem Nachtragshaushalt geplant, kann das Land nach Ansicht der Landesregierung auch die- ses innerhalb der Verfassungsgrenze leisten. Der Abstand zur zulässigen Verschuldungshö- he betrage nach wie vor 137 Millionen Euro.

Die Piraten rufen die Koalition in einem Antrag auf, strikt an der Schuldenbremse in der Lan- desverfassung festzuhalten. Sie wenden sich gegen jede Aufweichung der Schuldenbremse, insbesondere eine Änderung nach Konjunkturlage. Konjunkturbedingte Mehreinnahmen müssten zur Tilgung der früher aufgenommenen Schulden dienen. Die Zinslast Schleswig- Holsteins solle nicht über den bisher geltenden Rahmen erhöht werden.

Hintergrund: Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) haben eine Abkehr vom strikten Sparkurs unter bestimmten Voraussetzungen ange- kündigt. Sollte der Bund die Länder und Kommunen bei der Flüchtlingsfinanzierung nicht spürbar unterstützen, könne es notwendig sein, einen Teil der hohen Steuereinnahmen nicht zur Senkung der Neuverschuldung, sondern zur Finanzierung der Flüchtlingsversorgung ein- zusetzen, heißt es, Zudem wird innerhalb der Koalition über ein beitragsfreies Kita-Jahr ab 2017 diskutiert.

In der Woche vor der Plenarsitzung hat der Bund angekündigt, seine Länder-Zuschüsse für die Flüchtlingshilfe verdoppeln zu wollen. Schleswig-Holstein bekäme im laufenden Jahr statt

3 17 Millionen Euro nun 34 Millionen. Die Opposition forderte vor diesem Hintergrund die Koali- tion erneut auf, sich klar zur Schuldenbremse in der Landesverfassung zu bekennen. Minis- terpräsident Torsten Albig (SPD) fordert hingegen laut Medienberichten weitere Zuschüsse aus Berlin.

Die FDP hat im Finanzausschuss eigene Vorschläge zum Nachtrag vorgelegt. Durch Zinser- sparnisse und Umschichtungen sei es möglich, die „strategische Lücke“ bei der Landespolizei zu füllen und 160 zusätzliche Ordnungshüter einzustellen. In die Landesstraßen und den kommunalen Straßenbau sollen nach Willen der Liberalen insgesamt knapp 40 Millionen Euro fließen. 51,5 Millionen sollen die Hochschulen erhalten, und ein zehn Millionen Euro schwe- res „Investitionsprogramm Krankenhaussanierung“ will die FDP auflegen.

Die CDU hat den Kurs von Rot-Grün-Blau ebenfalls als „Finanzpolitik nach griechischem Muster“ scharf kritisiert. In ihrem Nachtragshaushalt, den die Koalition bereits im Mai abge- lehnt hat, plant die Union zusätzlich 100 Millionen Euro für Flüchtlinge und 60 Millionen für Hochschulen ein. Diese Summen sollen ohne eine höhere Kreditaufnahme aus dem Haushalt gegenfinanziert werden. Dafür setzt die CDU niedrigere Zinsausgaben in Höhe von 80 Millio- nen Euro an. Außerdem soll bei einzelnen Haushaltstiteln gespart werden, so bei der Biotop- kartierung 1,7 Millionen Euro.


TOP 8 Erste Lesung des Entwurfes eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungs- gesetzes 2015, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/3053), geplanter Aufruf 12:15 Uhr, ohne Aussprache

Schleswig-Holstein will die Bezahlung seiner Beamten an die jüngste Tarifeinigung der Län- der anpassen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung soll noch in dieser Tagung verabschiedet werden – die Erste Lesung ist am Mittwoch vorgesehen, die Zweite Lesung am Freitag.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten, Rich- ter und Versorgungsempfänger des Landes, der Kommunen und der sonstigen Körperschaf- ten des Landes erhöht. Demnach gibt es rückwirkend ab 1. März monatlich 1,9 Prozent mehr Geld. Ab Mai 2016 ist dann ein weiterer Anstieg der Bezüge um 2,1 Prozent beziehungsweise um mindestens 75 Euro vorgesehen.

Die gegenüber dem Tarifbereich um jeweils 0,2 Prozent geringere Anpassung folgt der Vor- gabe aus dem Besoldungsgesetz Schleswig-Holsteins, nach dem eine Verminderung der Anpassung im Umfang von jeweils 0,2 Prozent zum weiteren Aufbau der Versorgungs- rücklage erfolgt.



4 Die Anpassungen erfassen im Wesentlichen die Grundgehaltssätze, die Familienzuschläge, die Amtszulagen, sowie die Allgemeine Stellenzulage. Die Anwärterbezüge werden ab 1. März 2015 und 1. Mai 2016 um einen Festbetrag von jeweils 30 € erhöht.


TOP 5 Änderung des Gefahrhundegesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/925), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 18/3057), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Die umstrittene Rasseliste für Hunde in Schleswig-Holstein soll zum Jahresende abgeschafft werden. Ein neues „Gefahrhundegesetz“ soll verhindern, dass bestimmte Hunderassen als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden. Außerdem müssen Halter von bereits auffällig gewordenen Hunden künftig eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen.

Die Initiative zu dem Gesetz hatten die Liberalen bereits 2013 auf den Weg gebracht. Im Ver- lauf der zweijährigen Ausschussberatungen wurden einige Veränderungen vorgenommen. Vergangene Woche gab der federführende Umwelt- und Agrarausschuss schließlich mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und SSW grünes Licht. CDU und Piraten votierten dagegen.

„Das Ende der umstrittenen Rasseliste ist eingeläutet”, hatte der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Oliver Kumbartzky, in der letzten Ausschusssitzung hervorgehoben. „Ras- selisten sind praxisfremd, unvollständig und diskriminierend.”


TOP 37 Bericht zur Entwicklung der Oberstufen an Gemeinschaftsschulen, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs 18/2806neu), Mündlicher Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 15:40 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

In einem mündlichen Bericht soll die Landesregierung den „derzeitigen Stand der Einrichtung und des Ausbaus gymnasialer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen“ darlegen. Den Be- richtsantrag haben die Koalitionsfraktionen gestellt.

Insbesondere soll dabei über die Entscheidungsfindung für eine Genehmigung oder eine Ab- lehnung von Oberstufen sowie über die Kooperationen von Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufen mit Gymnasien (einschließlich der Beruflichen Gymnasien) oder Gemeinschafts- schulen mit Oberstufen berichtet werden.

