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14.12.17
16:36 Uhr
CDU

Claus Christian Claussen: (TOP 24) Vielseitige Unterstützungsangebote sind vorhanden

Asyl | 14.12.2017 | Nr. 410/17
Claus Christian Claussen: (TOP 24) Vielseitige Unterstützungsangebote sind vorhanden Es gilt das gesprochene Wort
Mit dem vorliegenden Antrag fordert die AfD-Fraktion den Innenminister auf, ein Konzept zu erstellen, welches subsidiär geschützte Personen auf die Rückkehr in ihre Heimatländer vorbereiten soll und Anreize für Ausbildungskooperationen mit den Herkunftsländern schaffen soll.
Damit fordern Sie ein Konzept, dass nur die Gruppe der subsidiär geschützten Personen und deren Rückführung in den Blick nimmt. Ich möchte mich nicht mit der politischen Motivation für diese Spezialbetrachtung befassen. Für mich wird ihr Antrag der großen Herausforderung, wie wir Zuwanderung in Verantwortung für alle Menschen in Schleswig-Holstein gestalten, nicht gerecht.
Wir als Landespolitiker sind in der Pflicht die vielfältigen Aufgaben einer gelingenden Integration zu gestalten und eine mögliche Rückkehr der Zuwanderer verantwortungsvoll vorzubereiten.
Und die Gründe für eine Beendigung des Aufenthalts sind sehr unterschiedlich:
Am Ende eines oftmals kräftezehrenden asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahrens steht für viele Zuwanderer eben nicht das erhoffte Aufenthaltsrecht, sondern die Verpflichtung wieder auszureisen.
Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl von Asylsuchenden, die trotz bestehenden Aufenthaltsrechts wieder in ihr Herkunftsland, in Ihre Heimat, zurückkehren wollen. Für alle diese Menschen entstehen im Zusammenhang mit der Rückkehr Fragen und Probleme, oft auch verbunden mit enttäuschten Erwartungen. Alles das muss in den Blick genommen werden und das wird es auch!
Im Nachgang zu einem gemeinsamen Beschluss der Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin von Anfang 2016 wurde auch in Schleswig-Holstein die Förderung der freiwilligen Rückkehr und Rückkehrberatung verstärkt in den Fokus genommen. Gemeinsam mit dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten und dem Diakonischen Werk Schleswig-Holstein hat ein Netzwerk verschiedener Akteure Konzepte zur Rückkehrberatung und zum Management freiwilliger Rückkehr entwickelt, die den Migrationsberatungsstellen und den Ausländerbehörden eine Hilfe für eine qualifizierte Beratungsarbeit geben.


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Ziel ist es über ein strategisches Rückkehrmanagement, Konzepte zur Rückkehr in Herkunfts- oder Heimatländer bzw. in andere Staaten mit einer wirklichen Lebensperspektive zu vermitteln. Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein hoher Anspruch. Bis heute sind daraus viele wichtige Maßnahmen und Angebote entwickelt worden. Die Ergebnisse dieses Projektes werden für 2018 erwartet.
Richtig ist aber auch, dass wir uns hier in einem dynamischen Prozess befinden, dem jedes Konzept, jeder Leitfaden gerecht werden muss. Denn Zuwanderung unterliegt einer ständigen Wandlung.
Und das ist keine Frage, die nur innenpolitischer Betrachtung bedarf. Sprachförderung, schulische und berufliche Qualifikation sind ebenso bedeutsam wie die Schaffung von Arbeitsperspektiven. Die humanitäre Aufgabe der Schaffung von Lebensperspektive ist eine ressortübergreifende Aufgabe und dieser Aufgabe müssen wir uns für alle Menschen stellen, ob hier bei uns oder in ihrer Heimat und eben nicht nur für eine einzelne Gruppe. Deswegen ist es auch so wichtig, dass wir bei der Erarbeitung unseres Landesintegrationsgesetzes alle Ressorts und alle
Akteure einbeziehen und auch eine umfängliche öffentliche Beteiligung vorsehen. Auch hier sind wir in der Verantwortung Integration und Rückkehrvorbereitung zusammen zu denken, berufliche Perspektiven hier bei uns in Schleswig-Holstein, aber gegebenenfalls auch in den Herkunfts- oder Heimatländern zu stärken.
Die AfD-Fraktion fordert mit dem Schaffen von Anreizen für Ausbildungskooperationen mit den Herkunftsländern zusätzlich eine Regelung. Die Federführung hierzu muss doch aber beim Bund, insbesondere beim BAMF und der Bundesagentur für Arbeit bleiben. Dort wird schon heute ein vielseitiges Unterstützungsangebot bereitgestellt. Das allerdings sollten wir uns gemeinsam erst einmal anschauen. Uns dann in die bundespolitische Umsetzung einbringen.
Alleingänge einzelner Bundesländer sind ganz sicher nicht zielführend. Deswegen werden wir dem Antrag der AfD nicht zustimmen.



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