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19.09.16
15:43 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Haushalt, Terrorabwehr, Kita-Geld, Reform des Landesverfassungsgerichts, Städtebauförderung

Nr. 184 / 19. September 2016



Themen der Plenarsitzung: Haushalt, Terrorabwehr, Kita-Geld, Reform des Landesverfassungsgerichts, Städtebauförderung
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 21. September, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen der Haushalt 2017, die Terrorgefahr in Schleswig-Holstein nach den Festnahmen der vergangenen Woche, das Kita-Geld, eine Reform des Landesverfassungsgerichts sowie die Städtebauförderung.

Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 21. September, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zu terroristischen Aktivitäten in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der FDP, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten

Nur wenige Stunden nach den Razzien in Norddeutschland, bei denen vergangenen Dienstag (13.September) drei mutmaßliche IS-Terroristen festgenommen wurden, haben die Liberalen eine Aktuelle Stunde zur Terrorgefahr in Schleswig-Holstein beantragt. Die Männer mit syrischen Pässen wurden in Flüchtlingsunterkünften des Kreises Stormarn in Großhansdorf, Ahrensburg und Reinfeld geschnappt. Sie waren alle als Flüchtlinge registriert. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, im Auftrag des IS nach Deutschland gekommen zu sein, „um entweder einen bereits erhaltenen Auftrag auszuführen oder sich für weitere Instruktionen 2

bereitzuhalten“. Konkrete Aufträge sollen die drei in Untersuchungshaft sitzenden Personen aber wohl nicht gehabt haben. Sie waren nach ersten Erkenntnissen „eher zufällig in den Norden gekommen“, sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt (SPD) am Mittwoch im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages. Er warnte zugleich davor, Flüchtlinge pauschal unter terroristischen Generalverdacht zu stellen.

Die Festnahme des Trios wertete Studt als Indiz dafür, dass die Kooperation der Landespolizei mit der Bundespolizei und anderen Behörden gut funktioniere. Dies unterstrich auch FDP- Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Allerdings dürfe es im Hinblick auf die Häufung dieser Vorfälle in der politischen Diskussion „nicht mehr umstritten sein, dass unsere Sicherheitskräfte angesichts der terroristischen Bedrohungslage besser ausgestattet werden – personell und sächlich“, ließ Kubicki per Pressemitteilung wissen. Die Ausstattung der Polizei hatte der Landtag zuletzt im Juli debattiert.

Am Donnerstag (15. September) deutete Studt an, dass die Landesregierung bereits ein Gesamtpaket aus „passiven und aktiven Sicherungsmaßnahmen“ zur Terrorabwehr plant. Einem Zeitungsbericht zufolge will die Regierung hierfür 14 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Unter anderem soll die Landespolizei mit dem Sturmgewehr G36 ausgerüstet werden. Ein Kabinettsbeschluss könne bereits am Dienstag fallen, also einen Tag vor der Aussprache im Plenum. Die Grünen sehen die Anschaffung des G36-Sturmgewehrs bislang kritisch.


TOP 9, 10, 45 und 50 Haushaltsberatungen 2017, Erste Lesung, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/4355, 18/4356), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4427), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/4605), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4592), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 140 Minuten

Schleswig-Holsteins Landesregierung will im Wahljahr 2017 den finanzpolitischen Konsolidierungskurs des Landes fortsetzen. Der Mitte Juni von Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) vorgestellte Haushaltsentwurf für das kommende Jahr sieht Ausgaben von knapp 11,423 Milliarden Euro vor. Das sind 2,95 Prozent mehr als für 2016 vorgesehen.

Die Einnahmen werden in 2017 mit knapp 11,3 Milliarden Euro veranschlagt. Das bedeutet im Vergleich zum laufenden Jahressoll einen Anstieg um 473 Millionen Euro (4,37 Prozent). Die Netto-Neuverschuldung wird 2017 laut Haushaltsentwurf 126 Millionen Euro betragen und sinkt damit im Vergleich zum Jahressoll 2016 um rund 146 Millionen. Die Investitionsquote liegt bei rund 6,8 Prozent. Das Land habe zukünftig beste Chancen, ohne neue Schulden auszukommen, zeigte sich Heinold überzeugt. Die Neuverschuldung sei seit 2010 um über 1,25 Milliarden Euro gesunken. Laut der Finanzchefin des Landes stellen speziell die Ausgaben für Flüchtlinge eine besondere Herausforderung dar. Eine verlässliche Schätzung sei schwierig, da unklar sei, wie viele Menschen nach Deutschland kommen und welche zusätzlichen Hilfen der Bund den Ländern noch geben wird. Im November will die Ministerin deshalb eine Nachschiebeliste vorlegen. Für 3

2017 sind für die Flüchtlinge und deren Integration zunächst 690 Millionen Euro veranschlagt – im laufenden Jahr sind es 825 Millionen Euro.

Die Opposition übt bereits massive Kritik an dem Haushaltskurs der Regierung. CDU und FDP hielten Heinold vor, keinen echten Konsolidierungskurs zu fahren und viel zu wenig Geld in Investitionen zu stecken. Die jetzt angestrebte 6,8-Prozent-Investitionsquote sei der zweitniedrigste Wert in der Landesgeschichte. Vor diesem Hintergrund soll auf Druck der Union der Infrastrukturbericht des Landes fortgeschrieben werden. Hierfür hat der Finanzausschuss bereits einmütig grünes Licht signalisiert. Die letzte Bestandsaufnahme hatte es im Dezember 2014 gegeben. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Investitionsbedarf in Schleswig-Holstein mit 4,8 Milliarden Euro angegeben. Zur Infrastruktur gehören etwa Verkehrsprojekte, Krankenhäuser, Kitas, Schulen, Justizvollzugsanstalten oder Breitbandnetz.

