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06.06.16
17:08 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Windkraft, Landwirtschaft und Küstenschutz, Prüfrecht des Landesrechnungshofes, Residenzpflicht von Ministern und Änderungen im Wahlrecht

Nr. 109 / 6. Juni 2016



Themen der Plenarsitzung: Windkraft, Landwirtschaft und Küstenschutz, Prüfrecht des Landesrechungshofes, Residenzpflicht von Ministern und Änderungen im Wahlrecht
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 8. Juni, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen die Windkraft, die Landwirtschaft und der Küstenschutz, das Prüfrecht des Landesrechnungshofes, die Residenz von Ministern sowie Änderungen im Wahlrecht.

Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.


Mittwoch, 8. Juni, 10 bis 18 Uhr

TOP 1A, 29 und 37 Regierungserklärung und Anträge zum Ausbau der Windkraft (Drs. 18/4249 und 18/4271), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 105 Minuten

Bund und Länder haben sich Anfang Juni auf Eckpunkte für den weiteren Ausbau von Ökostrom verständigt. Danach soll beim Umbau des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der Zubau neuer Windparks gedrosselt und vor allem im Norden an die Netzkapazitäten angepasst werden. In Schleswig-Holstein könnten, so die Befürchtung, jährlich nicht einmal halb so viele Windräder wie bisher gebaut werden. In einer ersten Reaktion ging Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) dennoch davon aus, dass das Land „seine Ziele in der Energiewende 2

gemeinsam mit den Bürgern erreichen kann“. Im Plenum wird er dies in einer Regierungserklärung näher erläutern.

Künftig gilt ein Ausbaukorridor für die Windkraft an Land von 2.800 Megawatt pro Jahr inklusive Repowering. Verschiedenen Berechnungen zufolge, die mit dem weiteren Ausbau der Stromleitungstrassen in Verbindung stehen, könnten im Norden jährlich nur noch weniger als 150 Windmühlen errichtet werden. Bisher war das Ziel, dass Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2020 drei Mal mehr Strom aus alternativen Energien produziert, als es selbst verbraucht (300-Prozent- Ziel). Auch mit Blick auf den wachsenden Widerstand in der Bevölkerung hatte Umweltminister Robert Habeck (Grüne) bereits angedeutet, dass dieses Ziel jetzt erst 2030 erreicht werden könne.

Im Zuge der Debatte wird zudem erneut ein Antrag zu den Abstandsregelungen bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten beraten. Die FDP schlägt vor, den „Winderlass“ zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und Teilaufstellung der Regionalpläne für Planungsräume I bis III zu ändern. Die Liberalen wollen Abstände von „mindestens 500 Metern“ zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich. In Siedlungsbereichen mit Wohn- oder Erholungsfunktion sollen die Abstände der Windkraftanlagen zu Gebäuden mindestens 1.000 Meter betragen. In der letzten Landtagstagung war die CDU mit einem ähnlichen Vorstoß gescheitert. Jetzt betont die Union in einem Antrag: Das 300-Prozent- Stromproduktionsziel „steht nicht zur Disposition, um die Wertschöpfung zu erhalten“. Um der Windenergie Raum zu verschaffen, soll als Richtwert für Eignungsgebiete circa zwei Prozent der Landesfläche gelten. Dabei müsse gewährleistet werden, dass das Repowering auf Flächen, die bereits für die Erzeugung von Windenergie genutzt werden, möglich bleibe. Und: Der Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein sei „im größtmöglichen Konsens mit den Menschen“ fortzuführen.

Mit der Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) sollen ab 2017 die auf 20 Jahre festgelegten Garantiepreise für die Stromabnahme aus neuen Anlagen wegfallen. Stattdessen werden Projekte ausgeschrieben: Wer am wenigsten Subventionen verlangt, erhält dann den Zuschlag.

Es bleibt bei dem Ziel, dass bis zum Jahr 2025 etwa 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland aus Ökostrom-Quellen kommen. Derzeit liegt der Anteil bei etwa 33 Prozent. Der Ausbau von Ökostrom sowie der Netze sollen besser verzahnt werden.

Für Windparks an Land (Onshore) soll ein Zubau von 2.800 Megawatt brutto jährlich gelten. Das entspricht einer Menge von rund 1.000 Windrädern. Bisher waren 2.500 Megawatt angepeilt worden. Die Förderung neuer Windparks soll einmalig zum 1. Juni 2017 um fünf Prozent gekürzt werden.

Bei Windparks auf hoher See (Offshore) sieht das EEG 2014 bisher ein Ausbauziel von 6.500 Megawatt für 2020 und von 15.000 Megawatt für 2030 vor. Um auf einen kontinuierlichen Ausbau 3

zu kommen, sollen mit jährlichen 730 Megawatt die Ausschreibungsmengen gleichmäßig verteilt werden.

Künftig sollen jährlich Solaranlagen mit einer Leistung von 600 Megawatt ausgeschrieben werden. Kleine Anlagen auf Dächern sollen aber wie bisher gefördert werden. Im Bereich Solarenergie bleibt es beim Ausbauziel von 2.500 Megawatt.

Dieser Punkt war aufgrund von Protesten aus Bayern bis zuletzt strittig. Jetzt soll die Biomasse in die geplante Ausschreibung für neue Ökostromanlagen mit aufgenommen werden. In den ersten drei Jahren sei ein Ausbau von 150 Megawatt geplant, in den darauffolgenden drei Jahren von 200 Megawatt.


TOP 16 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes, Gesetzentwurf Landesregierung (Drs. 18/4254), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In Anlehnung an bundesgesetzliche Vorgaben soll jetzt eine verbindliche Landesregelung die Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten gewährleisten. Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfes aus dem Sozialministerium: Das Landesjugendamt kann die Aufnahmequoten der Jugendämter in Schleswig-Holstein festlegen und diesen – unter Beachtung des Wohles des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen – unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche zuweisen.

Auch die örtliche Zuständigkeit für die vorläufige Inobhutnahme soll das Landesjugendamt bei Problemen ändern können. Ziel ist es, eine Überforderung von einzelnen Jugendämtern zu verhindern. Die für die Jugendhilfe im Sozialministerium zuständige oberste Landesbehörde und das Landesjugendamt sollen dazu verpflichtet werden, gemeinsam mit den Jugendämtern sicherzustellen, dass die Anforderungen an die spezifischen Schutzbedürfnisse und Bedarfe der unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen erfüllt werden.

Die Grundzüge der vorliegenden landesgesetzlichen Vorgaben hatten Sozialministerium, Landkreistag und Städteverband bereits im März vereinbart. In Schleswig-Holstein ist die Zahl der unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen im vergangenen Jahr stark angestiegen. Im Jahr 2014 hatten die Jugendämter 830 noch nicht volljährige Flüchtlinge in Obhut genommen. Anfang dieses Jahres waren es über 2.500. Schleswig-Holstein muss nach dem bundesweiten „Königsteiner Schlüssel“ rund 3,4 Prozent der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Deutschland aufnehmen. 4

TOP 14 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Schaffung eines Prüfungsrechtes des Landesrechnungshofes im Rahmen der Eingliederungshilfe, Gesetzentwurf der Fraktion FDP (Drs. 18/4218) geplanter Aufruf 12:20 Uhr – eine Aussprache ist nicht vorgesehen –

Seit vielen Jahren schon fordert der Landesrechnungshof (LRH) ein Prüfrecht für die Eingliederungshilfe. Jetzt stehen die Zeichen hierfür auf Grün: Einstimmig hat der Finanzausschuss dem Landtag empfohlen, einen entsprechenden Gesetzentwurf der FDP zu verabschieden.

Die bisherigen Vorstöße, die Verteilung des mit 685 Millionen Euro größten Einzelpostens im Haushalt vom LRH kontrollieren zu lassen, scheiterten am Widerstand der Wohlfahrtsverbände und an unterschiedlichen Zusammensetzungen der Landesregierung. Die Wohlfahrtsverbände, die mit weiteren gemeinnützigen oder auch gewerblichen Anbietern die Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderung im Auftrag der Kreise erbringen, empfanden Kontrollen der Rechnungsprüfer als ein Misstrauensvotum.