Im Dezember hatten Union und FDP mit Blick auf eine geplante Änderung des Aufnahmeer- lasses aus dem Bildungsministerium kritisiert, dass sich Gemeinschaftsschulen 20 Prozent der leistungsstärksten Schüler, die von der Grundschulen abgehen, aussuchen dürften.



5 Moniert wurde in diesem Zusammenhang, dass dadurch die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen bevorteilt würden – sowohl gegenüber den Gymnasien, die alle Schüler aufneh- men müssten, als auch gegenüber den Gemeinschaftsschulen, die keine Oberstufe haben.


TOP 6 Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäfts- führungsorganen und Aufsichtsgremien, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/2234), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/3062), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Die Bezüge von Führungskräften und Aufsichtsräten in öffentlichen Unternehmen sollen künf- tig veröffentlicht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der nun im Landtag vor der Verabschiedung steht. Letzte Details wollen der Innen- und der Finanzaus- schuss während der Juni-Sitzung klären.

Mit ihrem Entwurf hat die Landesregierung auf einen einstimmigen Beschluss des Landtages vom August des vergangenen Jahres reagiert. Die Piraten hatten die Diskussion angestoßen. Ein Anlass für das „Vergütungsoffenlegungsgesetz“ waren Berichte aus dem klammen Lübeck, wonach der Betriebsratsvorsitzende und Vize-Aufsichtsratschef der Stadtwerke au- ßergewöhnlich gut verdient haben soll.

Mit der Transparenzoffensive wollen Landtag und Landesregierung dem wachsenden Infor- mationswunsch in der Bevölkerung Rechnung tragen. Derzeit besteht in Schleswig-Holstein für diese Unternehmen in der Regel keine entsprechende Verpflichtung, die jeweilige Vergü- tung zu veröffentlichen. Stimmen die Landtagsausschüsse zu, müssen Bezüge der Chefs und der Aufseher künftig für jede Person einzeln aufgelistet werden. Die Neuregelung betrifft auch die öffentlich-rechtlichen Sparkassen, ihre Vorstände und Verwaltungsräte.


TOP 13 Keine Mineralölsteuererhöhung, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2903), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Mineralölsteuer soll nicht erhöht werden – das fordert die CDU im Landtag und wendet sich damit gegen einen Vorschlag von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD). Albig dringt laut Presseberichten aus dem Frühjahr auf eine höhere Mineralölsteuer zur Fi- nanzierung der Infrastruktur. „Ich kann mir vorstellen, neben einer spürbaren Ausweitung der Lkw-Maut die Mineralölsteuer zur Reparatur unserer Straßen maßvoll zu erhöhen und die Einnahmen ausschließlich für die kaputten Straßen zu verwenden“, wird der Regierungschef in der Zeitung „Die Welt“ zitiert. „Da wäre deutlich weniger nötig, als die Schwankungen beim Benzinpreis, die wir üblicherweise jeden Freitagabend erleben.“



6 Damit beharrt Albig auf einem Vorschlag, der vor einem Jahr massiven Widerstand in allen Parteien ausgelöst hatte. „Mein Vorschlag einer Infrastrukturabgabe ist bisher nicht durch einen besseren widerlegt worden“, sagte der Ministerpräsident. Er räumte demnach ein, dass seine Vorstellungen eine Belastung der Autofahrer bedeuten würde: „Aber wollen wir, dass unsere Straßen endgültig kaputtgehen, nur weil wir uns nicht trauen, das Problem zu lösen?“ Die von Bundestag und Bundesrat auf Betreiben der CSU beschlossene Pkw-Maut wird nach Einschätzung Albigs nicht zur Finanzierung der Infrastruktur beitragen: „Sie wird mehr kosten, als sie bringt. Der Verwaltungsaufwand wird den Ertrag der Maut übersteigen.“



Donnerstag, 18. Juni, 10 bis 18 Uhr

TOP 20 und 21 Anträge zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3076), Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3078), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Seit dem „Ja“ der Iren für die gleichgeschlechtliche Ehe laufen in Deutschland unter dem Hashtag #ehefueralle die sozialen Netzwerke heiß. Aber nicht nur dort wird hitzig debattiert - bundesweit beziehen Politiker aller Parteien Stellung.

In Schleswig-Holstein überraschte der CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Günther, indem er als Erster auf das irische Referendum reagierte und sich für die Öffnung der Ehe für Homo- sexuelle aussprach. Ingbert Liebing, CDU-Landesvorsitzender, hielt sich hingegen bedeckter. Den Antrag „gegen die verfassungswidrige Diskriminierung eingetragener Partnerschaften“ brachte schließlich die FDP-Fraktion ein. Sie kann mit breiter Zustimmung im Plenum rech- nen.

In der Zwischenzeit stand das Thema auch im Bund auf der Tagesordnung. Am vergangenen Freitag stimmte der Bundesrat über eine Gesetzesinitiative zur Gleichbehandlung von homo- sexuellen Paaren ab. Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thürin- gen brachten zuvor einen Gesetzentwurf zur Ehe für alle ein. Den Entwurf hatte der Bundes- rat schon im März 2013 beschlossen. Aufgrund der Wahl im selben Jahr war er aber im Bun- destag nicht mehr behandelt worden. Eine Mehrheit der Länderkammer fand sich jedoch nicht für diesen Gesetzesvorstoß. Aus Rücksicht auf die SPD, die im Bund mit CDU und CSU re- giert, verabschiedete die rot-rot-grüne Länderallianz lediglich eine Resolution. Denn: Wäre der Gesetzentwurf von 2013 erneuert worden, hätte der Bundestag dazu Stellung nehmen müssen. Da ein solches Vorhaben nicht Teil des Koalitionsvertrags ist, hätte die SPD den Entwurf entgegen ihrer eigenen Überzeugung ablehnen müssen.



7 In Irland konnte die Bevölkerung Ende Mai per Referendum über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare abstimmen. Das klare Votum (62 Prozent der rund 3,2 Millionen Wahlberechtigten) in dem katholisch dominierten Land sorgte für eine große Überraschung. Bis 1993 hatte Homosexualität dort noch unter Strafe gestanden. Mit Irland erlauben nun 20 Länder weltweit die gleichgeschlechtliche Ehe, darunter zwölf EU-Länder wie Spanien, Island, Schweden oder Frankreich. In den meisten dieser Länder dürfen homosexuelle Paare auch Kinder adoptieren. Dieses Recht ist in Ländern mit eingetragenen Partnerschaften, zu denen auch Deutschland gehört, unterschiedlich geregelt. Hierzulande dürfen Schwule und Lesben bisher nicht adoptieren. Die Forderung nach diesem Recht ist in der Resolution, die der Bun- desrat verabschiedet hat, ebenfalls enthalten.