Den Blick noch weiter in die Zukunft gerichtet, will die Landesregierung bereits 2018 eine „schwarze Null“ im Landeshaushalt erreichen. Nach bisheriger Planung werde der Landeshaushalt ab 2018 strukturell wie konjunkturell ausgeglichen sein und damit zwei Jahre früher, als es die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse vorschreibe, sagte Ministerin Heinold Anfang September bei der Vorstellung des Finanzplans 2016 bis 2020, der mit dem Haushaltsentwurf im Plenum beraten wird. Das Land werde zusätzlich in Bildung, Infrastruktur und Sicherheit investieren, betonte die Ministerin. Neu ist ein Bildungspaket, für das 2018 zunächst 20 Millionen Euro vorgesehen sind. In den Folgejahren wird die Summe um jeweils 10 Millionen Euro bis zu 60 Millionen Euro aufgestockt. Wegen der rückläufigen Flüchtlingszahlen dürften ab 2018 im Vergleich zu 2017 die Ausgaben hier um gut 230 Millionen Euro sinken. Für die Restrukturierung der HSH Nordbank werden 2019 Zinsbelastungen in Höhe von 20 Millionen Euro erwartet, 2020 von 40 Millionen und in den folgenden Jahren von 60 Millionen Euro jährlich. Derzeit drückt das Land ein Schuldenberg in Höhe von 27,2 Milliarden Euro. An Zinsen musste es dafür im vergangenen Jahr 651 Millionen Euro aufbringen. Zum Vergleich: Im Jahr 1990 hatte Schleswig-Holstein knapp 10 Milliarden Euro Schulden.

Im mehrere hundert Seiten starken Haushaltsplan sind alle Einnahmen und Ausgaben des Landes für ein Rechnungsjahr aufgelistet. Der Entwurf des Haushaltsplans wird zusammen mit dem Haushaltsgesetz von der Landesregierung in den Landtag eingebracht. Nach der Ersten Lesung lässt der Landtag die Details durch seinen Finanzausschuss prüfen, der die Einzelpläne der Ministerien gemeinsam mit den zuständigen Fachausschüssen berät und schließlich eine Beschlussvorlage für das Plenum erarbeitet.In der Regel legen die Oppositionsfraktionen eigene alternative Haushaltsvorschläge in der abschließenden Zweiten Lesung zur Abstimmung vor. Die Hoheit über den Haushalt gilt als „Königsrecht“ des Parlaments. Die Verteilung der Gelder gilt als richtungsweisend für die Schwerpunkte der Politik.

Hinweis: Die Debatte wird am Nachmittag fortgesetzt. 4

TOP 2 Regierungserklärung „Starkes Schleswig-Holstein – Wissenschaft mit Zukunft: Zukunft mit Wissenschaft", geplanter Aufruf 15:20 Uhr, geplante Redezeit 105 Minuten

Unter dem Titel „Starkes Schleswig-Holstein – Wissenschaft mit Zukunft: Zukunft mit Wissenschaft!“ wird Wissenschaftsministerin Kristin Alheit (SPD) eine für diese Tagung angemeldete Regierungserklärung halten. Der Ministerpräsident und die Mitglieder der Landesregierung haben die Möglichkeit, während einer Plenarsitzung des Landtages eine Regierungserklärung, das heißt: eine Stellungnahme zu einem aktuellen politischen Thema, abzugeben. Traditionell stellt beispielsweise ein frisch gewählter Regierungschef zum Beginn einer Wahlperiode sein Regierungsprogramm in einer ausführlichen Regierungserklärung vor. Die anschließende Aussprache des Landtages wird in der Regel durch den Oppositionsführer eröffnet.



Donnerstag, 22. September, 10 bis 18 Uhr

TOP 7, 33 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Stärkung von Familien mit Kindern, Gesetzenzwurf der Landesregierung (Drs. 18/4247), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 18/4618), Kita-Kollaps verhindern – strukturelle Unterfinanzierung beenden und solides Finanzierungssystem jetzt auf den Weg bringen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4512), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

100 Euro Kita-Geld vom Land: Die rot-grün-blaue Landesregierung will Eltern ab Januar 2017 finanziell entlasten und dazu im September-Plenum ihr „Gesetz zur Stärkung von Familien mit Kindern“ endgültig auf den Weg bringen. Das Gesetz sieht vor, dass Eltern von Kita-Kindern bis zum Alter von drei Jahren monatlich 100 Euro Zuschuss bekommen – unabhängig vom Einkommen. Dafür sind im Landeshaushalt 2017 rund 23,4 Millionen Euro vorgesehen. Eltern von etwa 23.000 Kindern könnten nach Angaben des Sozialministeriums profitieren. Schrittweise soll die Kindertages-betreuung in Schleswig-Holstein für Eltern in den nächsten zehn Jahren komplett kostenfrei werden. Die monatlichen Elternbeiträge je Kind betragen laut Ministerium derzeit im Schnitt 210 Euro. Teils fallen aber auch mehr als 400 Euro an, weil in Schleswig-Holstein von Ort zu Ort unterschiedlich hohe Kosten erhoben werden können. Im Juni wurden in rund 1.765 Einrichtungen und bei circa 1.735 Tagespflegepersonen gut 110.600 Kinder betreut.