Ausschlaggebend für die Etablierung eines LRH-Prüfsystems ist unter anderem das Versäumnis der Kreise, die für die Abwicklung der Eingliederungshilfe zuständig sind, ein eigenes Kontrollsystem aufzubauen. Hierfür hatten sie zuletzt einen Extra-Zuschuss in Höhe von 15 Millionen Euro erhalten.

Der in Erster Lesung vorliegende Gesetzentwurf soll bereits in dieser Tagung verabschiedet werden, da der Finanzausschuss von seinem Selbstbefassungsrecht Gebrauch gemacht hat und das Thema bereits ausgiebig beraten hatte – unter anderem mit einer Anhörung der kommunalen Landesverbände.


TOP 40 und 59 Antrag zum Strukturbruch in der Landwirtschaft und Regierungsbericht „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (Drs. 18/4275 und 18/4068), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 49 Minuten

Auch nach der Zusage von Millionen-Soforthilfen auf dem großen Berliner „Milchgipfel“ von Bauernverband, Molkereien und Handel Anfang Juni pochen die deutschen Milchbauern weiter auf eine gesteuerte Drosselung der Milchmenge, auf die sich der Gipfel nicht verständigt hat. Unterstützung für die Landwirte signalisiert jetzt die Koalition in Kiel: Sie begrüßt den Beschluss der Agrarministerkonferenz, die sich im April für eine Anpassung der Milchmenge auf europäischer Ebene an den Bedarf der Märkte ausgesprochen hat.

Um wieder zu einem auskömmlichen Preisniveau zu kommen, fordern SPD, Grüne und SSW, dass „kurzfristig auf Bundes- und EU-Ebene wirksame allgemeinverbindliche Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer zeitnahen Reduzierung des Milchangebotes führen“. Hierfür soll sich die Landesregierung einsetzen. 5

Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat die Beschlüsse des „Milchgipfels“ kritisiert, weil sie hinter den Forderungen der Agrarminister hinterherhinken. „Die Milchmenge muss runter, um die Preise zu stabilisieren“, so Habeck. Die avisierten 100 Millionen Soforthilfe klängen viel, verlängerten „aber nur das Elend, denn die Ursache der Krise wird überhaupt nicht angegangen“: Die Menge müsse reduziert und daran die Hilfen gekoppelt werden. In Schleswig-Holstein gibt es etwa 4.500 Betriebe, die knapp 390.000 Milchkühe halten. Im Durchschnitt hat ein Milchbetrieb etwa 90 Kühe. Bundesweit gilt Schleswig-Holstein als Spitzenreiter bei der Weidelandhaltung.

Im Zuge der Debatte werden auch die Mittel aus der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) beraten. Regierungsangaben zufolge stehen Schleswig-Holstein in diesem Jahr aus dem regulären Rahmenplan einschließlich der Gelder für den Breitbandausbau knapp 35,8 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Aus dem Sonderrahmenplan Küstenschutz kann das Land zusätzlich noch 5,7 Millionen beanspruchen. Die vom Kieler Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume für 2016 in Berlin vorgenommene Rahmenplananmeldung umfasste insgesamt 62,5 Millionen Euro, davon 41,2 Millionen Bundesmittel und 21,2 Millionen Landesmittel.

Vorrangige GAK-Förderziele sind:

 die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum durch Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung  die Stärkung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der land-, forst- und fischwirtschaftlichen Betriebe und Vermarktungseinrichtungen  die Förderung einer nachhaltigen, standortangepassten Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Umwelt-, Tier- und Gesundheitsschutzes  die umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen einschließlich der Verbesserung des Hochwasserschutzes und  die Verbesserung des Küstenschutzes.


TOP 3 Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und Antrag zum Polizeibeauftragten des Landes, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3655) Antrag der CDU (Drs. 18/3642), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4164), geplanter Aufruf 15:49 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Gegen den Willen von CDU und FDP wird Schleswig-Holstein im Herbst in Person der Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni eine Polizeibeauftragte bekommen. Dies sieht ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegter Gesetzentwurf vor, den auch die Piraten im Innen- und Rechtsausschuss unterstützt haben. 6

In der Ersten Lesung des Entwurfs im Dezember 2015 hatten CDU und FDP eine solche Beauftragtenstelle als überflüssig und als Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Polizeibeamten bezeichnet. SPD, Grüne, Piraten und SSW erhoffen sich dagegen mehr Vertrauen. Die als Beauftragte vorgesehene El Samadoni soll unabhängig und weisungsfrei Beschwerden von Bürgern nachgehen, aber auch Ansprechpartner für Polizeibeamte sein, die Probleme im Dienst haben.

Laut dem Gesetzentwurf prüft die Beauftrage etwaige Beschwerden und kann eine „Sachverhaltsaufklärung“ auf den Weg bringen. Ministerium und Polizeibehörden müssen sie bei ihren Recherchen unterstützen und gegebenenfalls Auskunft erteilen. Sieht die Polizeibeauftragte eine Beschwerde als begründet an, soll sie im Ministerium auf Abhilfe drängen, sie kann aber auch ein Straf- oder Disziplinarverfahren anstrengen. Über ihre Tätigkeit soll sie dem Landtag ab 2018 jährlich einen Bericht vorlegen.

In dem Gesetzentwurf heißt es zur Begründung: „Die Arbeit der Polizeibediensteten zeichnet sich durch eine hochprofessionelle und verantwortungsbewusste Einstellung aus.“ Gleichwohl fehle es an einer „unabhängigen, spezialisierten Begleitung der Polizeiarbeit für den weiteren Ausbau und die Festigung dieser Professionalisierungsentwicklungen.“

Ein Antrag der Union, der die Beauftragtenstelle ablehnt und ein mit dem Amt verbundenes „tiefes Misstrauen“ gegenüber der Landespolizei betont, wurde von Koalitionsfraktionen und Piraten zurückgewiesen.

Samiah El Samadoni ist seit Juni 2014 Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein. Die 45-jährige Juristin leitet zudem die Antidiskriminierungsstelle des Landes und seit Beginn dieses Jahres auch die Beschwerdestelle für Heimkinder.


TOP 20 Ausweisung als Nebenstrafe, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4071), geplanter Aufruf 16:25 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP will Strafgerichten die Möglichkeit einräumen, neben einer Strafe auch die Ausweisung eines Ausländers als Nebenstrafe im Urteil auszusprechen. Hierfür soll die Landesregierung im Bundesrat initiativ werden. Die Union hat dem Antrag ihre Unterstützung zugesagt.

Bislang löse eine rechtskräftige Verurteilung keine Rückkehrpflicht aus, heißt es zur Begründung, da die Ausländerbehörde hier das letzte Wort habe. Für die Liberalen nimmt eine Ausweisung „aufgrund der weitreichenden Folgen in ihrer Auswirkung in der Regel objektiv den Charakter einer Strafe an“. Und: Der ohnehin tätige Richter sei „für die Entscheidung über eine Ausweisung besser geeignet als die Ausländerbehörde“. 7

Donnerstag, 9. Juni, 10 bis 18 Uhr

TOP 31 und 34 Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten, Antrag der Fraktion der FDP, Antrag der Fraktion der (Drs. 18/4251 und 18/4259) geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

CDU und FDP wollen die Landesregierung dazu drängen, die drei Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsstaaten für Flüchtlinge einzustufen und das auch so im Juni im Bundesrat zu dokumentieren. Dort wird im Juni über das vom Bundestag bereits gebilligte Bundesgesetz abgestimmt, das auf eine starke Verkürzung der Asylverfahren abzielt. Widerstand in Berlin gab es allerdings nicht nur von der Opposition, auch 22 SPD-Bundestagsabgeordnete stimmten gegen die Neuregelung.

Ziel des Berliner Entwurfs ist es, die Asylverfahren zu beschleunigen und Schutzsuchende aus diesen Staaten schneller zurückschicken zu können. Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommt, hat in der Regel kein Recht auf Asyl. Gegner des geplanten Gesetzes sehen den Vorstoß auch deshalb kritisch, weil Homosexualität in den Maghreb-Staaten strafbar ist. Zudem werden Vergewaltiger in Algerien nicht verurteilt, wenn das Opfer jünger als 18 Jahre ist und den Täter heiratet.

Da die in Schleswig-Holstein mitregierenden Grünen wie ihre Berliner Parteifreunde gegen das Bundesgesetz sind, gehen Union und Liberale davon aus, dass sich die Landesregierung in der Länderkammer ihrer Stimme enthält.

Die CDU weist in ihrem Antrag auf eine „extrem geringe“ Quote positiv beschiedener Anträge von Asylsuchenden aus Marokko, Tunesien und Algerien hin. Im vergangenen Jahr waren fast 26 000 Neuankömmlinge aus diesen Staaten in Deutschland registriert worden, die Anerkennungsquoten lagen bei Marokkanern bei 2,3 Prozent und bei Menschen aus Algerien und Tunesien bei unter einem Prozent. Inzwischen kommen weniger aus den Magheb-Staaten. Dies zeige, so die Union, „dass die ganz überwiegende Zahl der Antragsteller aus den genannten Staaten aus nicht asylrelevanten Motiven nach Deutschland einreisen“.

Die FDP betont in der Begründung ihres Antrages, dass Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten weiterhin Asylanträge stellen und auf ein „rechtstaatliches Verfahren“ vertrauen können. „Bei einer begründeten Furcht vor individueller Verfolgung wegen der Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung, sexuellen Identität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe wird es auch weiterhin Schutz geben“, schreiben die Liberalen. 8

TOP 25 Einführung des Pflichtfaches Informatik in Sekundarstufe I, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/4215), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten wollen Informatik als Pflichtfach an allen Schulen der Sekundarstufe 1 (Klassenstufen 5 bis 10) einführen. Ihrer Ansicht nach brauchen Kinder und Jugendliche „verbindliche Angebote für eine informatorische Allgemeinbildung“, damit sie und nachfolgende Generationen umfänglich an der digitalen Gesellschaft teilhaben können.

Das Fach soll neben Programmieren und der Bedienung von Anwenderprogrammen auch „systematische Grundlagen für ein informatives Verständnis“ und für den Umgang mit Informationstechnologie vermitteln. Als Themenfelder schlagen die Piraten „Information und Daten“, „Algorithmen“, „(formale) Sprachen und Automaten“, „Informationssysteme“ sowie „Informatik, Mensch und Gesellschaft“ vor.

Die Landesregierung soll noch in dieser Legislaturperiode ein Konzept zur „Einführung verbindlicher Angebote zur informationellen Allgemeinbildung“ vorlegen und darin Informatik als Pflichtfach festschreiben.


TOP 26 Für eine integrative Pflegeausbildung, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4216), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Integrative statt generalisierte Pflegeausbildung: Die FDP-Landtagsfraktion sieht dringenden Verbesserungsbedarf bei der geplanten Reform der Pflegeausbildung der Bundesregierung. Schleswig-Holstein soll dem “Pflegeberufe-Reformgesetz“ im Bundesrat nur zustimmen, wenn die Ausbildung in einer „integrativ gestuften Form“ erfolgt. „Eine komplett generalistische Ausbildung wird abgelehnt“, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag.

Kern der Reform: Schwarz-Rot in Berlin will die Ausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zusammenlegen und inhaltlich neu ausrichten. Damit soll den Pflegekräften unter anderem die Chance eröffnet werden, später innerhalb des Pflegeberufs zu wechseln – etwa von der Altenpflege auf die Krankenhausstation oder in die Kinderkrankenpflege.

Die FDP im Landtag fordert, dass in den ersten 18 Monaten übergreifende Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Dann soll weitere 18 Monate eine spezialisierte Ausbildung in einem der drei Berufsfelder Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege folgen.

Zudem sind die Liberalen dagegen, dass die Kosten der Reform über Länderfonds getragen werden. Sie sehen erhebliche rechtliche und damit finanzielle Untersicherheiten für die Länder. Es müsse vielmehr ein Bundesfonds her. 9

TOP 27 Für eine zukunftssichere Altersvorsorge, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4217), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In einem elfseitigen Antrag regen die Liberalen eine Neubetrachtung der Altersvorsorge an. „Digitalisierung, demographischer Wandel und Internationalisierung: große Umbrüche prägen unser Leben – und damit auch die Arbeitswelt und die sozialen Sicherungssysteme“, heißt es in dem Papier, das dazu aufruft, individuelle Vorsorgekomponenten stärker zu betrachten.

So sollte für eine „nachhaltige Alterssicherung“ und zur Abwehr immer weiter um sich greifender Altersarmut die gesetzliche Rentenversicherung um private und gegebenenfalls betriebliche Maßnahmen ergänzt werden. Für die FDP steht fest: „Eine moderne Altersvorsorge muss unterschiedliche individuell kombinierbare Vorsorgekomponenten enthalten“.

Angeregt wird zudem ein flexibler Renteneintritt. „Alle Versicherten ab dem 60. Lebensjahr sollen frei entscheiden können, ob und wann sie ihre Rente beziehen. Sie können ihre Arbeitszeit bei Bedarf reduzieren und ergänzend einen Teil ihrer Rente beziehen. Das macht eine längere Teilhabe am Erwerbsleben für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer attraktiv“, schreiben die Liberalen.


TOP 58 Sprachenchartabericht 2016, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4607), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Plenum wird den dritten Regierungsbericht über die „Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ beraten. Nach einem Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2000 ist die Landesregierung aufgefordert, jeweils zur Mitte einer Legislaturperiode diesen Bericht vorzulegen. Auf 172 Seiten ergibt sich ein umfassender Überblick zu den in Schleswig-Holstein gesprochenen und geschützten Minderheitensprachen Dänisch, Nordfriesisch, Niederdeutsch und Romanes.

In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass weder die Charta noch die Landesregierung den Erhalt und die Entwicklung der Minderheiten- und Regionalsprachen „unmittelbar beeinflussen können“. Denn: Für den Gebrauch seien vor allem die Familien und die Sprachgruppen gefordert. „Hier müssen die Sprachen aktiv angewendet werden, damit sie als Alltags-, Haus- und Familiensprache, als Sprache der Region und der jeweiligen Minderheit oder Sprachgruppe eine Zukunft haben“, heißt es.

Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, Eltern den Wert einer frühen Mehrsprachigkeit zu vermitteln: „Der frühe und möglichst natürliche Kontakt zu mehreren Sprachen“ sei für Kinder ein Wert an sich, unabhängig davon, welche Sprache erlernt werde. Grundsätzlich sei die kulturelle und sprachliche Vielfalt ein Mehrwert für Schleswig-Holstein. 10

TOP 18 Änderung von Artikel 33 der Verfassung des Landes, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/4270), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Landesminister im Norden sollen nach dem Willen der CDU ihren Hauptwohnsitz in Schleswig- Holstein nehmen. Dies will die Landtagsfraktion nach Hamburger Vorbild in der Verfassung verankern. Nach der Landtagswahl 2012 waren mit Kristin Alheit (Soziales), Britta Ernst (Bildung) und Reinhard Meyer (Wirtschaft) drei Minister mit Wohnsitz Hamburg ins Kabinett von Ministerpräsident Torsten Albig (alle SPD) eingezogen. Aus Sicht der Union hat der Anteil der Hansestädter im Kieler Kabinett damit überhandgenommen. Schleswig-Holstein wäre laut CDU der erste Flächenstaat mit einer derartigen Residenzpflicht-Regelung in der Verfassung.

„Mitglied der Landesregierung kann auch werden, wer bei Antritt des Amtes seinen Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein hat und deshalb die Wählbarkeit zum Landtag nicht besitzt. In diesem Fall ist der Wohnsitz in angemessener Zeit dort zu nehmen“, heißt es in dem CDU-Antrag. Vorbild ist ein entsprechender Passus in der Hamburgischen Verfassung. Die nächste Landesregierung müsse nicht nur aus Landeskindern bestehen, sagt CDU-Fraktionschef Daniel Günther bei Vorstellung des Vorstoßes. „Über den Tellerrand gucken bleibt mit unserer Regelung erlaubt.“ Die Minister müssten aber nach Amtsantritt nach Schleswig-Holstein ziehen.


TOP 28 Antrag zu stationären Plätzen und Unterstützung für das Ehrenamt im Hospiz- und Palliativwesen, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4240), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

SPD, Grüne und SSW wollen die stationären Hospizplätze in Schleswig-Holstein aufstocken sowie die ehrenamtliche Hospiz- und Palliativarbeit stärken. Der Runde Tisch des Sozialausschusses des Landtages zur Hospiz- und Palliativversorgung habe ergeben, dass die derzeit 66 Plätze verteilt auf sechs stationäre Hospize nicht ausreichten.

