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21.07.17
11:25 Uhr
CDU

Hartmut Hamerich: Neuregelung auf Bundesebene entspricht Sicherheitsbedürfnis und kulturellen Interesse

Traditionsschiffe | 21.07.2017 | Nr. 270/17
Hartmut Hamerich: Neuregelung auf Bundesebene entspricht Sicherheitsbedürfnis und kulturellen Interesse Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Seit dem Jahre 2013 fährt ein großer Teil der Flotte der Traditionsschiffe mit vorläufigen Zeugnissen, da nach der geltenden Rechtslage eine Zulassung als Traditionsschiff entweder wegen fehlender geschichtlicher Bedeutung oder wegen ihrer Betreiberkonzeption nicht möglich ist.
Auf Bundesebene wurde in mehreren Gesprächen mit den Berichterstattern aller Fraktionen zum Thema Traditionsschifffahrt eine große Einigkeit dahingehend erzielt, der bestehenden Flotte hinsichtlich ihrer Historizität und ihres Betreiberkonzepts Bestandsschutz zu gewähren und gleichzeitig für die beförderten Fahrgäste ein angemessenes Sicherheitsniveau zu schaffen.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der derzeit gültige Sachstand. Und es ist gut, beide Anliegen – Erhalt der Traditionsschiffe und erforderliche Sicherheitsaspekte – unter ein Segel zu bekommen!
Gestatten Sie mir an dieser Stelle die auf der Bundesebene zurzeit verhandelten Eckpunkte für ein Förderprogramm des maritimen kulturellen Erbes darzulegen:
Der Dachverband der deutschen Traditionsschiffe ist aufgefordert, Bedarfe und Kriterien für eine Förderung zu benennen. Der Erhalt der Traditionsschifffahrt ist Bestandteil der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD. Das BMVI und die Mitglieder der Parlamentarischen Gruppe für die Binnenschifffahrt haben sich bereits vor über zwei Jahren auf eine „eingeschränkte Bestandsschutzlösung“ geeinigt. Danach sollen Traditionsschiffe, die zum 30. September 2012 über ein gültiges Zeugnis verfügten, als historisch gelten und deren Betreiberkonzept nicht mehr geprüft, beim Thema „Sicherheit“ aber keine Abstriche gemacht werden.
Diese Schiffe erhalten zurzeit jeweils für die Dauer von zwei Jahren vorläufige Zeugnisse auf der Basis eines Erlasses. Die Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) zum Thema Stabilitätsunterlagen

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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de wurden berücksichtigt.
Und eine Neufassung der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe wurde in Form einer Rechtsverordnung erarbeitet und abgestimmt.
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt die Einrichtung einer Ombudsstelle. Zur Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist die Einrichtung der Stelle eines Ombudsmannes geplant. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht unbedingt geübte Praxis, belegt aber, dass auch dem Bund die Thematik wichtig ist.
Da es in der Vergangenheit bei der Zulassung von Traditionsschiffen immer wieder Probleme mit der Auslegung der Tatbestandsmerkmale „Historizität“ und „ideeller Zweckbetrieb“ gegeben hat und eine Einigung zwischen den Betreibern der Traditionsschiffe und der Verwaltung auf eine gemeinsame Definition nicht erzielt werden konnte, wurden die Sicherheitsvorschriften für Traditionsschiffe überarbeitet.
Der Entwurf greift deshalb - hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen - die Empfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung aus ihren Unfallberichten auf.
Im Hinblick auf die Historizität enthält er gelockerte Eingangsvoraussetzungen und dient so dem Erhalt der Traditionsschifffahrt. Und noch einige wichtige Hinweise bezüglich der Vorzüge des Verordnungsentwurfs gegenüber der zurzeit geltenden Sicherheitsrichtlinie seien mir gestattet: Der Bestandsschutz der bestehenden Flotte hinsichtlich Historizität und Betreiberkonzept. Die gelockerten Eingangsvoraussetzungen für neu hinzukommende Schiffe hinsichtlich ihrer geschichtlichen Bedeutung, Regelungen für Sail-Training-Schiffe. Für diese Segelschulschiffe gab es bislang überhaupt keine Regelungen und die Feststellung der Historizität durch die vom Bund bestellten Sachverständigen oder nach dem Landesrecht zuständigen Denkmalschutzbehörden. „Gewinne“ dürfen erzielt werden, wenn sie in den Erhalt des Schiffes fließen.
Meine Damen und Herren, die Neuregelung auf Bundesebene entspricht sowohl dem wichtigen Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste einerseits sowie das kulturelle und touristische Interesse am Erhalt der Fahrzeuge andererseits. Aus meiner Sicht wurde nach nunmehr vier Jahren eine ausgewogene Rechtsverordnung vorgelegt, die die Belange aller Interessen berücksichtigt.
Aus diesem Grunde lehnen wir den Antrag der Fraktion der SPD ab.



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