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14.12.16
17:30 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier: Kollege Breyer sollte aufhören, pauschal Berufsgruppen unter Verdacht zustellen

Justiz | 14.12.2016 | Nr. 572/16
Barbara Ostmeier: Kollege Breyer sollte aufhören, pauschal Berufsgruppen unter Verdacht zustellen Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Die Fraktion der Piraten möchte mit Ihrem Antrag die Zuweisung von Geldauflagen in Strafsachen reformieren. Den dringenden Reformbedarf begründen sie mit einer Gefährdung des öffentlichen Vertrauens in Gerichte und Staatsanwaltschaften. Mit Begrifflichkeiten wie „Korruptionsprävention“ sind Sie es, die ein Licht auf unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte werfen, das sie nicht verdient haben. Und sie versuchen damit, ihrem Antrag, der in eine Bundesratsinitiative münden soll, besonderes politisches Gewicht und eine besondere Dringlichkeit zu verleihen.
Um es bereits an dieser Stelle ganz deutlich zu sagen: Dieses Misstrauen teile ich ganz und gar nicht. Und diese Unterstellung lässt sich auch mit ihrem eigenen Antrag nicht belegen, wenn sie selbst, Herr Dr. Breyer, bereits einschränkend von einzelnen zweifelhaften Geldauflagen sprechen.
Und ja, Herr Kollege Breyer, eine kleine Anfrage hat offengelegt, das zwei Landgerichte im Zeitraum von 2013 bis 2015 entgegen der AV des Justizministeriums die Zuweisungen von Geldauflagen nicht vollständig erfasst haben. Dazu heißt es in der Beantwortung der Kleinen Anfrage aber auch, dass der Fehler eingestanden und nunmehr behoben werden soll.
Tatsache ist: Es gibt Anweisungen des Justizministeriums, wie mit der Verteilung von Geldauflagen umzugehen ist.
Unter Nummer 6 heißt es dort: „Wird durch eine gerichtliche Entscheidung, eine Verfügung der Staatsanwaltschaft oder im Gnadenverfahren die Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung auferlegt, so sind die begünstigte Stelle und die Höhe des Geldbetrages zu registrieren. Daneben werden das Geschäftszeichen und das Datum der Entscheidung oder der Verfügung erfasst.“
Dies ist an zwei Landgerichten offenbar nicht ausreichend geschehen. Schon vor der Beantwortung der kleinen Anfrage begann deshalb eine Prüfung des Landesrechnungshofes. Ein Skandal? Nein! Ein Versäumnis? Sicherlich. Deshalb ist es richtig, dass der Rechnungshof hier eine entsprechende Prüfung vornimmt.

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Verantwortlich: Dirk Hundertmark, Mareike Watolla | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Fakt ist, dass die Geldauflage neben Bußgeld oder Geldstrafe die häufigste Variante darstellt. Und richtig ist auch, dass auch regionale Einrichtungen vermehrt um diese Mittel werben und der Wettbewerb zugenommen hat.
Gemeinnützige Organisationen nutzen dabei unterschiedliche Wege, sie Werben online um Geldauflagen oder suchen gar den direkten Weg zu Richtern und Staatsanwälten. Wir dürfen dabei auch nicht verkennen, dass sich durch erhöhte Tagessätze und die Zunahme von Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflagen die absoluten Summen aus Geldauflagen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften voraussichtlich beträchtlich erhöhen werden. Das birgt Risiken und Fehleranfälligkeiten. Zusätzliche Angaben können als Grundlage für eine Risikoanalyse und als Entscheidungsgrundlage für Staatsanwälte und Richter dienen.
Einig sind wir uns sicherlich darin, dass wir eine nachvollziehbare Zuweisungspraxis brauchen, wenn Organisationen auf staatliche Veranlassung hin, Geldmittel erhalten. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Piraten weist auch durchaus Lücken in der Erfassungspraxis auf. Und der Landesrechnungshof hat ja auch bereits mit einer Prüfung begonnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Lassen Sie uns im Ausschuss darüber beraten, wie wir durch in Schleswig-Holstein die Risikoanalyse und die statistische Erfassung verbessern können. Ob die Einrichtung von Sammelfonds die bessere Lösung als bisher ist, vermag ich nicht zu sehen. Nicht immer ist der Systemwechsel allein schon ein Mehrwert. Lassen Sie uns den Prüfbericht des Landesrechnungshofes abwarten, das Justizministerium dazu hören und unsere Betroffenen in Schleswig-Holstein, um uns ein eigenes Bild von der Situation zu machen.
Und ich würde mich freuen Herr Dr. Breyer, wenn Sie darauf verzichten könnten, pauschal Berufsgruppen unter Verdacht zu stellen,- vorliegend unsere Richter und Staatsanwälte.



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