Deshalb soll die Landesregierung den Bedarf ermitteln und Maßnahmen für eine bessere Versorgung unterstützen – möglichst wohnortnah in ganz Schleswig-Holstein, heißt es im Antrag der Koalitionsfraktionen. Insbesondere weniger versorgte Regionen sollen gestärkt werden. Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband beziffert den Bedarf an stationären Plätzen auf 50 Betten pro einer Million Einwohner.


TOP 30 Bezahlbaren Wohnraum schaffen – Kostenbremse statt Mietpreisbremse, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4250), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 11

Die FDP-Fraktion will die Mietpreisbremse abschaffen und durch eine Kostenbremse ersetzen. Die Mietpreisbremse sei kein geeignetes Instrument für ausreichend bezahlbaren Wohnraum, resümieren die Liberalen ein Jahr nach der Einführung der Regelung. Nur zusätzliches Angebot könne in begehrten Lagen für bezahlbaren Wohnraum sorgen, heißt es in ihrem Antrag.

Die Liberalen fordern deshalb mehr Investitionsanreize. Konkret: Die Landesregierung soll in den Zentren mehr Gebiete für den Wohnungsbau ausweisen, Baugenehmigungen schneller erteilen und unnötige bürokratische Hemmnisse konsequent abbauen. Durch Verdichtungen, Aufstockungen und Umnutzung von Gebäuden soll mehr städtischer Wohnraum entstehen. Zudem ließen sich die Mietpreise durch eine Kostenbremse bei Steuern, Abgaben und bürokratischen Auflagen im Bereich des Wohnens besser stabilisieren.

Vor einem Jahr hatte Berlin als erstes Bundesland die Mietpreisbremse eingeführt. Inzwischen gilt sie für ausgewählte Städte in 11 von 16 Ländern – in Schleswig-Holstein in 12 Gemeinden, unter anderem in Kiel, in Orten am Hamburger Rand, auf Sylt und Föhr. Dort dürfen Mieten bei neuen Verträgen in der Regel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist.

Aktuelle Studien kommen zu dem Ergebnis, dass die Mietpreisbremse überwiegend wirkungslos verpufft. Vermieter nähmen das Gesetz nicht ernst, weil sie keine Sanktionen fürchten müssen, kritisierten Mietervertreter. Viele Mieter scheuten die Konfrontation und zeigten überhöhte Mieten nicht an.



Freitag, 10. Juni, 10 bis 21 Uhr

TOP 15 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Stärkung von Familien und Kindern, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/4247), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Die rot-grün-blaue Landesregierung geht auf ihrem seit Jahren angekündigten Weg in Richtung beitragsfreie Kita einen Schritt voran. Vom nächsten Jahr an sollen Eltern von Kita-Kindern bis drei Jahren monatlich um 100 Euro Beitragskosten entlastet werden – unabhängig vom Einkommen. Dafür sind im Haushalt 2017 rund 23,4 Millionen Euro eingeplant.

Laut dem mit „Gesetz zur Stärkung von Familien mit Kindern“ überschriebenen Entwurf, der in Erster Lesung 70 Minuten lang beraten werden soll, können Eltern von circa 23.000 Kindern das „Krippen-Geld“ beantragen. Die Elternbeiträge je Kind betragen nach Angaben des Sozialministeriums derzeit im Schnitt 210 Euro. Teils fallen aber auch über 400 Euro an, da in Schleswig-Holstein von Ort zu Ort unterschiedlich hohe Kosten erhoben werden können. 12



Während die Koalitionsfraktionen in der letzten Landtagsdebatte zu dem Thema damit argumentierten, dass die Kita-Beiträge in Schleswig-Holstein bundesweit überdurchschnittlich hoch seien und mit dem “Krippen-Geld“ auch ein Anreiz für die Inanspruchnahme der frühkindlichen Bildung geschaffen werde, forderte die CDU, die vorgesehenen Mittel stattdessen in eine Verbesserung der Betreuungsqualität in den Kitas zu investieren. Auch Liberale und Piraten lehnten in der Aussprache im März das “Krippen-Geld“ ab.


TOP 23 Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten gemäß §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und gemäß § 151 des Strafgesetzbuches der DDR verurteilten Männer, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4194), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung dazu auf, sich beim Bund für eine rasche Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter homosexueller Menschen einzusetzen. Der Antrag soll einen Vorstoß von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) unterstützen. Maas hatte im Mai angekündigt, dass Urteile gegen mehr als 50.000 Männer, die nach Paragraf 175 des Strafgesetzbuches wegen ihrer sexuellen Orientierung verurteilt wurden, aufgehoben werden sollen.

Homosexuelle Handlungen waren bis 1994 strafbar. Zunächst hatte die Bundesrepublik den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 übernommen. Bis zu seiner Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, später noch einmal etwa 3.500. Die DDR schaffte den Paragraf 175 bereits 1968 ab. Die Verurteilten aus beiden deutschen Staaten sollen nun rehabilitiert und entschädigt werden.

TOP 32 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) personell aufgabengerecht ausstatten, Antrag der Fraktion der FDP, (Drs. 18/4252), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Sanierungsstau und Planungsfehler: Die FDP macht „massive Probleme“ beim Erhalt und Ausbau der Straßen in Schleswig-Holstein aus und fordert einen Stopp des Personalabbaus beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH). Zudem soll die Landesregierung bis zur Sommerpause ein Konzept vorlegen, mit dem kurzfristig qualifiziertes Personal für die Planung von Verkehrsprojekten angeworben werden kann.

Der LBV habe immer mehr Aufgaben zu bewältigen und müsse entsprechend ausgestattet werden, kritisieren die Liberalen. Ihrem Antrag vorausgegangen war eine Diskussion im Finanzausschuss des Landtages über einen Bericht des Verkehrsministeriums zum Zustand der Brücken und die Einhaltung des Personalabbaupfades. Der Pfad gibt vor, wie viele Stellen das 13

Land bis Ende 2020 in den einzelnen Ressorts streichen muss, um den Haushalt zu konsolidieren. „Während diese Landesregierung in anderen Bereichen mal eben über 1.000 Stellen geschaffen und den Personalabbaupfad damit de facto beerdigt hat, beharrt sie hier stur auf veralteten Plänen, die völlig kontraproduktiv sind“, kritisiert der FDP-Abgeordnete Christopher Vogt. Bis 2020 soll der LBV 93 Stellen einsparen.

Insbesondere eine Formulierung des Ministeriums im „Bericht Erhaltungskonzeption für die Brücken im Zuge der Landesstraßen“ vom April sorgte für Zündstoff im Ausschuss: „Weiterer Personalabbau ist nicht zielführend, um den Erhalt beziehungsweise die Verbesserung der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten.“

Ein Eingeständnis, dass Personalnot den Straßenbau gefährdet? Verkehrsstaatssekretär Frank Nägele (SPD) wiegelte im Ausschuss ab: Die Personalausstattung beim LBV reiche bis zum Ende der Wahlperiode im Mai 2017 aus. Eine langfristige Planung mache wenig Sinn, weil beispielsweise eine Reform der Auftragsverwaltung im Straßenbau auf Bundesebene bereits diskutiert werde - Stichwort: „Bundesfernstraßengesellschaft“.


TOP 10 und 57 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zu Änderungen im Wahlrecht in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3537 und 18/3539), Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3588 und 18/3559), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4276), Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3424) und Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3902), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Ein knappes Jahr vor dem Urnengang am 7. Mai 2017 will der Landtag zahlreiche Bestimmungen im Wahlrecht und bei der Bürgerbeteiligung nachbessern. Der Innen- und Rechtsausschuss hat die Vorschläge zum Teil monatelang beraten. Weitreichende Pläne aus der Opposition, etwa eine „Ersatzstimme“ oder eine Vier-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen, fanden keine Mehrheit. Außerdem geht es um die Frage, wie die sinkende Wahlbeteiligung wieder nach oben getrieben werden kann.

