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18.03.16
09:55 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle: Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern schaffen!

Nr. 44 / 18. März 2016



Antidiskriminierungsstelle: Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Män- nern schaffen!
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Sa- madoni, weist mit Blick auf den 6. Equal Pay Day am 19. März 2016 darauf hin, dass weiter- hin eine Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern besteht. „Auch in diesem Jahr müssen wir leider wieder feststellen, dass Frauen in Deutschland bei gleichwertiger Arbeit noch immer etwa 22 Prozent weniger verdienen als Männer. Hier müssen endlich Taten fol- gen“, mahnt El Samadoni.

„Wir haben mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bereits ein Rechtsinstrument, das geschlechtsspezifische Benachteiligungen beim Entgelt verbietet, wenn die gleiche Qualifikati- on und die gleichen beruflichen Anforderungen bestehen“, so El Samadoni. „Wir dürfen aber ge- sellschaftlich nicht nur auf die Sanktion bei einem Verstoß gegen das AGG schauen, sondern müssen dazu kommen, dass die Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern als Selbstverständ- lichkeit verstanden wird.“ Als wichtigen Schritt sieht El Samadoni daher den Entwurf eines Bun- desgesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern (Entgeltgleichheitsgesetz). Danach sollen Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtet werden, regelmäßig eine systematische Überprüfung der Geschlechtergerechtigkeit ihrer Vergü- tungssysteme vorzunehmen. Alle Beschäftigten in jedem Betrieb und in jeder Dienststelle des Bundes, unabhängig von Rechtsform und Größe, sowie die Angestellten der Länder und der Kommunen sollen ein Auskunftsrecht erhalten. Anfragen sollen innerhalb eines Monats elektro- nisch oder schriftlich beantwortet werden. Verweigert der Arbeitgeber eine Antwort gänzlich oder gibt er nur unvollständige Rückmeldungen, trägt er in einem etwaigen Prozess die Beweislast da- für, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat. Der Entwurf sieht im Übrigen auch vor, dass in Stellenanzeigen das für den jeweiligen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz geregelte Mindestentgelt anzugeben ist. Dies soll auch für kleine Unternehmen gelten. „Ein mit der Wirtschaft abgestimmter Entwurf wird dem Bun- 2

destag frühestens im Herbst 2016 zugeleitet werden, er wird aber schon jetzt den Druck in den Unternehmen erhöhen“, so El Samadoni.

Der Equal Pay Day markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der in Deutschland laut Statistischem Bundesamt aktuell fast 22 Prozent beträgt. Daraus ergeben sich umgerechnet 79 Tage (21,6 Prozent von 365 Tagen), die Frauen in Deutschland im Durchschnitt umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar für Ihre Arbeit bezahlt werden. Die- ser Tag fällt in Deutschland in diesem Jahr auf den 19. März. Im Vergleich zu anderen EU-Staaten befindet sich Deutschland im hinteren Ranking.

Bei dem 6. Equal Pay Day werden unter dem diesjährigen Motto „Berufe mit Zukunft“ bundesweit Aktionen geplant und durchgeführt, um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen.