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28.07.17
12:58 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte informiert: Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner künftig einfacher möglich

Nr. 158 / 28. Juli 2017



Die Bürgerbeauftragte informiert: Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner künftig einfacher möglich
Bislang haben viele Betroffene, die zeitweise privat krankenversichert waren, ab Beginn ihrer Rente nicht die Möglichkeit einer Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Für viele Rentnerinnen und Rentner, die Kinder erzogen haben, wird eine Pflichtmitgliedschaft ab dem 1. August 2017 aufgrund einer Gesetzesänderung nun möglich. „Ich empfehle allen Betroffenen, die von der neuen Regelung profitieren könnten, den Mitgliedschaftsstatus von der Krankenkasse prüfen zu lassen“, äußerte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni heute in Kiel. Die Kassen seien dazu nicht von Amts wegen verpflichtet.

Wegen der sog. „9/10-Regelung“ werden Personen im Ruhestand nur dann Pflichtmitglied in der gesetzlichen KVdR, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 % gesetzlich krankenversichert waren. Personen, die jene Vorversicherungszeit nicht erfüllen, werden entweder als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert oder müssen privat versichert bleiben. Damit sind in aller Regel deutlich höhere Kosten gegenüber einer Pflichtmitgliedschaft verbunden. Künftig werden pro Kind pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet - sowohl für die Mütter als auch für die Väter.

„Die Gesetzesänderung entlastet insbesondere Frauen, die während der Kindererziehung privat versichert waren und später in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zurückgekehrt sind“, hob Frau El Samadoni hervor. In anderen Konstellationen führe die 9/10-Regelung jedoch weiterhin zu unverhältnismäßigen Nachteilen, häufig zum Beispiel im Falle der Scheidung von Beamten. „Zudem sind bei der Anwendung der neuen Regelung noch einige rechtliche Detailfragen zu klären“, betonte die Bürgerbeauftragte. Sie werde die Umsetzung daher genau beobachten.