Thema Wahlrecht

Mehrere Vorlagen aus der Koalition stießen auch bei der Opposition auf Zustimmung: Wer am Wahltag seit mindestens sechs Wochen im Lande wohnt, kann künftig bei Landtagswahlen seine Stimme abgeben. Bisher gilt eine Dreimonatsfrist. Auch für Kandidaten gelten neue Regeln, wenn das Gesetz kommt: Wer sich in den Landtag wählen lassen will, muss nicht mehr sechs Monate, sondern nur noch drei Monate eine Wohnung in Schleswig-Holstein haben. 14

Das Landesverfassungsgericht soll künftig über Beschwerden von Parteien entscheiden, die der Landeswahlausschuss nicht für die Landtagswahl zugelassen hat – und zwar bereits vor der Wahl. Bislang können sich solche Vereinigungen erst nach der Landtagswahl im Wahlprüfungsverfahren wehren. Damit der „vorgezogene Rechtsschutz“ möglich wird, müssen die Landesverfassung und das Landesverfassungsgerichtsgesetz geändert werden. Der Bundestag hatte den vorgezogenen Rechtsschutz bereits 2012 beschlossen, nachdem diverse Kleinparteien gerichtlich gegen die Nichtzulassung bei der Bundestagswahl geklagt hatten.

Mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention sollen künftig auch Menschen wählen dürfen, die unter Betreuung stehen. Muster der Wahlunterlagen sollen in Leichter Sprache verfügbar sein. Im Landeswahlausschuss und in den Kreiswahlausschüssen soll die Zahl der Beisitzer von sechs auf acht steigen.

Union wie Koalition wollen festschreiben, dass eine Partei, die die absolute Mehrheit der Wählerstimmen erreicht, auch die Mehrheit der Sitze im Gemeinderat erhalten muss. Bei der Kommunalwahl 2013 erhielt die CDU beispielsweise in Boostedt bei Neumünster keine Mehrheit in der Gemeindevertretung, obwohl sie über 50 Prozent der Wählerstimmen erreichte. Schuld ist das Verteilungsverfahren. Eine „Mehrheitsklausel“ soll das künftig verhindern.

Die Piraten haben angeregt, dass nur noch radierfeste Stifte in den Wahlkabinen ausliegen sollen. Dies fand breite Unterstützung.

Volksinitiativen können künftig auch auf der Straße und im Internet für ihr Anliegen werben und Unterschriften sammeln. Bislang liegen die Listen lediglich in den Rathäusern aus. Auch dieser Piraten-Vorschlag fand eine Mehrheit.

Die Piraten fordern vergeblich eine „Ersatzstimme“. Der Gedanke: Wähler kreuzen mit ihrer Zweitstimme nicht nur die Partei ihrer Wahl an, sondern auch eine Ersatzpartei. Die „Ersatzstimme“ wird dann mitgezählt, wenn Partei Nummer eins an der Fünfprozenthürde scheitert. Dadurch würden weniger Stimmen als bislang verloren gehen, betonen die Piraten. Bei der letzten Bundestagswahl seien beispielsweise fast 15 Prozent der Zweitstimmen wegen der Sperrklausel unter den Tisch gefallen. Alle anderen Parteien lehnten den Plan aber als zu kompliziert ab. Auch der Vorschlag, die Fünfprozentklausel komplett zu streichen, fiel durch.

Die CDU will eine Vier-Prozent-Sperrklausel ins Kommunalwahlrecht einbauen. In Schleswig- Holstein gibt es seit 2008 keine solche Hürde mehr. Dadurch würden die Kommunalvertretungen „gelähmt“, weil zu viele Kleingruppen die Mehrheitsfindung erschweren, findet die Union. Eine Mehrheit gab es im Ausschuss jedoch nicht.

Auch der CDU-Vorschlag, bei Landtags- und Kommunalwahlen vom Auszählverfahren nach Sainte-Lague/Schepers zum System d’Hondt zurückzukehren, stieß auf Ablehnung. D’Hondt gilt 15

als günstiger für größere Parteien und hätte damit laut Union „die Bildung von Mehrheiten vereinfachen können“.

Die Piraten wollen erreichen, dass Kandidaten für ein Mandat in Gemeinde, Kreis oder Land künftig nicht mehr ihre Adresse veröffentlichen müssen. Grund: Bewerber würden zunehmend durch Werbung und Drohbriefe belästigt. Auch hierfür gab es keine Zustimmung.

Straßenbau, Wasserversorgung, Kindertagesstätten – in Gemeinden, die solche kommunalen Aufgaben an ein Amt übertragen haben, ist eine Einflussnahme über Bürgerentscheide und Einwohneranträge bisher nicht möglich. Anders als bei Kommunen mit eigener Verwaltung gibt es hier keine Bürgerbeteiligung. Die Piraten wollen das ändern: Die Schlechterstellung der Einwohner amtsangehöriger Gemeinden sei sachlich nicht zu rechtfertigen, heißt es. Aber auch dieser Plan fand nicht genügend Unterstützer im Ausschuss.

Und: Die Piraten wollen Volksentscheide grundsätzlich an Wahltagen abhalten, um so ausreichend Bürger an die Urnen zu locken. Stimmen weniger als 25 Prozent der Wahlberechtigten zu, dann ist die Volksinitiative nach geltendem Recht gescheitert. Auch hier blieb Zuspruch von anderen Fraktionen aus.

Thema Wahlbeteiligung

Der Landtag hatte im vergangenen Oktober ein Zehn-Punkte-Papier gegen Wahlmüdigkeit beschlossen. Nun berichtet die Landesregierung, wie sie diese Punkte umsetzt.

So hat der Landtag Wahlunterlagen in leicht verständlicher Sprache gefordert. Informationsschriften sollen „auch in den wichtigsten Migrantensprachen bereitgestellt werden“. Das Innenministerium meldet Vollzug: „Zur Landtagswahl 2017 werden die wichtigsten Wahlinformationen nicht nur in Deutsch, sondern auch in Türkisch, Polnisch, Arabisch und Russisch im Internetauftritt des Landeswahlleiters abrufbar sein.“

Außerdem sollen Wahlbenachrichtigungen künftig einen markanten Hinweis enthalten, dass Bürger bereits vor der Wahl ihre Stimme im Rathaus oder der Gemeindeverwaltung abgeben können. Diese Möglichkeit sei offenbar wenig bekannt, schreibt die Landesregierung. Der Hinweis wird nun auf die Wahlbenachrichtigung gedruckt.

Lockern wollen die Parlamentarier die Einschränkungen in der heißen Wahlkampfphase. Die Landesregierung soll Schulen ermuntern, Politik im Unterricht stärker zu thematisieren und „Mandatsträger parteiübergreifend auch innerhalb der sechs Wochen vor einer Wahl an die Schulen einzuladen“. Das Bildungsministerium will hierzu einen neuen Erlass an die Schulen schicken. Darin soll das bislang strikte Werbeverbot von Parteien an Schulen aufgeweicht werden – ohne den Grundsatz der politischen Neutralität aufzugeben. 16

Weiter hat der Landtag die Kommunen aufgerufen, von „restriktiven Bestimmungen“ für Wahlkämpfe abzusehen: „Informationsstände und Wahlwerbung im öffentlichen Raum sind fair, großzügig und gebührenfrei zu ermöglichen.“ Das hierfür zuständige Verkehrsministerium gibt sich bedeckt und verweist auf das „Ermessen“ der Gemeinden, wo welche Wahlplakate hängen.

Eine weitere Idee aus dem Landtag: mobile Wahllokale. Mit einer fahrbaren Wahlkabine sollen Bürger erreicht werden, denen der Weg an die Urne am Wahltag zu mühsam ist. Jetzt wird es konkret: Die 14 Gemeinden des Amtes Bordesholm (Kreis Rendsburg Eckernförde) sollen in den Wochen vor der nächsten Landtagswahl Besuch von einem Wahl-Bus bekommen, damit die Bürger per Briefwahl abstimmen können. Wahltag ist der 7. Mai 2017.


TOP 14 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Schaffung eines Prüfungsrechtes des Landesrechnungshofes im Rahmen der Eingliederungshilfe, Gesetzentwurf der Fraktion FDP (Drs. 18/4218), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Seit vielen Jahren schon fordert der Landesrechnungshof (LRH) ein Prüfrecht für die Eingliederungshilfe. Jetzt stehen die Zeichen hierfür auf Grün: Einstimmig hat der Finanzausschuss dem Landtag empfohlen, einen entsprechenden Gesetzentwurf der FDP zu verabschieden.