Die CDU sieht den Millionen-Zuschuss für Eltern angesichts der „strukturellen Unterfinanzierung“ der Kita-Träger dagegen besser bei den Kommunen aufgehoben. „Viel zu häufig müssen die Kostensteigerungen in der Kita-Finanzierung an die Eltern weitergegeben werden. Dies führt zu höheren Beiträgen und damit zu einer höheren Belastung der Eltern“, kritisiert die Union und befürchtet: Die 100 Euro, mit denen Rot-Grün-Blau die Eltern entlasten will, könnten durch Gebührenerhöhungen bei den öffentlichen Trägern schnell verpuffen. 5

Die CDU fordert deshalb, dass die Kita-Finanzierung umgehend evaluiert und das Finanzierungssystem vereinfacht wird. Ziel müsse eine „zwischen allen Beteiligten ausgewogene Finanzierung“ sein, bei der die Betreuungsqualität im Vordergrund stehe. Auch FDP und Piraten lehnen das Kita-Geld ab.

Mit dem „Gesetz zur Stärkung von Familien mit Kindern“ sollen zudem für das landesweite Kita- Portal (www.kitaportal-sh.de) datenschutzrechtliche Zuständigkeiten geklärt werden. Das vor einem Jahr gestartete Portal verwaltet die Kita-Betreuungsplätze in Schleswig-Holstein zentral. Eltern können sich über Betreuungsmöglichkeiten informieren und über eine Datenbank erfahren, wo es freie Plätze gibt. Andererseits soll das Portal auch den Kommunen helfen, Doppel- und Mehrfachanmeldungen zu erkennen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung nun festschreiben, dass das Sozialministerium als zentrale Stelle die datenschutzrechtlichen Aufgaben für den Betrieb des Portals übernimmt.


TOP 27 Bundesteilhabegesetz neu ausrichten, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/4404), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Behinderte Menschen sollen selbstständiger leben, wohnen und arbeiten können. Das sieht das Ende Juni vom Bundeskabinett beschlossene Teilhabegesetz vor. Behinderte Menschen sollen mehr vom Einkommen und Vermögen behalten dürfen, auch wenn sie Eingliederungshilfe bekommen. Zudem sollen Ämter, Sozialkassen und Behörden staatliche Leistungen künftig aus einer Hand anbieten. Jetzt melden sich die Piraten in Schleswig-Holstein zu Wort und fordern, dass der „missglückte“ Gesetzentwurf konsequent zurückgezogen und ein „neuer, diskussions- würdiger Entwurf“ erarbeitet werden müsse. Zur Begründung führen die Piraten in ihrem Antrag „massiv negative Stellungnahmen“ gegen den Entwurf für das Bundesteilhabegesetz an. Wohlfahrts- und Behindertenorganisationen sowie Gewerkschaften hatten öffentlich bekundet, dass ihnen die Verbesserungen nicht weit genug gehen. Sie warnen vor drohenden Leistungsein- schränkungen. Zudem seien die Kriterien für den Bezug von Eingliederungshilfe zu hoch angesetzt. Auch der schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, forderte Mitte September, der vorliegende Entwurf der Bundesregierung müsse „in wesentlichen Teilen überarbeitet werden“.

Der Städtetag wiederum befürchtet „erhebliche Mehrkosten“ für die Träger der Eingliederungshilfe und damit vor allem für die Kommunen. So sollen neue Leistungen für Menschen mit Behinderung gewährt und der Kreis der Leistungsberechtigten erweitert werden. Zusätzliche Kosten müsse der Bund ausgleichen. Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe hätten 2014 rund 16,4 Milliarden Euro betragen. Laut Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) belaufen sich die mit dem Gesetzentwurf anstehenden Mehrkosten für den Bund auf jährlich etwa 700 Millionen Euro. Diese würden nicht von der Entlastung der Kommunen von fünf Milliarden Euro jährlich abgezogen. In Deutschland leben mehr als zehn Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung, davon 7,5 Millionen Schwerbehinderte. 6

Bisher können Behinderte vom selbst verdienten Geld kaum etwas behalten. Nun sollen Freibeträge steigen und so die Erwerbstätigkeit fördern. Menschen mit Behinderung sollen auch mehr sparen können. Der Freibetrag erhöht sich hier von 2.600 Euro schrittweise bis 2020 auf etwa 50.000 Euro. Selbstgenutztes Wohneigentum und Riester-Altersvorsorge werden nicht angerechnet. Einkommen und Vermögen von Partnern werden ab dem Jahr 2020 bei der Eingliederungshilfe nicht mehr herangezogen. Ämter, Sozialkassen und Behörden sollen zudem staatliche Leistungen aus einer Hand anbieten. Ein Antrag bei einem Sozialträger reicht dann. Neben einer Beschäftigung in Schwerbehinderten-Werkstätten gebe es künftig auch Lohnkosten- zuschüsse von bis zu 75 Prozent, um Behinderten eine Beschäftigung zu ermöglichen. Kommunen und Länder als Träger der Eingliederungshilfe sollen bestimmte Leistungen bündeln können, zum Beispiel den Einsatz eines Begleiters für mehrere Menschen mit Behinderung. Es mache durchaus Sinn, wenn etwa ein Fahrdienst sich um mehrere Menschen kümmere, sagte Nahles.


TOP 26 Städtebauförderung verbessern – Förderrichtlinie anpassen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4402), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU-Fraktion will die Städtebauförderung in Schleswig-Holstein verbessern und dazu die Rahmenbedingungen ändern. Vor allem soll das Verfahren kommunalfreundlicher gestaltet werden. Das Innenministerium müsse sich auf Aufsichtsaufgaben beschränken und die Planungsverantwortlichkeit der Kommunen akzeptieren. Die Städtebauförderrichtlinie, die seit 1. Januar 2015 gilt, sei zu überarbeiten. Sie hat nach Ansicht der Union zu einem erhöhten Aufwand für die Kommunen bei der Antragstellung und Antragbegleitung geführt. Das Ministerium regiere in Detailfragen hinein. Es verursache „massive Verzögerungen“, für die die Kommunen Strafzinsen zahlen müssten, weil sie Städtebaufördermittel nicht nutzen. Von 2013 bis Mitte 2015 hätten Kommunen Strafzinsen in Höhe von rund fünf Millionen Euro gezahlt.

