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15.12.17
13:05 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 11: Kinder und Jugendliche sollen ihr Bildungspotenzial voll ausschöpfen können

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 15. Dezember 2017



TOP 11: Änderung des Schulgesetzes (Drs-Nr.: 19/372)
Kai Vogel:
Kinder und Jugendliche sollen ihr Bildungspotenzial voll ausschöpfen können Es gibt wenige Paragraphen im Schulgesetz, die uns in den letzten Jahren immer wieder so beschäftigt haben wie der § 114 zur Schülerbeförderung. In der Vergangenheit ging es häufig darum, ob die Träger der Schülerbeförderung einen obligatorischen Elternbeitrag einfordern müssen oder ob sie es nur dürfen. Jetzt geht es um was anderes: wir alle haben in den letzten Monaten eine ganze Reihe von Briefen auf den Tisch bekommen, die auf Probleme der Schülerbeförderung im „Grenzgebiet“ zwischen den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen hinweisen. Den Briefwechseln ist zu entnehmen, dass es wegen der ungelösten Kostenregelung für die weit über hundert Dithmarscher Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in Tönning besuchen wollen, zwar eine Reihe von Gesprächsrunden der Verantwortlichen gegeben hat, dass aber eine endgültige und alle Seiten befriedigende Lösung nicht gefunden wurde und wohl auch nicht gefunden werden kann. Wenn so eine Situation eintritt, dass die kommunale und regionale Selbstverwaltung ein Problem nicht befriedigend lösen kann, ist es für die Bürgerinnen und Bürger naheliegend, sich an die nächst höhere Ebene, nämlich an das Land zu wenden. Ich kann das nachvollziehen, ich bin aber sehr zurückhaltend bei der Forderung, dass das Land das Problem so löst, dass die Kreise von den Kosten freigestellt werden, die für Aufgaben anfallen, die sie wahrzunehmen haben. Der SSW will das Problem über eine entsprechende Veränderung des Schulgesetzes lösen. Danach soll die Bindung der Kostenerstattung an den Besuch der nächstgelegenen Schule ersatzlos entfallen. Die Kosten der Schülerbeförderung würden sich dann nicht mehr nach Entfernungen, sondern ausschließlich nach dem Elternwillen richten. Das hat durchaus seine Logik, weil der wirtschaftliche Zwang zum Besuch der nächstgelegenen Schule die elterliche Wahlfreiheit in einem entscheidenden Punkt einschränken würde. Die SPD unterstützt Lösungen, die gerade in den strukturschwächeren Teilen des ländlichen Raumes mit langen Verkehrswegen dazu beitragen, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Bildungspotentiale voll und ganz ausschöpfen. Bevor wir für oder gegen den Antrag des SSW stimmen können, müssen wir im 2



Bildungs-, aber sicher auch im Finanz- und im Wirtschaftsausschuss darüber reden, was die vom SSW vorgeschlagene Gesetzesänderung tatsächlich bedeuten würde. Die Kreise würden sich höchstwahrscheinlich auf die Konnexität berufen. Deshalb wollen wir vor einer endgültigen Entscheidung erst einmal wissen, was eine solche Gesetzesänderung an zusätzlichen Schülerströmen auslösen würde und welche Kosten dadurch direkt auf die Kreise und dann indirekt aufs Land zukämen. Als Gesetzentwurf muss der Antrag des SSW ohnehin überwiesen werden. Ich beantrage, ihn federführend dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss sowie dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Es wäre sicher sinnvoll, wenn einer dieser Ausschüsse, am besten der federführende, gemeinsam mit den beiden anderen eine schriftliche Anhörung durchführen würde, um die Position aller Beteiligten diskutieren zu können.