TOP 39 und 40 Tätigkeitsberichte der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten und der Antidiskriminierungsstelle (Drs. 18/2911, 18/2912), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein und Leite- rin der Antidiskriminierungsstelle, Samiah El Samadoni, hat in den letzten beiden Monaten ihre Berichte vorgelegt. Sie werden nun im Plenum beraten.

Bericht der Bürgerbeauftragten: Mehr Menschlichkeit in den Sozialbehörden Schleswig- Holsteins fordert die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten. „Viele Menschen schei- tern letztlich in oder an unserem System, weil die Behörden sie nicht mehr richtig wahrneh- men“, sagte El Samadoni bei der Vorstellung ihres ersten Jahresberichts im April. „Sie schei- tern an zu viel Bürokratie und manchmal auch an ihren eigenen Lebensumständen und manchmal schlichtweg daran, dass uns die Menschlichkeit im System fehlt.“

Bei den Gründen spielten viele Faktoren eine Rolle, sagte die Bürgerbeauftragte. Arbeitsbe- lastung und Zeitmangel von Mitarbeitern, Sparzwänge sowie unzureichend geschultes Per- sonal gehörten dazu. „Es gibt bei uns sehr, sehr viele Menschen, die sehr verzweifelt sind und in ihrem Alltag sehr viel Leidensdruck ertragen müssen“, sagte El Samadoni. In diesem Ausmaß habe sie sich dies bei ihrem Amtsantritt vor knapp einem Jahr nicht vorgestellt. Die Mitarbeiter müssten stärker im Blick haben, dass es für die Bürger oft um existenzielle Fragen geht und deren Lebensumstände berücksichtigen.

Ein Beispiel: Eine junge Hartz-IV-Bezieherin findet im Badezimmer ihren blutüberströmten Lebensgefährten, der sich gerade das Leben nehmen wollte. Die Frau kann ihn retten, ist aber so traumatisiert, dass sie nicht mehr in der Wohnung leben kann, weil sie psychisch nicht in der Lage ist, das Bad zu betreten. Sie zieht bei einer Freundin ein und begründet das beim Jobcenter. Die Behörde will von ihr die gezahlten Leistungen für Unterkunft und Heizung der letzten fünf Monate zurück, rechtlich wohl korrekt. Gestützt auf ein Urteil des Bundessozi-



8 algerichts in einem vergleichbaren Fall, schaltet sich die Bürgerbeauftragte ein, hilft der Frau beim Verfassen einer Stellungnahme und die Behörde verzichtet auf die Rückforderungen.

Im vergangenen Jahr wandten sich nahezu 3.500 Schleswig-Holsteiner mit ihren Sorgen und Nöten hilfesuchend an die Bürgerbeauftragte. Knapp ein Drittel der Fälle bezog sich auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV). Rund 2.600 Mal half die Bürgerbeauftragte mit ihren Mitarbeitern durch Auskünfte, Beratung und Begleitung bei Verwaltungsentscheidun- gen. Diese konnten in 233 Fällen geändert oder beschleunigt werden. Seit ihrer Schaffung im Jahr 1988 kümmerte sich die Dienststelle um mehr als 70.000 Eingaben.

El Samadoni kritisierte die Unverständlichkeit vieler Behördenbescheide, die oft in einer „ver- rechtlichten“ Sprache verfasst seien. Auch fehlten billige Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger, vor allem in den kreisfreien Städten, am Hamburger Rand und auf Sylt. Die Beauftragte setz- te sich dafür ein, die Erstattung von Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger zu erhöhen, weil deren Geräte oft alte „Stromfresser“ seien.

Bericht Antidiskriminierungsstelle: Ein dunkelhäutiges Mädchen erhält im Bus kein Schülerti- cket. Die Begründung des Busfahrers: „Neger müssen eben mehr zahlen.“ Einem deutschen Staatsbürger irakischer Herkunft wird zweimal wegen seines ausländischen Aussehens der Eintritt in eine Großraumdisco verwehrt. Einer Schwangeren ist die Teilnahme an einer Fort- bildung nach Bekanntgabe der Schwangerschaft nachträglich gestrichen worden.

Diese Beispiele sind drei von insgesamt 139 Fällen, mit denen sich die Antidiskriminierungs- stelle des Landes Schleswig-Holstein seit Aufnahme ihrer Tätigkeit Anfang 2013 beschäftigen musste.

Die Leiterin der Stelle geht davon aus, dass es eine sehr hohe Dunkelziffer von Diskriminie- rungen am Arbeitsplatz und im Alltag gibt. Vielen Bürgern seien ihre Rechte nicht bekannt, um sich gegen Benachteiligungen wehren zu können, sagte sie im Mai bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2013/14.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das die Grundlage für die Arbeit der Anti- diskriminierungsstelle bildet, ist laut El Samadoni noch weitgehend unbekannt. In vielen Un- ternehmen sei das AGG kein Thema, schon Stellenanzeigen seien oft nicht diskriminierungs- frei formuliert, die Arbeitnehmer von ihren Chefs nicht ausreichend über ihre Rechte informiert worden.

Und auch außerhalb des Arbeitslebens gebe es immer noch viel Unwissenheit. So argumen- tierten Diskothekenbesitzer gerne mit dem Hausrecht, „aber das Hausrecht muss sich den Gesetzen unterordnen“, machte die Juristin El Samadoni deutlich. Das bedeutet: Man darf Betrunkenen den Eintritt verwehren oder einen Anzug als Dresscode vorschreiben. Jeman- den wegen seiner Hautfarbe abzulehnen, gehe nicht.

9 El Samodoni setzt unter anderem auf Informationsveranstaltungen und Vorträge, um noch mehr Bürger zu erreichen und die Gesellschaft insgesamt zu sensibilisieren. Etwas bekannter geworden ist die Arbeit der Stelle in den zwei Jahren ihres Bestehens bereits, wenn man das an der Zahl der Eingaben messen kann: 2013 wandten sich 44 Menschen an die Stelle, 2014 waren es 95. Nicht bei allen sei allerdings das seit 2006 geltende AGG anwendbar gewesen, da nur subjektiv ein Gefühl der Diskriminierung vorlag, sagte El Samadoni. Diese Menschen seien auf andere Möglichkeiten und Hilfsangebote hingewiesen worden.