Die bisherigen Vorstöße, die Verteilung des mit 685 Millionen Euro größten Einzelpostens im Haushalt vom LRH kontrollieren zu lassen, scheiterten am Widerstand der Wohlfahrtsverbände und an unterschiedlichen Zusammensetzungen der Landesregierung. Die Wohlfahrtsverbände, die mit weiteren gemeinnützigen oder auch gewerblichen Anbietern die Hilfeleistungen für behinderte Menschen im Auftrag der Kreise erbringen, empfanden Kontrollen der Rechnungsprüfer als ein Misstrauensvotum.


TOP 35 Entflechtungsmittel schwerpunktmäßig für die Sanierung von Kreisstraßen einsetzen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4260), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Bundesländer haben sich geschlossen dafür ausgesprochen, das Bundesprogramm aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz dauerhaft fortzuführen. Der Bund stellt bisher bis 2019 jährlich gut 2,6 Milliarden Euro für kommunalen Wohnungsbau, Nahverkehr sowie Hochschulen bereit – die sogenannten Entflechtungsmittel. Jetzt fordert die FDP im Landtag, die Entflechtungsmittel „mit einem klaren Schwerpunkt von mindestens 70:30 für die Unterhaltung und Sanierung der kommunalen Straßen einzusetzen“.

Ein Ende der Förderung nach 2019 wäre ein massiver Rückschlag für wichtige kommunale Verkehrsinfrastrukturprojekte im Straßenbau, warnen die Liberalen. Sie fordern die 17

Landesregierung auf, „sich im Sinne der schleswig-holsteinischen Kommunen auf Bundesebene im Rahmen des Länderfinanzausgleichs für eine verlässliche Nachfolgeregelung für das 2019 auslaufende Entflechtungsgesetz einzusetzen“.

Die Verhandlungen von Bund und Ländern über eine Neuordnung der Finanzbeziehungen sind seit geraumer Zeit festgefahren. Die Finanzbeziehungen müssen neu geordnet werden, weil 2019 der Länderfinanzausgleich und Solidarpakt II auslaufen.


TOP 36 E-Mobilität – Konzept als Grundlage von Wirtschaftsförderung und Standortmarketing, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4261), geplanter Aufruf: 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, ein Konzept für E-Mobilität zu erarbeiten und dabei Verbände, Innungen des Kfz-Gewerbes und Hochschulen zu beteiligen. Das Konzept soll als Grundlage für Wirtschaftsförderung und Standortmarketing dienen und Antworten zu sieben von der CDU formulierten Frage-Komplexen geben - etwa zur notwendigen technischen Infrastruktur und zu möglichen neuen Geschäftsfeldern wie den Betrieb von Ladestellen oder Carsharing- Angeboten von Elektrofahrzeugen.

Grundsätzlich will die Unionsfraktion im Landtag die Elektromobilität mehr an marktwirtschaftlichen Prinzipien ausrichten, heißt es in ihrem Antrag. Ihrer Ansicht nach sollten reine Kaufprämien für Elektroautos schnellstmöglich auslaufen. Der überwiegende Teil der staatlichen Förderung müsse in die Ladeinfrastruktur und Forschung fließen - unter anderem in die Weiterentwicklung von Speichertechnologie.

Die CDU bringt in ihrem Antrag noch weitere Forderungen vor: So soll die Landesregierung unter anderem ein Cluster E-Mobilität mit Hamburg gründen, die Kfz-Betriebe personell bei den Betriebsmitteln und Betriebsanlagen unterstützen, mindestens 20 Prozent aller neuen Landesfahrzeuge als E-Fahrzeuge beschaffen sowie Bildung und Qualifizierung im Bereich der E- Mobilität fördern.

Bis 2020 will die schwarz-rote Bundesregierung eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen bringen. Eine Kaufprämie von 4.000 Euro pro E-Mobil beziehungsweise 3.000 Euro für ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug soll die Nachfrage ankurbeln. Denn bisher kommt die Elektromobilität mit rund 50.000 Elektroautos und Hybriden nur schleppend in Gang. Der Zuschuss kommt zur Hälfte vom Staat, zur anderen Hälfte vom Hersteller. Insgesamt stellt die Bundesregierung hierfür 1,2 Milliarden Euro bereit.


TOP 39 und 56 Anträge zur Fachkräftesicherung, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4274), Antrag der Fraktion der 18

FDP (Drs. 18/1732), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/4283), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Bis 2030 könnten in Schleswig-Holstein fast 100.000 Fachkräfte fehlen. Die Initiative „Zukunft im Norden“ will mit neuen Strategien gegensteuern - und zeigt nach Ansicht von Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) erste Erfolge. Die Landesregierung soll im Plenum mündlich dazu berichten, haben SPD, Grüne und SSW beantragt. Im Fokus dabei: Aktivitäten, Schwerpunkte und aktuelle Beschlüsse der Initiative sowie der zweite Umsetzungs- und Monitoringbericht.

Die Fachkräfteinitiative „Zukunft im Norden“ wurde 2012 von der Landesregierung und 22 Wirtschaftsverbänden, Kammern, Arbeitsagentur, Gewerkschaften, Hochschulen und den kommunalen Spitzenverbänden gestartet. Damit bündelt die Regierung nach Ansicht der Koalitionsfraktionen „erfolgreich die Kompetenzen der Partner bei der Bewältigung der Herausforderungen durch den Fachkräftemangel“. Monitoring, Koordinierung und Beratung übernimmt das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung und Weiterbildung (KoFW).

Ein weiterer Antrag zum Thema Fachkräfte stammt von der FDP. Die Fraktion macht sich dafür stark, gut ausgebildeten Asylbewerbern bessere Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzuräumen. Dieser Antrag soll vom Landtag für erledigt erklärt werden. Dafür votierte der Wirtschaftsausschuss einstimmig.


TOP 60 Verfassungsschutzbericht 2015, Bericht der Landesregierung (Drs.18/4160), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Konkrete Hinweise auf geplante Terroranschläge in Schleswig-Holstein gebe es nicht, dennoch sprechen die Verfassungsschützer von einer „abstrakten Gefahr“. Der Grund: Im vergangenen Jahr wurden deutlich mehr als verfassungsfeindlich eingestufte Islamisten und gewaltbereite Rechtsextremisten gezählt. Dies ergibt sich aus dem neuen Verfassungsschutzbericht, der jetzt im Plenum beraten wird.

Den Angaben zufolge ist die Zahl der Salafisten, die von den V-Leuten als die dynamischste Bewegung im islamistischen Spektrum eingestuft werden, im vergangenen Jahr auf 300 Personen deutlich angestiegen. In den Vorjahren waren es jeweils genau oder etwas mehr als 200. Die Zahl der Rechtsextremisten nahm laut Verfassungsschutz von 1.070 auf 1.300 zu, die der Linksextremen sank minimal auf 670.

Unterm Strich gab es auch mehr Straf- und Gewalttaten: 2015 registrierten die Behörden 640 von Rechtsextremisten verübte Straftaten, 201 mehr als 2014. Darunter waren 38 Gewalttaten (2014: 21). Mit dem starken Zuzug von Flüchtlingen habe der Rechtsextremismus sein Thema gefunden, sagte Innenminister Stefan Studt (SPD) bei der öffentlichen Vorstellung des Berichts Anfang Mai. 19

Unter den 670 Linksextremisten sind laut Verfassungsschutz 310 gewaltbereite Personen. Aus diesem Spektrum seien 200 Straftaten verübt worden, 22 mehr als im Vorjahr. Im Bereich des Islamismus verzeichnet der Bericht 27 extremistisch motivierte Straftaten, darunter vier Gewaltdelikte.

Die Erkenntnisse seien kein Grund „für Alarmismus, aber für Sorge und Aufmerksamkeit“, sagte Studt: „Wir müssen wachsam bleiben, um den Feinden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung das Handwerk zu legen.“ Positiv wertete es der Minister, dass der Verfassungsschutz im Land um 20 auf 120 Stellen aufgestockt wurde.

Die Sicherheitsbehörden rechnen damit, dass insbesondere dschihadistische Kleinstgruppen und als Flüchtlinge getarnt einreisende Einzeltäter Attentate planen und ausführen könnten, sagte Studt. Die Zahl der Dschihadisten bezifferte er auf deutlich unter 50. Es sei nicht möglich, alle diese Personen an den Grenzen rechtzeitig zu erkennen. Dies würde eine umfassende und flächendeckende Überprüfung voraussetzen, die nicht zu leisten sei, so der Minister.

