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23.02.17
16:44 Uhr
CDU

Volker Dornquast: Dieses überflüssige Gesetz unterstützen wir nicht

Gesetz | 23.02.2017 | Nr. 086/17
Volker Dornquast: Dieses überflüssige Gesetz unterstützen wir nicht Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Das Petitionsrecht ist ein wichtiges Recht in unserer Demokratie. Die große Zahl der Eingaben zeigt, dass dieses Recht von unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern sehr breit wahrgenommen wird. Es trägt zur Befriedigung in unserer Gesellschaft bei.
Das Petitionsrecht wurde in den vergangenen Jahren mehrfach weiterentwickelt. Inwieweit die letzten Schritte bis hin zur öffentlichen Petition wirklich als positive Änderung gesehen werden können, ist für mich zum jetzigen Zeitpunkt offen. Denn dieses Instrument wurde in den vergangenen Monaten von den Antragstellern mehrfach für parteipolitische Zwecke missbraucht.
Hier bedarf es in der neuen Wahlperiode einiger klarstellender Regelungen.
Doch der vorgelegte Gesetzentwurf geht weit darüber hinaus. Der Petitionsausschuss soll ein Überausschuss werden mit besonderen Rechten. Er soll nicht mehr friedenstiftender Ausschuss sein, sondern ein allgemeiner Untersuchungsausschuss.
In § 5 Abs. 3 soll festgelegt werden, dass jedes Petitionsausschussmitglied verlangen kann, zum Berichterstatter ernannt zu werden.
Der Petitionsausschuss soll Zeugenvernehmungen und Sachverständigenanhörungen durchführen. Auf Antrag eines Mitgliedes hat der Ausschuss die Pflicht, den Petenten im Ausschuss zu hören. Es gebe ein Akteneinsichtsrecht und ein unangemeldetes Zutrittsrecht in öffentlichen Einrichtungen. Auch JVA und Haftanstalten sollen jederzeit und ohne vorherige Anmeldungen besucht werden dürfen.
Ich glaube, hier hat den kleinen König etwas der Größenwahn überrollt.
Wenn die Piraten diesen Gesetzentwurf nicht zurückziehen, dann stimmen wir aus demokratischer Tradition der Ausschussüberweisung zu. Klar ist aber, dass wir diesem überflüssigen Gesetz keine Unterstützung geben können.



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