TOP 17 Unwirtschaftliche öffentlich-private Partnerschaften verhindern, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3063), geplanter Aufruf 11:05 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Die Piraten-Fraktion stellt Projekte, die im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) bewerkstelligt werden, in Frage. Kritisiert wird, dass öffentliche Verkehrswege, Kran- kenhäuser oder Universitäten zunehmend von Privatkonzernen gebaut, saniert oder betrie- ben werden. In einem Antrag verlangen die Piraten die Offenlegung aller ÖPP-Gutachten und -Verträge sowie die Einführung einer ÖPP-Schuldenbremse.

Bei Vorlage des Antrages begründete der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer: „Die ÖPP- Geheimverträge kommen uns teuer zu stehen, beschneiden dauerhaft unsere Investitions- spielräume, sind mittelstandsfeindlich und entziehen Infrastrukturen der Daseinsvorsorge der demokratischen Kontrolle.“ Er forderte dazu auf, dem Vorbild Frankreichs zu folgen und das ÖPP-Schlupfloch der Schuldenbremse zu schließen. Denn, so Breyer: „Wer mit ÖPP-Deals zu horrenden Kosten die Schuldenbremse umgeht, handelt wie ein Alkoholiker, der von Rum auf Wodka umsteigt.“

Der Piraten-Politiker verlangt eine vollständige Transparenz aller Wirtschaftlichkeitsgutachten und Verträge. Als Beispiele führt er gescheiterte oder fehlgeschlagene Projekte wie die Sylter Keitum-Therme, den Neubau der Regionalleitstelle Elmshorn, das Partikeltherapiezentrum in Kiel oder den „schöngerechneten“ Lübecker Herrentunnel an.

„In Schleswig-Holstein haben ÖPP-Projekte immer wieder zur Bruchlandung geführt. Die ÖPP-Regeln müssen dringend generalüberholt werden, um unsere Infrastruktur, den Mittel- stand und zukünftige Generationen vor Schaden zu bewahren,“ so Breyer.

Eines der größten geplanten ÖPP-Projekte in Schleswig-Holstein ist derzeit die Sanierung des Uni-Klinikums. Auch den Bau des Elbtunnels im Zuge der Autobahn A20 bei Glückstadt wollen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesfinanzminister Wolf- gang Schäuble (CDU) mit privatem Kapital verwirklichen.



10 Stichwort: Bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) oder auch „Public-Private Part- nership“ (PPP) werden öffentliche Bau- und Verkehrsprojekte mit Hilfe privater Bau- und Fi- nanzgesellschaften umgesetzt. Private Firmen übernehmen typisch öffentliche Infrastruktur- aufgaben.

Im Hochbau geht es etwa um die Sanierung oder den Bau von Hochschulen, Schulen, Hal- lenbädern und Behördengebäuden. Im Verkehr werden Autobahnen, Straßen, Tunnel oder Brücken von einem privaten Unternehmen auf dessen Kosten gebaut oder saniert und zum Teil auch betrieben. Gegen eine Gebühr wird das Gebäude dann für mehrere Jahre von einer Behörde, dem Land oder dem Bund genutzt

Sowohl die privaten Investoren als auch die öffentliche Hand erhoffen sich von solchen Mo- dellen finanzielle Vorteile. Kritiker von ÖPP, zum Beispiel viele Rechnungshöfe, befürchten, dass sich die Gewinninteressen eines Investors nicht mit den auf Gemeinwohl ausgerichteten Aufgaben des Staates vereinbaren lassen.


TOP 11 Entwicklung und Gefahren des Extremismus in Schleswig-Holstein, Große An- frage der Fraktion der CDU (Drs. 18/2572), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/3054), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung stuft die Gefahr des Extremismus in Schleswig-Holstein „als nicht her- ausragend aber existent“ ein. Dies ist das Fazit der Antwort aus dem Haus des Innenministe- riums auf eine Große Anfrage der CDU zu „Entwicklung und Gefahren des Extremismus“. Dominierend – wie im gesamten Bundesgebiet – sei die Gefahr im Sinne eines terroristischen Anschlagspotentials durch den radikalen Islamismus und insbesondere die Rückkehrer aus Kriegsgebieten.

Im Hinblick auf den Salafismus sei die absolute Zahl der Personen in Schleswig-Holstein, die den salafistischen Bestrebungen zugeordnet werden können, gering. „Angesichts der hohen abstrakten Gefährdung, die insbesondere von Rückkehrern aus den Kampfgebieten in Syrien und dem Irak ausgeht, müssen diese Personen dennoch mit großer Intensität beobachtet werden“, heißt es in dem 126 Seiten starken Papier. Und weiter: „Der Gefährlichkeit ausge- hend vom terroristischen Anschlagspotenzial folgend, rangiert daher der Islamismus in seiner Bedeutung für die Sicherheitslage noch vor Rechtsextremismus, Linksextremismus und dem sonstigen Extremismus mit Auslandsbezug“.

Für das Jahr 2014 wird in Schleswig-Holstein von einem gesamten islamistischen Potential von 360 Personen ausgegangen. Davon weisen den Angaben zufolge etwa 50 Personen Bezüge zu Gruppierungen arabischen Ursprungs und circa 60 Personen zu Organisationen türkischen Ursprungs auf. Rund 230 Personen hätten Bezüge zu salafistischen Bestrebun- gen.

11 Die in Schleswig-Holstein vom Rechtsextremismus ausgehende Gefahr stufen die Sicher- heitsleute im Innenministerium geringer ein als die in den östlichen Bundesländern. Grund- sätzlich gebe es landesweit allerdings „eine nicht kleine“ rechtsextremistische Szene. Das Gefahrenspektrum der Linksextremisten wird insgesamt als gering eingeschätzt – im urbanen Raum größer als in ländlichen Gebieten.


