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01.03.16
13:05 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle begrüßt Garantie auf Segnung homosexueller Paare in der Nordkirche

Nr. 30 / 1. März 2016



Antidiskriminierungsstelle begrüßt Garantie auf Segnung homosexueller Paare in der Nordkirche
Die Nordkirche will eingetragenen Lebenspartnern eine Segnung mit Ringtausch vor dem Altar und die Eintragung in das Kirchenbuch garantieren. Am vergangenen Sonnabend (27. Februar) kündigte der Schweriner Bischof Andreas von Maltzahn an, dass eine Segnung oder Trauung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern als Amtshandlung in der Nord- kirche möglich sein soll. Bislang müssen in der Nordkirche Gemeinderat und Propst der Trauung homosexueller Paare ausdrücklich zustimmen. Daher finden Segnungen oftmals lediglich in seelsorgerlichen Gesprächen statt.

„Gleichberechtigung muss auf allen gesellschaftlichen Ebenen realisiert werden, auch in Kirchen. Dafür ist die Segnung für alle als kirchliche Amtshandlung ein Schritt in die richtige Richtung“, sag- te die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni.

Gesellschaftlich sei bereits überwiegend eine Gleichbehandlung von homo- mit heterosexuellen Paaren anerkannt. „Innerhalb der Kirche ist ein generelles Umdenken für mehr Akzeptanz und gleiche Rechte noch dringend erforderlich. Die Bekämpfung bestehender Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Partnerinnen und Partnern braucht aber noch mehr als eine Segnung“, sag- te El Samadoni. Dennoch begrüße sie die vom Bischofsrat einstimmig ausgesprochene Neurege- lung, die im Herbst beraten und später verabschiedet werden soll.

Die evangelische Kirche ist bundesweit in 20 evangelische Landeskirchen gegliedert. In drei der Landeskirchen (Baden, Württemberg und Sachsen) sind Segnungen für homosexuelle Paare offi- ziell nicht möglich. Nur in Hessen-Nassau und im Rheinland ist eine Trauung mit Segnung als Amtshandlung möglich. Allerdings könnten Pastoren selbst darüber entscheiden, ob sie eine Seg- nung aussprechen möchten oder nicht.