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25.01.17
17:47 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen: Die Würde des Menschen geht über den Tod hinaus

Bestattungsgesetz | 25.01.2017 | Nr. 031/17
Petra Nicolaisen: Die Würde des Menschen geht über den Tod hinaus Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Wir kommen mit diesem Tagesordnungspunkt zu einem traurigen Thema, das wir immer gern aus unserem Alltag verdrängen. Es geht um das Sterben und den würdigen Umgang mit unseren Verstorbenen. Für mich und für meine Fraktion ist eines ganz klar:
Die Würde eines Menschen endet nicht mit seinem Tode. Es muss uns als Parlament ein Anliegen sein, dem Tode und der Trauer einen angemessenen Rahmen zu geben. Die Fraktion der Piraten hat eine Umfrage zur Lockerung des Friedhofszwangs in Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben. 307 Personen wurden befragt, davon stehen ca. 75 Prozent vermeintlich hinter dem Vorstoß.
Folgende Frage wurde gestellt:
Es gibt eine Gesetzesinitiative zur Lockerung des Friedhofszwangs. Wer eine Einäscherung wünscht, soll schriftlich festlegen können, was mit der eigenen Asche einmal geschehen soll. Man soll seinen Angehörigen erlauben können, die Urne bis zu zwei Jahre in ihrer Wohnung aufzubewahren. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen, wie z.B. im eigenen Garten, soll in Zukunft möglich werden, wenn die verstorbene Person dies schriftlich verfügt hat. Unterstützen Sie diesen Vorschlag?
Lockerung des Friedhofszwangs klingt zunächst einmal gut. Schon allein, weil das Wort Zwang einen negativen Unterton hat. Ich glaube allerdings nicht, dass jeder der Befragten diese 75 Prozent in der Kürze einer Umfrage alle Aspekte des Themas erfassen konnte. Die meisten werden die aktuelle Gesetzeslage verständlicherweise gar nicht kennen. An dieser Stelle verweise ich gern noch einmal auf unsere Bedenken.
Das Ausbringen der Asche auf Privatgrundstücken lehnen wir ab.Es gibt bereits heute unterschiedliche Möglichkeiten, wie mit der Asche von Verstorbenen umgegangen werden kann. Absolut indiskutabel ist für mich die Vorstellung, die Asche von Verstorbenen auf dem Kaminsims zwischenzulagern. Der Zeitraum von zwei Jahren ist willkürlich. Die Frage, wie ein würdiger Umgang nach dem Ablauf dieses


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Verantwortlich: Dirk Hundertmark, Mareike Watolla | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Zeitraumes sichergestellt werden soll, ist nicht zufriedenstellend beantwortet. Und für mich gilt:
Die Asche von Verstorbenen gehört nicht ins Wohnzimmer. Die Liberalisierung des Bestattungsgesetzes in Bremen wurde übrigens nicht in dem erwarteten Maße in Anspruch genommen. Für mich ist es auch wichtig, dass alle Hinterbliebenen die Möglichkeit haben, zu trauern und damit auch Zugang zu einem Ort des stillen Gedenkens haben.
Dieses lässt die derzeitige Rechtslage zu. Leben und Sterben sind untrennbar miteinander verbunden. Tod und Trauer lassen sich nicht privatisieren. Die jüngsten Katastrophen und Terroranschläge haben dies bewiesen. Die Aussage von Gothart Margaard in der Schleswig-Holstein am Sonntag vom 22.01.2017 zur Privatisierung von Tod und Trauer teile ich.
Zitat „Wer Tod und Trauer privatisieren will, muss auch erklären, was dies für unsere Erinnerungskultur bedeutet. Welchen Stellenwert wir die für unsere heutige Gesellschaft so wichtige Gedenkstättenarbeit künftig haben, wenn wir den Tod als reine Privatsache in die Anonymität verbannen? Unser kulturelles Gedächtnis ist keine Cloud, keine Rechnerwolke mit Daten.“
Die CDU-Fraktion kann einer Lockerung des Bestattungsgesetzes nicht folgen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie geht auch über den Tod hinaus. Dabei ist es egal, ob man erst wenige Wochen, viele Jahre alt war, ob man wenige Gramm oder viele Kilo wog. Es muss sichergestellt sein, dass die sterblichen Überreste nicht irgendwo und irgendwann – ich sage ganz bewusst - „entsorgt“ werden.
Auch wenn meine Fraktion den Gesetzentwurf ablehnt, war die Diskussion nicht vergebens. Das Thema „Tod“ und der Umgang damit muss auch immer ein Thema der Politik sein. Ich bin mir sicher, dass dieses Parlament dem Thema einen angemessenen Rahmen gegeben hat. Hierfür danke ich ausdrücklich allen, die sich an der Diskussion beteiligt haben.



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