TOP 10 Große Anfrage zur Sportentwicklung in Schleswig-Holstein, Große Anfrage der Fraktion der CDU (Drs. 18/ 2464), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/2961), geplan- ter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Die CDU will die Entwicklung des Sports in Schleswig-Holstein vorantreiben und setzt dazu auf eine „langfristig angelegte Strategie“ – mit Unterstützung des Landes. In einer Großen Anfrage hat die Unionsfraktion deshalb beim Innenministerium zu Erkenntnissen und Hand- lungsempfehlungen angefragt: Insbesondere zu Mitglieder- und Sportentwicklung, Struk- turentwicklung im organisierten Sport, Sportstättenentwicklung und weiteren Handlungsfel- dern der Sportentwicklung.
Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass die Zahl der Sportvereine im Ver- gleichszeitraum 2008 zu 2013 abgenommen hat, von 2.736 auf 2.662. Auch die Mitglieder- zahlen bei den Landesfachverbänden sind in den Vergleichsjahren um 7,5 Prozent (57.252 Mitglieder) gesunken, von 762.255 auf 704.863.
Zu beobachten sei ein Wandel in der Sportnachfrage. Das Sportartenspektrum habe sich erweitert. Es wird demnach häufiger individuell Sport getrieben in den Bereichen Ausdauer, Fitness und Gesundheit. Sportliche Aktivitäten werden nicht nur in Sportanlagen, sondern zunehmend im öffentlichen Raum ausgeübt. Sportvereine konkurrieren mit einer Vielzahl an anderen Sportanbietern.
Weil sich nicht alle Kommunen an der Erhebung zur Sportentwicklung im Land beteiligt ha- ben, sind manche Ergebnisse begrenzt aussagefähig. So gaben 15 Kommunen an, „eine Sport(stätten)entwicklungsplanung“ durchgeführt zu haben, sechs wollen dies noch tun. Die Landesregierung begrüßt diese Planungen auf kommunaler und kreisweiter Ebene und för- dert diese mit je 5000 Euro. Bisher seien 13 „Sport(stätten)entwicklungsplanungen“ unter- stützt worden. Eine landesweite „konzertierte“ Planung könne aber „allenfalls nur indifferent landesweite Entwicklungstendenzen aufzeigen“.
Die Kommunen in Schleswig-Holstein haben zwischen 2012 und Mitte November 2013 mehr als 61 Millionen Euro für Sanierungen und Modernsierungen in die Sportstätteninfrastruktur investiert. Aufgrund demografischer und gesellschaftspolitischer Veränderungen erwartet die Landesregierung „einen Umstrukturierungsprozess innerhalb der Sportanlagenkultur“. Das Spektrum der Sportstätten werde sich ausdifferenzieren und zu einer größeren Typenvielfalt


12 durch Sanierung, Modernisierung und Ersatzbauten führen. Sportvereine müssten zudem durch die Anpassung der Sportangebotsstruktur auf die Veränderungen in der Sportland- schaft reagieren.
Die Landesregierung stellt jährlich acht Prozent, mindestens 8 Millionen Euro für die Förde- rung des Sports zur Verfügung. Für 2015 gibt es darüber hinaus zwei Millionen Euro zur Un- terstützung der kommunalen Schwimmsportstätteninfrastruktur.



TOP 15 Generalangriff auf freie WLAN-Netzwerke und Filehoster stoppen, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2963), geplanter Aufruf 15:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Rechtssicherheit im Internet und Datenschutz für Web-Surfer – hierzu legen die Piraten einen Zehn-Punkte-Katalog vor und fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die „Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet“ einzusetzen. Auch die FDP greift einen dieser Punkte auf.
So stehen Gewerbebetriebe wie Cafés oder Hotels, die ihren Gästen als Extra-Service den freien Internetzugang über eine drahtlose WLAN-Verbindung bieten, im Fokus von Piraten und Liberalen. Diese Anbieter stehen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Mai rechtlich auf dünnem Eis. Denn: Sie riskieren eine Abmahnung, wenn ein Besucher über ihren Netzzugang beispielsweise das Urheberrecht verletzt. Geklagt hatte der Rechtein- haber des Schlagers „Sommer unseres Lebens“ – das Lied war illegal in einer Musiktausch- börse zum Herunterladen angeboten worden.
Aufgrund der neuen Rechtslage hätten bereits viele Betriebe ihr Extra-Angebot eingestellt, beklagt die FDP. Und die Piraten fordern, „dass Anbieter öffentlicher WLAN-Internetzugänge für einen Missbrauch ihrer Dienste ebenso wenig verantwortlich gemacht werden können wie Anbieter öffentlicher Telefonzellen“.

Darüber hinaus sollen Internet-Anbieter nach Willen der Piraten nur noch dann Nutzerprofile ihrer Kunden anfertigen dürfen, wenn diese ausdrücklich zustimmen. Bisher muss der Kunde der Datenspeicherung aus eigenem Antrieb widersprechen. Spionage-Software soll nur mit Willen des Betroffenen auf einen Computer gespielt werden dürfen – wie es die EU bereits jetzt fordert. Und: Wer einen Internet-Zugang bucht, sollte beim Anbieter keine persönlichen Angaben machen müssen, „die zur Bereitstellung der Telemedien nicht erforderlich sind“.


TOP 16 Strategiekonzept zum Stellenabbau in der Landespolizei, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3051), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten



13 Insgesamt 282 Stellen soll die Landespolizei nach Willen der Landesregierung in den kom- menden Jahren einsparen. Wo die Stellen genau wegfallen, ist noch nicht entschieden. Das Innenministerium legt dem Landtag aber nun einen Zwischenbericht vor.

Demnach sind vier Bereiche betroffen: der IT-Sektor (bis zu 51 Stellen), die Wasserschutzpo- lizei (bis zu 83,5 Stellen), die Verkehrsüberwachung (bis zu 124 Stellen) sowie der Umwelt- und Verbraucherschutz (bis zu 32 Stellen). Eine endgültige Entscheidung soll im Innenminis- terium nicht vor Ende September fallen.


TOP 23 Unternehmensgründungen erleichtern, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3085), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP-Fraktion will Unternehmensgründungen im Land erleichtern. Dazu soll es ein büro- kratiefreies Jahr für Existenzgründer geben, bei dem die Anmeldung des Gewerbes genügt. Die Themen Selbstständigkeit und Unternehmertum müssen nach Ansicht der Liberalen in den Lehrplänen stärker berücksichtigt werden. Schulen und Unternehmen sollen leichter ko- operieren können und die Rahmenbedingungen für Ausgründungen aus Hochschulen ver- bessert werden.

Die FDP will ein „One-Stop-Shop“-Konzept für Unternehmensgründer. „Ein Behördenkontakt mit zentralem Ansprechpartner muss für eine Gründung ausreichen“, heißt es in dem Antrag. Zudem seien sämtliche Wirtschaftsförderinstrumente des Landes auf ihre Gründerfreundlich- keit hin zu prüfen. Die FDP fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für ein deutlich vereinfachtes Steuerrecht für Existenzgründer und für eine gründerfreundliche Steu- er- und Finanzpolitik insgesamt einzusetzen.



