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15.12.17
13:28 Uhr
B 90/Grüne

Aminata Touré zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 18 - Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die jugendpolitische Sprecherin der Landtagsfrak- Düsternbrooker Weg 70 tion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Aminata Touré: www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 394.17 / 15.12.2017
Kinderrechte: Wir geben Kindern eine starke Stimme
Sehr geehrter Herr Präsident, Meine Damen und Herren, Liebe Gäste,
Kinder brauchen eine starke Stimme. Ihr Wohlergehen gehört zu den wichtigsten Auf- gaben von Politik und Gesellschaft. Deshalb müssen ihre Rechte ins Grundgesetz – sie müssen an oberster Stelle festgestellt werden.
Wir hier in Schleswig-Holstein haben sie in unsere Landesverfassung bereits aufge- nommen. In Artikel 10, Abs. 3 finden wir den Satz: „Kinder und Jugendliche sind Träger von Rechten. Sie haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, auf Bildung, auf soziale Sicherheit und auf die Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und ge- meinschaftsfähigen Persönlichkeiten.“ Im Gegensatz zu uns Erwachsenen fehlt ihnen hingegen etwas Entscheidendes - das Recht zu wählen. Umso größer ist unsere Ver- antwortung, für sie und für ihre Rechte zu kämpfen.
Das Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF, das Institut für Menschenrechte und viele andere fordern die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz- aus unserer Sicht zu Recht.
Wir kritisieren den Missstand, dass Kinder und Jugendliche im Gegensatz zu allen an- deren Grundrechtsträger*innen ihr Recht nicht an allen Stellen einfordern können. Ver- fassungsbeschwerden sind bei Verletzung der Kinderrechte beispielsweise noch nicht möglich. Die Aufnahme ins Grundgesetz würde sicherstellen, dass alle Gesetze darauf geprüft werden, ob sie mit den Kindergrundrechten konform gehen.
Mitten in unserer Gesellschaft wachsen leider auch Kinder und Jugendliche in schwieri- gen Verhältnissen auf. Die Kinderarmut bleibt in Deutschland auf einem hohen Niveau – Seite 1 von 2 damit sind tausende Kinder von Chancengleichheit ausgeschlossen.
Nicht jedes Kind genießt seelische und körperliche Unversehrtheit. Sie sind besonders schutzbedürftig und nicht nur ihre, aber gerade auch ihre Rechte, würden dadurch ge- stärkt werden.
Der Staat und auch die Eltern wären durch die Verankerung ins Grundgesetz noch stär- ker verpflichtet, dem Kindeswohl bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten, Kin- dern und Jugendlichen gegenüber Vorrang zu gewähren.
Wenn mehr Menschen mehr und gleiche Rechte bekommen, dann kann das für unsere Gesellschaft nur gut sein. Die meisten Länder haben die UN-Kinderrechtskonvention ra- tifiziert, so auch Deutschland vor 27 Jahren, aber die gesetzliche Umsetzung ist der entscheidende Schritt.
Uns als Grüne Fraktion ist es wichtig, dass es zu einem Fortschritt in dieser Frage kommt. Welche Wege gegangen werden, ist am Ende des Tages zweitrangig. Ent- scheidend ist, dass es zu einem positiven Abschluss kommt.
Unser Grundgesetz legt die Grundfesten unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens fest. Deshalb gibt es keinen geeigneteren Ort als das Grundgesetz, um die Rechte von Kindern zu manifestieren. Sie sind es, die später als mündige Mitglieder unserer Ge- sellschaft demokratische Errungenschaften bewahren und verteidigen sollen.
Und deshalb könnten wir das Jahr nicht besser beenden. Schleswig-Holstein sendet ein gutes Signal an den Bund, sich mit dem geeinten Antrag für die Rechte von Kindern einzusetzen. Es ist unsere Verpflichtung und Kernaufgabe von Politik, sich für die Schwächsten unserer Gesellschaft stark zu machen.
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