Die CDU fordert, dass die Drei-Monats-Frist bis zum Anfallen dieser Strafzinsen auf mindestens sechs Monate verlängert und flexibilisiert wird. Zudem müsse der Zinssatz für diese Zweckentfremdungszinsen angesichts der gegenwärtigen Zinsentwicklung gesenkt werden. Die Regierung soll intensiver mit den Kommunen zusammenarbeiten und dem Landtag einmal im Jahr schriftlich über Maßnahmen der Städtebauförderung sowie über Abläufe und Umsetzung berichten.

Der Bund stellt jährlich 700 Millionen Euro für die Städtebauförderung zur Verfügung. In Schleswig-Holstein erhielten 2015 nach Angaben der Landesregierung 24 Kommunen für 35 Fördergebiete insgesamt 47,9 Millionen Euro an Städtebauförderungsmitteln. Alle drei Finanzierungsträger – also Bund, Land und zu fördernde Kommune – sind in der Regel mit je einem Drittel beteiligt. 7

TOP 14 Erste Lesung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/4590), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU spricht sich dafür aus, den Kommunen in Schleswig-Holstein per Gesetzesänderung ein Mitspracherecht bei der Ausweisung von Windkraft-Flächen einzuräumen. Ihnen müsse es möglich sein, sachliche Gründe gegen die Ausweisung von Flächen für Windräder in der Landesplanung vorzubringen. Einem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Union zufolge soll das Land dann prüfen, „ob die entsprechenden planerischen Ziele nicht in rechtskonformer Weise auf anderen Flächen im Planungsraum erreicht werden können“. Die CDU will aber auch ermöglichen, dass Kommunen sachliche Gründe für die Errichtung von Windrädern auf ihrem Gebiet vortragen können, wenn das Land dies nicht plant. Nach Ansicht von CDU-Fraktionschef Daniel Günther trägt der Gesetzentwurf dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rechnung, dass der bloße Gemeindewille nicht das allein maßgebliche Kriterium sein darf.

CDU-Innenpolitikerin Petra Nicolaisen geht davon aus, dass sowohl Befürworter als auch Gegner der Windkraft von einem solchen Mitspracherecht Gebrauch machen werden. Vielerorts im Land gibt es Widerstände gegen den Ausbau der Windkraft. Die Richter in Schleswig hatten im Januar 2015 im Streit um die Ausweisung von Windenergieflächen die Regionalpläne des Landes gekippt. Die Richter rügten unter anderem, dass von vornherein jene Gemeinden von der Ausweisung von Eignungsflächen ausgeschlossen wurden, die gegen die Windkraftnutzung votiert hatten.

Unterdessen hat Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) bekräftigt, die Landesregierung habe bereits ein „extrem transparentes Planfeststellungsverfahren mit regelmäßigen Aktualisierungen des Planungsstandes geschaffen“. Es habe Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit und Abstimmungsgespräche mit Fachverbänden und politischen Vertretern gegeben, sagte er am 8. September bei einem Expertengespräch zum Thema Bürgerbeteiligung und Gemeindewille an der Uni Kiel. Dem Vernehmen nach will die Landesregierung ihre Regionalpläne zum Ausbau der Windkraftanlagen auf rund zwei Prozent der Landesflächen erst zum Jahresende vorlegen. Ursprünglich sollte die genaue Planung im Herbst präsentiert werden. Das Thema Bürgerbeteiligung beim Windenergie-Ausbau war bereits Gegenstand mehrerer Landtagsdebatten, zuletzt im Juli vor der parlamentarischen Sommerpause.


TOP 16 Erste Lesung eines Gesetzentwurfes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und des Gesetzes über das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4622), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die drei Regierungsfraktionen sowie CDU und FDP wollen das Landesverfassungsgericht in Schleswig-Holstein reformieren. Im Kern geht es um drei Punkte in dem Anfang September 8

vorgelegten Gesetzentwurf: Die Abgeordneten wollen die Amtszeit der Richter von sechs auf zwölf Jahre verdoppeln. Eine Wiederwahl soll nicht mehr möglich sein. Scheidet ein Richter aus, soll künftig automatisch sein persönlicher Stellvertreter für den Rest der Amtszeit nachrücken. Sie können dann zwar wiedergewählt werden, dürfen dem Gericht aber nicht länger als zwölf Jahre angehören. Nach Ansicht der fünf Fraktionen wird die Reform die Arbeit des Gerichts erleichtern. Bei der Amtszeit und dem Verzicht auf eine Wiederwahl orientieren sie sich an den Regeln des Bundesverfassungsgerichts. Die Piraten lehnen den Gesetzentwurf ab. Sie monieren ein parteipolitisch geprägtes Wahlverfahren der Verfassungsrichter und fordern ein offenes Bewerbungsverfahren.

