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24.03.17
15:03 Uhr
CDU

Heiner Rickers: Schleswig-Holstein kann sich über mangelnde Unterstützung vom Bund - im Rahmen der GAK - nicht beklagen

Küste | 24.03.2017 | Nr. 210/17
Heiner Rickers: Schleswig-Holstein kann sich über mangelnde Unterstützung vom Bund - im Rahmen der GAK - nicht beklagen Redebeitrag zu Protokoll
Die GAK ist als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert und ich nehme es vorweg: Geld ist genug da. Mit den Komplementärmitteln des Landes stehen zusammen 71,3 Mio € bereit. Und nach Auskunft des Berichtes können diese auch voll abgerufen werden. Dies begrüßen wir ausdrücklich, denn es ist nicht immer so gewesen.
Entscheidend ist aber für die CDU, dass das Geld bei den Betroffenen, für die es gedacht ist, auch ankommt.
Fünf Förderziele sind vorrangig:
Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum, Stärkung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Betriebe, Förderung einer nachhaltigen, standortangepassten Landbewirtschaftung, umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen und Hochwasserschutz, Verbesserung des Küstenschutzes.
Auf Schleswig-Holstein entfallen nach einem Schlüssel für den Küstenschutz 38,4 Mio € nach dem regulären Rahmenplan und 5,8 Mio € nach dem Sonderrahmenplan Küstenschutz. Während der Bund im Rahmen der GAK normalerweise eine 60 % prozentige Förderung übernimmt, sind es beim Küstenschutz sogar 70 Prozent.
Das war es dann auch mit den Gemeinsamkeiten, im Folgenden möchte ich kritisch hinweisen auf:
Die Mittelumschichtung von der ersten in die zweite Säule Diese Umschichtung gefährdet gerade die Existenz kleiner Betriebe, weil eine Einkommensstütze wegbricht; es trifft genau die, denen diese Landesregierung vorgibt zur Seite zu stehen. Sie trifft unterm Strich in erster Linie die kleinen Betriebe. Kontinuität und Verlässlichkeit werden aufs Spiel gesetzt. Diese Landesregierung und namentlich der Agrarminister spielt den Ökolandbau gegen den konventionellen Landbau aus. Das ist nicht nur nicht fair, sondern auch nicht so einfach wie es scheint. Wir fordern eine Ökobilanz

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Verantwortlich: Dirk Hundertmark, Mareike Watolla | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de die auch Erträge, Transportkosten etc. in die Betrachtung mit einbezieht; dann sieht alles schon anders aus, dann ist ein gut geführter konventioneller Betrieb nämlich einem weniger gut geführten ökologischen Betrieb z.B. im Klimaschutz überlegen. Die heutigen Förderprogramme in der 2. Säule gleichen bisher nur den Mehraufwand aus, sind nicht einkommenswirksam.
Den Küstenschutz Beim Küstenschutz nenne ich das Stichwort „Steilufer“. Wir sind sehr wohl der Auffassung, dass hier in ausgewählten Bereichen der Küstenschutz auch durchgeführt werden sollte. Dass der Küstenschutz noch weitere Variablen enthält, erfährt der Leser auf der letzten Seite. Einmal sind dies wiederkehrende Maßnahmen des flächenhaften Küstenschutzes im Küstenvorland und prioritär zu bearbeitende Deiche mit einem Gesamtvolumen von über 175 Mio €. Dabei sind erforderliche Anpassungen aufgrund des Klimawandels noch gar nicht berücksichtigt. Leider erwähnt der Bericht nicht, welchen Zeitraum die Landesregierung für die Umsetzung dieser Maßnahmen veranschlagt.
Förderbereich Forsten Hier versucht der Bericht erneut standortheimische Anpflanzungen zu rechtfertigen. Nach unserer Auffassung ist dies unverändert falsch. Gerade auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes sind wir der Auffassung, dass standortgerechte Bestände in der Zukunft das größere Anpassungspotenzial haben. Wer heute einen Baum pflanzt, sollte sicher sein, dass dieser auch in 100 Jahren wachsen wird
Vertragsnaturschutz, Dass erst in diesem Jahr, nach der Wahl, die andiskutierten Fördergrundsätze für den Vertragsnaturschutz „abschließend erarbeitet“ werden sollen, ist ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver. Die Betroffenen werden erst nach dem Wahltermin erfahren, welche „Katze im Sack“ sie da erwartet.
Kritisch angemerkt sei auch noch, dass die Gesamtdarstellung in der Tabelle S.6 nicht den im Folgenden erläuterten Förderbereichen entspricht, worunter die Lesbarkeit sehr leidet.
Aus Zeitgründen will ich es bei diesen Bemerkungen belassen. Ich fasse zusammen: Schleswig-Holstein kann sich über mangelnde Unterstützung vom Bund - im Rahmen der GAK - nicht beklagen.



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