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01.02.17
11:58 Uhr
CDU

Daniel Günther: Schluss mit den ministeriellen Ausreden – CDU stellt Antrag für Waldkindergärten

Waldkindergärten | 01.02.2017 | Nr. 047/17
Daniel Günther: Schluss mit den ministeriellen Ausreden – CDU stellt Antrag für Waldkindergärten Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, freut sich über den ersten Teilerfolg für die Waldkindergärten im Land:
„Vor über zwei Monaten habe ich bereits öffentlich eine unverzügliche Lösung für die Waldkindergärten gefordert. Wie immer hat die Albig-Regierung die lange bekannten Probleme ignoriert, bis der öffentliche Druck zu groß wurde. Die CDU-Fraktion wird mit einem Landtagsantrag dafür sorgen, dass es nun zügig eine echte Lösung gibt“, erklärte Günther in Kiel.
Einmal mehr verstecke sich in der Albig-Regierung ein Ministerium hinter dem anderen. Für Kindergärten sei das Sozialministerium zuständig, für Bauanträge das Innenministerium und für den Wald das Umweltministerium. „In diesem Bermudadreieck sind die Waldkindergärten allein gelassen worden. Niemand in der Landesregierung hat sich darum gekümmert“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende.
Noch in der vergangenen Woche hätten die Regierungsfraktionen einmal mehr versucht, die Verantwortung für das Versagen der Albig-Regierung nach Berlin abzuschieben. Angesichts der Berichte über zweckmäßige Lösungen in anderen Bundesländern sei diese hilflose Strategie allerdings schnell entlarvt worden.
„Und deshalb braucht auch niemand mehr einen Runden Tisch. Unsere Fachleute in den Verwaltungen sind genauso gut wie die anderer Bundesländer. Man muss sie nur machen lassen. Die Staatskanzlei soll endlich einem Ministerium die Federführung übergeben und dann wird gearbeitet. Schluss mit den Ausreden, anpacken statt rumschnacken,“, so Günther.
Text des Antrages der CDU-Fraktion:
Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften vorzulegen, mit dem der Betrieb von Waldkindergärten, inklusive der Errichtung der erforderlichen baulichen Anlagen im Land Schleswig- Holstein, umfassend ermöglicht und sichergestellt wird. Dies gilt insbesondere für Vorschriften der Landesbauordnung, des Landeswaldgesetzes sowie des Landesnaturschutzgesetzes.



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