Am 1. Mai 2008 hat Schleswig-Holstein als letztes Bundesland ein eigenes Verfassungsgericht bekommen. Nach Beschluss des Landtages bildet es anstelle des bislang zuständigen Bundesverfassungsgerichts die höchste juristische Instanz des Landesrechts und damit das oberste Organ der Rechtsprechung, der Judikative. Das Gericht besteht aus sieben ehrenamtlichen Richtern, die vom Landtag gewählt werden. Es hat seinen Sitz in Schleswig. Das Gericht tritt nur zusammen, wenn es angerufen wird – etwa bei Streitigkeiten über die Auslegung der Landesverfassung oder über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Verfassung. Auch eventuelle Eingriffe der Landesebene in die kommunale Selbstverwaltung oder die Zulässigkeit von Volksinitiativen können das Gericht beschäftigen. Das Recht zur Anrufung des Gerichts haben die Landesregierung, ein Drittel der Mitglieder des Landtages oder zwei Fraktionen. Auch Kommunen können sich ans Gericht wenden, ebenso wie Vertreter von Volksinitiativen, deren Vorstoß vom Landtag abgelehnt wurde. Klagen einzelner Bürger sind hingegen nicht möglich.


TOP 19, 35 Krankenstand in den Justizvollzugsanstalten, Große Anfrage der PIRATEN (Drs. 18/4183), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/4361), Vergütung der Mehrarbeit im Justizvollzug ermöglichen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4556), geplanter Aufruf 16:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Justizvollzug in Schleswig-Holstein kommt nicht aus den Schlagzeilen – und bleibt auch im Parlament ein Dauerbrenner. Ein paar Tage nach Inkrafttreten der rot-grün-blauen Strafvollzugs- reform Anfang September verweigerten 32 Häftlinge in der JVA Neumünster aus Protest gegen zu viel Einschluss den Gang zurück in ihre Zellen. Ähnliches ereignete sich am Wochenende in der JVA Lübeck. Hintergrund: Mit der Reform gelten Erleichterungen für die Gefangenen, wie beispielsweise erweiterte Aufschlusszeiten – aber aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle in den Reihen der JVA-Bediensteten waren diese nicht durchweg realisierbar.

Zum September-Plenum liegt nun die Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Piraten-Fraktion zum Krankenstand im Justizvollzug vor. Die Piraten konstatieren in ihrer Anfrage „nicht hinnehmbare Zustände für die Strafgefangenen aufgrund des Krankenstandes bei den Bediensteten“. Das Justizministerium listet in seiner Antwort unter anderem die Krankheitstage in den sieben Gefängnissen des Landes von 2015 bis April 2016 auf. Es macht „teilweise starke 9

Schwankungen seit 2013“ aus. Seit Oktober 2015 liege der Krankenstand „auf einem hohen Niveau“ – im April (als letzter erfasster Monat) bei 10,87 Prozent.

Aus der Antwort geht zudem hervor: Wegen personeller Engpässe wurden bereits vor Inkrafttreten der Strafvollzugsreform Gefangene zum Teil in den Abendstunden vorzeitig in ihre Zellen eingeschlossen, Freizeitmaßnahmen und Sport mussten mitunter gestrichen werden. So fielen in der JVA Lübeck 76 „Freizeitaufschlüsse“ von Januar bis Juni dieses Jahres aus, in der JVA Neumünster waren es 30 in den ersten vier Monaten des Jahres. Die Opposition fürchtet, dass sich die angespannte Situation in den Gefängnissen durch die Reform weiter verschärft – das neue Gesetz sei personell und organisatorisch nicht umsetzbar. Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) spricht hingegen von „Abläufen, die sich einspielen müssen“. Sie will den Personal-Engpass mit sieben neuen Stellen für den Allgemeinen Vollzugsdienst sowie Umverteilungen von 20 Stellen überwinden.

Die CDU macht sich nun angesichts der hohen Arbeitsbelastung dafür stark, dass Mehrarbeit vergütet wird. Die JVA-Bediensteten in Schleswig-Holstein hatten Ende Juni 2016 laut Justizministerium Überstunden im Umfang von rund 20.590 Stunden angesammelt. Als Ursachen sieht die Union vor allem den hohen Krankenstand und das Engagement in „Arbeits- und Lenkungsgruppen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements beziehungsweise in anderen Formen von Organisationsmanagement“. Und: Teilweise würden Bedienstete davon berichten, dass die Zahl ihrer Mehrarbeitsstunden durch Freizeitausgleich nicht aufzufangen sei. Deshalb soll nun für bis zu 20 Mehrarbeitsstunden pro Monat eine Vergütung möglich sein, fordert die Oppositionspartei.

Angaben der Justizministerin vom April zufolge nimmt Schleswig-Holstein mit 71,08 Stellen pro 100 Gefangene den drittbesten Platz im Ländervergleich ein. Die Gefängnisse in Schleswig- Holstein verfügen über rund 1.500 Haftplätze. Im Durchschnitt sind etwa 1.200 davon belegt.


TOP 22 Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4343), geplanter Aufruf 16:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Regierungskoalition will einige Änderungen in dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, durchsetzen. Unter anderem fordern SPD, Grüne und SSW, im AGG ein Verbandsklagerecht zu verankern. Außerdem sollen Arbeitnehmer, die bei einer Stellenbesetzung ungerecht behandelt werden und deswegen den Job nicht bekommen, einen Entschädigungsanspruch „von mindestens drei und bis zu in der Regel zwölf Monatsgehältern“ erhalten. Auch eine Sonderregelung im AGG für Kirchen im sogenannten „verkündungsnahen Bereich“ soll überarbeitet werden. So sei einem muslimischen Gärtner nur schwer zu vermitteln, warum er beispielsweise in einem katholischen Kindergarten nicht als Gärtner tätig sein kann, weil in der 10

Stellenbeschreibung die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche zwingende Einstellungs- voraussetzung ist. Von einer Erzieherin könne dagegen weiterhin eine Glaubenszugehörigkeit verlangt werden, die den Leitlinien des kirchlichen Arbeitgebers entspricht. Die Koalitionäre nehmen mit ihrem Vorstoß Anregungen der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein auf. Samiah El Samadoni hatte diese Probleme in ihrem jüngsten Antidiskriminierungsbericht genannt und Vorschläge zur Änderung der bundesgesetzlichen Grundlagen gemacht.