Freitag, 19. Juni, 10 bis 15 Uhr

TOP 2 und 35 Regierungserklärung zur Förderung der Landwirtschaft und des ländli- chen Raumes und Bericht zur Agrarstruktur und des Küstenschutzes, Bericht der Lan- desregierung (Drs. 18/3073), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Geldsegen für die Förderung der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft und ländlichen Räume: Mit 420 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwick- lung des ländlichen Raums (ELER) und weiteren 200 Millionen Euro von Bund, Ländern und Kommunen kann Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in der aktuellen EU- Förderperiode kräftig investieren. In der letzten Förderperiode von 2007 bis 2013 hatte Schleswig-Holstein noch 117 Millionen Euro weniger zur Verfügung. Mehr Tierwohl und mehr

14 Umweltleistungen, nachhaltige Landbewirtschaftung und Ökolandbau - hier soll ein Großteil der Gelder hingehen. Was Habeck im Detail mit den Fördermitteln vorhat, wird er während der kommenden Plenarsitzung in einer Regierungserklärung verkünden.

Auch freiwillige Agrarumweltmaßnahmen oder besonders tiergerechte Stallbauten sollen ge- zielt gefördert werden. Hierzu sollen vor allem die Mittel verwendet werden, die aus der ers- ten Säule der Direktzahlungen an die Landwirte in die zweite Säule zur Entwicklung der länd- lichen Räume umgeschichtet wurden. Dennoch ist im ersten Topf noch deutlich mehr Geld, nämlich rund 2,1 Milliarden Euro bis 2020.

Manche Leistungen, wie etwa die Verbesserung des Tierwohls oder auch der Gewässer- und Bodenschutz können über den Marktpreis jedoch nicht ausreichend vergütet werden. Daher sollen für diesen Bereich, ebenso wie für die flankierenden Bildungs- und Beratungsmaß- nahmen, rund 215 Millionen Euro reserviert werden.

Desweiteren werden - als Ergänzung dieses umweltbezogenen Ansatzes - für den Bereich des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft rund 54 Millionen Euro bereitgestellt. Gefördert werden beispielsweise Investitionen in die naturnahe Gewässerentwicklung, für die Wieder- vernässung von Moorstandorten oder sonstige biotopgestaltende Maßnahmen.

Die ländlichen Räume, die in den kommenden Jahrzehnten besonderen Herausforderungen durch den demografischen Wandel gegenüberstehen, sollen mit insgesamt 186 Millionen Euro unterstützt werden. Im Fokus stehen etwa lokale Infrastrukturmaßnahmen in den Berei- chen Bildung, Nahversorgung und Mobilität sowie der weitere Ausbau der Breitbandversor- gung im ländlichen Raum.

Ein Teil der Mittel (129 Millionen Euro) soll wieder in den Hochwasser- und Küstenschutz flie- ßen.


TOP 30 Europabericht 2014 – 2015, Berichte der Landesregierung (Drs. 18/2976), ge- planter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag diskutiert den aktuellen Europabericht der Landesregierung. Das 95 Seiten um- fassende Papier skizziert rückblickend die Ergebnisse der vergangenen Europawahl nach. Darüber hinaus widmet es sich brisanten Themen wie dem Freihandelsabkommen TTIP, dem Datenschutz, dem Bürgerkrieg in der Ukraine und der Griechenland-Krise. Des Weiteren be- fasst sich der Bericht ausführlich mit den landespolitischen Schwerpunkten in der Europapoli- tik – ein Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit Dänemark.

So formuliert die Landesregierung bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einige konkrete Ziele. So strebt Schleswig-Holstein an, die Wirtschaft dies- und jenseits der deutsch-

15 dänischen Grenze in einigen Bereichen enger miteinander zu verzahnen. Dies betrifft bei- spielsweise den Ausbau der Offshore-Energie. Darüber hinaus sollen Infrastrukturplanungen besser abgestimmt werden. Hier setzt die Landesregierung auch auf die Unterstützung der Verkehrskommission beider Staaten.

Ferner plant Schleswig-Holstein, gemeinsame Bildungs- und Forschungsvorhaben voranzu- treiben und etwa deutsch-dänische Studiengänge weiter zu entwickeln. Ein weiteres Ziel ist es, die grenzüberschreitende Mobilität im Beruf und Alltag zu verbessern.

Allgemein möchte Schleswig-Holstein eine gewichtige Rolle bei der Kooperation im Ostsee- und Nordseeraum spielen. Im Ostseeraum geht es dabei um die Umsetzung der bereits vor- liegenden EU-Ostseestrategie. Hier stehen unter anderem Bestrebungen nach einer saube- ren Schifffahrt, einer Stärkung der maritimen Wirtschaft sowie die Nutzung der digitalen Revo- lution für das Gesundheitswesen auf der Agenda.

Schwieriger als im Ostseeraum – wo es mittlerweile neben konkreten Plänen auch Institutio- nen wie die Ostseeparlamentarier-Konferenz gibt – gestaltet sich die Zusammenarbeit unter den Nordseeanrainern. Bislang hat Brüssel wenig Interesse gezeigt, eine Kooperation zu un- terstützen. Auch von den Ländern selbst kam – laut dem Bericht – zuletzt wenig Unterstüt- zung. Dennoch setzt die Landesregierung auf eine stärkere Vernetzung des Nordseeraums und hofft, dass die Arbeit der Nordseekommission Früchte zeigt. Das Gremium hatte 2011 eine Strategie „North Sea Region 2020“ vorgelegt.


TOP 31 Aktionsplan für Menschen mit Behinderung - Zwischenbericht -, Antrag der Fraktion der PIRATEN – (Drs. 18/2792), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3044), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Aktionsplan für Menschen mit Behinderung ist zum zweiten Mal in Folge Thema im Ple- num. Nach einer hitzigen Debatte zur Antwort auf eine Große Anfrage der Piraten-Partei im Mai legt die Landesregierung nun den von den Piraten geforderten Zwischenbericht vor.

Der Aktionsplan, mit dem das Land die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umsetzen will, soll bis Anfang 2017 kommen. Schleswig-Holstein habe sich im Gegensatz zum Bund und allen anderen Bundesländern für einen zweistufigen Prozess entschieden. Dieser sei „anspruchsvoller“ und damit auch „zeitaufwendiger“, heißt es im Zwischenbericht. Der Landesaktionsplan werde „partizipativ“ erarbeitet – unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung und ihren Interessenvertretungen und in Zusammenarbeit mit dem Landesbe- auftragten für Menschen mit Behinderung.

Derzeit entwickeln die Ressorts in den Ministerien eigene Handlungskonzepte zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. Im Frühjahr 2016 will das Sozialministerium diese Ressort-

16 pläne zu einem Landesaktionsplan zusammenführen und einen ersten Entwurf präsentieren. Nach einer öffentlichen Beteiligungsphase soll die Endfassung im Frühjahr 2017 dem Kabi- nett und dem Landtag vorgelegt werden.

