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11.01.16
13:37 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle: Österreich hebt Adoptionsverbot für Homo-Paare auf

Nr. 5 / 08. Januar 2016



Antidiskriminierungsstelle: Österreich hebt Adoptionsverbot für Homo-Paare auf
Seit Anfang des Jahres ist das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption durch Eingetragene Lebenspartner in Österreich Vergangenheit. „Dies ein wichtiges Zeichen für den Abbau von Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare. Sie dürfen jetzt erstmalig auch gemeinsam Kinder adoptieren. Ich hoffe, dass dies auch für Deutschland ein Signal sein wird“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes, Samiah El Samadoni, heute in Kiel.

Bereits Anfang 2015 entschied der österreichische Verfassungsgerichtshof nach einer Klage eines lesbischen Paares, nun wurde das Adoptionsverbot in Österreich endgültig gekippt. Die Richter hatten damals entschieden, dass die Schlechterstellung von Homosexuellen gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Eine „sachliche Rechtfertigung“ für die Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Orientierung sei nicht ersichtlich. Der „Schutz der Ehe“ sei als Argument für das Verbot „ungeeignet“. Auch Altersbeschränkungen fallen weg. Bisher mussten die Adoptiveltern mindestens 16 Jahre älter sein als das Kind.

Das österreichische Justizministerium hat aufgrund des Urteils beschlossen, dass eine gesetzliche Änderung nicht nötig sei. Adoptionen seien ohnehin immer individuell zu prüfen und setzen eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung voraus, hieß es aus dem Ministerium. Bei der Adoption Minderjähriger werde außerdem ohnehin immer auch die Jugendwohlfahrt eingeschaltet, die die Adoption aus Sicht des Kindeswohls zu beurteilen hat. Bisher war in Österreich nur die Stiefkindadoption (sog. „Sukzessivadoption“) möglich, also die Adoption des leiblichen Kindes eines Lebenspartners durch den anderen. Auch diese Regelung gab es erst seit 2013. Ansonsten gab es nur die Möglichkeit, Pflegekinder aufzunehmen. 2

„Im Vordergrund steht immer noch das Wohl des Kindes. Ich sehe aber keinen Grund, grundsätzlich gleichgeschlechtlichen Partnern das Adoptionsrecht zu verweigern. In jedem Verwaltungsverfahren wird individuell geprüft, ob die Menschen für die Erziehung von Kindern geeignet sind. Die sexuelle Orientierung darf hier keine Rolle spielen“, sagte El Samadoni.

In Deutschland ist eingetragenen Lebenspartnern die gemeinsame Volladoption bis heute noch verwehrt. Lediglich die Sukzessivadoption ist bei gleichgeschlechtlichen Partnern möglich. Homo-Ehen mit vollem Adoptionsrecht gibt es innerhalb der Europäischen Union lediglich in Großbritannien, den Niederlanden und Frankreich. Österreich ist nun aber weltweit das einzige Land, in dem schwule und lesbische Paare zwar adoptieren aber nicht heiraten dürfen.