Mit dem seit Mitte 2006 existierenden Gleichbehandlungsgesetz sollen Benachteiligungen wegen rassistischer Diskriminierung, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, verhindert und beseitigt werden.



Freitag, 23. September, 10 bis 16 Uhr

TOP 38 Kein Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4594), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Ein Jahr vor der Neuwahl des Bundestages will die Berliner Koalition einen Bestandteil ihres Koalitionsvertrages umsetzen: Künftig sollen Richter nicht nur bei Verkehrsdelikten ein mehrmonatiges Fahrverbot verhängen dürfen, sondern auch als „Nebenstrafe“ für alle Straftäter zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Das heißt auch bei Steuerhinterziehung, Diebstahl, Körperverletzung oder unterlassenen Unterhaltszahlungen. Hiergegen zieht jetzt die FDP im Kieler Landtag zu Felde. Sie fordert die Landesregierung auf, auf Bundesebene gegen das Vorhaben einzutreten. Im 2013 beschlossenen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es: „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.“ Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der einen entsprechenden Gesetzentwurf noch in diesem Jahr vorlegen will, führt als Beispiel wohlhabende Straftäter an, bei denen eine Geldstrafe kaum Wirkung erziele. „Ein Entzug der Fahrerlaubnis hätte dagegen schon spürbare Auswirkungen“, so Maas.

Automobil-Verbände und Polizeigewerkschafter lehnen das Vorhaben ab. Auch Anwälte haben Bedenken. Kritisiert wird, dass die Strafe nur Menschen hart träfe, die auf ein Auto angewiesen seien, und dass vermögende Menschen sich Taxis oder Chauffeure leisten könnten. 11

TOP 34 Verantwortung übernehmen – Einsatzkräfte schützen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4535), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Jedes Jahr werden in Schleswig-Holstein mehr als 1.000 Polizisten im Dienst tätlich angegriffen. Mehrere Hundert Ordnungshüter erleiden dabei Verletzungen. Das geht aus Statistiken der Landesregierung hervor. Nachdem am letzten Juli-Wochenende eine Reihe von Attacken für Schlagzeilen sorgte, verlangt die CDU nun konkrete Schritte, um Polizisten und weitere Einsatzkräfte besser zu schützen. Die Forderung: Schleswig-Holstein soll ein „deutliches und unmissverständliches Zeichen“ setzen und im Bundesrat die Initiative Hessens und des Saarlands unterstützen. Die beiden Länder fordern einen eigenen Straftatbestand für tätliche Angriffe gegen Polzisten, Sanitäter, Rettungskräfte und Feuerwehrleute. Der geplante „Schutzparagraph 112“ sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren vor – in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre. Der Gesetzentwurf ruht jedoch seit Mai 2015 in den Ausschüssen der Länderkammer.

Ende Juli attackierte ein 20-Jähriger im Kieler Stadtteil Gaarden einen Polizisten mit Schlägen ins Gesicht. Der Beamte erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma sowie Brüche an Nase, Augenhöhle und Jochbein. Am selben Wochenende wurden Polizisten in einer Wohnung in Neumünster angegriffen, in Barsbüttel rammte ein Autofahrer einen Polizeiwagen, um sich einer Kontrolle zu entziehen, und in Bad Segeberg erlitt ein Polizist Verletzungen, als er alkoholisierte Randalierer vom Gelände einer Diskothek verweisen wollte.


TOP 31 Moratorium für die Einführung neuer Lehrpläne, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4509), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP macht mobil gegen die von Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) angeschobene Reform der Lehrpläne, auch Fachanforderung genannt, an Schleswig-Holsteins Schulen. Die Liberalen fordern die Ministerin auf, das Tempo zu verlangsamen „und die neuen Lehrpläne erst nach einem breit angelegten Diskussionsprozess und im Dialog mit den Fachvertretern aus den Lehrer- kollegien einzuführen“. Statt überhasteter Umstellung sei Qualität und Sorgfalt oberstes Gebot. Laut einer Mitteilung aus dem Bildungsministerium zu Beginn des neuen Schuljahres 2016/17 sind für die weiterführenden Schulen 23 neue Fachanforderungen bereits in Kraft, weitere 23 sollen folgen. In diesem Schuljahr gibt es neue Erlasse für die Fächer Biologie, Chemie, Physik, Griechisch, Dänisch, Russisch, evangelische und katholische Religion, Philosophie sowie Geschichte und Wirtschaft/Politik. Mit dem Schuljahr 2015/16 sei auch mit der Erarbeitung von Fachanforderungen für die Grundschulen (Mathematik, Deutsch, Englisch, Heimat, Welt- und Sachunterricht sowie Musik) begonnen worden.

Jüngst kritisierte der Philologenverband die neuen Vorgaben für den Biologieunterricht. Demnach seien kritische Stellungnahmen von Fachlehrern nicht berücksichtigt worden mit der Folge, dass ein fachwissenschaftlich fundierter Unterricht problematisch sei. Aus Sicht vieler Fachlehrer 12

bedeute der Erlass aus dem Ministerium, dass bereits ab der fünften Klasse an Gymnasien der weitere Bio-Unterricht stets im Kontext mit der Evolutionstheorie von Charles Darwin stehen soll, eine Überfrachtung der Schüler. Auch seien die Schulbücher nicht darauf ausgerichtet.