Offensichtlich versuchen die rund 300 Salafisten laut dem Bericht auch, muslimische Flüchtlinge zu beeinflussen, um sie für ihre verfassungsfeindliche Ideologie zu gewinnen. Dies seien im vergangenen Jahr „die am deutlichsten wahrnehmbaren Aktionen der salafistischen Szene in Schleswig-Holstein“ gewesen, heißt es. Die Größenordnung lässt sich indessen nicht genau quantifizieren.

Einflussnahmen reichen von der Unterstützung bei Behördengängen oder Dolmetschertätigkeiten, bis hin zur Zuwendung von Sach- und Finanzspenden. Als Schwerpunkte der Kontaktaufnahmen von Salafisten mit Flüchtlingen werden die drei kreisfreien Städten Kiel, Lübeck und Neumünster genannt.

In den letzten Jahren sind laut Verfassungsschutz 28 Menschen in die Bürgerkriegsgebiete in Syrien und im Irak gereist, von denen 26 den IS oder andere sunnitische Gruppen unterstützen wollten. Von diesen seien 9 noch dort und 10 zurückgekehrt. Bei keinem Rückkehrer lägen gesicherte Erkenntnisse dazu vor, dass sie tatsächlich an Kämpfen beteiligt waren. Sieben könnten in Syrien oder im Irak ums Leben gekommen sein.


TOP 61 Schutz von Frauen und Kindern sowie besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge in den Erstaufnahme-Einrichtungen und Flüchtlingsunterkünften sicher stellen, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3939), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4248)

Das Land fördert in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und in den Kommunen eine Reihe von Schutz- und Betreuungsmaßnahmen für besonders gefährdete Flüchtlinge wie Frauen, Kinder oder homosexuelle Menschen. Einem Bericht der Landesregierung zufolge gibt es in den 20

Unterkünften des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten etwa separate Räumlichkeiten oder geschlechtergetrennte Sanitärräume. Auch die Präventionsarbeit und die Deeskalation von Konflikten hätten in allen Unterkünften einen hohen Stellenwert.

„Die im Januar 2016 durch eine landesweite Zweier-Belegung erzielte Stressreduktion ist ein weiterer Bestandteil der Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt“, heißt es in dem Bericht. Und weiter: „Kernziel der Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz von Frauen, Kindern sowie besonders Schutzbedürftigen ist die grundsätzliche Verhinderung von jeglicher Form von Gewalt.“ Die Kommunen entscheiden in eigener Zuständigkeit über Schutzmaßnahmen dieser Flüchtlinge. Hier leiste die Landesregierung durch eine Vielzahl von dezentralen Angeboten Unterstützung.

Der Bericht listet eine Vielzahl an konkreten Maßnahmen zielgruppenorientiert auf und enthält auch einige Zahlen: Demnach nimmt die Prozentzahl der aufgenommenen minderjährigen Flüchtlinge zu. 2015 lag ihr Anteil bei 30 Prozent, im ersten Quartal dieses Jahres bei rund 38 Prozent (knapp 1.900). Der Anteil der weiblichen Flüchtlinge ist im ersten Quartal 2016 im Vergleich zum Vorjahr sogar stark gestiegen: Bei den erwachsenen Asylsuchenden (3.032 Personen) liegt der Anteil der Frauen bei rund 41 Prozent (2015: 27 Prozent). Bei den minderjährigen Asylsuchenden sind rund 47 Prozent weiblich (2015: 41 Prozent).

Im Zeitraum September 2015 bis Anfang Februar 2016 wurden insgesamt 55 Sexualstraftaten im Bereich der „Flüchtlingsrelevanz“ gemeldet. Bei den im Bericht als Schnittmengen der Ausprägungen „Häusliche Gewalt“, „Häusliche Gewalt/Wegweisung“ und „Straftaten zwischen Flüchtlingen“ bezeichneten Bereichen musste die Polizei von Oktober bis Februar 67 Mal einschreiten - bei kontinuierlich ansteigender Tendenz.


TOP 62 Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages über die Situation der behinderten Menschen in Schleswig-Holstein sowie über seine Tätigkeit 2013/2014, Tätigkeitsbericht (Drs. 18/3974), geplanter Aufruf 18:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Fortschritte und Defizite zugleich: Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, zieht in seinem 174-seitigen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2013/2014 eine differenzierte Bilanz. Viele behinderte Kinder lernen zwar an Regelschulen, aber Inklusion sei das noch nicht, sagt Hase. Auch bei der Barrierefreiheit müsse nachgelegt werden. Jetzt liegt der bereits im vergangenen Jahr veröffentlichte Bericht dem Landtag zur Beratung vor.

Rund zwei Drittel aller Kinder mit „sonderpädagogischem Förderbedarf“ lernen an Regelschulen. Das heiße aber bei Weitem nicht, dass ein so hoher Anteil der Schulen inklusiv aufgestellt sei, sagte der Landesbehindertenbeauftragte Ulrich Hase bei der öffentlichen Vorstellung des Berichts Ende September 2015. Allenfalls für zehn Prozent könne man das sagen. 21

Bei dem Thema gehe es aber nicht nur um die Schulen, so Hase, sondern um die gesamte Gesellschaft. Von den gut 2,8 Millionen Einwohnern Schleswig-Holsteins sind mehr als 500.000 behindert, rund 330.000 davon schwer. „Was wir für Menschen mit Behinderung tun, tun wir für die Gesamtbevölkerung“, betonte der Landesbeauftragte, der seit 1988 im Amt ist.

Insgesamt ist das Land nach Hases Einschätzung beim Miteinander von behinderten und nichtbehinderten Menschen in den letzten Jahren deutlich vorangekommen. Dennoch fehle in weiten Kreisen der Gesellschaft noch das Verständnis dafür, dass Inklusion als Querschnittsaufgabe von allen umgesetzt werden müsse. Viele fühlten sich überfordert, wenn sie Menschen mit Behinderungen beteiligen sollen.

Beim Thema Barrierefreiheit sei die Zahl der Beschwerden deutlich gesunken, auch wenn sie in vielen Bereichen noch nicht umgesetzt sei, sagte Hase. Auch bei Neubauten gebe es noch Defizite.


TOP 2 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern an Beamte, Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2621), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4049), geplanter Aufruf 18:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In Schleswig-Holstein können Minister mit 62 Jahren in den bezahlten Ruhestand gehen. Die Piraten wollen diese Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erhöhen und damit den Regelungen, die für Beamte und Arbeitnehmer gelten, angleichen. Der Vorstoß stößt jedoch auf Vorbehalte bei allen anderen Fraktionen im Landtag. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt entsprechend, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Im Bund sowie in den sechs Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Bremen, Bayern und Brandenburg sei das Renteneintrittsalter bereits angeglichen worden, argumentieren die Piraten. Das Thema war bereits im Januar 2015 bei Antragstellung diskutiert worden.


TOP 24, 48 und 49 Anträge Privatsphäre und Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/4195, 18/447 und 18/626), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4244), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/4245), geplanter Aufruf 19:10 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Die Piraten machen Front gegen die von den Verkehrsministern der Länder unterstützte Ausweitung der Videoüberwachung in Bussen und Bahnen. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sei das sicherste Verkehrsmittel - und somit sei das Risiko, dort Opfer von 22

Gewaltkriminalität zu werden, „sehr gering und erheblich geringer als auf der Straße“, argumentieren die Piraten.

Sie reagieren damit auf einen Beschluss der Länderverkehrsminister-Konferenz, die sich Mitte April in Heringsdorf auf Usedom für eine flächendeckende Videoüberwachung im ÖPNV ausgesprochen haben. Damit solle das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste in Bussen und Bahnen erhöht werden. Angestrebt wird dem Vernehmen nach, die Datenschutzvorgaben zu ändern.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen begrüßte den Vorstoß: Videoüberwachung in Fahrzeugen und an Haltestellen sorge nachweisbar auch für mehr Schutz der Mitarbeiter. Der Verband wünscht sich bundesweit einheitliche Regelungen, wie ein Sprecher betonte. Derzeit gebe es in den Ländern große Unterschiede, etwa bei der Speicherdauer der Aufzeichnungen. Auch der Fahrgastverband Allianz Pro Schiene unterstützt den Vorstoß.