Im Mai-Plenum hatten die Oppositionsredner der Landesregierung Untätigkeit vorgeworfen. Der Aktionsplan war im November 2013 vom Landtag angefordert worden. Seitdem sei nichts passiert. Sie monierten zudem, dass das Sozialministerium die Große Anfrage zum Aktions- plan nicht ausführlich beantwortet habe. Die Antwort umfasst 20 Zeilen. Die Piraten-Partei erwägt nun rechtliche Schritte.

Die Koalitionsfraktionen sehen die Regierung hingegen beim „ehrgeizigen Ziel“ der Inklusion auf einem guten Weg. Die 2006 von der UN-Vollversammlung in New York verabschiedete und 2008 von Deutschland ratifizierte Behindertenrechtskonvention fordert Teilhabe, Selbst- bestimmung, Chancengleichheit und Barrierefreiheit. Behinderte sollen unter dem Motto “Nichts über uns ohne uns“ wirtschaftlich, politisch und kulturell gleichberechtigt sein.


TOP 36 Energiewende und Klimaschutz - Ziele, Maßnahmen und Monitoring 2015, An- trag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2384), Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/750), Bericht der Lan- desregierung (Drs. 18/3074), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung hat erneut unterstrichen, den Ausbau der erneuerbaren Energien im Land weiter voranzutreiben. Wie aus dem aktuellen Bericht zur Energiewende und zum Kli- maschutz hervorgeht, soll dabei die Windenergie die entscheidende Rolle spielen.

Bis zum Jahr 2025 kalkuliert die Landesregierung mit einer auf dem Land erzeugten jährli- chen Strommenge von 10,5 Gigawatt. In diesem Jahr erreicht Schleswig-Holstein etwa 5,8 Gigawatt. Im Offshore-Bereich hofft die Landesregierung auf eine Steigerung von gegenwär- tig 1,5 auf 2,5 Gigawatt. Der Solarstrom soll sich bis 2025 von 1,7 auf 2,9 Gigawatt erhöhen.

Bei der Biomasse sieht die Landesregierung hingegen das Wachstumspotential als ausge- schöpft an. Hier liegt die Stromproduktion bei 0,4 Gigawatt. Insgesamt hält das Energiewen- de-Ministerium es für möglich, dass Schleswig-Holstein drei Mal so viel erneuerbare Energie produziert, wie es das Land selber benötigt.

Schon heute könnte das Land mit der regenerativen Energiegewinnung den Eigenbedarf de- cken. Unabhängig davon droht Schleswig-Holstein das von der Bundesrepublik ausgegebene Ziel, die Treibhausgase bis 2020 um 40 Prozent zu senken, zu verfehlen. Dies hängt laut dem Bericht unter anderem mit dem starken Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft zu- sammen. Im Bundesvergleich liegt er doppelt so hoch.



17 TOP 18 Historische Personenumlaufaufzüge erhalten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2966), geplanter Aufruf 12:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Streit um den traditionellen Paternoster im Kieler Landeshaus hat ein parlamentarisches Nachspiel. Nachdem der Kabinenaufzug sechs Tage lang still gestanden hatte, fordert die FDP nun eine flexiblere Bundes-Verordnung zum „Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen“. Diese Vorgabe aus dem Bundesarbeitsministerium war Ursache für den Stillstand.

Nach Berichten über Unfälle hatte die Bundesregierung verfügt, dass in den offenen Kabinen eines Paternosters ab dem 1. Juni nur noch fahren darf, wer eine Einweisung erhalten hat. Deshalb meldete die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) als Betreiber des 65 Jahre alten Fahrstuhls Sicherheitsbedenken an. Man könne die Betreiberverantwortung nicht mehr übernehmen, hieß es. Die GMSH hatte vorgeschlagen, allen Landeshaus-Besuchern die Nutzung des Paternosters zu untersagen, amtlich dokumentiert mit einer unterzeichneten Quittung. Die Beschäftigten sollten ihn nur nutzen dürfen, „wenn sie vorher eine entsprechen- de Einweisung durch eine hierzu befugte Person erfahren haben“.

Daraufhin wurde der Aufzug stillgelegt. Und das Finanzministerium, der GMSH übergeordnet, lehnte es ab, den Paternoster ohne Auflagen wieder in Betrieb zu nehmen. Nach sechs Ta- gen setzte Landtagspräsident Klaus Schlie den Aufzug dennoch wieder in Gang und betonte, die Betreiberverantwortung für den Paternoster liege weiter bei der GMSH.


TOP 8 Zweite Lesung des Entwurfes eines Besoldungs- und Versorgungsanpas- sungsgesetzes 2015, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/3053), geplanter Auf- ruf 13:30 Uhr, keine Aussprache

Schleswig-Holstein will die Bezahlung seiner Beamten an die jüngste Tarifeinigung der Län- der anpassen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung soll noch in dieser Tagung verabschiedet werden – die Erste Lesung ist am Mittwoch vorgesehen, die Zweite Lesung am Freitag.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten, Rich- ter und Versorgungsempfänger des Landes, der Kommunen und der sonstigen Körperschaf- ten des Landes erhöht. Demnach gibt es rückwirkend ab 1. März monatlich 1,9 Prozent mehr Geld. Ab Mai 2016 ist dann ein weiterer Anstieg der Bezüge um 2,1 Prozent beziehungsweise um mindestens 75 Euro vorgesehen.

Die gegenüber dem Tarifbereich um jeweils 0,2 Prozent geringere Anpassung folgt der Vor- gabe aus dem Besoldungsgesetz Schleswig-Holsteins, nach dem eine Verminderung der

18 Anpassung im Umfang von jeweils 0,2 Prozent zum weiteren Aufbau der Versorgungs- rücklage erfolgt.

Die Anpassungen erfassen im Wesentlichen die Grundgehaltssätze, die Familienzuschläge, die Amtszulagen, sowie die Allgemeine Stellenzulage. Die Anwärterbezüge werden ab 1. März 2015 und 1. Mai 2016 um einen Festbetrag von jeweils 30 € erhöht.


TOP 41 Fragestunde zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicher- frist für Verkehrsdaten, geplanter Aufruf 13:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Fraktionsvorsitzende der Piraten, Torge Schmidt, will Innenminister Stefan Studt (SPD) zu seiner Position in Sachen Vorratsdatenspeicherung befragen. Ein Gesetzentwurf ist auf Bundesebene in der parlamentarischen Beratung; der Bundestag beriet das Thema vergan- genen Freitag in Erster Lesung.