TOP 32 Kinderehen passen nicht zu unseren Werten – Schutzfunktion des Staates stärken, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4511), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU fordert im Zuge der Flüchtlingsdebatte ein Verbot von Kinderehen. Die Landesregierung soll eine Bundesratsinitiative starten, nach der Ehen ausschließlich nach deutschem Recht geschlossen werden dürfen. Grundsätzlich ist hierzulande das Heiraten erst mit der Volljährigkeit möglich, in Ausnahmefällen schon mit 16 Jahren. Diese Ausnahmemöglichkeit will die Bundes- CDU abschaffen. Alle Ehen, die mit Minderjährigen im Ausland geschlossen wurden, sollen künftig aufgehoben werden können.

Den Anstoß zu der bundesweit geführten Diskussion gab eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Bamberg im Mai 2016. Es hatte die Ehe einer 14-jährigen Syrerin mit einem Cousin – nach syrischem Recht ist dies legitim – für rechtmäßig erklärt. Dieser Vorfall löste in Deutschland eine Diskussion aus, ob Kinderehen im Widerspruch zu den Grundrechten stehen. Die CDU-Fraktion im Landtag schreibt in ihrem Antrag: „Kinderehen passen nicht zu unseren Werten.“ Die Sicherung eines angemessenen Kinderschutzes und der Menschenwürde sei unerlässlich. Bereits im Juli waren Zahlen aus dem Ausländerzentralregister veröffentlicht worden, nach denen 1.475 minderjährige Ausländer als verheiratet eingetragen sind, davon 1.152 Mädchen und insgesamt 361 Jugendliche unter 14 Jahren.


TOP 39 Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen mit Hamburg über ein neues Gastschulabkommen, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4608), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Ab dem Schuljahr 2017/18 können Schüler aus Hamburg und Schleswig-Holstein ohne Einschränkungen weiterführende Schulen im jeweils anderen Nachbarland besuchen. Bislang ist ein Wechsel nicht ohne weiteres möglich. Dies besagt ein Entwurf für ein neues Gastschul- abkommen zwischen Schleswig-Holstein und der Hansestadt, über dessen Inhalte die Landesregierung dem Parlament auf Antrag der Koalitionsfraktionen näher berichten soll. Bislang bekannt ist, dass das von den beiden Regierungen gebilligte Abkommen auf unbestimmte Zeit gelten soll und frühestens zum Jahresende 2019 gekündigt werden kann. Eltern haben die freie Wahl, wo ihre Kinder nach der vierten und nach der zehnten Klasse die Schule besuchen. Wechsel in anderen Stufen sind in Ausnahmefällen möglich. Bei stark nachgefragten Schulen 13

garantiert eine Landeskinderklausel den Vorrang der Schüler aus dem jeweiligen Land. Dies teilten Bildungsministerin Britta Ernst und ihr Hamburger Kollege Ties Rabe (beide SPD) Mitte Juli mit.

Das alte Gastschulabkommen läuft Ende 2016 aus. Weil wesentlich mehr Kinder aus den Umlandgemeinden in Hamburg zur Schule gehen als umgekehrt, zahlt Schleswig-Holstein der Hansestadt in diesem Jahr 13,3 Millionen Euro. Für 2017 sind 13,4 Millionen Euro vorgesehen. Der Betrag steigt auf 13,5 Millionen Euro (2018) und 13,6 Millionen Euro (2019) an. Im laufenden Schuljahr gehen 1.485 Schüler aus Schleswig-Holstein auf eine allgemeinbildende Schule in Hamburg, umgekehrt sind es 301.


TOP 36 Einsetzung eines Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig- Holstein und Hamburg, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4583), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Idee gibt es schon lange, jetzt machen die Landesparlamente von Hamburg und Schleswig- Holstein Nägel mit Köpfen: Über einen ständigen Gemeinsamen Ausschuss wollen sie ihre Zusammenarbeit vertiefen. Dies besagt ein überfraktioneller Antrag von CDU, SPD, Grünen, Piraten und SSW. Einzig die FDP bleibt außen vor – sie befürchtet eine teure Alibiveranstaltung ohne konkrete Ergebnisse.

Gemeinsame Themen wie HSH Nordbank, Gefängnisreform oder Verkehr gibt es reichlich. In den letzten Jahren hatten bereits mehrere Fachausschüsse der beiden Nord-Parlamente gemeinsam getagt. Nun sollen mit dem Gemeinsamen Ausschuss, in dem den Plänen zufolge jeweils elf Abgeordnete aus jedem Bundesland sitzen, übergeordnet „Potenziale der weiteren Zusammenarbeit ausgelotet werden“. Der Vorlage der fünf Fraktionen im Kieler Landtag zufolge soll im großen Kreis einmal jährlich getagt werden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen handelt es sich bei dem Gremium formal um zwei autonome Ausschüsse, die gemeinsame Beratungen und Anhörungen durchführen, ihren Landesparlamenten aber jeweils separat Beschlussvorschläge machen. Dies gibt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages vor (Drucksache 17/3895).

