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23.03.17
17:59 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp: Unser maritimes Erbe darf nicht gefährdet werden

Traditionsschiffe | 23.03.2017 | Nr. 202/17
Hans-Jörn Arp: Unser maritimes Erbe darf nicht gefährdet werden Der Parlamentarische Geschäftsführer und verkehrspolitische Sprecher der CDU- Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, hat in seiner heutigen (23. März 2017) Landtagsrede weitere Korrekturen an der Bundesverordnung für Traditionsschiffe gefordert:
„Ich mache mir große Sorgen um unseren maritimen Tourismus. Die Traditionsschiffe sind ein wesentlicher Bestandteil der schleswig-holsteinischen maritimen Kultur. Auch viele Urlauber kommen hierher, um das maritime Lebensgefühl zu genießen. Dazu gehören die Traditionsschiffe. Darum müssen wir sicherstellen, dass unser maritimes Erbe erhalten bleibt“, betonte Arp.
Er verwies darauf, dass der Betrieb der Traditionsschiffe überwiegend ehrenamtlich organisiert sei. Die neuen Regelungen würden der Neugewinnung von ehrenamtlichen Helfern im Wege stehen.
„Keine Frage: Sicherheit geht vor. Aber mir fehlt das Augenmaß, gerade bei den notwendigen baulichen Maßnahmen. Warum soll jede Treppe auf einem Schiff unabhängig vom verwendeten Werkstoff mindestens eine Stahlunterkonstruktion besitzen müssen? Warum sollen alle Brandschutztüren auf Traditionsseglern aus nicht brennbarem Material sein? Traditionssegler sind nun einmal in der Regel mit viel Holz gebaut. Wenn jetzt alles auf dem Schiff aus nicht brennbarem Material sein soll, wo bleibt dann die Tradition? Ein imprägniertes äußerst schwer entflammbares Holz würde es doch auch tun“, so Arp.
Zudem dürfe der Kostenfaktor nicht außer Acht gelassen werden. „Wenn die Kosten für eine Aufrüstung zu hoch sind, dann bleibt nur die Stilllegung. Aber auch wenn der Betrieb weiterlaufen kann, werden die Kosten auf die Gäste umgelegt werden müssen. Niemand weiß, wie sich das auf die Gästezahlen am Ende auswirkt. Für die CDU-Fraktion steht fest: Das Erleben von Maritimen Lebensgefühl darf nicht am Geldbeutel scheitern“, betonte Arp.
Die Neuerung, dass jedes Besatzungsmitglied künftig einen zweitägigen Erste-Hilfe- Kurs nachweisen muss, hält der Verkehrspolitiker für gerechtfertigt. „Die Besatzung hat eine Verantwortung für die Sicherheit ihre Passagiere. Deshalb sind klare Sicherheitsbestimmungen auch im Interesse der Traditionsschiffsbetreiber“, unterstrich Arp.



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