Wie die Piraten im Kieler Landtag, so übte auch die Opposition im Bundestag Kritik. Moniert wird unter anderem ein Einstieg in die Totalüberwachung des öffentlichen Raumes sowie eine Beeinträchtigung der Privatsphäre unbescholtener Bürger. „Der Kuss im Bus sollte nicht gefilmt, eine private SMS nicht per Kamera mitgelesen werden können“, schreiben die Piraten in ihrem Landtagsantrag und fordern die Landesregierung auf, sich gegen entsprechende Gesetzesänderungen pro Videoüberwachung einzusetzen.

Ein weiteres Argument der Piraten gegen Kameras im ÖPNV: „Video-Überwachungssysteme werden oft zum Anlass genommen, Personal einzusparen - braucht jemand Hilfe, findet er dann keine Ansprechpartner mehr.“ Zudem seien Überwachungskameras nach einschlägigen Studien kein geeignetes Mittel, Straftaten zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Mitte Juni wollen die Innenminister der Länder das Thema bei ihrer Konferenz im saarländischen Mettlach aufgreifen.

Über zwei ältere Anträge der Piraten zum Thema, die aus dem Jahr 2013 stammen, haben Ausschüsse bereits getagt. Zu dem Antrag „Entschließung zur Videoüberwachung an Bahnhöfen“ fordert der Innen- und Rechtsausschuss die Deutsche Bahn auf, eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, unerwünschten Nebenwirkungen und Alternativen zur Videobeobachtung von Fahrgästen an Bahnhöfen und in Fahrzeugen in Auftrag zu geben. Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse soll die Videoüberwachung in Zügen und auf Bahnhöfen nicht ausgeweitet werden. Einzig die CDU trug den Beschluss nicht mit.

Zum Antrag „Lückenlose Videoüberwachung in Schleswig-Holsteins Zügen verhindern“ verständigte sich der Wirtschaftsausschuss gegen die Stimmen von CDU und Piraten auf folgende Formulierung: „Der Landtag sieht keine Notwendigkeit für eine lückenlose, anlasslose Videoüberwachung im Schienenpersonennahverkehr. Im Rahmen des nächsten Vergabeverfahrens wird die Landesregierung gebeten, den Einsatz von Videoüberwachung nur nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall vorzusehen.“ 23

TOP 51 Offenlegung von „Gesetzgebungs-Outsourcing“, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/897), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4269), geplanter Aufruf 19:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Wenn die Fraktionen des Landtages oder die Landesregierung während der Abfassung von Gesetzen externe Experten einschalten, dann soll dies öffentlich gemacht werden. Das beantragten die Piraten bereits im Juni 2013 mit der Forderung, die Geschäftsordnung des Landtages entsprechend zu ändern. Nach einer Debatte vor zwei Jahren und mehren Ausschusssitzungen liegt jetzt die Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses vor: Alle anderen Fraktionen lehnen den Gesetzentwurf ab.


TOP 53 Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation (PRISM), Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/936), Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1063), Änderungsantrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1065), Änderungsantrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1075), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4280), geplanter Aufruf 20:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die PRISM-Spähaffäre des US-Geheimdienstes hatte im Sommer vor zwei Jahren auch die schleswig-holsteinische Landespolitik auf den Plan gerufen. Dabei lieferten Koalition und Opposition komplett unterschiedliche Bewertungen der Enthüllungen und Medienberichte über angebliche Aktivitäten deutscher und ausländischer Geheimdienste. Zur „Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation“ insgesamt wurden vier Anträge eingereicht. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt jetzt, ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegtes Papier anzunehmen. Darin wird der Schutz der Bevölkerung auf die Grundrechte im Bereich der Kommunikationsmittel betont und zum Aufbau verschiedener Verschlüsselungsmethoden aufgerufen.

PRISM hieß das streng geheime Überwachungsprogramm der NSA, das der Auswertung von elektronischen Medien und elektronisch gespeicherten Daten dient. Im Sommer 2013 geriet das Programm in die Schlagzeilen, nachdem der Whistleblower Edward Snowden die Medien informiert hatte.

Die Anträge von Piraten und der CDU wurden mehrheitlich abgelehnt, ein FDP-Antrag zurückgezogen. 24

Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter www.ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



Reihenfolge der Beratung der 43. Tagung

Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 08. Juni 2016 1A + Regierungserklärung und Anträge zum Ausbau der Windkraft 105 10:00 29 + 37 16 Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes 35 11:45 14 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Schaffung eines Prüfungsrechtes 0 12:20 des LRH - Ohne Aussprache vorgesehen -
40 + Antrag zum Strukturbruch in der Landwirtschaft und Bericht 49 15:00 59 „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 3 Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte für soziale 35 15:49 Angelegenheiten und Antrag zum Polizeibeauftragten des Landes 20 Ausweisung als Nebenstrafe 35 16:24 Donnerstag, 09. Juni 2016 31 + Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere 35 10:00 34 Herkunftsstaaten 25 Einführung des Pflichtfaches Informatik in Sekundarstufe I 35 10:35 26 Für eine integrative Pflegeausbildung 35 11:10 27 Für eine zukunftssichere Altersvorsorge 35 11:45
58 Sprachenchartabericht 2016 35 15:00 18 Änderung von Artikel 33 der Verfassung des Landes 35 15:35 28 Antrag zu stationären Plätzen und Unterstützung für das Ehrenamt im 35 16:10 Hospiz- und Palliativwesen 30 Bezahlbarer Wohnraum - Kostenbremse statt Mietpreisbremse 35 16:45 Freitag, 10. Juni 2016 15 Gesetzentwurf zur Stärkung von Familien mit Kindern 70 10:00 23 Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten 35 11:10 verurteilten Männer 32 Landesbetrieb Straßenbau/Verkehr aufgabengerecht ausstatten 35 11:45 25

10 + Änderungen im Wahlrecht in Schleswig-Holstein 35 14:00 57 14 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Schaffung eines 35 14:35 Prüfungsrechtes des Landesrechnungshofes 35 Einsatz von Entflechtungsmittel ür die Sanierung von Kreisstraßen 35 15:10 36 E-Mobilität – Konzept als Grundlage von Wirtschaftsförderung und 35 15:45 Standortmarketing 39 + Anträge zur Fachkräftesicherung 35 16:20 56 60 Verfassungsschutzbericht 2015 35 16:55 61 Schutz von Frauen und Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen 35 17:30 62 Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung 35 18:05 2 Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern an Beamte 30 18:40 24 + Privatsphäre und Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln 40 19:10 48 + 49 51 Offenlegung von "Gesetzgebungs-Outsourcing" 30 19:50 53 Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation (PRISM) 35 20:20



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 9 Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen 0



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/4288):


TOP 4 Änderung des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes 6 Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung 7 Gesetzentwurf zur Stärkung der Kommunalwirtschaft 8 Änderung des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung 11 Aufhebung Gerichtsgebührenfreiheit der Religionsgesellschaften 12 Staatsvertrag zu digitalen Hörfunkprogrammen 13 Staatsvertrag über die Einrichtung für Hochschulzulassung 17 Neufassung der Präambel der Verfassung des Landes 21 Bericht zum Programm „Schule trifft Kultur - Kultur trifft Schule“ 38 Beobachterstatus für das Land Schleswig-Holstein im Nordischen Rat 41 Novelle der Gebührenordnung für Ärzte zügig umsetzen 42 Gänsemanagementplan für die schleswig-holsteinische Westküste 43 Reduzierung des Kontakts zwischen Mensch und Wolf 44 Kein Zwangseinbau von "Smart Metern" 45 Einführung einer Bargeldobergrenze 46 Unternehmensgründungen erleichtern 47 Software Update für Schleswig-Holstein 50 Schnelle Internetzugänge für die Landespolizei 26



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 5 Änderung des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein 19 Entwicklung einer OER-Strategie 22 + Anträge zum Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen - Eine Redezeit von 10 Minuten wird 33 vorgesehen - 52 Konzept zur Sicherung und Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum 54 Bürgerbusse verlässlich fördern - Grundversorgung gewährleisten 55 Verdeckte Radarkontrollen abschaffen – Sicherheit geht anders! 63 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten 2015