In Hamburg hat die dortige Regierungskoalition aus SPD und Grünen einen entsprechenden Antrag vorgelegt, den sie hofft, überfraktionell in die Hamburgische Bürgerschaft einbringen zu können. Die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums wird noch in diesem Jahr angestrebt. „Es gibt gemeinsame Kabinettssitzungen, und dann ist es allemal richtig, wenn die Parlamente ebenfalls zusammenkommen – das hat auch etwas mit dem Selbstverständnis der Parlamente zu tun“, begründete Schleswig-Holsteins SPD-Fraktionschef Ralf Stegner den Vorstoß. 14

TOP 42 Befristete Beschäftigung reduzieren – Fürsorgepflicht gegenüber der Lehrerschaft nachkommen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4620), geplanter Aufruf 15:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Liberalen ziehen gegen befristete Verträge für Lehrer zu Felde. Eine Forderung lautet: Lehrkräften, die bereits mehre befristete Verträge erfüllt haben, sollen „im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten ‚mobilen Vertretungsfeuerwehr‘ unbefristete Dienstverhältnisse“ angeboten werden. Außerdem ruft die FDP die Landesregierung dazu auf, künftig auf Arbeitsverträge für Vertretungskräfte zu verzichten, die mit Ferienbeginn enden.

Laut dem Bildungsministerium ist die Zahl der Lehrer mit befristeten Verträgen in Schleswig- Holstein gesunken. Im April 2016 seien im Schuldienst des Landes 1.457 Lehrer im Umfang von 981 Stellen befristet beschäftigt gewesen. Bei insgesamt 22.468 Planstellen im Landeshaushalt habe dies einer Quote von rund 4,4 Prozent entsprochen. Ein Jahr zuvor seien es bei 1.800 Lehrern auf 1.216 Stellen und einer Gesamt-Stellenzahl von 22.610 noch etwa 5,4 Prozent gewesen. „Wir prüfen in jedem Einzelfall sehr genau, ob eine unbefristete Einstellung möglich ist, vom Prinzip der Besten-Auswahl weichen wir jedoch nicht ab“, sagte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) bei der Vorstellung der Statistik im Frühsommer.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter www.ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de. 15

Reihenfolge der Beratung der 45. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle eines Antrags zu einer Fragestunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 21. September 2016 1 Aktuelle Stunde zu terroristischen Aktivitäten in Schleswig- 60 10:00 Holstein 9 + 10 + 45 Haushaltsberatungen 2017 120 11:00 + 50 4 Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag 13:00 - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen / Aufruf vor der Mittagspause geplant -
9 + 10 + 45 Fortsetzung der Haushaltsberatungen 2017 20 15:00 + 50 2 Regierungserklärung „Starkes Schleswig-Holstein - Wissenschaft mit 105 15:20 Zukunft: Zukunft mit Wissenschaft!“ Donnerstag, 22. September 2016 7 + 33 Gesetz zur Stärkung von Familien mit Kindern / Antrag zum 70 10:00 soliden Finanzierungssystem für Kita´s 27 Bundesteilhabegesetz neu ausrichten 35 11:10 26 Städtebauförderung verbessern – Förderrichtlinie anpassen 35 11:45
14 Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes 35 15:00 16 Änderung der Verfassung und des Gesetzes über das 30 15:35 Landesverfassungsgericht 19 + 35 Krankenstand in den Justizvollzugsanstalten und Vergütung für 35 16:05 Mehrarbeit 22 Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 35 16:40 Freitag, 23. September 2016 38 Kein Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität 35 10:00 34 Verantwortung übernehmen – Einsatzkräfte schützen 35 10:35 31 Moratorium für die Einführung neuer Lehrpläne 35 11:10 (Fachanforderungen) 32 Kinderehen passen nicht zu unseren Werten – Schutzfunktion des 35 11:45 Staates stärken
39 Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen mit Hamburg 35 14:00 über ein neues Gastschulabkommen 36 Einsetzung eines Ausschusses für die Zusammenarbeit der 30 14:35 Länder Schleswig-Holstein und Hamburg 42 Befristete Beschäftigung reduzieren - Fürsorgepflicht gegenüber der 35 15:05 Lehrerschaft nachkommen 16

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/4637):


TOP 6 Gesetz zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes 8 Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) 11 Gesetz zur Beschleunigung der Sanierung von Kreisstraßen in Schleswig-Holstein 12 Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes 13 Rettungsdienstgesetz 15 Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein 20 Stärkung der Care-Berufe durch breit angelegte Nachwuchs- und Informationskampagne 21 Maßnahmen der ambulanten Schmerztherapie in der Fläche absichern 23 Strukturelle Nachteile bei Fachhochschulen abbauen - mehr Masterstudienplätze finanzieren 24 Finanzierung des A20-Tunnels und Aufstellung des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr 25 Keine Einführung einer Maut für Sportboote 28 Medikamentenversuche im Rahmen von Heimerziehung 30 Echte Technologieförderung statt Symbolpolitik bei der E-Mobilität 37 Umsetzung parlamentarischer Beschlüsse durch die Landesregierung in der 18. Wahlperiode 40 Bericht über die Einrichtung von Jugendberufsagenturen 41 Entwicklung des Schiffskreditsportfolios der hsh portfoliomanagement AöR 46 Massenüberwachungsprogramme ausländischer Geheimdienste 48 Demenzplan für Schleswig-Holstein erstellen und umsetzen 51 Bericht für 2015 „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“ 52 Bericht für 2015 „Stiftung Schloss Eutin“ 54 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten 2015


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
3 Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege 5 Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Ministerinnen und Minister 17 Entwicklung einer OER-Strategie 18 Gerichte und Staatsanwaltschaften 29 Erhalt der Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck 43 Partizipations- und Integrationsgesetz für Schleswig-Holstein 44 Chancen für eine erfolgreiche Integration verbessern - Unterrichtsangebote für Asylbewerber und Flüchtlinge ausbauen 47 Versorgungsbericht 2016 für das Land Schleswig-Holstein 49 Bericht zum Programm „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“ 53 Sachstandsbericht Flüchtlingssituation