Mit dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung sollen Internetprovider und Telekom- munikationsunternehmen gezwungen werden, sogenannte Verkehrsdaten zu speichern. Dar- aus lässt sich rekonstruieren, wer wann und wo mit wem telefoniert hat oder über welche IP- Adresse er im Internet unterwegs war. Der Inhalt der Kommunikation wird aber nicht aufge- zeichnet. Handy-Standortdaten sollen vier Wochen lang gespeichert werden. Die restlichen Daten müssen die Anbieter zehn Wochen lang vorhalten.

Im Kieler Landtag hatte die Opposition zuletzt im März in einer Dringlichkeitsdebatte auf Be- schlüsse des Landtages von November und Dezember 2013 hingewiesen, in denen die „an- lass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung“ klar abgelehnt worden war.

Abgeordnete von SPD, Grünen und SSW verwiesen in der Aussprache zudem auf ihren Koa- litionsvertrag. Dort wurde die anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung als „hoch- problematischer Eingriff in die Grundrechte“ kritisiert, den es im Bund und in der EU zu be- kämpfen gelte. Auch Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) unterstrich diese Position im Namen von Ministerpräsident Torsten Albig und Innenminister Stefan Studt (beide SPD)

Die Piraten warfen dem SPD-Fraktionschef Ralf Stegner aber vor, sich in der Öffentlichkeit widersprüchlich geäußert zu haben. Stegner wies dies zurück, fügte mit Blick auf die NSU- Mordserie allerdings hinzu: „Über Ermittlungsinstrumente bei schwerster Kriminalität, die mit unseren Grundrechten, dem Grundgesetz und dem EU-Recht vereinbar sind“, sei zu diskutie- ren.

In der Debatte im Bundestag war Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der das Gesetz in Abstimmung mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) formuliert hatte, von der Opposition als Umfaller bezichtigt worden. Maas habe nur kurze Zeit zuvor gegen die anlass-

19 lose Speicherung von Kommunikationsdaten argumentiert, und sei auf Druck von SPD- Bundeschef Sigmar Gabriel umgeschwenkt, hieß es vergangene Woche unter anderem. Ne- ben Grünen, FDP, Piraten und Linken im Bundestag hatten zuletzt auch Netzaktivisten und Datenschützer scharfe Kritik formuliert.

Ursprünglich sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause den Bundestag passieren. Kurz vor der ersten Debatte wurde jedoch bekannt, dass die Zweite und Dritte Lesung erst im Sep- tember stattfinden soll.

Stichwort Fragestunde: Jeder Abgeordnete kann im Rahmen einer Plenarsitzung Fragen zur direkten Beantwortung an die Landesregierung richten. Themen sollen die Bereiche Landes- politik und Verwaltung sein. Der zuständige Minister muss mündlich antworten. Anschließend kann der Abgeordnete, der die Fragestunde auf die Tagesordnung gesetzt hat, drei Zusatz- fragen stellen, und auch andere Parlamentarier können mit eigenen Fragen „nachhaken“. Die Fragestunde ist vor allem für die Opposition ein Instrument, öffentlich auf vermeintliche Fehler der Regierung aufmerksam zu machen.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet un- ter sh-landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informa- tionen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehal- ten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) über- trägt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de.



20 Reihenfolge der Beratung der 33. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 17. Juni 2015 1 Aktuelle Stunde zu den Vorgängen in der Kinder- und Jugendhil- 60 10:00 feeinrichtung Friesenhof 7 + 22 Nachtrag zum Haushaltsplan 2015 und Antrag zur Schuldenbremse 75 11:00 8 Erste Lesung des Entwurfes eines Besoldungs- und Versorgungsanpas- 5 12:15 sungsgesetzes 2015
5 Änderung des Gefahrhundegesetzes 40 15:00 37 Bericht zur Entwicklung der Oberstufen an Gemeinschaftsschulen 35 15:40 6 Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Ge- 40 16:15 schäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien 13 Keine Mineralölsteuererhöhung 35 16:55 Donnerstag, 18. Juni 2015 20 + 21 Anträge zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften 35 10:00 mit der Ehe 39 + 40 Tätigkeitsberichte der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegen- 30 10:35 heiten und der Antidiskriminierungsstelle 17 Unwirtschaftliche öffentlich-private Partnerschaften verhindern 40 11:05 11 Entwicklung und Gefahren des Extremismus in Schleswig-Holstein 35 11:45
10 Große Anfrage zur Sportentwicklung in Schleswig-Holstein 40 15:00 15 Generalangriff auf freie WLAN-Netzwerke und Filehoster stoppen 35 15:40 16 Strategiekonzept zum Stellenabbau in der Landespolizei 35 16:15 23 Unternehmensgründungen erleichtern 35 16:50 Freitag, 19. Juni 2015 2 + 35 Regierungserklärung zur Förderung der Landwirtschaft und des 70 10:00 ländlichen Raumes und Bericht zur Agrarstruktur und des Küsten- schutzes 30 Europabericht 2014 – 2015 35 11:10 31 Aktionsplan für Menschen mit Behinderung - Zwischenbericht - 35 11:45 36 Energiewende und Klimaschutz - Ziele, Maßnahmen und Monitoring 35 12:20 2015 18 Historische Personenumlaufaufzüge erhalten 35 12:55 8 Zweite Lesung des Entwurfes eines Besoldungs- und Versorgungsan- 5 13:30 passungsgesetzes 2015 41 Fragestunde zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspei- 35 13:35 cherfrist für Verkehrsdaten

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/3090):



21 TOP 4 Änderung des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes 9 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz 14 Zukunft der Rechtsmedizin an den Universitätsklinikstandorten Kiel und Lübeck 19 Keine EU-Subventionen für AKW-Neubauten 24 Personalstruktur und -managementbericht einführen 29 Eine Strategie für den Nordseeraum entwickeln



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
3 Änderung des Landesverwaltungs -, des Informationszugangs- und des Straßen- und Wegegesetzes 12 Vermeidung von Plastikmüll in Schleswig-Holstein 25 Kein Eingriff in die Selbstbestimmung durch "Section Control" auf unseren Straßen 26 Schleswig-Holstein fahrradfreundlicher gestalten 27 Zugang des Landtages zur Bundesratsdatenbank EUDISYS 28 Solidarische Flüchtlings- und Asylpolitik - Gesetzgebung anpassen 32 Kinder- und Jugendaktionsplan fortführen und erweitern 33 Bericht zur HSH Nordbank 34 Errichtung eines Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB) 38 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz 2015



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